Deutscher Bundestag Drucksache 20/13501
20. Wahlperiode 21.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13193 –
Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Generalbundesanwalt (GBA) ist insbesondere für die Strafverfolgung von
Delikten gegen die innere Sicherheit, insbesondere terroristische Delikte,
zuständig. Bis zum Ende des dritten Quartals 2023 hatte der GBA u. a. 151
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen
Terrorismus und 356 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen
Terrorismus neu eingeleitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/9486). Zudem waren auch 20 neue
Ermittlungsverfahren wegen rechtsterroristischer Straftaten im Jahr 2023 neu eingeleitet
und insgesamt zum Stichtag 30. September 2023 15 Ermittlungsverfahren in
diesem Phänomenbereich mit 52 Beschuldigten geführt worden. Während im
Jahr 2023 ein neues Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksterrorismus
eingeleitet worden war, führte der GBA noch 30 Ermittlungsverfahren mit
Bezug zum Linksterrorismus, von denen 21 seit mindestens 25 Jahren anhängig
sind. Aus dem nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jahrelang
eher unbeachteten Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ erreichten den GBA
in den Jahren 2022 bereits 13 Ermittlungsverfahren und im Jahr 2023 7
weitere Verfahren zu terroristischen Sachverhalten. Mit dieser neuerlichen Kleinen
Anfrage soll die weitere Entwicklung erfragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 21 erfolgt auf Grundlage der in elektronisch
geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA).
Hinsichtlich des Fragenkomplexes 4 bis 6 (Verfahren mit Bezug zum
internationalen islamistischen Terrorismus) gilt weiterhin: Die eingeleiteten
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus betreffen ganz
überwiegend den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer
außereuropäischen terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b des
Strafgesetzbuches – StGB); dies betrifft etwa den sogenannten Islamischen Staat (IS) oder
zahlreiche andere im außereuropäischen Ausland agierende islamistische
Vereinigungen. Die Einleitung eines derartigen Ermittlungsverfahrens setzt immer
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz
vom 18. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
einen konkreten Deutschlandbezug im Sinne von § 129b Absatz 1 Satz 2 StGB
voraus. Hierzu muss entweder die Tathandlung in Deutschland begangen
werden, der Täter oder das Opfer Deutscher sein oder sich im Inland befinden. Es
lässt sich somit nicht trennscharf zwischen internationalem Islamismus und
Islamismus in Deutschland unterscheiden. So werden etwa Ermittlungsverfahren
gegen deutsche Staatsangehörige geführt, denen nur Tathandlungen im
außereuropäischen Ausland zur Last gelegt werden. In anderen Fällen erstreckt sich
der Tatvorwurf auf verschiedene Tathandlungen, die teilweise im Ausland,
teilweise auch in Deutschland begangen wurden. Ferner sind zahlreiche
Beschuldigte ausländische Staatsangehörige, bei denen der Deutschlandbezug aufgrund
ihres Inlandsaufenthalts besteht.
Die Bundesregierung gibt zu verdeckt geführten Ermittlungsverfahren aus
Gründen des Staatswohls keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des
Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Nach sorgfältiger und konkreter
Abwägung der betroffenen Belange tritt an dieser Stelle das Informationsinteresse
des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven
Strafverfolgung zurück. Das Interesse an der Gewährleistung einer
funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat
damit ebenfalls Verfassungsrang.
1. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zum
internationalen, nichtislamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte nach
Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Terrorismusverfahren des
Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486 verwiesen.
Darüber hinaus hat der GBA im Jahr 2023 28 Ermittlungsverfahren im Sinne
der Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist jeweils der der
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland).
2. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen
Terrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 82
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 81
§ 211 StGB (Mord) 1
3. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus geführt (bitte
nach Anzahl der Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der
Verfahrenseinleitung oder Verfahrensübernahme aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA 25 Ermittlungsverfahren im
Sinne der Fragestellung gegen 39 namentlich bekannte und sechs namentlich
unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) 2
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 2
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 15
§ 211 StGB (Mord) 4
§ 239b StGB (Geiselnahme) 1
§ 8 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB – Kriegsverbrechen gegen Personen) 1
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 1977 (1), 1987 (1), 1988 (1), 1992 (1), 1993 (1), 1995 (1), 1997 (1),
1998 (1), 1999 (1), 2004 (1), 2007 (2), 2009 (1), 2011 (1), 2014 (1), 2016 (1),
2017 (1), 2018 (2), 2019 (2), 2020 (3), 2024 (1).
4. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zum
internationalen, islamistischen Terrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl
der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage „Terrorismusverfahren des
Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486 verwiesen.
Darüber hinaus hat der GBA im Jahr 2023 109 Ermittlungsverfahren im Sinne
der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 108
§ 8 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Personen) 1
5. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zum internationalen, islamistischen Terrorismus
eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 97
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 11
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 83
§ 211 StGB (Mord) 1
§ 8 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Personen) 1
§ 9 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte) 1
6. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zum internationalen, islamistischen Terrorismus geführt (bitte nach
Anzahl der Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der
Verfahrenseinleitung oder Verfahrensübernahme aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA 233 Ermittlungsverfahren
im Sinne der Fragestellung gegen 386 namentlich bekannte und 64 namentlich
unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) 4
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 22
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 180
§ 211 StGB (Mord) 6
§ 239a StGB (Erpresserischer Menschenraub) 1
§ 239b StGB (Geiselnahme) 1
§ 6 VStGB (Völkermord) 1
§ 7 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) 1
§ 8 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Personen) 16
§ 11 VStGB (Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung) 1
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 1987 (1), 2001 (2), 2002 (1), 2003 (2), 2004 (1), 2007 (2), 2008 (3),
2009 (1), 2012 (2), 2013 (3), 2014 (14), 2015 (17), 2016 (14), 2017 (11),
2018 (15), 2019 (17), 2020 (15), 2021 (12), 2022 (37), 2023 (34), 2024 (29).
7. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zum
Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage „Terrorismusverfahren des
Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486 verwiesen.
Darüber hinaus hat der GBA im Jahr 2023 ein Ermittlungsverfahren im Sinne
der Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen).
8. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland eingeleitet
(bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 fünf
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) 3
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 2
9. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland geführt (bitte nach Anzahl
der Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung
oder Verfahrensübernahme aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA 15 Ermittlungsverfahren im
Sinne der Fragestellung gegen 38 namentlich bekannte und fünf namentlich
unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) 3
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 12
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 2012 (4), 2019 (3), 2020 (1), 2023 (3), 2024 (4).
10. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zu
internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2023 drei Ermittlungsverfahren im Sinne der
Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist jeweils der der §§ 129a, 129b
StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland).
11. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus eingeleitet
(bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 ein
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen).
12. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zu internationalem Rechtsterrorismus geführt (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung oder
Verfahrensübernahme aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA vier Ermittlungsverfahren
im Sinne der Fragestellung gegen vier namentlich bekannte Beschuldigte und
einen namentlich unbekannten Beschuldigten.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 1
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 3
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 2023 (3), 2024 (1).
13. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zu
Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage „Terrorismusverfahren des
Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486 verwiesen.
Darüber hinaus hat der GBA im Jahr 2023 zwei Ermittlungsverfahren im Sinne
der Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist jeweils § 129
StGB (Bildung krimineller Vereinigungen).
14. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland eingeleitet
(bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 sieben
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) 4
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 1
§ 211 StGB (Mord) 2
15. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland geführt (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung oder
Verfahrensübernahme aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA 36 Ermittlungsverfahren im
Sinne der Fragestellung gegen 79 namentlich bekannte und 27 namentlich
unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage) 1
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) 9
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 6
§ 211 StGB (Mord) 20
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 1977 (2), 1981 (1), 1984 (1), 1985 (3), 1986 (2), 1988 (1), 1989 (1),
1990 (2), 1991 (3), 1993 (3), 1995 (1), 2017 (1), 2019 (2), 2020 (2), 2021 (2),
2023 (3), 2024 (6).
16. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zu
internationalem Linksterrorismus eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage „Terrorismusverfahren des
Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486 verwiesen.
Darüber hinaus hat der GBA im Jahr 2023 drei Ermittlungsverfahren im Sinne
der Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist jeweils der der
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland).
17. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet
(bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 ein
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Der führende Straftatbestand ist der
der §§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland).
18. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zu internationalem Linksterrorismus geführt (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe und Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung oder
Verfahrensübernahme aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA zwölf Ermittlungsverfahren
im Sinne der Fragestellung gegen 17 namentlich bekannte und neun namentlich
unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 2
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 8
§ 211 StGB (Mord) 2
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 1988 (1), 2003 (4), 2006 (1), 2011 (1), 2014 (1), 2015 (1), 2017 (1),
2019 (2).
19. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2023 beim GBA mit Bezug zum
Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-nicht
zuzuordnen bzw. Delegitimierung des Staates eingeleitet bzw. geführt (bitte
nach Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Für den Zeitraum bis zum 30. September 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage „Terrorismusverfahren des
Generalbundesanwalts seit 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/9486 verwiesen.
Darüber hinaus hat der GBA im Jahr 2023 acht Ermittlungsverfahren im Sinne
der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage) 1
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 7
20. Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024
beim GBA mit Bezug zum Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen
bzw. Delegitimierung des Staates eingeleitet (bitte nach Anzahl der
Tatvorwürfe aufschlüsseln)?
Der GBA hat im Jahr 2024 bis zum 30. September 2024 75
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 43
§§ 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland) 1
§ 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) 30
§ 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) 1
21. Wie viele Verfahren werden per 30. September 2024 beim GBA mit
Bezug zum Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen bzw. Delegitimierung
des Staates geführt (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe und
Beschuldigten sowie Jahr der Verfahrenseinleitung oder Verfahrensübernahme
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. September 2024 führte der GBA acht Ermittlungsverfahren
im Sinne der Fragestellung gegen zwölf namentlich bekannte und zwei
namentlich unbekannte Beschuldigte.
Die führenden Straftatbestände in diesen Verfahren verteilen sich wie folgt.
Norm Anzahl
§ 88 StGB (Verfassungsfeindliche Sabotage) 1
§ 99 StGB (Geheimdienstliche Agententätigkeit) 1
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) 5
§ 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) 1
Die Aufschlüsselung nach dem Jahr der Verfahrenseinleitung stellt sich wie
folgt dar: 2018 (1), 2022 (1), 2023 (2), 2024 (4).
22. Wie viele aktuelle und ehemalige Beschäftigte von Sicherheitsbehörden
sowie Angehörige der Bundeswehr sind von den Ermittlungen des GBA
bzw. waren im Fall der Abgabe an die Landesjustizbehörden betroffen
(bitte nach PMK-Phänomenbereich, betroffenen Sicherheitsbehörden und
Straftatbestand aufschlüsseln)?
Die fragegegenständlichen Informationen werden vom GBA statistisch nicht
erfasst.
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