Autobahnbaustellen in Bayern
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in der Hand der Autobahn GmbH des Bundes. Die Ausgestaltung ist dabei derart, dass der Gesellschafter weitreichende Möglichkeiten hat und in den operativen Bereich der Gesellschaft einwirken kann (www.autobahn.de/die-autobahn/autobahnreform).
In einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages wird ausgeführt, dass im Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen vier Baubetriebsformen (BF) definiert sind – BF 1: Normale Tagesschicht, BF 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts, BF 3: Arbeiten nur nachts, BF 4: Arbeiten rund um die Uhr (24 Stunden). Dazu wird eine weitere abschließende Zuordnung der praktisch durchgeführten Betriebsformen zu den Betriebsformen nach dem Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement angegeben. Hier werden BF 2 in IIa (Verlängerte Tagesschicht [10 h/d]) und IIb (Verlängerte Tagesschicht [12 h/d]) sowie BF 4 in IVa (Zweischichtbetrieb [2× 9 h/d]) und IVb (Dreischichtbetrieb [3× 8 h/d]) unterteilt (www.bundestag.de/resource/blob/556536/c4225f329ec8b13e91171cfcb84b0bf4/wd-5-052-18-pdf-data.pdf).
Im Juni 2024 hat der Gesamtbetriebsrat der Autobahn GmbH des Bundes vor einem Sparkurs und dessen Folgen gewarnt. Die Erfüllung der Aufgaben der Autobahn GmbH sei konkret gefährdet. Im „Staatsanzeiger“ wird von Vertretern der Bauindustrie gewarnt, dass Ausschreibungen zeitlich verschoben würden (www.staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/der-autobahn-gmbh-drohen-budgetkuerzungen).
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8047 gab es in der Baubetriebsform BF 1 im Land Bayern im Jahr 2019 genau eine Baustelle. Gleichzeitig wurde die durchschnittliche Bauzeit für Baustellen in der Baubetriebsform BF 1 mit 558 Tagen angegeben, bei einer durchschnittlichen Länge von 1,8 km (Bundestagsdrucksache 20/8047, Anlage 1).
Fragen und Antworten10
Wurden Ausschreibungen für Baustellen auf Bundesautobahnen in Bayern in den letzten zehn Jahren zeitlich verschoben (wenn ja, bitte nach Jahren, Baubetriebsformen 1, 2, 3, 4 und Grund der Verschiebung aufschlüsseln)?
Ausschreibungen erfolgen entsprechend der gesetzlich im Vergaberecht geregelten Verfahrensabläufe und der dort verankerten Fristen. Die Autobahn GmbH des Bundes führt keine Statistiken über im Einzelfall verschobene Ausschreibungen für Baustellen auf Bundesautobahnen.
Wie viele Baustellen wurden in den letzten zwei Jahren in Bayern auf Bundesautobahnen eingerichtet (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Wie viele Baustellen wurden in den letzten zwei Jahren in Bayern auf Bundesautobahnen abgeschlossen (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Wie viel Zeit verging in den letzten zwei Jahren zwischen der Einrichtung von Baustellen und dem Beginn deren Bauausführung in Bayern auf Bundesautobahnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln und die Anzahl der jeweiligen Baustellen nach vergangener Zeit zwischen Einrichtung und Bauausführung in Monaten gruppieren)?
Die Autobahn GmbH des Bundes verfolgt in den vertraglichen Regelungen mit den bauausführenden Firmen grundsätzlich die Zielsetzung, den Zeitraum zwischen der Einrichtung von Arbeitsstellen und dem Beginn der Bauausführung so kurz wie möglich zu halten. Konkrete Informationen zum Zeitraum zwischen der Einrichtung der Arbeitsstellen und dem Beginn der Bauausführung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Wie viele Kilometer Baustellenstrecke auf Bundesautobahnen wurden in den letzten zwei Jahren in Bayern fertiggestellt (bitte nach Jahren und Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Wie lang in Kilometern waren Baustellen im Durchschnitt auf Bundesautobahnen in den letzten zwei Jahren in Bayern (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Wie lang in Kilometern waren in den letzten zwei Jahren Baustellen auf Bundesautobahnen in Bayern (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln und nach Anzahl in den Kategorien 0 bis 2 km, 2 bis 4 km, länger als 4 km gruppieren)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Wie lange war in den letzten zwei Jahren die durchschnittliche Bauzeit einer Baustelle in Bayern jeweils auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Wie lange war in den letzten zwei Jahren die Bauzeit einer Baustelle in Bayern jeweils auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, dabei nach Baubetriebsformen 1, 2, 3 und 4 aufschlüsseln und nach Tagen in den Kategorien 0 bis 1 Jahr, 1 bis 2 Jahre, länger als 2 Jahre gruppieren)?
Die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Baubetriebsplanung meldet die Autobahn GmbH des Bundes dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als zuständiger Fachaufsichtsbehörde geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen mit erforderlichen Verkehrsbeschränkungen ab einer Dauer von vier Kalendertagen. Da es sich bei den gemeldeten Zahlen lediglich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung handelt, kann die tatsächliche Zahl der Arbeitsstellen hiervon abweichen.
Die Meldung von Arbeitsstellen erfolgt über eine automatisierte Meldung mit dem webbasierten Verkehrsanalysesystem (VAS). Infolge einer unterjährigen Umstellung des Meldeverfahrens auf das VAS im Jahr 2021 ist für 2022 kein adäquater Vergleich zu den Vorjahren möglich. Alle Angaben beziehen sich daher auf Arbeitsstellen, deren Beginn und Ende innerhalb des Jahres 2022 bzw. 2023 liegen. Gegebenenfalls auftretende Arbeitsstellenlängen von 0 km beziehen sich auf punktuelle Arbeiten z. B. an Brückenbauwerken.
Die Verantwortung für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesstraßen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über geplante Arbeitsstellen auf Bundesstraßen.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Um welches Projekt handelt es sich konkret bei der Baustelle in der Baubetriebsform BF 1 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) im Jahr 2019? a) In welchem Monat und Jahr war Baubeginn? b) In welchem Monat und Jahr war Bauende? c) Wie erklärt sich die Bauzeit von 558 Tagen bei einer Länge von 1,8 km? d) Welche Probleme sind bei dem Projekt aufgetreten, die für die lange Bauzeit ursächlich sind?
Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Bis zum 31. Dezember 2020 erfolgte die Meldung zur Baubetriebsplanung in Listenform durch die Auftragsverwaltungen der Länder, ab dem 1. Januar 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes.
Die Angaben zum erfragten Projekt sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Bei Kombinationen mehrerer Betriebsformen bezieht sich die Meldung auf die überwiegende Betriebsform. Der gemeldete Beginn und das gemeldete Ende der Maßnahme beziehen sich auf den Zeitraum der erforderlichen Verkehrsbeschränkungen; die Anzahl der geplanten Bautage kann von diesem Zeitraum abweichen. Da es sich um einen Ausblick auf die Baustellenplanung zum Zeitpunkt der Meldung handelt, sind Aktualisierungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Die Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen zum Bauablauf oder zu ggf. aufgetretenen Problemen vor. Die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen oblag eigenverantwortlich der Auftragsverwaltung des Freistaates Bayern.