Deutscher Bundestag Drucksache 20/13644
20. Wahlperiode 05.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janine Wissler, Christian Görke,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13340 –
16 Jahre Bundesbeteiligung an der Commerzbank und die geplante Übernahme
durch die UniCredit Group
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit nunmehr 16 Jahren ist die Bundesregierung zentrale Anteilseignerin der
Commerzbank. Während der Finanzkrise musste der deutsche Staat die
Commerzbank mit über 18 Mrd. Euro stützen, wovon am Ende ein Verlust für den
Bund von 2,5 Mrd. bis 4 Mrd. Euro verbleiben wird. Andere Staaten haben
vergleichbare Bankenrettungsaktionen sogar mit einem Plus abgeschlossen
(
www.finanzwende.de/standpunkte/standpunkt-der-naechste-teure-fehler-
beider-commerzbank). Auch das Versprechen, während der Staatsbeteiligung
keine Dividenden oder Boni auszuzahlen, wurde nicht gehalten und auch
weitere gescheiterte Übernahme- und Fusionsversuche überschatteten nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Jahre der Bundesbeteiligung,
gleichwohl die Commerzbank stabilisiert werden konnte. In der Vergangenheit
versuchte die Bundesregierung darzulegen, keinen Einfluss auf die
Geschäftspolitik der Commerzbank AG nehmen zu wollen. Dies steht aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller im Widerspruch zur Bundeshaushaltsordnung,
wonach vorgeschrieben ist, dass der Bund auf Unternehmen, an denen er sich
beteiligt, angemessenen Einfluss ausüben soll (Bundestagsdrucksache
16/5308).
Dass der Bundesregierung daran gelegen sein sollte, ihre Sitze und
Stimmrechte im Aufsichtsrat strategisch sinnvoll zu nutzen, ist nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller in Anbetracht der Zahlen offensichtlich, denn
die Commerzbank stellt 30 Prozent der deutschen Exportfinanzierung, sie ist
einer der größten Kreditgeber für den deutschen Mittelstand (
www.manager-
magazin.de/unternehmen/banken/commerzbank-warnt-bei-moeglicher-unicred
it-uebernahme-vor-problemen-fuer-den-mittelstand-a-d9da3beb-8302-4c79-93
78-95dc344b0439) und sie hat fast 28 000 Beschäftigte allein in Deutschland
(
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160426/umfrage/entwicklung-de
r-mitarbeiterzahl-der-commerzbank/#:~:text=Zum%20Ende%20des%20Jahres
%202023,und%20Filialen%20in%20Deutschland%20angestellt).
Dementsprechend warnen nicht nur mittelständische Unternehmen (
www.berliner-zeit
ung.de/wirtschaft-verantwortung/abwehrschlacht-um-commerzbank-roland-ko
ch-fordert-harte-gangart-gegen-unicredit-li.2257004), sondern auch die
Gewerkschaften vor einer feindlichen Übernahme durch die UniCredit (
www.ver
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 4. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
di.de/themen/nachrichten/++co++29ce6f3c-7983-11ef-b19c-0dc27c2373fc).
Dass die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
gut beraten wäre, eine feindliche Übernahme zu verhindern, zeigt der Fall der
HypoVereinsbank, die im Jahr 2005 von UniCredit übernommen wurde und
wo seitdem zwei Drittel der 26 000 Stellen, viele Filialen und vor allem die
strategische Ausrichtung auf der Strecke blieb – Rationalisierung und
Kosteneinsparungen waren angesagt.
Nun sollen die Bundesanteile abgestoßen werden, eine feindliche Übernahme
durch die UniCredit Group droht. Der Prozess dieser Übernahme wirft nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen auf, nicht nur über
den verkorksten Übernahmeprozess selbst, sondern auch über die
strategischen Entscheidungen der vergangenen 16 Jahre. Ob die feindliche
Übernahme überhaupt noch abgewendet werden kann, ist unklar, verbliebene
mögliche Maßnahmen wie die Erklärung zur kritischen Infrastruktur sind sehr
umstritten (
www.rnd.de/wirtschaft/commerzbank-finanzprofessor-warnt-vor-kred
itengpaessen-bei-uebernahme-durch-unicredit-ETBOLLBC7ZHYTPF5PHYF
BOA56U.html). Dementsprechend ergeben sich nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller viele Fragen bezüglich der Vergangenheit, der
Gegenwart und der Zukunft der Commerzbank und der strategischen Rolle,
die die Bundesregierung darin einnimmt.
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den
Deutschen Staat durch die Rettung der Commerzbank nach der
Finanzkrise gewesen bzw. wie hoch ist das noch offene Verlustrisiko?
In den Jahren 2008 und 2009 wurden der Commerzbank AG (Commerzbank)
durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) Kapitalmaßnahmen von
insgesamt 18,20 Mrd. Euro in Gestalt einer Kapitalbeteiligung (Erwerb von
Aktien) und Stiller Einlagen gewährt. Davon wurden in den Jahren 2011 und 2013
13,15 Mrd. Euro durch die Commerzbank zurückgeführt. Im September 2024
erlöste der FMS beim Verkauf von Commerzbank-Aktien im Rahmen eines
Accelerated Bookbuilding (ABB) einen Betrag in Höhe von ca. 0,70 Mrd.
Euro. Seitdem beläuft sich die noch ausstehende Stabilisierungsmaßnahme der
CBK auf ca. 4,35 Mrd. Euro.
Seit 2008 sind dem FMS Erträge durch die Beteiligung an der Commerzbank in
Form von Garantieprovisionen, Dividenden und Erträgen aus den früheren
Stillen Einlagen in Höhe von ca. 1,58 Mrd. Euro zugeflossen.
Somit ergibt sich ein theoretisches offenes Verlustrisiko von ca. 2,77 Mrd.
Euro. Dem stehen 142 160 282 Stück-Aktien im Besitz des FMS gegenüber,
die zum 31. Oktober 2024 einen Börsenwert von ca. 2,32 Mrd. Euro hatten.
Dieser Wert verändert sich in Abhängigkeit von der Entwicklung des
Aktienkurses.
In einer Vollkosten-Betrachtung müssten auch die – nicht
maßnahmenspezifisch anfallenden – Refinanzierungskosten des FMS unter Zugrundelegung
gewisser Annahmen auf die unterschiedlichen Maßnahmenempfänger verteilt
werden. Bei einer solchen Betrachtung wären den Stabilisierungsmaßnahmen
zugunsten der Commerzbank vom Zeitpunkt der Gewährung der Maßnahmen
Ende 2008 bis zum 30. September 2024 (für 2024 auf Basis nicht testierter
Zahlen) Refinanzierungskosten in Höhe von insgesamt ca. 1,80 Mrd. Euro
zuzuordnen.
Die Schwelle für den Aktienkurs, ab der der FMS die verbliebene
Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Commerzbank ohne Verlust beenden würde,
betrug demnach per 31. Oktober 2024 ohne Berücksichtigung der
Refinanzierungskosten des FMS 19,48 Euro, bei Berücksichtigung der diesen Maßnahmen
zuzuordnenden Refinanzierungskosten des FMS 32,13 Euro.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die strategische Ausrichtung der
Commerzbank in den letzten 16 Jahren in Anbetracht der Rolle, die die
Commerz-bank für den deutschen Mittelstand und den Finanzplatz
Deutschland spielt?
Es obliegt dem Vorstand der Commerzbank, die strategische Ausrichtung der
Bank zu erarbeiten und diese mit dem Aufsichtsrat zu erörtern.
Die Beteiligung an der Commerzbank wurde während der Finanzmarktkrise
2008/2009 im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen durch den FMS
erworben. Die von der EU-Kommission in der beihilferechtlichen Entscheidung vom
7. Mai 2009 N244/2009 genehmigten Maßnahmen haben zum Abbau damals
bestehender Risiken des Geschäftsmodells beigetragen. Seit dem Jahr 2021 hat
sich die wirtschaftliche Situation der Commerzbank stetig verbessert. Sie
erweist sich nunmehr wieder als stabiles und ertragsstarkes Institut. Das mit den
in den Jahren 2008/2009 zur Sicherung der Finanzmarktstabilität in
Deutschland ergriffenen Maßnahmen bezweckte Ziel einer Stabilisierung der
Commerzbank wurde somit erreicht.
3. Wie viel Boni an Vorstände und das Management sowie Dividenden an
Aktionäre wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Rettung
ausgeschüttet (bitte tabellarisch angeben und nach Jahren seit 2009
aufschlüsseln)?
Die Commerzbank veröffentlicht die Vergütung ihrer Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder in jährlichen Vergütungsberichten. In diesen werden die
folgenden variablen Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats aufgeführt.
Geschäftsjahr Variable Vergütung (in Mio. Euro)
Vorstand* Aufsichtsrat**
2008 0,00 0,00
2009 0,00 0,00
2010 0,00 0,00
2011 0,00 0,00
2012 3,60 0,00
2013 5,48 0,00
2014 5,68 0,00
2015 1,94 0,20
2016 4,41 0,00
2017 5,64 0,00
2018 2,06 0,00
2019 3,63 0,00
2020 0,86 0,00
2021 4,22 0,00
2022 5,91 0,00
2023 6,27 0,00
* Ab 2016: Einschließlich der in dem jeweiligen Jahr gewährten sogenannten Long Term
Incentives, erfolgsabhängiger Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, die erst nach
Durchführung der nachträglichen Leistungsbewertung ausgeschüttet werden. Ferner veröffentlicht die
Commerzbank die variable Vergütung für sogenannte Risikoträger gemäß § 25a Absatz 5b des
Kreditwesengesetzes, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des
Instituts oder der Gruppe ausübt. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden
Veröffentlichungen der Vergütungsberichte.
** Bis 2015: Eine variable Vergütung des Aufsichtsrats war möglich, sofern für das Geschäftsjahr
eine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt wurde. Eine Satzungsänderung zum 1. Januar 2016
schloss eine variable Vergütung des Aufsichtsrats generell aus.
Zu den Dividenden: Die Commerzbank veröffentlicht jedes Jahr innerhalb der
„Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung“ den Vorschlag der
für das abgelaufene Geschäftsjahr auszuschüttenden Dividende. Diesen
Vorschlägen hat für die von der Frage erfassten Jahre jeweils die Mehrheit der
Hauptversammlung zugestimmt.
Geschäftsjahr Dividendenzahlung
(in Mio. Euro)
…davon an den FMS
(in Mio. Euro)
2008 0,00 0,00
2009 0,00 0,00
2010 0,00 0,00
2011 0,00 0,00
2012 0,00 0,00
2013 0,00 0,00
2014 0,00 0,00
2015 250,47 39,06
2016 0,00 0,00
2017 0,00 0,00
2018 250,47 39,06
2019 0,00 0,00
2020 0,00 0,00
2021 0,00 0,00
2022 250,47 39,06
2023 414,63 68,36
4. Welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus
den Kosten der Bankenrettung in Italien verglichen mit den Kosten in
Deutschland?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse oder gesicherten
Zahlen zu den Kosten der Bankenrettung in anderen Staaten vor. Im Übrigen wäre
ein zahlenmäßiger Vergleich zwischen einzelnen Staaten auch nicht
aussagekräftig, denn die Kosten der Finanzmarktstabilisierung in Folge der globalen
Finanzkrise wurden durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die in
einzelnen Staaten unterschiedlich ausgeprägt waren, z. B. die jeweilige Struktur der
Bankenmärkte, der Geschäftsmodelle und der gewählten
Stabilisierungsinstrumente.
In Reaktion auf die globale Finanzkrise wurden auf internationaler (Baseler
Ausschuss für Bankenaufsicht, Finanzstabilitätsrat), auf europäischer und auf
nationaler Ebene umfassende Regulierungsvorhaben im Bereich der
Bankenaufsicht und der Bankenabwicklung angestoßen. In der EU wurde die
Bankenunion mit einem einheitlichen Aufsichts- und einem einheitlichen
Bankenabwicklungsmechanismus sowie einem einheitlichen Regelwerk errichtet.
Ein wesentliches Ziel dieser Regulierungsvorhaben ist es, die Finanzstabilität
zu sichern und öffentliche Haushalte zu schützen, indem vorrangig
Anteilseigner und Gläubiger einer Bank für etwaige Verluste haften. Für dieses Ziel setzt
sich die Bundesregierung weiterhin nachdrücklich ein.
Im November 2020 hatte sich die Eurogruppe auf eine Reform des ESM-
Vertrags geeinigt, der auch die Einrichtung einer gemeinsamen Letztsicherung für
den europäischen Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF)
vorsieht. Lediglich Italien hat das entsprechende ESM-
Änderungsübereinkommen bis heute noch nicht ratifiziert. Die Ratifizierung des ESM-
Änderungsübereinkommens ist regelmäßig Thema in der Eurogruppe und ist auch
Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der italienischen Regierung.
Die Bundesregierung hält an ihrer Erwartung fest, dass Italien das ESM-
Änderungsübereinkommen ratifizieren wird.
Daneben ist es auch wichtig, die Risiken in den Bankbilanzen weiter
abzubauen.
5. Wie ordnet die Bundesregierung die Stabilität des italienischen
Bankensektors ein, gerade mit Hinblick auf die Kapitalisierung der italienischen
Großbanken verglichen mit den deutschen Großanken?
Die Bundesregierung kann sich zur Stabilität des italienischen Bankensektors
nur auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen äußern. Die
European Banking Authority (EBA) veröffentlicht diesbezüglich quartalsweise
Indikatoren zu den Großbanken der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.
Demnach ist die Situation derzeit unauffällig. Die durchschnittliche
Eigenkapitalrendite (Return on Equity) italienischer Banken liegt per 30. Juni 2024 mit
15,5 Prozent deutlich oberhalb der durchschnittlichen Werte für Europa
(10,9 Prozent) und Deutschland (5,9 Prozent). Die gewichtete durchschnittliche
harte Kernkapital-(CET-1-)Quote italienischer Banken liegt derzeit mit
16,1 Prozent auf mittlerem europäischen Niveau (ebenfalls 16,1 Prozent) und
leicht unter dem Wert für Deutschland (16,6 Prozent). Die Kreditqualität
italienischer Banken gemessen an der Quote ausfallgefährdeter („non-performing“)
Kredite ist mit 2,4 Prozent zwar schlechter als der EU-Schnitt (1,9 Prozent) und
der deutsche Wert (1,4 Prozent), kann aber vor dem Hintergrund der historisch
deutlich höheren Werte in Italien aktuell ebenfalls als unauffällig bewertet
werden.
6. Wie begründet die Bundesregierung den Zeitpunkt des am 11. September
2024 verkauften Aktienpakets in Höhe von 4,49 Prozent in einem
beschleunigten Verfahren an die höchstbietende UniCredit Group vor dem
Hintergrund gesunkener Kurse im letzten Jahr und möglicherweise
steigender Kurse in der Zukunft?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 verwiesen.
7. Warum wurde sich für das Bookbuilding-Verfahren sowie die
entsprechende Frist und Preisspanne entschieden, und welche anderen Verfahren
wurden abgewägt?
Für die Veräußerung stehen dem FMS nur solche Verfahren zur Verfügung, die
im Einklang mit EU-beihilferechtlichen Vorgaben stehen. In diesem Rahmen
wurden alternative Verfahrensarten und -schritte diskutiert. Die EU-
Kommission akzeptiert marktübliche Bookbuilding-Verfahren zur Ermittlung und
Sicherstellung der Erzielung des Marktpreises von Unternehmensanteilen, die
insofern nicht dem Beihilferecht unterliegen. Beschleunigte Bookbuilding-
Verfahren (sogenannte ABB) werden seit vielen Jahren bei Privatisierungen des
Bundes genutzt, etwa bei der Privatisierung von Anteilen der Deutschen
Pfandbriefbank AG (pbb) durch den FMS und der Deutschen Lufthansa AG durch
den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Jüngst bediente sich auch die KfW
dieses Verfahrens beim Verkauf von Aktien der Deutschen Telekom AG und
der DHL Group AG.
Eine alternative Transaktionsstruktur wäre grundsätzlich der Verkauf kleiner
Aktienmengen über die Börse über einen gestreckten Zeitraum (sogenanntes
Dribble-out). Für einen ABB als Verfahren zur Veräußerung eines ersten
Aktienpakets sprach die sofortige „Sicherung“ eines bestimmten
Aktienkursniveaus, ggf. unter Inkaufnahme eines geringen Abschlags zum aktuellen
Marktpreis am Veräußerungstag. Demgegenüber hätte ein zeitlich gestreckter Verkauf
über die Börse Kursrisiken für den FMS über einen längeren Zeitraum
(mehrere Monate) mit sich gebracht. In einer Gesamtabwägung, auch unter
Berücksichtigung anstehender Zinsentscheidungen seitens der Europäischen
Zentralbank und anderer Zentralbanken, entschied sich der interministerielle
Lenkungsausschuss auf Anraten der Finanzagentur für eine Veräußerung im Wege
eines ABB.
Zur Frage nach Frist und Preisspanne beim ABB: Grundsätzlich gilt, dass ABB
nach Börsenschluss starten und vor Börsenöffnung am folgenden Handelstag
abgeschlossen sein müssen. Dies war auch bei der am 10./11. September 2024
durchgeführten Transaktion der Fall. Es gab bei dieser Transaktion auch keine
Preisspanne, jedoch einen Mindestpreis von 12,48 Euro pro Aktie. Dieser war
das Ergebnis der vorherigen Auktionierung unter Investmentbanken zur
Auswahl der Bookrunner.
8. War Harald Christ im Commerzbank-Aufsichtsrat zentral dafür
verantwortlich, dass im Verkaufsverfahren nicht geregelt wurde, dass die
Bundesanteile nicht an einen einzelnen Bieter verkauft wurden, so wie
Medienberichte nahelegen (
www.spiegel.de/wirtschaft/commerzbank-und-u
nicredit-kann-die-deutsche-politik-eine-uebernahme-verhindern-a-a9f8cc
8f-31a4-4637-99a6-9ef3b0085f78), kann die Bundesregierung das
bestätigen oder hat sie dazu Informationen?
Weder die Organe der Commerzbank noch einzelne Aufsichtsratsmitglieder der
Commerzbank waren in den Entscheidungsprozess eingebunden. Sie wurden
auch nicht vorab über die Art des Verkaufsverfahrens informiert.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mindereinnahmen ein, die im
Gegensatz zur potentiellen Verkaufsprämie beim Verkauf an einen
strategischen Investor erlösbar gewesen wären?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13499 verwiesen.
10. In welcher Höhe sind dem Bund Kosten im Zusammenhang mit dem
Verkauf von rund 53,1 Millionen Aktien der Commerzbank AG an die
UniCredit Group entstanden (bitte die Kosten nach den einzelnen Stadien
und Beteiligten des Verkaufsprozesses aufschlüsseln)?
Dem Bund entstehen aus der Transaktion zur Veräußerung von 4,49 Prozent der
Aktien der Commerzbank AG keine Kosten. Die dem FMS entstehenden
Aufwendungen sind nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch die
Commerzbank AG als Empfängerin der Stabilisierungsmaßnahme zu erstatten.
Abgesehen davon, dass der Bund keine Kosten trägt, ist anzumerken, dass die
Frage nach der Aufschlüsselung der (an die Commerzbank weiter zu
belastenden) Zahlungen an einzelne Beteiligte konkrete und vertrauliche Inhalte der
jeweils abgeschlossenen Verträge betrifft – konkret die vereinbarten Vergütungen
– und damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner berührt,
auf die nur unter Wahrung der Vertraulichkeit geantwortet werden kann.
Daneben betreffen die erfragten Informationen Angelegenheiten des FMS. Gemäß
§ 10a des Stabilisierungsfondsgesetzes obliegt die parlamentarische Kontrolle
des Fonds dem Bundesfinanzierungsgremium, das geheim tagt. Auch diese
gesetzlich angeordnete Einstufung dient u. a. der Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen.
Vor diesem Hintergrund wird auf die als Verschlusssache „VS – Geheim“
eingestufte schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage 18 (Plenarprotokoll
20/193) des Abgeordneten Matthias Hauer verwiesen, die in der
Geheimschutzstelle des Bundestages für alle Abgeordneten zugänglich ist.*
Über die in der Antwort der Bundesregierung an den Abgeordneten Matthias
Hauer angegebenen Zahlungen hinaus sind keine externen Kosten entstanden.
11. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausschreibung
trotz des öffentlich bekundeten Interesses des UniCredit-Group-CEOs
Andrea Orcel (
www.capital.de/geld-versicherungen/das-desaster-bei-der-
commerzbank--lindners-heizungsmoment-35095454.html) an einem
umfangreichen Commerzbank-Aktienpaket nicht so gestaltet, dass kein
einzelnes Unternehmen alle zum Verkauf stehenden Anteile übernehmen
kann, und wie viele Bieter gab es?
Im Rahmen eines marktüblichen ABB-Verfahrens erfolgt eine
erlösmaximierende Zuteilung. In aller Regel folgt hieraus eine Zuteilung an eine größere
Zahl von Bietern, da üblicherweise kein Bieter im Rahmen eines ABB für das
gesamte angebotene Paket bietet. Für eine künstliche „Stückelung“ als
Vorabbedingung bei der Veräußerung des 4,49 Prozent Anteils des FMS an der
Commerzbank gab es keinen Anlass.
Eine vorgegebene Stückelung hätte ein schlechteres wirtschaftliches Ergebnis
erwarten lassen, da etwaige besonders interessierte und meistbietende
Investoren auf ein geringes Volumen hätten verwiesen werden müssen, während das
übrige, ihnen im Fall einer Limitierung nicht zugeteilte Volumen an weniger
interessierte und daher ggf. nur einen geringeren Preis bietende Investoren hätte
zugeteilt werden müssen. Bei einer Stückelung drohte daher eine
Unterschreitung des erzielbaren Marktpreises; eine Stückelung wäre in dieser Hinsicht
unwirtschaftlich gewesen.
Eine Stückelung hätte daher mit hoher Wahrscheinlichkeit eine in einem
offenen Ausschreibungsverfahren beihilferechtlich grundsätzlich unzulässige
Bedingung dargestellt, da sie dem Ziel der Erlösmaximierung entgegengestanden
hätte.
Abgesehen davon bietet eine Stückelung auch keine Gewähr für eine
dauerhafte Streuung der Aktien: Die veräußerten Aktien sind jederzeit handelbar. Sie
könnten daher von den im Fall einer Stückelung zunächst erwerbenden
institutionellen Investoren unmittelbar an den Meistbietenden am Markt
weiterveräußert werden. Im Ergebnis wäre bei einer Stückelung also dasselbe Resultat
wie bei einer sofortigen Zuteilung an den Meistbietenden zu erwarten gewesen;
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
allerdings wäre dabei der entsprechende Vorteil den im Zuge der Stückelung
bedachten Investoren anstatt dem FMS zugutegekommen.
Es gab verbindliche Gebote vieler interessierter Bieter. Aufgrund einer
Vertraulichkeitsvereinbarung ist die genaue Anzahl der eingegangenen Gebote
nicht öffentlich.
12. „Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
Bank J.P. Morgan und Goldman Sachs für den Verkauf (bitte nach
Kostenpunkten aufschlüsseln)?“
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Interessenkonflikte von
J.P. Morgan und Goldman Sachs hinsichtlich etwaigen
Zusammenarbeitens mit der UniCredit vorliegen bzw. vorlagen?
14. Wie lief nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren zur Auswahl
der Beraterbanken J.P. Morgen und Goldman Sachs ab, wann wurden die
Banken J.P. Morgan und Goldman Sachs als Beratung für den Verkauf
von der Finanzagentur ausgewählt, und warum hatte man sich für diese
entschieden?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Zur Durchführung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens wurden die
Goldman Sachs Europe SE (Goldman Sachs) und die J. P. Morgan SE als
sogenannte Joint Bookrunner – nicht als Berater – mandatiert. Die Auswahl als
Joint Bookrunner erfolgte ausschließlich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten:
Eine größere Zahl von Banken gab am 10. September 2024 im Rahmen einer
marktüblichen Bankenauktion Angebote zur Durchführung des ABB ab.
Wesentliches Entscheidungskriterium war der von den Auktionsbanken
garantierte Mindestabnahmepreis (sogenannter Backstop-Preis). Goldman Sachs SE
und J. P. Morgan SE boten den höchsten Backstop-Preis. Über die
Mandatierung wurde am 10. September gegen 17 Uhr entschieden.
Sowohl im Rahmen der Mandatierung für das Beratungsmandat als auch im
Rahmen der Bankenauktion wurde jeweils das Vorliegen etwaiger
Interessenkonflikte durch die Finanzagentur abgefragt und es wurde seitens der
mandatierten Unternehmen jeweils ausdrücklich bestätigt, dass solche nicht bestehen.
15. Wann hatten die Hausleitung des Bundeskanzleramts sowie der
Bundeskanzler Olaf Scholz Kenntnis vom Verkaufsverfahren und vom Ergebnis
erhalten, und auf welchem Wege?
Der interministerielle Lenkungsausschuss nach § 4 des
Stabilisierungsfondsgesetzes hat den Grundsatzbeschluss zum Verkauf eines ersten Aktienpakets am
3. September 2024 gefasst. Die Hausleitung und der Bundeskanzler wurden am
3. September 2024 im Nachgang zur Sitzung schriftlich über die Entscheidung
des interministeriellen Lenkungsausschusses, den Bundesanteil zu reduzieren,
informiert. Die Finanzagentur veröffentlichte am selben Tag eine
Pressemeldung hierzu.
Eine Einbindung des interministeriellen Lenkungsausschusses oder einzelner
Personen des Bundeskanzleramts in den operativen Verkaufsprozess war zu
keiner Zeit vorgesehen und hat auch nicht stattgefunden. Dies entspricht dem
seit vielen Jahren bei vergleichbaren Transaktionen praktizierten Vorgehen. Das
Ergebnis des Verkaufsverfahrens wurde Staatsekretär Dr. Kukies telefonisch
vom parlamentarischen Staatssekretär Dr. Toncar am späten Abend des
10. September 2024 mitgeteilt. Die Finanzagentur veröffentlichte am 10.
September 2024 um 17.53 Uhr eine Pressemeldung zum Start der Transaktion und
am 11. September 2024 um 1.12 Uhr eine zum Ergebnis.
16. Wann hatten die Hausleitung des Bundesministeriums der Finanzen
sowie der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner Kenntnis vom
Verkaufsverfahren und vom Ergebnis erhalten, und auf welchem Wege?
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Florian Toncar hat als Vorsitzender des
interministeriellen Lenkungsausschusses an der Sitzung am 3. September 2024,
in der die Entscheidung zum Teilverkauf getroffen worden ist, teilgenommen.
In der Sitzung wurde über das Verkaufsverfahren (Accelerated Bookbuilding,
ABB) und das Volumen des zu veräußernden Aktienpakets entschieden. Der
Bundesfinanzminister wurde im Nachgang zur Sitzung durch den
Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Florian Toncar über den Beschluss unterrichtet.
Am Abend des 9. September 2024 informierte Dr. Florian Toncar den
Bundesfinanzminister in knapper Form, dass die Transaktion bei ausreichend gutem
Umfeld bereits am folgenden Tag ablaufen werde. Zuvor wurde Dr. Florian
Toncar hierüber von der Fachebene des BMF unterrichtet.
Mit der Durchführung des Verkaufs hatte der Lenkungsausschuss die
Finanzagentur beauftragt. Eine Einbindung der Fachebene des BMF war auf
Vorschlag der Finanzagentur zu zwei Zeitpunkten vorgesehen: Zum Start der
Transaktion am 10. September 2024 gegen 9.45 Uhr und zur Entscheidung über
die Auswahl der Bookrunner und den Start des Bookbuilding-Verfahrens am
10. September 2024 gegen 16.45 Uhr. Gegen 20 Uhr wurde Dr. Florian Toncar
darüber informiert, dass UniCredit mit Abstand das höchste Gebot abgegeben
hat und dass der Zuschlag daher voraussichtlich an die UniCredit gehen wird.
Am 11. September 2024 gegen 1.20 Uhr wurde Dr. Florian Toncar über den
finalen Abschluss des Verkaufsverfahrens unterrichtet. Am Vormittag des
11. September 2024 wurde der Bundesfinanzminister über den Ablauf des
Verkaufs und das Ergebnis durch Dr. Florian Toncar unterrichtet.
17. Welche Gespräche, Treffen, Telefonate, schriftliche Korrespondenz und
wie viele und welche konkreten dienstlichen Kontakte gab es in der
20. Wahlperiode von Mitgliedern der Bundesregierung (inklusive
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretären, Staatsministerinnen und Staatsministern sowie Staatssekretärinnen
und Staatssekretären und Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern)
mit Vertretern der UniCredit Group und der Commerzbank (bitte die
letzten sieben Kommunikationsformate nach Zeitpunkt, Beteiligten und
Inhalten aufschlüsseln)?
Vorbemerkung: Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer
Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu
die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem
werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert und Kalender nach dem
Ausscheiden aus dem Amt in der Regel gelöscht. Nicht aufgeführt sind diverse
Sitzungen des Verwaltungsrats der KfW und seiner Ausschüsse, in denen mehrere
Mitglieder der Bundesregierung ebenso wie Marion Höllinger (Sprecherin der
Geschäftsführung der UniCredit Bank GmbH; seit 1. Januar 2024 Mitglied im
Verwaltungsrat der KfW) vertreten sind. Unterhalb der Leitungsebene gibt es
aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und
Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen. Eine
vollständige und umfassende Aufstellung über diese Kontakte existiert nicht und kann
aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen Personalwechseln auch
nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen unterhalb der
Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/12332).
Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Die nachfolgende Aufstellung enthält die letzten sieben
Kommunikationsformate von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern der UniCredit Group,
soweit hierüber Auskunft zu erteilen ist.
Ressort Datum Mitglied der
Bundesregierung
BMF 10.09.2024
(20:13 Uhr) PSt Dr. Toncar
Telefonat mit Marion Höllinger (Sprecherin der
Geschäftsführung der UniCredit Bank GmbH);
Information über bestehende Beteiligung der UniCredit an
der Commerzbank
BMF 04.09.2024 PSt Dr. Toncar Telefonat mit Marion Höllinger zur Pressemitteilung
der Finanzagentur vom 3.9.
AA 04.09.2024 St Dr. Bagger Allgemeiner Austausch zu geoökonomischen Fragen
mit Erik Nielsen (Chefvolkswirt UniCredit)
BKAmt 28./29.06.2024 St Dr. Kukies
Gleichzeitige Teilnahme am San Felice Dialog 2024
mit Andrea Orcel (CEO UniCredit); es fand kein
bilaterales Gespräch statt
BKAmt 07.06.2024 ChefBK Allgemeiner volkwirtschaftlicher Austausch mit Erik
Nielsen (Chefvolkswirt UniCredit)
BKAmt 30.05.2024 StMin Ryglewski
Allgemeiner Austausch mit Friedrich
Hufelschulte (Leiter Marktregion Bremen/ Niedersachsen Uni-
Credit) und weiteren Teilnehmern des norddeutschen
Bankenverbands in ihrer Rolle als MdB
BMF 29.05.2024 St Thoms
Videokonferenz mit Bankenvertretern zum Thema
„Digitaler Euro“ auf Einladung der Bundesbank, u. a.
anwesend René Babinsky (Member of the Executive
Board der UniCredit Bank GmbH) und Manfred
Richels (Managing Director Global Transaction
Banking)
Die in der Vorbemerkung der Antwort enthaltenen Aussagen und
Einschränkungen gelten auch für die Kontakte mit den Vertretern der Commerzbank. Die
nachfolgende Aufstellung enthält die letzten sieben Kommunikationsformate
von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern der Commerzbank, soweit
hierüber Auskunft zu erteilen ist.
Ressort Datum Mitglied der
Bundesregierung
BMVg 09.10.2024
Bundesminister
Boris Pistorius
und
Staatssekretär Benedikt
Zimmer
Runder Tisch mit mehreren Vertretern der
Finanzwirtschaft, u. a. Vertreter der Commerzbank AG
BMWK 24.09.2024 PSt Kellner Gespräch mit Michael Kotzbauer zum Thema
Mittelstandsfinanzierung
BMF 17.09.2024
Bundesminister
Christian
Lindner,
St Thoms
Abschlussveranstaltung zur WIN Initiative, unter
zahlreichen Teilnehmern der Branche u. a. anwesend
Dr. Bettina Orlopp
BMF 16.09.2024 St Thoms
Offizielle Übergabe des Abschlussberichts der vom
Bundesverband deutscher Banken (BdB) und True
Sale International (TSI) inititierten
Praktikerarbeitsgruppe „Verbriefungen“, u. a. anwesend Dr. Manfred
Knof und Manuel Alvarez
BMF 11.09.2024 PSt Dr. Toncar Telefonat mit Herrn Harald Christ zum ABB vom
Vortag
BMF 11.09.2024 PSt Dr. Toncar Telefonat mit Herrn Dr. Jens Weidmann zum ABB
vom Vortag
BMFSFJ 04.09.2024
Parlamentarische
Staatssekretärin
Ekin Deligöz
Veranstaltung SHeconomy Lunch des British
Chamber of Commerce in Germany in Kooperation mit
Commerzbank AG
Für den Zeitraum ab der Transaktion vom 11. September 2024, 1.15 Uhr fallen
aus Sicht der Bundesregierung Kontakte der Bundesregierung mit Vertretern
der UniCredit Group und der Commerzbank in den Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung der Bundesregierung, soweit sie einen Bezug zum weiteren
Umgang mit der verbliebenen Bundesbeteiligung an der Commerzbank haben.
Dieser Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung folgt aus dem Grundsatz
der Gewaltenteilung und schließt einen auch parlamentarisch grundsätzlich
nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich ein. Nach
nachfolgender Abwägung des Informationsinteresses des Parlaments mit dem
Interesse der Bundesregierung an einem geordneten Umgang mit der
verbliebenen Bundesbeteiligung an der Commerzbank umfasst das parlamentarische
Informations- und Fragerecht nicht die Auskunft über diese Gespräche.
Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78
[121]; 137, 185 [234 f.]). Der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung
schützt den Willensbildungsprozess der Bundesregierung bei der Vorbereitung
von Ressort- oder ressortübergreifenden Entscheidungen. Aus Sicht der
Bundesregierung ist der Verkauf eines Teils der Bundesbeteiligung am 10./11.
September 2024 einschließlich der Vorbereitungen hierzu ein abgeschlossener
Vorgang, über den die Bundesregierung detailliert berichtet. Die Transaktion stellt
einen eigenständigen, abgeschlossenen Teilabschnitt der
Stabilisierungsmaßnahme zugunsten der Commerzbank dar. Demgegenüber sind die nach diesem
Datum erfolgten Überlegungen, Handlungen und Gespräche der
Bundesregierung Teil eines noch andauernden, dynamischen Prozesses. Dies ergibt sich
u. a. aus den Ankündigungen der UniCredit Group, die Beteiligung an der
Commerzbank halten, verkaufen oder ausbauen zu wollen und hierzu das
Gespräch mit der Commerzbank und weiteren Stakeholdern zu suchen (vgl.
Pressemitteilung der UniCredit Group vom 23. September 2024). Die
Commerzbank dagegen betont ihre auf Eigenständigkeit ausgerichtete Strategie (vgl.
etwa das Interview der Vorstandsvorsitzenden Bettina Orlopp in der
WirtschaftsWoche vom 18. Oktober 2024). Wann und mit welchem Ausgang das
derzeit dynamische Geschehen um die verbliebene Bundesbeteiligung an der
Commerzbank abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Potentielle
Wegmarken, die einen abgeschlossenen und somit der vollen parlamentarischen
Kontrolle unterliegenden Schritt markieren könnten, könnten etwa
regulatorische Einwände der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie das Ergebnis
etwaiger Gespräche zwischen der Commerzbank und UniCredit sein.
In diesem laufenden, auf den Umgang mit der verbliebenen Bundesbeteiligung
an der Commerzbank gerichteten Vorgang muss die Bundesregierung die
verbleibende Beteiligung an der Commerzbank sorgfältig verwalten und laufend
analysieren. Die Vorbereitung eventueller künftiger Entscheidungen über den
Umgang mit der Bundesbeteiligung erfordert geordnete Prozesse. Die
Bundesregierung muss vor eventuellen Entscheidungen alle Vor- und Nachteile
sorgfältig ermitteln und abwägen. Dazu gehören ggf. auch Gespräche mit Dritten
wie der UniCredit Group oder der Commerzbank. Diese Gespräche mit Dritten
erfordern derzeit Vertraulichkeit. Relevante Dritte würden sich einem Gespräch
verweigern oder zumindest weniger offen sprechen, wenn sie fürchten müssten,
dass das Gespräch unmittelbar im Anschluss (und nicht erst nach Abschluss des
Vorgangs) öffentlich wird. Die Bundesregierung kann ihrer Aufgabe nicht
nachkommen, wenn sie nicht u. a. durch Gespräche mit den Beteiligten die
Situation analysieren und Vor- und Nachteile einzelner Optionen sorgfältig
ermitteln kann. Insofern würde die Veröffentlichung von Gesprächen und
Kontakten der Bundesregierung zu einem „Mitregieren“ des Parlaments führen, das
der Gewaltenteilung widerspricht. Die Position des Bundes bei eventuellen
zukünftigen Entscheidungen über den weiteren Umgang mit der verbliebenen
Bundesbeteiligung an der Commerzbank würde sich durch ein solches
„Mitregieren“ verschlechtern. Die autonome Wahrnehmung der Aufgaben der
Bundesregierung mit Blick auf die verbliebene Bundesbeteiligung an der
Commerzbank geht daher für den Zeitraum nach dem 11. September 2024 dem
Informationsinteresse des Parlaments derzeit vor.
Ergänzend sei erwähnt, dass der Gesetzgeber in § 10a des
Stabilisierungsfondsgesetzes eine besondere parlamentarische Kontrolle für die Überwachung von
Stabilisierungsmaßnahmen eingerichtet hat. Danach ist das geheim tagende
Gremium nach § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes durch das
Bundesministerium der Finanzen laufend über alle den Finanzmarktstabilisierungsfonds
betreffenden Fragen und somit auch über die verbliebene Bundesbeteiligung an
der Commerzbank zu unterrichten.
18. Warum wurde der Aktienverkauf vollzogen, obwohl das
Inhaberkontrollverfahren noch nicht abgeschlossen war?
Ein Inhaberkontrollverfahren ist von einem Erwerber zu beantragen, der
beabsichtigt, mindestens 10 Prozent der Anteile an einem Kreditinstitut zu besitzen.
Dieser Anteilsbesitz wurde von der UniCredit Group durch die Transaktion am
11. September 2024, die sich auf einen Anteil von 4,49 Prozent beschränkte,
nicht erreicht.
Die anschließend erfolgte Beantragung eines Inhaberkontrollverfahrens durch
die UniCredit Group steht im Zusammenhang mit weiteren Aktien und
Instrumenten, die von der UniCredit auf dem Kapitalmarkt erst nach dem 11.
September 2024 erworben bzw. abgeschlossen wurden. Die Absicht dazu hat Uni-
Credit mit einer Pressemitteilung am 11. September 2024 um 8.00 Uhr
öffentlich bekannt gemacht.
19. Gab es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung, und wenn ja, was waren die Feststellungen
sowie das Ergebnis der Untersuchung?
Diese Frage betrifft Angelegenheiten des FMS. Gemäß § 10a Absatz 2 des
Stabilisierungsfondsgesetzes obliegt die parlamentarische Kontrolle des FMS dem
Gremium gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes
(Bundesfinanzierungsgremium). Das Gremium tagt gemäß § 10a Absatz 3 des
Stabilisierungsfondsgesetzes geheim. Diese gesetzlich angeordnete Einstufung dient grundsätzlich
der Sicherung des Erfolgs von Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen, der
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Maßnahmenempfänger
und den Interessen des Bundes als Kapitalmarktteilnehmer. Die
Veröffentlichung der Inhalte der vorgenommenen Analyse würde Rückschlüsse auf den
Prüfungsmaßstab für künftige Entscheidungen des Lenkungsausschusses über
die Maßnahme und den Umgang mit der verbliebenen Beteiligung des FMS an
der Commerzbank AG als derzeit größtem Einzelaktionär erlauben, die deren
erfolgreiche Beendigung gefährden könnten. Aus diesem Grund kann die
Antwort zu dieser Frage nur als Verschlusssache „VS – Geheim“ erfolgen.*
Zur Beantwortung wird auf die Antwort vom der Bundesregierung zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/13499 verwiesen, die in eingestufter Form in die Geheimschutzstelle des
Bundestages eingestellt wurde und dort für jeden Abgeordneten zugänglich ist.
20. In welchen Terminen des interministeriellen Lenkungsausschusses wurde
über den Commerzbank-Verkauf beraten, welche Informationen hat der
Ausschuss und insbesondere der vorsitzende Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Florian Toncar über die
Kaufpläne der UniCredit Group, welche Mitglieder der Bundesregierung
waren anwesend, gab es dabei unterschiedliche Auffassungen der
anwesenden Bundesministerienvertreterinnen und Bundesministerienvertreter
über den Verkauf, und wenn ja, inwiefern?
In der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages fanden die nachfolgenden
Sitzungen des interministeriellen Lenkungsausschusses gemäß § 4 Absatz 1
StFG statt. Genannt sind die jeweils anwesenden Vertreter des
Bundeskanzleramtes und der Ressorts:
– am 28. Juni 2022
– anwesend: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Florian Toncar für
das BMF, Abteilungsleiter Dr. Philipp Steinberg für das BMWK,
Abteilungsleiter Dr. Christian Meyer-Seitz für das BMJ, Referatsleiterin
Dr. Silvia Bosch für das Bundeskanzleramt.
– am 26. Juni 2023
– anwesend: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Florian Toncar für
das BMF, Staatssekretär Sven Giegold für das BMWK, Abteilungsleiter
Dr. Christian Meyer-Seitz für das BMJ, Gruppenleiterin Anne Schwenk
für das Bundeskanzleramt.
– am 3. September 2024
– anwesend: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Florian Toncar für
das BMF, Staatssekretär Sven Giegold für das BMWK, Abteilungsleiter
Dr. Christian Meyer-Seitz für das BMJ, Abteilungsleiter Dr. Steffen
Meyer für das Bundeskanzleramt.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
– am 20. September 2024
– anwesend: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Florian Toncar für
das BMF, Staatssekretär Sven Giegold für das BMWK, Abteilungsleiter
Dr. Christian Meyer-Seitz für das BMJ, Abteilungsleiter Dr. Steffen
Meyer für das Bundeskanzleramt.
In sämtlichen dieser Sitzungen wurde auch über den weiteren Umgang mit der
Commerzbank-Beteiligung des FMS beraten. Konkrete Kaufabsichten der Uni-
Credit Group waren erst in der Sitzung vom 20. September 2024 bekannt.
Über den Inhalt der Beratungen und der Beschlussfassung im
interministeriellen Lenkungsausschuss gibt die Bundesregierung keine Auskunft, da diese dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzuordnen sind. Aus dem
Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein solcher Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren
Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt.
Dazu gehört die Willensbildung im interministeriellen Lenkungsausschuss. Der
interministerielle Lenkungsausschuss ist ein Entscheidungsgremium, dessen
Mitglieder auf die Vertraulichkeit der Beratungen in besonderem Maße
angewiesen sind. Müssten sie damit rechnen, dass die von ihnen in den Beratungen
abgegebenen Einschätzungen alsbald nach der getroffenen Entscheidung
veröffentlicht werden, so könnten sie nicht in Offenheit Gründe vorbringen, die für
oder gegen eine bestimmte Entscheidung sprechen, weil dies die Vertraulichkeit
der Beratungen voraussetzt. Die fortdauernden Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung mit Blick auf die Bundesbeteiligung an der Commerzbank
wie auch zukünftige Beratungen im Lenkungsausschuss benötigen angesichts
der erheblichen wirtschaftspolitischen und fiskalischen Auswirkungen der
Entscheidungsfindung einen freien und offenen Willensbildungsprozess.
Bei einer Veröffentlichung der Beratungsinhalte wäre zu befürchten, dass
wesentliche Beratungen faktisch nicht mehr in dem Gremium selbst erfolgen,
sondern in Vorbesprechungen oder in kleinere, geheim tagende Formate
verlagert würden. Dies würde den interministeriellen Lenkungsausschuss in seiner
Funktion nachhaltig beeinträchtigen und entwerten. Vor diesem Hintergrund
muss das parlamentarische Informationsinteresse daher ausnahmsweise
zurückstehen.
21. Gab es zustimmende oder ablehnende politische Weisungen der
Bundesregierung oder vom interministeriellen Lenkungsausschuss an die
Finanzagentur bezüglich des Verkaufs des Aktienpaketes des Bundes oder
bezüglich der Verfahrensweise des Verkaufs?
Der interministerielle Lenkungsausschuss nach § 4 des
Stabilisierungsfondsgesetzes hat am 3. September 2024 den Beschluss gefasst, die Beteiligung des
FMS an der Commerzbank durch eine Veräußerung im Rahmen eines ABB von
16,49 Prozent auf 12 Prozent zu reduzieren. Die Finanzagentur wurde vom
interministeriellen Lenkungsausschuss beauftragt, den in der Sitzung am 3.
September 2024 gefassten Beschluss in Abstimmung mit dem Bundesministerium
der Finanzen umzusetzen und einen transparenten, diskriminierungsfreien und
marktschonenden Prozess durchzuführen. Auf Vorschlag der Finanzagentur
wurden zwei Zeitpunkte vereinbart, zu denen am Transaktionstag die
Fachebene des BMF einzubeziehen war (vgl. Antwort zu Frage 16).
22. Sind der Bundesregierung Möglichkeiten bekannt, wie eine Übernahme
der Commerzbank durch die UniCredit-Gruppe verhindert werden
könnte (wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet die Bundesregierung die
jeweiligen Chancen und Risiken)?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario, da kein
Übernahmeangebot vorliegt. Die Bewertung eines etwaigen künftigen Übernahmeangebotes
der UniCredit wäre primär Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat der
Commerzbank. Die Bedingungen für öffentliche Übernahmen hängen von dieser
Bewertung sowie von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher nicht prognostiziert werden
können.
Aussagen der UniCredit gegenüber italienischen Medien, wonach keine
feindliche Übernahme durchgeführt werden solle, hat die Bundesregierung zur
Kenntnis genommen. Sie ist ihrerseits der Auffassung, dass eine sogenannte
feindliche Übernahme keine sinnvolle Option wäre und nicht verfolgt werden sollte.
Der interministerielle Lenkungsausschuss hat in Bezug auf die Beteiligung des
FMS am 20. September 2024 den Beschluss gefasst, bis auf Weiteres keine
weiteren Commerzbank-Aktien zu veräußern. Eine feindliche Übernahme einer
Mehrheit der Commerzbank-Aktien ließe sich aufgrund der Börsennotierung
der Commerzbank und ihres breit gestreuten Aktionariats allerdings weder mit
einer Minderheitsbeteiligung des FMS von vormals 16,49 Prozent, noch mit
einer solchen von nunmehr 12 Prozent verhindern. Eine vollständige
Übernahme kann verhindert werden, solange der Bund eine Beteiligung von über
10 Prozent an der Commerzbank hält. In diesen Fall ist die Commerzbank
zudem verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, damit die Hauptversammlung zwei
vom FMS vorgeschlagene Personen zu Mitgliedern des paritätisch besetzten
Aufsichtsrates wählt.
23. Wie lange will die Bundesregierung auf den weiteren Verkauf ihrer
Commerzbank-Aktien verzichten, wird sie diese Legislatur noch weitere
Commerzbank-Aktien verkaufen, und wie bewertet die Bundesregierung
vor dem Hintergrund der geplanten Anteilsreduzierung, dass der
prozentuale Anteil des Bundes an der Commerzbank wieder ansteigt, wenn der
Bund sich nicht am Rückkaufprogramm beteiligt?
Am 20. September 2024 hat der interministerielle Lenkungsausschuss den
Beschluss gefasst, bis auf Weiteres keine weiteren Commerzbank-Aktien des FMS
zu veräußern. Dies umfasst explizit auch Veräußerungen im Rahmen etwaiger
Aktienrückkäufe durch die Commerzbank. Insofern würde die
Beteiligungsquote des FMS mit Einziehung zurückgekaufter Aktien leicht ansteigen. Damit
begleitet der FMS bis auf Weiteres die auf Eigenständigkeit ausgerichtete
Strategie der Commerzbank.
24. Wie lange schätzt die Bundesregierung die Dauer des Prüfverfahrens für
die anstehende Transaktion mit der UniCredit Group ein?
Gemäß § 2c Absatz 1a des Kreditwesengesetzes hat ein sogenanntes
„Inhaberkontrollverfahren“ innerhalb von 60 Arbeitstagen zu erfolgen. Unter gewissen
Voraussetzungen ist eine Verlängerung dieser Beurteilungsfrist auf 90
Arbeitstage möglich. Die Frist beginnt mit der Erklärung der Vollständigkeit der
eingereichten Unterlagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die abschließende Entscheidung wird im Fall von CRR-Kreditinstituten durch
die Europäische Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus getroffen. Die tatsächliche Dauer von Inhaberkontrollverfahren ist damit
abhängig von Qualität und Vollständigkeit der durch den potenziellen Erwerber
eingereichten Unterlagen. Dies kann von der Bundesregierung nicht
prognostiziert werden und liegt auch nicht in ihrem Einflussbereich.
25. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz in privatwirtschaftliche
Geschäfte einmischt, wenn er von einer „unfreundlichen Attacke“ bzw.
einer „feindlichen Übernahme“ sprach und damit den Eindruck erweckte,
dass die Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit verhindert
werden müsse, und wenn ja, inwiefern, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung und der Bundeskanzler haben sich zu keiner Zeit in
privatwirtschaftliche Geschäfte eingemischt. Vielmehr wurde die Transaktion zum
Verkauf des Bundesanteils von der vom interministeriellen Lenkungsausschuss
beauftragten Finanzagentur in einem transparenten, diskriminierungsfreien und
marktüblichen Prozess durchgeführt. Der Bundeskanzler hat sich am 23.
September 2024 öffentlich klar zum Vorgehen der UniCredit positioniert:
„Die Commerzbank ist eine Bank, die erfolgreich wirtschaftlich tätig ist, die
sich – was sehr wichtig ist – darum kümmert, dass die deutsche Wirtschaft, der
Mittelstand, seine notwendigen Finanzierungen durch Bankaktivitäten
bekommt. Das ist eine Bank, die das auch in ihrer Unabhängigkeit gut kann.
Unfreundliche Attacken und feindliche Übernahmen sind nicht das, was für
Banken eine gute Sache ist. Deshalb hat sich die Bundesregierung auch in dieser
Richtung klar positioniert und macht sehr klar, dass wir es in Europa und in
Deutschland nicht für ein angemessenes Vorgehen halten, wenn man
gewissermaßen ohne jede Kooperation, ohne jede Rücksprache, ohne jede
Rückkopplung versucht, sich mit unfreundlichen Methoden aggressiv an Unternehmen zu
beteiligen.“
26. Hält es die Bundesregierung für möglich, die Commerzbank zur
kritischen Infrastruktur zu erklären, wie von ver.di gefordert (
www.spiege
l.de/wirtschaft/unternehmen/commerzbank-ver-di-fordert-einstufung-de
r-commerzbank-als-kritische-infrastruktur-a-4ad60866-8976-4177-83fd-
2ff13a6d21a1)?
Die Einstufung einer Bank als kritische Infrastruktur im Sinne der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erfolgt gemäß den aktuell geltenden
Schwellenwerten, die sich aus der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen
(BSI-KritisV) ergeben.
Die Einstufung der Commerzbank als kritische Infrastruktur würde im Rahmen
einer Investitionsprüfung nur bei einem Erwerb durch ein unionsfremdes
Unternehmen eine Rolle spielen und hätte daher keine Auswirkungen auf ein
mögliches Übernahmeangebot durch einen Bieter aus der EU. In Deutschland
können Übernahmen durch einen Unionsansässigen nur geprüft werden, wenn das
Zielunternehmen unter den Anwendungsbereich der sektorspezifischen Prüfung
§ 60 AWV fällt (z. B. bestimmte Güter aus dem Bereich Wehrtechnik herstellt),
was hier nicht der Fall ist. Somit unterläge ein solcher potenzieller Erwerb
unabhängig von der Einstufung der Commerzbank als kritische Infrastruktur nicht
der Investitionsprüfung.
27. Hält die Bundesregierung ein Szenario wie bei der HypoVereinsbank für
möglich, wo nach der Übernahme durch die UniCredit Group massiver
Stellenabbau und der Verlust strategischer Weiterentwicklung eintrat?
Die Fragen beziehen sich auf ein hypothetisches Szenario. Mögliche
Beschäftigungseffekte hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die die
Bundesregierung keinen Einfluss hat und die daher nicht prognostiziert werden
können.
28. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Refinanzierungsmöglichkeiten des deutschen Mittelstandes im Falle einer
Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit Group, teilt die
Bundesregierung beispielsweise die Befürchtungen, dass die Finanzierung des
dezentralen kreditfinanzierten Mittelstandes in Gefahr sei, weil die UniCredit
Group keine dezentrale Kontrolle will (
www.berliner-zeitung.de/wirtsch
aft-verantwortung/abwehrschlacht-um-commerzbank-roland-koch-forder
t-harte-gangart-gegen-unicredit-li.2257004)?
Die Fragen beziehen sich auf ein hypothetisches Szenario. Die
Kreditversorgung des deutschen Mittelstandes hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab,
auf die die Bundesregierung nur einen begrenzten Einfluss hat und die daher
nicht prognostiziert werden können. Generell gilt: Den Finanzplatz
Deutschland kennzeichnet im Bankenbereich mit dem Drei-Säulen-System bestehend
aus Privatbanken, Sparkassen und Landesbanken sowie den
Kreditgenossenschaften eine hohe Wettbewerbsdichte. Gemäß aktuellen Zahlen der Deutschen
Bundesbank sind in Deutschland derzeit rd. 1 400 Kreditinstitute tätig, die mit
ihren differenzierten Geschäftsmodellen und breiten Produkt- und
Dienstleistungsangeboten die bestehenden Kundenbedürfnisse im Markt
abdecken. Die Beteiligung ausländischer, insbesondere in der Europäischen Union
ansässiger Investoren ist dabei keine Seltenheit. Die Bundesregierung hat
jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verkauf eines Aktienpakets im
Umfang von 4,49 Prozent der Aktien der Commerzbank AG zu einer
Schwächung im Sinne der Fragestellung führen könnte.
29. Unterstützt die Bundesregierung langfristig eine Angleichung der
Kreditrahmen in verschiedenen EU-Ländern als Schritt hin zur Bankenunion,
denn laut Medienberichten (
www.capital.de/geld-versicherungen/
warumunicredit-ceo-orcel-nicht-von-der-commerzbank-lassen-wird-3508924
2.html) möchte die UniCredit Group ihren Marktanteil in Deutschland
ausbauen und eine Diversifizierung außerhalb ihres italienischen
Heimatmarkts erreichen, um den Aufschlag auf die Refinanzierungskosten der
Bank aufgrund der niedrigeren Bonität Italiens zu verringern?
Die Frage bezieht sich auf ein hypothetisches Szenario. Die Bundesregierung
hat keine Kenntnisse zu den Planungen der Unicredit Group bezüglich ihrer
Geschäftsstrategie in Deutschland. Zudem hängen die Refinanzierungskosten
einer Bank von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die die Bundesregierung
keinen Einfluss hat. Die Frage ist deshalb spekulativ und kann von der
Bundesregierung nicht beantwortet werden.
30. Befürwortet die Bundesregierung eine höhere Konzentration im
europäischen Bankensektor oder sieht sie die Gefahr von „Too big to fail“-
Großbanken?
Die Bundesregierung setzt sich für einen leistungsstarken europäischen und
deutschen Bankenmarkt ein, der durch Wettbewerb und Vielfalt der
Geschäftsmodelle geprägt ist. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass mit dem
Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen
Abwicklungsmechanismus (SRM) als Säulen der Bankenunion wichtige Strukturen
geschaffen wurden, um eine strenge und einheitliche Beaufsichtigung insbesondere
auch signifikanter Kreditinstitute in den Mitgliedstaaten sicherzustellen und
damit die Stabilität der Bankenunion zu wahren. Für die Abwicklungsfähigkeit
großer Institutsgruppen ist dabei der Einheitliche Abwicklungsausschuss
(Single Resolution Board, SRB) zuständig.
31. Will sich die Bundesregierung ggf. in Zukunft für eine stärkere
Regulierung des Derivatehandels einsetzen, denn die UniCredit Group nutzte
Medienberichten zufolge die Barclays Bank und die Bank of America,
um Commerzbank-Aktien über den Derivatehandel zu erwerben und
zugleich Meldepflichten zu umschiffen, weil hierbei noch keine sofortige
rechtliche Eigentumsübertragung stattfindet (
https://finanzbusiness.de/na
chrichten/banken/article17476448.ece), und wenn nein, welche anderen
Lehren zieht die Bundesregierung generell für die vertiefte europäische
Finanzverflechtung und für die Bankenunion?
Das BMF prüft derzeit, ob für die Mitteilungspflichten beim Halten von
Instrumenten (§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes) und bei Zusammenrechnung
(§ 39 des Wertpapierhandelsgesetzes) wie bei Aktien eine zusätzliche
Meldeschwelle bei 3 Prozent festgelegt werden sollte und inwieweit es angebracht
und mit EU-Recht vereinbar wäre, die Mitteilungsfrist zu verkürzen. Zu den
relevanten Instrumenten im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zählen auch
Derivate wie Optionen, Termin- und Swapgeschäfte. Die Prüfung umfasst auch
die Frage, wie dies möglicherweise umgesetzt werden könnte.
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