Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3034
16. Wahlperiode 18. 10. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/2822 –
Methodenhandbuch der Bundesregierung zur Einführung des Standardkosten-
Modells
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 17. August 2006 ihr Methodenhandbuch zur
Einführung des Standardkosten-Modells zur Bürokratiekostenmessung auf
Bundesebene vorgelegt. Experten bewerten die Umsetzung des
Standardkosten-Modells durch die Bundesregierung als Sonderweg, da sie es versäumt hat,
einen Stichtag festzulegen. Die Folge ist, dass die Ausgangsbelastung nicht
beziffert werden kann und auch die Erreichung prozentualer Abbauziele nicht
ermitteln werden kann (Handelsblatt, 14. September 2006, S. 4).
1. Plant die Bundesregierung, einen Stichtag für die Messung zu bestimmen,
und wie begründet sie ihre Entscheidung?
Die Bundesregierung hat als Stichtag für die Bestandsmessung den 30.
September 2006 festgelegt. Alle zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze und
Verordnungen des Bundes werden von den Ressorts erfasst und auf
Informationspflichten überprüft.
2. Wie plant die Bundesregierung, die Erreichung von Abbauzielen zu
überprüfen?
Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau begleitet den
Umsetzungsprozess und kontrolliert die Erreichung der vereinbarten Ziele. Die Geschäftsstelle
Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt stellt durch geeignete Verfahren sicher,
dass frühzeitig eine Unterrichtung über die erreichten Fortschritte sowie etwaige
Umstände, die die Realisierung einzelner Maßnahmen gefährden könnten,
erfolgt. Das Statistische Bundesamt wird anhand der von den Ressorts mitgeteilten
Daten jeweils die Entlastungswirkung der einzelnen
Vereinfachungsmaßnahmen ermitteln. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 16. Oktober 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/3034 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Haben andere Länder, insbesondere die Niederlande, Stichtage für ihre
Messungen bestimmt?
Soweit der Bundesregierung bekannt, haben andere Länder mit SKM-Erfahrung
ebenfalls einen Stichtag bestimmt.
4. Welche Qualifikation weisen die Personen auf, die die Messungen
durchführen werden?
Die Bundesregierung hat entschieden, die Messungen nach dem
Standardkosten-Modell (SKM) im Wesentlichen durch das Statistische Bundesamt
durchführen zu lassen. Fachkompetenz und Organisation der für die Messungen zur
Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten eine
objektive und verlässliche Erhebung und Auswertung der Daten.
5. Welche Qualifikation weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Personen auf, die die Messungen in anderen Ländern, insbesondere in den
Niederlanden, durchgeführt haben?
Soweit der Bundesregierung bekannt, sind etwa in den Niederlanden und
Großbritannien die Messungen zu weiten Teilen durch private
Beratungsunternehmen durchgeführt worden. Einzelheiten zur Qualifikation der von den
Unternehmen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, in Anlehnung an andere Länder ein
konkretes Reduktionsziel, z. B. 25 Prozent in zwei Jahren, zu benennen, und
wenn nein, warum nicht?
Nach einer ersten Bestandsaufnahme wird die Bundesregierung Ziele für den
Abbau von Bürokratiekosten festlegen.
7. Welchen Zeitraum plant die Bundesregierung für die Durchführung der
Messungen?
Ergebnisse der ersten Messungen von Bürokratiekosten für Unternehmen
werden voraussichtlich 2007 vorliegen.
8. Welchen Zeitraum haben andere Länder, insbesondere die Niederlande,
dafür benötigt?
Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Konzeption des jeweiligen
Gesamtprozesses in den Ländern mit SKM-Erfahrung lassen sich hierzu keine
vergleichenden Aussagen treffen. Teilweise sind die Messungen in den
Nachbarländern zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht abgeschlossen
(Großbritannien).
9. Wie definiert die Bundesregierung einen „begründeten Anlass“, bei dem
auch Informationspflichten in die Messung einbezogen werden können, die
noch nicht mindestens zwei Jahre in Kraft sind?
Die Zwei-Jahres-Frist soll vermeiden, dass Prozesse bei der Erfüllung neuer
Informationspflichten, die in den Unternehmen noch nicht standardisiert sind,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3034Eingang in die Messergebnisse finden und dadurch zu Fehleinschätzungen der
Belastung führen. Entsprechende Informationspflichten werden daher behandelt
wie neue Informationspflichten, d. h. es wird zunächst eine Kostenabschätzung
nach SKM-Regeln vorgenommen; diese Kostenabschätzung wird dann – nach
einer gewissen Praxiserfahrung im Umgang mit der Informationspflicht – über
eine echte Zeitmessung in den Unternehmen evaluiert.
Je nach Ausgestaltung und Periodizität der Informationspflicht kann diese
Evaluierung vor oder nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist durchgeführt werden. So
werden bei regelmäßigen Pflichten mit sehr kurzen Intervallen (z. B. bei einer
monatlichen Periodizität) verwertbare Erfahrungen schon zeitnah vorliegen und
eine frühere Messung rechtfertigen; umgekehrt verhält es sich bei
Informationspflichten mit sehr langen Periodizitäten.
10. Haben andere Länder, insbesondere die Niederlande, ebenfalls nur
Vorschriften einbezogen, die eine bestimmte Zeit in Kraft waren?
Das zugrunde liegende methodische Problem stellt sich allen Ländern, die SKM
anwenden. Soweit der Bundesregierung bekannt, gibt es in den Ländern mit
SKM-Erfahrung vergleichbare Ansätze, die darauf zielen, für eine – nicht näher
festgelegte – Übergangszeit bei neuen Regelungen auf Schätzwerte und nicht
auf gemessene Werte zurückzugreifen.
11. Wenn ja, wie lange mussten die Vorschriften in Kraft sein?
Siehe Antwort zu Frage 10.
12. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Akzeptanz des
Normenkontrollrates dadurch beschädigt wird, dass nur Gesetzentwürfe der
Bundesregierung geprüft werden?
Nein.
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