Deutsche Rüstungsexporte an die Türkei vor dem Hintergrund der Außenpolitik des NATO-Partners
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Die islamistische Rebellen-Allianz unter Führung der islamistischen Terrororganisation Haiat Tahir al-Scham (HTS) hat Syriens Präsident Baschar al-Assad gestürzt. HTS gilt als Nachfolger der früheren Al-Nusra-Front, eines Ablegers der Terrororganisation al-Qaida in Syrien, die eine salafistischdschihadistische Ideologie verfolgt. Die Islamisten in Syrien sollen sehr gute Beziehungen zur Türkei haben. Berichte legen nahe, dass Ankara „grünes Licht“ für die Offensive gegeben haben soll (www.deutschlandfunk.de/syrien-assad-aleppo-dschihadisten-100.html). Unter anderem die beiden Journalisten Can Dündar und Erdem Gül von der regierungskritischen Zeitung „Cumhuriyet“ hatten berichtet, wie der türkische Geheimdienst Islamisten in Syrien mit Waffen versorge. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan brachte die beiden vor Gericht – wegen Spionage und Geheimnisverrats (www.fnp.de/politik/verschlusssache-tuerkei-10525987.html).
Medienberichte darüber, dass die Türkei islamistische Gruppen unterstützt, sind nicht neu. Das betrifft nicht nur Kontakte zur Hamas. Lange sollen in Syrien verwundete islamistische Kämpfer für die medizinische Versorgung in die Türkei gekonnt oder Waffen in das IS-Territorium (IS = Islamischer Staat) transportiert haben. Auch sei Öl aus IS-Gebieten über die Türkei exportiert worden. Zudem konnten Tausende IS-Kämpfer ungehindert über die Türkei von und nach Europa reisen – darunter auch mindestens drei der Attentäter von Paris. Auch die ägyptischen Muslimbrüder wurden wirtschaftlich und politisch unterstützt (www.fr.de/politik/ankara-unterstuetzt-islamisten-11042751.html).
Die Türkei hat Truppen im Nordwesten Syriens stationiert. Die Gebiete um die Region Idlib sind auch die Hochburg von islamistischen Gruppen, die die Türkei unterstützt. Dabei hatte die Türkei die Kontrolle über die Gebiete 2017 ausgeweitet. Türkische Verbände halfen in den folgenden Jahren auch, Rückeroberungsversuche der syrischen Truppen zu verhindern. Der syrische Präsident Baschar al-Assad betrachtete die Türkei als Besatzungsmacht (www.spiegel.de/ausland/syrien-recep-tayyip-erdogan-hat-diktator-baschar-al-assad-in-der-handa-8626f885-1e6d-416f-963d-f3f1fe8b5895). Auch die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages kamen zu dem Schluss, dass die Türkei Besatzungsmacht in Syrien ist (WD 2 - 3000 - 183/18, S. 8). Die Bundesregierung will aber auch Jahre nach den Militäroffensiven des NATO-Partners Türkei „Euphrat-Schild“ (2017), „Olivenzweig“ (2018), „Friedensquelle“ (2019) und „Frühlingsschild“ (2020) „nicht über ein vollständiges Bild als ausreichende Grundlage für eine abschließende völkerrechtliche Einordnung“ verfügen, um die Frage zu beantworten, ob die Türkei die faktische Herrschaft und Kontrolle über die besetzten Gebiete Syriens ausübt und daher als Besatzungsmacht anzusehen ist (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/592).
Nach dem Sturz von Präsident Baschar al-Assad versuchen auch die von der Türkei unterstützten Kämpfer der sogenannten Syrischen Nationalen Armee (SNA) weiter, Territorium im Norden von Syrien zu erobern. Die Gruppe habe die Kontrolle über die bisher von der von Kurden angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), die von den USA unterstützt werden, gehaltene Stadt Manbidsch erlangt (Reuters vom 9. Dezember 2024).
Neben dem türkischen Eingreifen in die bewaffneten Konflikte in Syrien, im Irak und in Libyen bestehen mit den Nachbarn Griechenland und Zypern „klassische“ politische Konflikte, u. a. über die Festlegung des Grenzverlaufs zu Griechenland. Mit Zypern bestehen Kontroversen um Energieexploration und sicherheitspolitische Aspekte in der Ägäis und im Mittelmeerraum.
Unterschiedliche Positionen zwischen der Türkei und Griechenland bestehen auch hinsichtlich der Inanspruchnahme des Luftraums in der Ägäis (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 101/20, S. 8). Erst jüngst kam es erneut zu griechisch-türkischen Spannungen (www.spiegel.de/ausland/aegaeis-tuerkische-kriegsschiffe-vor-griechischen-inseln-regierungssprecher-beschwichtigt-a-35ca6f99-5366-4937-8af6-fdea71a7ae5f).
Im Jahr 2024 genehmigte die Bundesregierung wieder in größerem Stil Rüstungsexporte in die Türkei. So wurden bis zum 3. Dezember bereits Genehmigungen im Wert von ca. 230,8 Mio. Euro erteilt. Darunter waren Kriegswaffen für 79,7 Mio. Euro (Antwort auf die Schriftliche Frage 13 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/14188). Damit liegt der Wert der für die Türkei genehmigten Exporte erstmals seit 2011 wieder im dreistelligen Millionenbereich und ist nach 2006 mit 311,7 Mio. Euro und 2000 mit 255 Mio. Euro der dritthöchste Wert seit dem Jahr 2000 (Rüstungsexportberichte).
Damit scheint sich der Wunsch des Staatspräsidenten der Türkei Recep Tayyip Erdoğan zu erfüllen, der bei seinem Berlin-Besuch im Jahr 2023 geäußert hatte, dass er sich wieder eine stärkere Kooperation im Rüstungsbereich wünscht. Unter anderem will die Türkei 40 Eurofighter-Kampfjets kaufen, die von Deutschland mitproduziert werden. Die Bundesregierung muss dafür ihre Zustimmung erteilen. Bundeskanzler Olaf Scholz zeigte sich beim EU-Gipfel in Brüssel am 17. Oktober 2024 aber einverstanden damit, dass Großbritannien mit der Türkei über einen solchen Deal verhandelt (dpa vom 19. Oktober 2024).
Noch nicht in die Statistik eingeflossen sind offenbar eine Reihe von Exporten, über die der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck am 30. September 2024 den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages informiert hat. In einem Schreiben an die Abgeordneten teilte er mit, dass der Bundessicherheitsrat den Unternehmen Thyssenkrupp Marine Systems und Atlas Elektronik den Export von 28 Torpedos des Typs Seahake (Seehecht) inklusive Zubehör und Ersatzteilen für 156 Mio. Euro genehmigt hat. Außerdem gab das Gremium, das unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geheim tagt, grünes Licht für die Lieferung von 101 Lenkflugkörpern des Herstellers MBDA, deren Wert nicht genannt wurde (dpa vom 19. Oktober 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Türkei Waffen u. a. auch an die islamistische Terrororganisation Al-Nusra-Front, die sich in HTS umbenannt hat, lieferte (www.spiegel.de/ausland/syrien-recep-tayyip-erdogan-hat-diktator-baschar-al-assad-in-der-hand-a-8626f885-1e6d-416f-963d-f3f1fe8b5895), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die islamistische Terrororganisation HTS ohne die Unterstützung der Türkei in den vergangenen Jahren in der Provinz Idlib im Nordwesten Syriens nicht hätte überleben können (www.spiegel.de/ausland/syrien-recep-tayyip-erdogan-hat-diktator-baschar-al-assad-in-der-hand-a-8626f885-1e6d-416f-963d-f3f1fe8b5895), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die islamistische Terrororganisation HTS jahrelang von der Türkei unterstützt, geschützt und begünstigt wurde (dpa vom 9. Dezember 2024), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich die islamistische Terrororganisation HTS, die auch in der Türkei als Terrororganisation gelistet sein soll, Experten zufolge mit der SNA und dem türkischen Militär in der Vergangenheit koordiniert hat (dpa vom 9. Dezember 2024), und wenn ja, welche?
Welche Gruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der SNA, und wie stuft sie diese Gruppierungen ein (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische bzw. islamistische Orientierung im Sinne von gemäßigt, radikal, terroristisch etc. nennen)?
Welche sonstigen islamistischen Gruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Syrien aktiv (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische bzw. islamistische Orientierung im Sinne von gemäßigt, radikal, terroristisch etc. nennen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Aktivitäten der Turkestan Islamic Party (TIP) in Syrien, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Aktivitäten der Gruppierung Jaish al-Muhajirin wa-l Ansar in Syrien, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Aktivitäten der Islamischen Bewegung Usbekistan in Syrien, eine in Usbekistan in den 1990er-Jahren entstandene islamistische Gruppierung, die sich nach anfänglicher hauptsächlich lokaler zentralasiatischer Orientierung im Jahr 2015 offiziell dem global-dschihadistischen sogenannten Islamischen Staat anschloss (Antwort auf die Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/11833), und wenn ja, welche?
Hat sich die Situation in den von der Türkei und den Milizen der SNA, die von der türkischen Armee unterstützt werden, besetzten Gebieten Syriens dergestalt verändert, dass die Bundesregierung ihren seit Jahren „konsequenten und strikten Kurs“ bezogen auf ihre restriktive Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/annen-bundestag-tuerkei-nordsyrien-2257764) geändert und den Wert der Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2024 deutlich gesteigert hat, wenn ja, wie, und wenn nein, wieso weicht sie im Jahr 2024 von dem ursprünglichen Kurs ab?
Legitimiert nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation in Syrien völkerrechtlich eine Militärintervention der Türkei bzw. der Milizen der SNA, die von der türkischen Armee unterstützt werden, gegen kurdische Gruppen im Norden Syriens (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/annen-bundestag-tuerkei-nordsyrien-2257764), die u. a. die nahe der türkischen Grenze gelegene Stadt Manbidsch mit rund 70 000 Einwohnern erobert haben (dpa vom 10. Dezember 2024), und wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegenüber der Türkei daraus?
Warum ist es der Bundesregierung nach Jahren immer noch nicht gelungen, über die Medienberichterstattung und Pressemitteilungen der türkischen und syrischen offiziellen Stellen hinausgehende eigene Informationen für eine abschließende völkerrechtliche Einordnung zu erlangen, ob die Türkei die faktische Herrschaft und Kontrolle über die besetzten Gebiete Syriens ausübt und daher als Besatzungsmacht anzusehen ist (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/592)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Entführungen, willkürliche Verhaftungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, sexuelle Gewalt und Folter durch Milizen der von der Türkei unterstützten SNA sowie durch die Militärpolizei, eine 2018 von der syrischen Übergangsregierung (SIG) und den türkischen Behörden eingerichtete Truppe, vorgeblich um Rechtsverletzungen einzudämmen (www.hrw.org/de/news/2024/03/01/syrien-uebergriffe-und-straflosigkeit-den-von-der-tuerkei-besetzten-gebieten), und wenn ja, welche?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bezogen auf a) die im Widerspruch zum Völkerrecht stehenden Militäroperationen der Türkei in Syrien, b) die im Widerspruch zum Völkerrecht stehenden Militäroperationen der Türkei im Irak, c) den Bruch des Waffenembargos gegenüber Libyen, d) die Förderung des islamistischen Terrorismus, e) die militärischen Drohungen gegenüber Griechenland und Zypern sowie f) die Massenverhaftungen von und Gewalt gegen Erdoğan- bzw. Regimekritiker, vor dem Hintergrund gekommen, dass sie nach eigenen Angaben die Aktivitäten der Türkei genau beobachtet und exportkontrollpolitische Entscheidungen fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und Abstimmungen auf europäischer Ebene überprüft (Antwort auf die Mündliche Frage 28 auf Plenarprotokoll 19/182) und ihren „konsequenten und strikten Kurs“ bezogen auf ihre restriktive Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/annen-bundestag-tuerkei-nordsyrien-2257764) dahin gehend geändert hat, dass der Wert der Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2024 deutlich gestiegen ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob von den 40 Kampfflugzeugen Eurofighter, die die Türkei erwerben will, zunächst 20 des aktuellen Standards mit AESA-Radar (AESA = Active Electronically Scanned Array) und später weitere 20 der gleichen Version gekauft werden sollen (www.flugrevue.de/militaer/deutschland-soll-gruenes-licht-gegeben-haben-die-tuerkei-kauft-40-neue-eurofighter/), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Türkei von den 40 Kampfflugzeugen Eurofighter, die die Türkei erwerben will, als Übergangslösung bis zur Einführung der im eigenen Land produzierten Stealth-Kampfflugzeuge Kaan, die zwischen 2028 und 2040 in einer Stückzahl von nicht weniger als 250 an die türkische Luftwaffe übergeben werden sollen (www.flugrevue.de/militaer/kampfjet-mit-tarnkappe-die-tuerkei-gibt-gas-bei-kaan-v2/), bestimmt sind (www.flugrevue.de/militaer/deutschland-soll-gruenes-licht-gegeben-haben-die-tuerkei-kauft-40-neue-eurofighter/)?
Trifft es zu, dass sich Deutschland lange Zeit gegen den Verkauf von Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter gestellt habe, sich aber die NATO-Staaten England, Italien und Spanien eingeschaltet hätten und Deutschland am Ende eine positive Antwort bezüglich des Verkaufs gegeben habe (www.fr.de/politik/blockade-aufgehoben-deutschland-nickt-40-eurofighter-fuer-die-tuerkei-ab-zr-93412616.html)?
In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für die Türkei erteilt (bitte einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung im Jahr 2024 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die Türkei auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter (bitte entsprechend dem jeweiligen Gesamtwert unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen auflisten)?
In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Anträge auf Erteilung von Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern in die Türkei abgelehnt (bitte einschließlich der Anzahl der Ablehnungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; vgl. Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/4010)?
In welchem Gesamtwert sind im Jahr 2024 Sammelausfuhrgenehmigungen ggf. für die Türkei erteilt worden (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung im Jahr 2024 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter (bitte getrennt die Anzahl der Sammelgenehmigungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Welche erteilten Sammelausfuhren für die Türkei für Kriegswaffen wurden genehmigt (bitte unter Angabe des Monats der Genehmigung, der Laufzeit, des Gesamtwertes und der Stückzahl des Rüstungsguts, der Kriegswaffenlistennummer [KWL-Nr.], Güterbeschreibung sowie des jeweiligen Inhabers der Sammelausfuhrgenehmigung auflisten)?
Welche erteilten Sammelausfuhren für die Türkei für sonstige Rüstungsgüter wurden genehmigt (bitte unter Angabe des Monats der Genehmigung, der Laufzeit, des Gesamtwertes und der Stückzahl des Rüstungsguts, der Ausfuhrlistenposition [AL-Pos.], Güterbeschreibung sowie des jeweiligen Inhabers der Sammelausfuhrgenehmigung auflisten)?
Bei welchen der im Jahr 2024 ggf. erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei handelt es sich um a) Gemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multinationale Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und Rüstungsgüter, an denen die Bundesregierung beteiligt ist, b) regierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind, c) Technologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms, d) Ausfuhren im Rahmen von EDA-Studien (EDA = Europäische Verteidigungsagentur) außerhalb eines zugelassenen Gemeinschaftsprogramms (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/10993)?
Welche durch wen gestellten Re-Export-Anfragen für welche sonstigen Rüstungsgüter einschließlich Herstellungsausrüstung dafür wurden im Jahr 2024 durch die Bundesregierung für die Türkei genehmigt (bitte nach Re-Export-Land unter Angabe der AL-Pos. bzw. KWL-Nr. und Güterbeschreibung, Stückzahl und des Wertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegswaffen und bzw. oder sonstigen Rüstungsgütern in die Türkei erteilt (bitte nach Datum, genauer Güterbeschreibung, AL-Pos., Wert aufschlüsseln)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Pos. A0009 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ a) insgesamt und b) für das Empfängerland Türkei erteilt (bitte unter Angabe der Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Genehmigungen für den Export von Gütern der AL-Pos. A0004 „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und Sprengladungen sowie zugehörige Ausrüstung und Zubehör wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür“, die die AL-Pos. A0009 betrafen, a) insgesamt und b) für das Empfängerland Türkei erteilt (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Genehmigungen für den Export von Gütern, die zweifelsfrei für die Verwendung in U-Booten oder mit U-Booten bestimmt oder geeignet waren bzw. sind, a) insgesamt und b) für das Empfängerland Türkei erteilt (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Genehmigungen für den Export von Gütern, die zur Verwendung oder zum Einbau in militärische Drohnen bestimmt oder geeignet waren bzw. sind, a) insgesamt und b) für die Türkei erteilt (bitte den Gesamtwert einschließlich Anzahl der Genehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Kriegswaffen a) insgesamt und b) in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte unter Angabe der Anzahl der Einzelgenehmigungen, Kriegswaffenlistennummern und Güterbeschreibung sowie der jeweiligen Stückzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe bemisst sich der Gesamtwert der von den Unternehmen getätigten Meldungen im Jahr 2024 für Warenexporte a) insgesamt und b) für das Empfängerland Türkei, die von den Auskunftspflichtigen mit der Warennummer 8906 1 000 (Kriegsschiffe) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik angemeldet wurden (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen von den Auskunftspflichtigen mit Unterpositionen der WA-Nummer 88 (Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon) des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (WA) im Jahr 2024 a) insgesamt und b) für das Empfängerland Türkei angemeldet (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?