[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4295
17. Wahlperiode 17. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4076 –
Bedarfsgerechter Ausbau der Studienplatzkapazitäten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland zeigt sich ein Trend zu höheren Bildungsabschlüssen, auch
wenn die Akademikerquote im internationalen Vergleich gering ist. Immer
mehr junge Menschen hierzulande erwerben die Hochschulreife. Allerdings
scheinen die Hochschulen nicht ausreichend auf die vielen zusätzlichen
Studienberechtigten vorbereitet zu sein. Bundesweit ist rund die Hälfte aller
grundständigen Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen belegt, was den
Hochschulzugang für die Mehrzahl der Studienberechtigten erschwert.
Studierende wiederum berichten über häufig überfüllte Hörsäle und
Seminarräume, schlechte Studien- und Lehrbedingungen sowie eine unzureichende
Betreuung.
Mit einem Ausbau der Studienplatzkapazitäten durch den Hochschulpakt
haben Bund und Länder versucht, auf die stark gestiegenen
Studienberechtigtenzahlen zu reagieren. Zahlreiche Verbände, Bildungsforscher und
Hochschulrektoren haben darauf hingewiesen, dass es mit einer Bundesfinanzierung von
3 250 Euro pro Studienanfängerplatz pro Jahr schwerlich möglich sei,
Studienplätze in kostenintensiveren Fächergruppen oder betreuungsintensivere
Bachelor- und Masterstudiengänge zu schaffen.
Fundierte Befunde wie der Bericht „Bildung in Deutschland 2010“ oder auch
die Studienanfängerprognose des Forschungsinstituts für Bildungs- und
Sozialökonomie (FiBS) zeigen, dass die Studierendenprognose der
Kultusministerkonferenz (KMK) von 2008, auf deren Grundlage der Hochschulpakt 2020
erarbeitet wurde, von deutlich zu geringen Studienanfängerzahlen ausgeht.
Der Trend zu mehr Studienberechtigten ist dabei überaus erfreulich.
Besorgniserregend ist aber, dass mit erheblich mehr Studienanfängerinnen und
Studienanfängern zu rechnen ist, als Plätze mit dem Hochschulpakt geschaffen
werden sollen.
Eine zusätzliche Herausforderung für den Studienplatzausbau ergibt sich
durch die von der Bundesregierung für den 1. Juli 2011 angekündigte
Aussetzung der Wehrpflicht für junge Männer. Es ist davon auszugehen, dass ein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 16. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4295 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegroßer Teil der jährlich etwa 150 000 Pflichtdienstleistenden umgehend ein
Studium aufnehmen will, dies aber mangels Plätzen zu misslingen droht.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen wie zusätzliche
Studienberechtigte, mangelnde Qualität bei Studien- und Lehrbedingungen und der
Aussetzung der Wehrpflicht will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen,
wie die Bundesregierung zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement in
Zusammenwirken mit den Ländern frühzeitig einen bedarfsgerechten Ausbau der
Studienplatzkapazitäten fördern und unterstützen wird. Dies ist dringend
erforderlich, um den vielen prognostizierten Studienberechtigten für 2011 und
in den Folgejahren unverzüglich die Sicherheit zu geben, ihre Studienoption
tatsächlich und zu guten Bedingungen einlösen zu können und für die
Hochschulen Planungs- und Finanzierungssicherheit zu gewährleisten.
1. Wie sind die konkreten Ergebnisse der Konsultationen innerhalb der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zu den Auswirkungen der
Planungen zur Aussetzung von Wehr- und Zivildienst auf die
Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren?
Die GWK hat auf Basis eines Berichts der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe
Hochschulpakt festgestellt, dass bei einer möglichen Aussetzung von Grundwehr-
und Zivildienst zum 1. Juli 2011 mit mehr Studienanfängern zu rechnen ist, als
dies bisher für die zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 von 2011
bis 2015 prognostiziert worden war (275 420). Danach ist abhängig von der
Ausgestaltung der Freiwilligendienste durch das Wehrrechtsänderungsgesetz
2011 und das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes mit
einem Zuwachs von 34 600 bis 59 000 Studienanfängern zu rechnen. Bei
angenommenen 26 000 Euro pro zusätzlichem Studienanfänger entstünde dadurch
ein bisher nicht eingeplanter Mehrbedarf in Höhe von rund 0,9 bis 1,5 Mrd.
Euro.
Bund und Länder sind sich einig, die durch eine Aussetzung von Grundwehr-
und Zivildienst sich ergebenden zusätzlichen Studienanfänger im System des
bestehenden Hochschulpakts zu finanzieren. Die GWK hat die Staatssekretärs-
Arbeitsgruppe beauftragt, im Lichte der Entscheidung des Bundes zur
Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst und einer Prognose der Kommission für
Statistik der KMK über deren Auswirkungen Vorschläge zu erarbeiten, wie
damit im System des Hochschulpakts verantwortungsvoll umzugehen ist.
2. Wie sind die Ergebnisse der Konsultationen der Staatssekretärs-
Arbeitsgruppe „Hochschulpakt“, die die zahlenmäßigen Auswirkungen, Kosten
und Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und laut Auskunft der
Bundesregierung dem Dringlichkeitsausschuss der GWK bis Mitte November 2010
einen Bericht mit einem Vorschlag für eine Positionierung der GWK
vorlegen sollte (Plenarprotokoll 17/70 S. 7595 C zu Frage 93)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung Berechnungen des Forschungsinstituts
für Bildungs- und Sozialökonomie, wonach aufgrund der
Pflichtdienstaussetzung mit rund 60 000 zusätzlichen Studienanfängern bzw.
Studieninteressierten realistisch zu rechnen sei, verbunden mit dem Hinweis, dass laut
Studienberechtigtenbefragung der Hochschul-Informations-System GmbH
(HIS) 2008 rund 14 Prozent der Schulabgänger ein halbes Jahr nach dem
Schulabgang Wehr- oder Zivildienst leistete, was rund 61 400 junge
Männer betraf.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4295Bisher rechnen Bund und Länder mit einem Zuwachs von 34 600 bis 59 000
zusätzlichen Studienanfängern, der sich über mehrere Studienjahre verteilt. Die
meisten davon werden in den Jahren 2011 und 2012 ein Studium aufnehmen.
Eine genauere Aussage wird voraussichtlich erst eine KMK-Berechnung
liefern, die derzeit erarbeitet wird.
Zu den in der Frage genannten Angaben zur HIS-Studienberechtigtenbefragung
2008 ist zu ergänzen, dass laut HIS GmbH rund 78 Prozent der männlichen
Hochschulzugangsberechtigten des Absolventenjahrgangs 2008 tatsächlich
auch ein Hochschulstudium anstreben.
4. Inwiefern wird die Bundesregierung die im geplanten Dienst-
Aussetzungsjahr 2011 zu erwartende weiter gestiegene Studienberechtigtenzahl bei den
Ausbauplanungen berücksichtigen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung im
Rahmen des Hochschulpakts 2020 bereits in außergewöhnlichem Maße dafür
engagiert, Länder und Hochschulen bei der Bereitstellung von Studiermöglichkeiten
für die junge Generation zu unterstützen. Im Rahmen der ersten
Programmphase stellt der Bund insgesamt rund 565 Mio. Euro bereit, für die zweite
Programmphase bis 2015 sind mindestens weitere 3,2 Mrd. Euro vorgesehen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des eklatanten
Studienplatzmangels im Inland Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach im Jahr
2008 etwa 103 000 deutsche Studierende an ausländischen Hochschulen
eingeschrieben waren (plus 13 Prozent gegenüber 2007) – mehr als die
Hälfte davon in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden?
Aufgrund der erheblichen Anstrengungen von Bund und Ländern im Rahmen
des Hochschulpakts gibt es bisher keinen eklatanten Studienplatzmangel in
Deutschland. Im Wintersemester 2008/2009 waren an deutschen Hochschulen
gut zwei Millionen Studierende eingeschrieben.
Die Bundesregierung setzt sich im Übrigen für einen europäischen
Hochschulraum ein, der die Mobilität der Studierenden fördert und ein Studium an
ausländischen Hochschulen ermöglicht, sei es für einen Teilabschnitt des Studiums
oder ein ganzes Studium. Die Bundesregierung begrüßt es, dass immer mehr
deutsche Studierende von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Ebenso
begrüßt die Bundesregierung, dass auch die Zahl ausländischer Studierender an
deutschen Hochschulen zunimmt.
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eine aktualisierte,
dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Studienanfängerprognose zu
erstellen, auch vor dem Hintergrund von Zahlen des Statistischen
Bundesamtes, wonach im Jahr 2009 428 000 Erstsemester ein Hochschulstudium
aufgenommen haben und damit 41 000 mehr als in der „Vorausberechnung
der Studienanfänger 2008 bis 2010“ der Kultusministerkonferenz aus dem
Jahr 2008 prognostiziert, die für die Konzeption der zweiten Phase des
Hochschulpakts 2020 maßgeblich war?
Laut endgültigen Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im
Studienjahr 2009 424 273 Erstsemester ein Studium aufgenommen. Damit wurde die
dem Hochschulpakt, erste Programmphase, zugrunde liegende KMK-Prognose
2005 um rund 35 000 übertroffen. Für die zweite Programmphase des
Hochschulpakts erfolgte eine neue Vorausberechnung in 2008. Die Statistische Kom-
Drucksache 17/4295 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemission der KMK bereitet derzeit unter Berücksichtigung aktueller
Entwicklungen eine Vorausberechnung der Studienanfängerentwicklung für die
kommenden Jahre vor. Diese Zahlen liegen voraussichtlich im Frühjahr 2011 vor.
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus Prognosen u. a. des
Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie, dass zwischen 2011
bis 2015 aufgrund des Trends zu höheren Schulabschlüssen, zusätzlichen
Andrangs ausländischer Studierender und der Aussetzung der
Pflichtdienste ein Bedarf von insgesamt rund 500 000 Studienplätzen erforderlich
ist und somit die zweite Phase des Hochschulpakts 2020 mit seinen
geplanten 275 000 Studienplätzen um fast die Hälfte unterdimensioniert ist?
Die Bundesregierung hält daran fest, für das Bund-Länderprogramm
Hochschulpakt 2020 die von der KMK erstellten Vorausberechnungen als
wesentliche Grundlage zu verwenden. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass
Prognosen immer mit Unsicherheiten behaftet sind. Die Statistische
Kommission der KMK bereitet derzeit unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
eine Vorausberechnung der Studienanfängerentwicklung für die kommenden
Jahre vor. Diese Zahlen liegen voraussichtlich im Frühjahr 2011 vor.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Bereitstellung
eines ausreichenden Studienangebots in die Zuständigkeit der Länder fällt.
8. Wie bewertet die Bundesregierung ausgehend von ihrem heutigen
Wissensstand ihre im Juli 2009 geäußerte Ansicht „Die im Rahmen der
Verhandlungen zur zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 verwendete
Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen der KMK stellt nach heutigem
Kenntnisstand eine gute Grundlage für die Abschätzung der künftigen
Entwicklung der Studienanfängerzahlen dar. Prognosen, die von einer deutlich
höheren Quote des Übergangs Studienberechtigter in die Hochschulen
ausgehen als in der KMK-Vorausberechnung angenommen wurde, schätzt die
Bundesregierung auch im Lichte der tatsächlichen Übergangsquoten als
wenig wahrscheinlich ein“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Wirksamkeit der zweiten Programmphase des
Hochschulpakts“ – Bundestagsdrucksache 16/13842)?
Für die Bundesregierung ist die KMK-Vorausberechnung weiterhin
maßgeblich. Die Übergangsquote hat sich gegenüber der Berechnung aus dem Jahr
2008 nicht wesentlich verändert. Der Trend zu höheren Schulabschlüssen wird
angesichts eines zunehmenden Bedarfs an akademisch ausgebildeten
Fachkräften von der Bundesregierung begrüßt. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass die KMK diese Entwicklung bei der im Jahr 2011 zu erwartenden
Vorausberechnung angemessen berücksichtigt.
9. Sieht die Bundesregierung aufgrund des Trends zu höheren
Schulabschlüssen, des zusätzlichen Andrangs ausländischer Studierender und der
Aussetzung der Pflichtdienste eine erhebliche Abweichung der realen
Studienanfängerzahlen als derzeit gegeben voraus, so dass nach Artikel 1 § 8 der
Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 vom
4. Juni 2009 eine Überprüfung der Vereinbarung erforderlich ist?
Eine Überprüfung der Vereinbarung entsprechend Artikel 1 § 8 wird derzeit
von der Bundesregierung nicht angestrebt. Im Übrigen wird auf die Antworten
zu den Fragen 1 und 7 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/429510. Sind bei der Bundesregierung Signale einzelner oder aller Bundesländer
eingegangen, eine Überprüfung der Hochschulpakt-
Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 1 § 8 zu beantragen?
Falls ja, von welchen Ländern?
Falls nein, erwartet die Bundesregierung einen solchen Antrag, und wie
will sie damit umgehen?
Bisher hat sich kein Land an die Bundesregierung mit dem Anliegen gewandt,
die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt überprüfen zu wollen.
11. Mit welchen Angeboten über den bisher vereinbarten Hochschulpakt
2020 hinaus plant die Bundesregierung den Ländern beim zusätzlich
notwendigen Ausbau von Studienplatzkapazitäten aufgrund der geplanten
Aussetzung von Wehr- und Zivildienst zu unterstützen, und sieht sie sich
aufgrund der bundespolitischen Verantwortung für die Aussetzung in der
Pflicht, einen gleich hohen oder höheren Anteil als beim geltenden
Hochschulpakt zu übernehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Ist nach Ansicht der Bundesregierung der weitere Ausbau der
Studienplatzkapazitäten über den bisher vereinbarten Hochschulpakt hinaus von
den Ländern trotz ihrer schwierigen Haushaltslage ohne Bundeshilfen zu
bewerkstelligen?
Der Hochschulpakt 2020 ist ein geeignetes Instrument, um die Chancen der
jungen Generation zur Aufnahme eines Studiums zu wahren. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
13. Wie viele zusätzliche Plätze für Studienanfängerinnen und -anfänger
wurden bezogen auf das Jahr 2005 im Jahr 2009 mit der ersten Phase des
Hochschulpakts 2020 geschaffen (bitte nach Hochschultyp, nach
Bundesländern sowie zwischen „Halte“- und „Ausbau“-Ländern aufschlüsseln)?
Entsprechend der in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Zählweise
wurden im Studienjahr 2009 61 974 zusätzliche Studienmöglichkeiten
bereitgestellt, davon 18 653 in sogenannten Halteländern und 43 321 in sogenannten
Ausbauländern. Der Zuwachs an den Universitäten betrug 20 249, der an
Fachhochschulen 41 725 zusätzliche Studienanfänger. Dies entspricht der
Zielsetzung des Hochschulpakts, vermehrt Studienmöglichkeiten an Fachhochschulen
zu schaffen. Eine genauere Darstellung der Entwicklung ist in Anlage 1
(Tabelle 1) aufgeführt.
14. Wie haben sich die Studienanfängerzahlen nach Fachgruppen entwickelt,
und wie bewertet die Bundesregierung dies (bitte nach Hochschultyp,
nach Bundesländern sowie zwischen „Halte“- und „Ausbau“-Ländern
aufschlüsseln)?
Die größten Zuwächse sind in den Fächergruppen „Rechts-, Wirtschaft- und
Sozialwissenschaften“ und „Ingenieurwissenschaften“ zu beobachten. Die
Entwicklung in den Ingenieurwissenschaften wird von der Bundesregierung
besonders begrüßt, da hier ein besonders hoher Fachkräftebedarf besteht. Eine
genauere Darstellung der Entwicklung in den Fächergruppen ist in Anlage 1
(Tabelle 2) aufgeführt.
Drucksache 17/4295 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie hat sich die Zahl der Stellen an den Hochschulen entwickelt, und wie
bewertet die Bundesregierung dies (bitte nach Hochschultyp, nach
Bundesländern sowie zwischen „Halte“- und „Ausbau“-Ländern
aufschlüsseln)?
16. Welche Art von Stellen wurden geschaffen, und wie bewertet die
Bundesregierung dies (Aufgabengebiet Forschung/Lehre, Befristungen,
Besoldung) (bitte nach Hochschultyp, nach Bundesländern sowie zwischen
„Halte“- und „Ausbau“-Ländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Erhöhung der Studienanfängerzahlen ist verbunden mit der Schaffung von
zusätzlichen Stellen und der Einstellung von mehr Personal an den
Hochschulen. Nach Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes von Juli und
November 2010 hat sich im Jahr 2009 der hauptberufliche wissenschaftliche
Personalbestand gegenüber dem Jahr 2005 bundesweit um 16,7 Prozent (von
140 886 auf 164 380 Stellen) und der der Lehrbeauftragten um 35,3 Prozent
(von 11 349 auf 15 354) erhöht. Bei den Professuren lehrten und forschten
Ende 2005 37 800 Professoren und Professorinnen an deutschen Hochschulen.
In 2009 ist diese Zahl auf 40 165 angestiegen. Der Hochschulpakt konnte dazu
beitragen, dass in allen Personalkategorien deutliche Zuwächse zu beobachten
sind und vor allem die Lehre gestärkt wurde. Eine genauere Darstellung der
Entwicklung ist in Anlage 1 (Tabelle 3a und 3b) aufgeführt.
17. Wie hat sich der Frauenanteil bei den Professuren und den sonstigen
Stellen entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies (bitte nach
Hochschultyp, nach Bundesländern sowie zwischen „Halte“- und
„Ausbau“-Ländern aufschlüsseln)?
Der Frauenanteil bei Professuren hat sich von 14,3 Prozent im Jahr 2005 auf
18,2 Prozent im Jahr 2009 erhöht. Beim hauptberuflichen wissenschaftlichen
und künstlerischen Personal stieg der Frauenanteil von 27,3 Prozent im Jahr
2005 auf 31,9 Prozent im Jahr 2009, bei den Lehrbeauftragten von 31,5 auf
32,8 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass der Hochschulpakt in
Zusammenspiel mit den weiteren Maßnahmen der Bundesregierung wie dem
Professorinnenprogramm die Chancen von Frauen in der Wissenschaft stärkt. Eine
genauere Darstellung der Entwicklung ist in Anlage 1 (Tabelle 3b und 4) aufgeführt.
18. Welche Veränderungen im Betreuungsverhältnis von Professuren und
Studierenden sind seit der Einführung des Hochschulpakts eingetreten,
und wie bewertet die Bundesregierung dies (bitte nach Hochschultyp,
nach Bundesländern sowie zwischen „Halte“- und „Ausbau“-Ländern
aufschlüsseln)?
Das zahlenmäßige Verhältnis von wissenschaftlichem Hochschulpersonal zu
Studierenden hat sich über alle Hochschultypen trotz steigender
Studierendenzahlen seit 2005 leicht verbessert. Anlage 1 (Tabelle 5 bis 8) zeigt die
Entwicklung seit 2005. Die Zahl der Professuren ist seit 2005 gestiegen, allerdings ist
das Betreuungsverhältnis von 52,4 auf 52,8 geringfügig gestiegen. Hier sieht
die Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Die Bundesregierung unterstützt
daher die Länder mit dem Qualitätspakt Lehre bei dem Ziel, die
Studienbedingungen zu verbessern. Hierbei ist auch die Einstellung zusätzlichen Personals
möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/429519. Wer führt derzeit eine Übersicht über die Ausgaben der Länder für den
Hochschulbau?
Eine zentrale Übersicht über die Ausgaben der Länder für den Hochschulbau
wird vom Bund nicht erstellt.
20. In welcher Höhe sind seit 2006 im Hochschulbau Mittel aus der früheren
Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau vom Bund bzw. den Ländern
verwendet worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Ende der früheren Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau richtet sich die
Mittelvergabe seit 2007 nach
1. Artikel 143c des Grundgesetzes (GG) „Kompensationsmittel“
Die Länder erhalten nach Artikel 143c i. V. m. § 3 Absatz 2 Satz 1 des
Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) seit 2007 aus dem Haushalt des Bundes
jährlich einen Betrag in Höhe von 695,3 Mio. Euro (Kompensationsmittel).
Die Aufteilung auf die Länder richtet sich nach den in § 4 EntflechtG
festgelegten Prozentsätzen.
2. Artikel 91b GG „Überregionale Forschungsförderung einschließlich
Großgeräten“
Für die überregionale Forschungsförderung einschließlich Großgeräte
wurden von Bund und Ländern gemeinsam folgende Mittel verwendet:
2007: 436,6 Mio. Euro
2008: 535,1 Mio. Euro
2009: 490,9 Mio. Euro.
21. In welcher Höhe sind seit 2006 im Hochschulbau Mittel aus dem
Konjunkturprogramm II und aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) verwendet worden (bitte jeweils nach Ländern bzw.
Bund und Jahr aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Konjunkturpakets II fördert der Bund seit dem Frühjahr 2009
über das Zukunftsinvestitionsgesetz zusätzliche Investitionen von Ländern und
Kommunen durch Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes.
Förderfähig sind danach auch Investitionen im Förderbereich „Hochschulen
(insbesondere energetische Sanierung)“ entsprechend § 3 Absatz 1 Nummer 1c des
Zukunftsinvestitionsgesetzes. Die folgende Tabelle enthält, aufgeschlüsselt
nach Ländern, das Investitionsvolumen sowie den Finanzierungsanteil des
Bundes für laufende sowie bereits beendete Investitionsvorhaben aus diesem
Förderbereich zum Stichtag 15. November 2010. Die Angaben basieren auf
Meldungen der Länder nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. Informationen,
die speziell auf den Hochschulbau abstellen, liegen der Bundesregierung nicht
vor. Auch ist die Aufschlüsselung der Angaben nach Jahren nicht möglich.
Tabelle: Investitionen im Förderbereich Hochschule (insbesondere energetische Sanierung)
Land Investitionsvolumen
(in Mio. Euro)
Finanzierungsanteil des
Bundes (in Mio. Euro)
Baden-Württemberg 164,8 107,5
Bayern 209,7 154,3
Drucksache 17/4295 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Einsatz von Mitteln des Europäischen Regionalfonds (EFRE) bestimmt
sich in der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 nach der Verordnung (EG)
Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006
über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999. Die Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 fand
Anwendung für die EFRE-Förderung in der Periode 2000 bis 2006.
Nach Artikel 4 Nummer 1 können in Konvergenzregionen – das sind in
Deutschland die neuen Bundesländer und die Region Lüneburg – Einrichtungen
im Bereich der tertiären Bildung, Forschungseinrichtungen und Forschungs-
und Technologiezentren gefördert werden. Dazu gehören auch Investitionen im
Hochschulbau, bei denen allerdings – zumindest bei einigen Ländern – ein enger
Bezug zu FuE (Forschung und Entwicklung) vorliegen muss, z. B. die
Förderung von entsprechenden Einrichtungen mit hohen Laborkosten.
Diese Fördertatbestände sind in Deutschland ausschließlich in regionalen
operationellen EFRE-Programmen enthalten, für deren Umsetzung die Regionen,
also die Länder, in eigener Verantwortung zuständig sind. Der Bund kann daher
keine Aussagen zur Höhe der in diesem Bereich eingesetzten EFRE-Mittel
treffen. Diese Angaben müssen direkt bei den Ländern abgefragt werden.
22. In welcher Höhe sind die in der Frage 20 sowie der Frage 21 erfragten
Mittel an Fachhochschulen bzw. Universitäten geflossen, und in welcher
Höhe sind sie an die verschiedenen Fachrichtungen der Hochschulen
geflossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Zu den Mitteln nach § 143c GG (Kompensationsmittel) liegt dem Bund keine
nach Universitäten und Fachhochschulen differenzierte Übersicht vor.
Berlin 126,4 88,1
Brandenburg 55,7 41,8
Bremen 8,7 6,5
Hamburg 70,5 43,9
Hessen 161,0 120,7
Mecklenburg-Vorpommern 86,6 64,2
Niedersachsen 108,3 80,3
Nordrhein-Westfalen 360,3 270,2
Rheinland-Pfalz 93,4 68,1
Saarland 27,0 20,2
Sachsen 68,5 50,5
Sachsen-Anhalt 42,0 31,5
Schleswig-Holstein 43,9 32,0
Thüringen 12,4 9,2
Gesamt 1 639,2 1 189,1
Tabelle: Investitionen im Förderbereich Hochschule (insbesondere energetische Sanierung)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4295Für die überregionale Forschungsförderung nach Artikel 91b GG sind die
Mittel wie folgt verwendet worden:
Eine Erfassung nach Fachrichtungen erfolgt nicht.
Aus den Informationen, die die Länder der Bundesregierung im Rahmen der
Durchführung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung stellen, lässt
sich weder eine Zuordnung auf Fachhochschulen und Universitäten noch auf
verschiedene Fachrichtungen vornehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 21 verwiesen.
23. Wie überprüft die Bundesregierung ihre in der Bundestagsdrucksache
16/330 geäußerte Erwartung, „dass die Länder die ihnen nach der
angestrebten Föderalismusreform zustehenden Kompensationsbeträge des
Bundes entsprechend ergänzen“?
Über die Verwendung der den Ländern nach Artikel 143c Absatz 1 Satz 1 GG
zustehenden Finanzierungsmittel müssen die Länder gemäß § 5 Absatz 5
EntflechtG dem Bund jährlich berichten. Darüber hinaus überprüfen nach
Artikel 143c Absatz 3 Bund und Länder bis Ende 2013, in welcher Höhe die den
Ländern zugewiesenen Finanzmittel noch angemessen und erforderlich sind.
24. Schätzt die Bundesregierung die Lage der Hochschulen derzeit so ein,
dass sie „bedarfsgerecht und wettbewerbsorientiert“ finanziert sind, wie
die Bundesregierung es in der Bundestagsdrucksache 16/330 erwartete?
Die Länder erhalten durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe
Hochschulbau die Möglichkeit, ihre Hochschulen selbst bedarfsgerecht und
wettbewerbsorientiert zu finanzieren. Die Bundesregierung erwartet auch weiterhin,
dass die Länder die ihnen nach der Föderalismusreform zustehenden
Kompensationsbeträge des Bundes entsprechend ergänzen.
2007 2008 2009 Gesamt
in Mio. Euro
Universitäten 441,0 516,0 489,3 1 446,3
Fachhochschulen 22,6 19,1 1,6 43,2
Gesamt 463,6 535,1 490,9 1 489,5
Drucksache 17/4295 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 2 (Frage 14) : Entwicklung der zusätzlichen Studienanfänger im Studienjahr 2009 gegenüber
dem Bezugsjahr 2005 nach Fächergruppen
Insg. Uni1) FH2)
Sprach- und
Kulturwissenschaften 2.235 1.635 600
Sport - 251 - 315 64
Rechts-, Wirtschaft- und
Sozialwissenschaften 28.336 6.682 21.654
Mathematik,
Naturwissenschaften 6.339 2.480 3.859
Humanmedizin /
Gesundheitswissenschaften 3.194 707 2.487
Veterinärmedizin - 16 - 16 0
Agrar-, Forst-,
Ernährungswissenschaften 1.093 680 413
Ingenieurwissenschaften 17.285 6.379 10.906
Kunst, Kunstwissenschaft 2.684 1.027 1.657
Sonstige 1.075 990 85
Zusätzliche StA insgesamt 61.974 20.249 41.725
Statistische Hintergrundinformationen zur kleinen Anfrage 17/4076
Tabelle 1 (Frage 13): zusätzliche Studienanfängerzahlen nach Ländern und nach Hochschultyp in
2009 gegenüber dem Bezugsjahr 2005.
Land
2009 (Veränderung gegenüber 2005)
Insgesamt
davon
Universitäten1) FH2)
BW 9.188 2.103 7.085
BY 8.563 1.908 6.655
BE 5.622 2.330 3.292
BB 2.532 1.738 794
HB 610 - 57 667
HH 3.448 1.483 1.965
HE 5.650 2.932 2.718
MV 1.389 617 772
NI 3.837 978 2.859
NW 10.337 1.223 9.114
RP 3.307 1.811 1.496
SL 1.066 530 536
SN 1.676 505 1.171
ST 1.465 798 667
SH 1.373 464 909
TH 1.911 886 1.025
Insgesamt 61.974 20.249 41.725
1 Universitäten einschl. Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen, Kunsthochschulen.
2 Fachhochschulen einschl. Verwaltungsfachhochschulen.
Anlage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4295Tabelle 3a (Fragen 15 und 16): Übersicht über die Stellenentwicklung beim wissenschaftlichen und
künstlerischen Personal
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal in 2005
Insgesamt Frauen Uni Frauen FH Frauen
BW 20.701 5.218 18.043 4.838 2.658 380
BY 20.490 5.281 18.313 5.027 2.177 254
BE 10.035 3.332 9.192 3.119 843 213
BB 2.257 692 1.686 551 571 141
HB 1.952 540 1.654 467 298 73
HH 4.499 1.182 3.898 1.081 601 101
HE 10.588 2.979 9.044 2.695 1.544 284
MV 3.102 948 2.664 855 438 93
NI 10.468 2.864 8.802 2.493 1.666 371
NW 28.449 7.334 24.086 6.476 4.363 858
RP 5.578 1.479 4.436 1.254 1.142 225
SL 1.998 594 1.839 572 159 22
SN 8.500 2.417 7.484 2.206 1.016 211
ST 4.339 1.416 3.684 1.237 655 179
SH 3.855 1.099 3.390 1.041 465 58
TH 4.075 1.155 3.534 1.040 541 115
Insg. 140.886 38.530 121.749 34.952 19.137 3.578
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal in 2009
Insgesamt Frauen Uni Frauen FH Frauen
BW 25.270 7.576 21.432 6.881 3.838 695
BY 24.928 7.726 22.250 7.251 2.678 475
BE 11.168 4.061 10.183 3.746 985 315
BB 2.702 873 1.956 680 746 193
HB 2.151 711 1.861 628 290 83
HH 5.211 1.745 4.671 1.626 540 119
HE 11.783 3.898 10.147 3.478 1.636 420
MV 3.596 1.240 3.131 1.125 465 115
NI 12.865 4.188 11.208 3.759 1.657 429
NW 32.966 10.119 27.898 8.951 5.068 1.168
RP 6.283 1.978 4.986 1.674 1.297 304
SL 2.238 782 2.010 724 228 58
SN 9.966 3.123 8.872 2.875 1.094 248
ST 4.355 1.477 3.727 1.308 628 169
SH 4.302 1.439 3.817 1.358 485 81
TH 4.596 1.428 4.028 1.294 568 134
Insg. 164.380 52.364 142.177 47.358 22.203 5.006
Drucksache 17/4295 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 3b (Fragen 15, 16 und 17): Übersicht über die Stellenentwicklung bei den Lehrbeauftragten
Lehrbeauftragte in 2005
Insgesamt Frauen Uni Frauen FH Frauen
BW 1.985 514 1.219 290 766 224
BY 1.727 516 1.161 338 566 178
BE 1.188 390 868 283 320 107
BB 233 72 145 46 88 26
HB 205 57 75 29 130 28
HH 464 133 219 75 245 58
HE 837 275 367 130 470 145
MV 130 54 96 42 34 12
NI 989 329 642 215 347 114
NW 1.567 542 1.024 369 543 173
RP 524 178 336 122 188 56
SL 310 101 232 82 78 19
SN 484 169 359 127 125 42
ST 270 90 101 36 169 54
SH 220 88 79 31 141 57
TH 216 68 139 49 77 19
Insg.t 11.349 3.576 7.062 2.264 4.287 1.312
Lehrbeauftragte in 2009
Insgesamt Frauen Uni Frauen FH Frauen
BW 4.062 1.139 1.452 401 2.610 738
BY 2.303 766 1.559 526 744 240
BE 1.427 468 887 284 540 184
BB 261 75 150 46 111 29
HB 234 59 87 28 147 31
HH 549 164 206 71 343 93
HE 1.155 397 563 224 592 173
MV 153 57 116 47 37 10
NI 940 353 463 176 477 177
NW 2.106 787 1.359 555 747 232
RP 561 188 342 126 219 62
SL 279 98 203 82 76 16
SN 463 180 346 140 117 40
ST 274 88 114 42 160 46
SH 284 114 140 61 144 53
TH 303 110 215 83 88 27
Insg.t 15.354 5.043 8.202 2.892 7.152 2.151
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4295Tabelle 4 (zu Frage 17): Frauenanteil an Professuren in 2009 im Vergleich zum Bezugsjahr 2005
2005 2009
Land Frauen insgesamt
Anteil
- in % -
Frauen
insgesamt
Anteil
- in % -
BW 668 12,7 958 15,6
BY 522 10,1 817 14,5
BE 472 19,4 796 27,6
BB 146 18,3 175 20,6
HB 122 17,6 144 22,6
HH 255 17,2 321 22,7
HE 440 14,1 637 20,4
MV 106 13,0 122 15,0
NI 601 19,1 735 22,3
NW 1.064 14,1 1.402 18,0
RP 222 13,0 285 15,9
SL 52 12,4 84 18,8
SN 320 14,6 359 16,4
ST 168 15,6 169 16,6
SH 106 11,4 133 13,2
TH 148 13,6 163 14,8
Insgesamt 5.412 14,3 7.300 18,2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 "Bildung und Kultur", Reihe 4.4 "Personal an Hochschulen",
Tabelle 2 "Personal nach Dienstbezeichnungen und Ländern"; siehe auch GWK, Heft 16 "Chancengleichheit in
Wissenschaft und Forschung", Tabellen 4.2.5 und 4.2.6.
Tabelle 5 zu Frage 18 Studierende je wissenschaftliches Hochschulpersonal nach Hochschularten und
Ländern 1) (ohne Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften und ohne zentrale Einrichtungen der
Hochschulkliniken)
Universitäten
und
gleichgestellte
Hochschulen
Fachhochschulen
(ohne
Verwaltungshochschulen)
Hochschulen
insgesamt (ohne
Verwaltungshochschulen)
Hochschulen
insgesamt
2005 18,2 25,5 19,8 19,7
2006 18,2 26,5 20,0 19,9
2007 17,6 26,0 19,4 19,3
2008 17,9 25,3 19,6 19,5
1) Personal in Vollzeitäquivalenten
Drucksache 17/4295 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 6 zu Frage 18
Studierende je wissenschftliches Hochschulpersonal 1) nach Ländern und Jahren
Hochschulen insgesamt (ohne Verwaltungshochschulen), Fächergruppen insgesamt (ohne
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften und ohne zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken)
Jahr BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH D
2005
17,6
17,7
19,6
20,8
24,7
19,9
18,9
19,2
19,3
23,2
23,7
15,6
18,9
17,2
24,2
16,7
19,8
2006
17,5
17,7
19,3
20,7
21,8
21,0
20,0
18,5
18,1
24,5
24,1
16,1
18,9
17,3
21,5
17,3
20,0
2007
16,3
16,9
19,2
21,9
22,7
19,6
18,7
19,0
17,2
23,5
24,9
15,8
19,3
18,7 22,6
17,7
19,4
2008
15,9
16,7
19,3
21,9
22,2
20,2
20,9
19,4
17,1
23,9
24,2
16,6
19,4
18,8
23,3
17,6
19,6
1) Personal in Vollzeitäquivalenten
Tabelle 7 zu Frage 18 Betreuungsrelation Studierende auf Professor insgesamt und nach Hochschultyp
Wintersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester
Land 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010
insges. insges. insges. insges. insges.
Betreuungsrelation Studierende auf Professor
Universitäten
......................................................
.
65 65 63 63 64
Pädagogische Hochschulen
........................ 65 64 56 56 60
Theologische Hochschulen
......................... 20 21 21 20 19
Kunsthochschulen
............................................ 15 15 14 14 14
Fachhochschulen (ohne
Verw.FH) ............ 39 39 39 42 42
Verwaltungsfachhochschulen
...................... 65 60 60 69 80
Insgesamt ... 52 53 51 53 53
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4295Tabelle 8 zu Frage 18 Betreuungsrelation Studierende auf Professor nach Ländern aufgeschlüsselt
Wintersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester Wintersemester
Land 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010
insges. insges. insges. insges. insges.
Betreuungsrelation Studierende auf Professor
Baden-Würtemberg
............................. 47 47 44 47 45
Bayern
...................................................... 49 49 48 48 48
Berlin
......................................................... 56 53 50 48 49
Brandenburg
.......................................... 52 51 52 56 59
Bremen
................................................... 51 46 48 48 49
Hamburg
.................................................. 47 50 49 52 53
Hessen
..................................................... 52 52 48 55 60
Mecklenburg-Vorpommern
............. 43 42 44 46 48
Niedersachen
........................................ 48 47 44 44 44
Nordrhein-Westfalen
.......................... 63 65 63 65 65
Rheinland-Pfalz
.................................... 60 61 63 61 61
Saarland
................................................... 47 47 47 50 51
Sachsen
................................................... 49 49 49 50 50
Sachsen-Anhalt
.................................... 48 50 51 51 52
Schleswig-Holstein
............................. 51 52 50 49 50
Thüringen
................................................ 45 47 48 46 48
Insgesamt ... 52 53 51 53 53
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ISSN 0722-8333]