Deutscher Bundestag Drucksache 20/14680
20. Wahlperiode 24.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Otto Fricke, Karsten
Klein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14441 –
Digitalpakt 2.0
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Bildung und Forschung, Cem Özdemir, und Vertreter
der 16 Bundesländer haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zu einem
Digitalpakt 2.0 verständigt (
www.bmbf.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/202
4/12/Digitalpakt.html). Insgesamt sollen 5 Mrd. Euro in sechs Jahren
investiert werden können.
Die Kosten sollen sich Bund und Länder teilen, dabei sollen die Länder auch
die Kommunen an den Kosten beteiligen können. Der Bund soll 2,5 Mrd.
Euro bis 2030 finanzieren. Die Länder müssen keine 2,5 Mrd. Euro
bereitstellen, sondern sollen einen Großteil der Länderfinanzierung über eine
Anrechnung bereits geplanter Ländermaßnahmen auf die Ziele des Digitalpakts 2.0
anrechnen können, und zwar über die gesamte Laufzeit und über alle
Handlungsstränge hinweg.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die
Konferenz der Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder haben am
13. Dezember 2024 eine Gemeinsame Erklärung für einen Digitalpakt 2.0
verabschiedet. In diesem als Absichtserklärung über die mögliche Ausgestaltung
eines Digitalpakt 2.0 zu verstehenden Dokument wurde sich über einen
politischen und inhaltlichen Rahmen verständigt. Die finale Entscheidung über den
Digitalpakt 2.0 und dessen Umsetzung obliegt einer künftigen
Bundesregierung.
Die Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung ist notwendig geworden, da
die Verhandlungen in der 20. Legislaturperiode bis zum Ausscheiden von der
Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger zu keinem Ergebnis geführt
hatten. Mit der Gemeinsamen Erklärung verfolgt das BMBF nunmehr das Ziel,
den Ländern, Kommunen, Schulträgern und Schulen größtmögliche
Planungssicherheit zu geben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 23. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Mit welchem Anteil neuer finanzieller Mittel in Euro und als
prozentualer Anteil, die nicht bereits in laufenden oder geplanten Vorhaben
gebunden sind, sollen sich die Bundesländer an der Finanzierung des
Digitalpakts 2.0 beteiligen?
a) Sollen die finanziellen Mittel des Bundes zusätzlich zu den
finanziellen Mitteln der Länder und Schulträger eingesetzt werden?
b) Wenn ja, wofür konkret sollen die finanziellen Mittel eingesetzt
werden, und wenn nein, warum nicht, und welche finanziellen Mittel der
Länder werden durch den Bund ersetzt?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder sollen sich insgesamt mit 2,5 Mrd. Euro an den Kosten des
Digitalpakts 2.0 beteiligen. Für den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen digitalen
Bildungsinfrastruktur werden die Länder einschließlich der Kommunen
500 Mio. Euro an neuen Mitteln aufbringen. Dabei steigt der
Kofinanzierungsanteil der Länder in einem Stufenmodell über die Gesamtlaufzeit von 10
Prozent auf 30 Prozent. Der Finanzierungsanteil der Länder im Digitalpakt 2.0
liegt damit über dem, den sie im DigitalPakt Schule erbringen mussten.
Die finanziellen Mittel des Bundes sollen zusätzlich zu den Mitteln der Länder
und Schulträger eingesetzt werden. Dies wird durch den Kofinanzierungsansatz
mit einer Aufteilung von 50 Prozent zwischen Bund und Ländern über alle drei
Handlungsstränge sowie durch die Anrechenbarkeit bestehender Maßnahmen
gewährleistet, die der Umsetzung der Zielstellung des Digitalpakts 2.0
entsprechen. Die Mittel des Bundes sollen hauptsächlich für den Ausbau der digitalen
Infrastruktur verwendet werden.
2. Können die Länder neben geplanten Maßnahmen (
www.bmbf.de/Shared
Docs/Kurzmeldungen/DE/2024/12/Digitalpakt.html) auch bereits
laufende Maßnahmen auf ihren Finanzierungsanteil am Digitalpakt 2.0
anrechnen lassen, wie es in Medien berichtet wurde (
www.jmwiarda.de/2024/1
2/06/so-soll-der-digitalpakt-2-0-aussehen/), und wenn ja, warum schafft
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) diese
Transparenz nicht auch auf der eigenen Webseite, und wie begründet die
Bundesregierung diese Anrechenbarkeit, welche konkreten Regelungen sind
zur Anrechenbarkeit vereinbart?
Die Länder können laufende und geplante Maßnahmen auf ihren
Finanzierungsanteil am Digitalpakt 2.0 anrechnen lassen. Dies ist sowohl in der
Gemeinsamen Erklärung als auch in der entsprechenden Pressemitteilung, welche
beide auf der Webseite des BMBF veröffentlicht sind, festgehalten.
Die Länder haben die Möglichkeit, ihre hälftige Gesamtbeteiligung durch
Anrechnung von Maßnahmen zu erbringen, die bereits umgesetzt werden oder
geplant sind, sofern diese im Einklang mit den Zielsetzungen des Digitalpakts 2.0
stehen. Diese Flexibilität stellt sicher, dass unter dem Dach des Digitalpakts 2.0
Maßnahmen und bestehende Investitionen sinnvoll in die Digitalisierung der
Schulen in Deutschland eingebracht werden können.
Die Anrechenbarkeit ist notwendig, um Kontinuität und Effizienz
sicherzustellen. Dies ermöglicht es den Ländern, ihre Ressourcen zielgerichtet einzusetzen
und berücksichtigt, dass die Förderung aus dem DigitalPakt Schule zu
strukturellen Veränderungen bei Ländern und Kommunen geführt hat. Letztlich zielt
die Anrechenbarkeit darauf ab, den mit dem DigitalPakt Schule begonnenen
Transformationsprozess zu sichern und den Übergang zu neuen Maßnahmen im
Digitalpakt 2.0 reibungslos und nachhaltig zu gestalten.
Die konkreten Regelungen sind Inhalt weiterer Verhandlungen und obliegen
der Entscheidung der künftigen Bundesregierung. Hierzu wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche bereits laufenden und geplanten Ländermaßnahmen sollen die
Länder auf ihren Finanzierungsbeitrag anrechnen können?
a) Welche Ausgabenarten sind anrechenbar (Investitionen, Sachmittel,
Personalausgaben)?
b) In welchen Handlungssträngen (I–III) werden die Länder welche
finanziellen Beiträge einbringen?
c) Gibt es einen Deckel pro Land für die Anrechenbarkeit, oder könnte
ein Land seinen Finanzierungsbeitrag vollständig aus bereits
laufenden und geplanten Maßnahmen erbringen?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder sollen sowohl bereits begonnene als auch geplante Maßnahmen auf
ihren Finanzierungsanteil am Digitalpakt 2.0 anrechnen lassen können.
Grundsätzlich anrechenbar können Ausgabenarten, wie Investitionen in digitale
Infrastruktur, Sachmittel, sowie gegebenenfalls Personalausgaben sein, sofern diese
in direktem Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Digitalpakts 2.0 stehen.
Entscheidend ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der jeweiligen
Handlungsstränge des Digitalpakts 2.0 entsprechen und auf die dort
vorgegebenen Förderziele einzahlen.
Die finanziellen Beiträge der Länder werden in allen drei Handlungssträngen
eingebracht:
Im Handlungsstrang I (digitale Infrastruktur) müssen die Länder insgesamt
500 Mio. Euro neu bereitstellen.
Im Handlungsstrang II (digitalisierungsbezogene Schul- und
Unterrichtsentwicklung) setzen die Länder bildungspolitische Maßnahmen um, die
curriculare Vorgaben, Lehrkräftefortbildung und digitale Bildungsmedien betreffen.
Diese Ausgaben werden als Länderbeiträge eingebracht.
Im Handlungsstrang III (Initiative „Digitales Lehren und Lernen“) koordinieren
die Länder die Übertragung der Ergebnisse aus der vom Bund finanzierten
Forschung in die Lehrkräftebildung.
Es bleibt den Ländern überlassen, welche Schwerpunkte sie bei der Erbringung
ihrer Anteile setzen, solange die Gesamtsumme von 2,5 Mrd. Euro für die
Länder erreicht wird.
Die konkreten Regelungen sind Inhalt weiterer Verhandlungen und obliegen
der Entscheidung der künftigen Bundesregierung. Hierzu wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie wird sichergestellt, dass die geplanten 5 Mrd. Euro für den
Digitalpakt 2.0 zusätzlich zur Digitalisierung der Schulen eingesetzt werden,
wenn die Länder bereits laufende und geplante Ländermaßnahmen auf
ihren Finanzierungsbeitrag anrechnen können, sodass nicht nur die
2,5 Mrd. Euro des Bundes zusätzlich investiert werden?
Die geplanten 5 Mrd. Euro für den Digitalpakt 2.0 setzen sich hälftig aus
2,5 Mrd. Euro von Bund und 2,5 Mrd. Euro von den Ländern zusammen.
Die Mittel des Bundes sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für
Maßnahmen im Rahmen des Digitalpakts 2.0 eingesetzt werden. Im
Handlungsstrang I (digitale Infrastruktur) fließen 2,25 Mrd. Euro in konkrete Projekte zur
Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Die Maßnahmen werden von
den Ländern kofinanziert. Zur Umsetzung dieses Handlungsstrangs soll eine
Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104c Satz 2 i. V. m. Artikel 104b
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes geschlossen werden.
Um Transparenz über die Mittelverwendung sicherzustellen, sollen die Länder
verpflichtet werden, regelmäßig über die eingesetzten Mittel zu berichten.
Dadurch wird nachvollziehbar, welche Maßnahmen auf den Digitalpakt 2.0
angerechnet werden und ob diese den vereinbarten Zielen entsprechen. Maßstab ist
die Verpflichtung der Länder, die von Bund und Ländern gemeinsam
vereinbarten Handlungsstränge umzusetzen.
5. Welchen Nutzen haben die teilnehmenden Schulen sowie ihre Schüler
und Schülerinnen davon, dass die Länder bereits laufende oder geplante
Maßnahmen auf ihren Anteil am Digitalpakt 2.0 anrechnen können?
6. Wie wird sichergestellt, dass geplante Ländermaßnahmen, die auf den
Finanzierungsbeitrag angerechnet werden, auch im zugesagten Volumen
durchgeführt werden?
a) Gibt es eine IST-Abrechnung der tatsächlich verausgabten
Landesmittel für geplanten Maßnahmen?
b) Gibt es eine Nachschusspflicht der Länder, falls geplante
Ländermaßnahmen, die auf den Finanzierungsbeitrag angerechnet wurden,
ausfallen oder ihr Volumen geringer ausfällt?
Die Fragen 5 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Um sicherzustellen, dass die auf den Finanzierungsbeitrag angerechneten
geplanten Ländermaßnahmen auch im zugesagten Volumen durchgeführt werden,
wird der Digitalpakt 2.0 eine Kombination aus Berichtspflichten und
Monitoring vorsehen. Die Länder sollen verpflichtet werden, regelmäßig Berichte über
die Verwendung der Mittel vorzulegen. Diese Berichte ermöglichen es dem
Bund, den Fortschritt zu verfolgen und sicherzustellen, dass die zugesagten
Maßnahmen mit den Zielen des Digitalpakts im Einklang stehen und ggf.
Rückforderungen zu erheben.
Die konkreten Regelungen sind Inhalt weiterer Verhandlungen und obliegen
der Entscheidung der künftigen Bundesregierung. Hierzu wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Werden die Schulen IT-Berater und IT-Administratoren über den
Digitalpakt 2.0 abrechnen können, um zu vermeiden, dass angeschaffte
Endgeräte nicht genutzt werden können, weil sie keiner einrichten und auf dem
neuesten Stand halten kann?
Die Finanzierung von IT-Administrationspersonal im regulären schulischen
Betrieb im Rahmen einer Finanzhilfe war weder bisher möglich noch wird sie es
in einem zukünftigen Digitalpakt 2.0 sein. Die Frage der Finanzierbarkeit von
Personalausgaben für die IT-Administration wird Inhalt der weiteren
Verhandlungen sein. Ihre Entscheidung obliegt einer künftigen Bundesregierung. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Aus welchen Gründen verzichtet das BMBF durch die sehr großzügigen
Regelungen der Anrechenbarkeit effektiv auf eine 50/50-Finanzierung
von Bund und Ländern, und inwiefern ist dies mit dem Beschluss der
Bundesregierung (Kabinettsachennummer 20/08162,
Haushaltsausschussdrucksache 20(8)6395) zu generellen 50/50-Finanzierungen bei
Bund-Länder-Programmen vereinbar?
Die Möglichkeit zur Anrechenbarkeit laufender und geplanter Maßnahmen der
Länder im Digitalpakt 2.0 führt nicht dazu, dass das Prinzip der 50/50-
Finanzierung zwischen Bund und Ländern aufgegeben wird.
9. Warum soll die Verteilung der finanziellen Mittel des Digitalpakts 2.0
wieder nach dem Königsteiner Schlüssel geschehen und nicht
strukturgleich wie beim Startchancenprogramm nach dem tatsächlichen Bedarf?
a) Wie begründet und wie bewertet das BMBF die Einigung auf den
Königsteiner Schlüssel?
b) Wie stellt das BMBF sicher, dass finanzielle Mittel nicht ausgezahlt
werden, wenn vor Ort kein Bedarf besteht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung der Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel im Digitalpakt 2.0
basiert auf dem Ansatz aus dem Digitalpakt Schule 2019 bis 2024. Der
Digitalpakt 2.0 baut auf dem DigitalPakt Schule auf, um Kontinuität und Planbarkeit
für Länder und Kommunen zu gewährleisten.
Die im Zuge der Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 erfolgte vertiefte Analyse
relevanter Daten zu einem Abweichen vom Königsteiner Schlüssel hat keine
hinreichend belastbaren Ansätze für einen alternativen Schlüssel ergeben, der
mit Blick auf die Ziele des Digitalpakts 2.0 besser geeignet gewesen wäre.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
10. Inwiefern und warum hat das BMBF die bisherige Forderung an die
Länder fallen gelassen, dass der Beitrag der Länder nicht zulasten der
Kommunen gehen dürfe, welche Auswirkungen hat das für die Kommunen,
und was ist die konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, um
auch finanzschwachen Kommunen eine Teilhabe am Digitalpakt zu
ermöglichen?
Die Forderung, dass der Länderbeitrag nicht zu Lasten der Kommunen gehen
darf, bleibt im Digitalpakt 2.0 bestehen. Laut Gemeinsamer Erklärung sollen
die Länder dafür Sorge tragen, dass finanzschwachen Kommunen eine
Teilnahme ermöglicht wird. Entsprechend werden sie dazu verpflichtet, geeignete
Mechanismen hierfür bereitzustellen.
11. Wie stellt das BMBF sicher, dass Verfahren und Prozesse, insbesondere
die Abläufe zur Beantragung und zum Mittelabfluss zwischen Ländern
und Schulträgern – im Vergleich zum bisherigen DigitalPakt Schule –
einfacher, digitaler und unbürokratischer werden, und wie sollen dabei
die Schulen und die Schulträger mit technischem Fachwissen für die
Antragsstellung unterstützt werden?
Das BMBF plant, die Verfahren und Prozesse im Digitalpakt 2.0 im Vergleich
zum DigitalPakt Schule zu vereinfachen, zu digitalisieren und unbürokratischer
zu gestalten. Es werden geeignete Verfahren entwickelt, um eine frühzeitige
Planung und Beantragung zu ermöglichen. Dazu zählen klar festgelegte
jährliche Auszahlungstranchen und flexible Einsatzmöglichkeiten der Mittel, um
den Schulträgern die Nutzung der Gelder zu erleichtern.
Die konkrete Umsetzung der Verwaltungsverfahren obliegt jedoch aufgrund der
föderalen Ordnung nach wie vor den Ländern.
Die konkreten Regelungen und Fördergegenstände sind Inhalt weiterer
Verhandlungen und obliegen der Entscheidung der künftigen Bundesregierung.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Aus welchen Gründen verzichtet das BMBF bei den Ländern auf eine
Fortbildungsverpflichtung, und wie wird ohne eine entsprechende
Verpflichtung seitens des Bundes und der Länder sichergestellt, dass neue
Erkenntnisse und Fakten aus der digitalen Lehre und dem digitalen
Lernen verbindlich und durchgängig Eingang in die Praxis der
Lehrkräftefortbildung und des Unterrichts vor Ort finden?
Die Fortbildung von Lehrkräften fällt in den verfassungsrechtlichen
Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Gemeinsame Erklärung hält fest, dass Bund und
Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen agieren. Bund und Länder
setzen im Rahmen des Digitalpakts 2.0 auf Kooperation und die Umsetzung
gemeinsamer Ziele im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen
Zuständigkeit.
Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, dass die Länder die mit der
Zusatzvereinbarung Administration im DigitalPakt Schule etablierte Berichterstattung über
Fortbildungen von Lehrkräften auch in einem Digitalpakt 2.0 fortsetzen und die
Fortbildungsangebote weiterentwickeln insbesondere zu den Aspekten Lern-,
Prüfungs- und Unterrichtskultur sowie zur Schulentwicklung und „Digital
Leadership“.
Die Weitergabe neuer Erkenntnisse wird durch die Zusammenarbeit im
Handlungsstrang II gewährleistet. Dieser fokussiert auf die Weiterentwicklung
curricularer Vorgaben sowie auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
Die Länder verpflichten sich in der Erklärung, ihre bildungspolitischen
Maßnahmen im Austausch mit dem Bund und untereinander zu intensivieren.
Hierzu zählen auch der systematische Transfer von Erkenntnissen aus der
Forschung sowie die Nutzung länderübergreifender digitaler
Bildungsmedieninfrastrukturen.
Zusätzlich zielt der Handlungsstrang III auf die evidenzbasierte
Qualitätsentwicklung in der Lehrkräftebildung ab. Der Bund stellt hierfür 250 Mio. Euro
bereit, um Forschung zu fördern, die praxistaugliche Konzepte und Instrumente
für den Unterricht entwickelt. Diese Forschungsergebnisse sollen von den
Ländern in die Breite getragen und in der Lehrkräftebildung verankert werden.
13. Welche Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs aus seinem Prüfbericht
vom 12. Juni 2024 zum DigitalPakt Schule hat das BMBF aufgenommen
und berücksichtigt?
a) Wie soll sichergestellt werden, dass mit den Mitteln des Digitalpakts
2.0 keine Daueraufgaben finanziert werden?
b) Wie soll sichergestellt und überprüft werden, dass das Kriterium der
Zusätzlichkeit von Finanzhilfen des Bundes erfüllt wird und Länder
und Kommunen die Bundesmittel nur zusätzlich einsetzen?
c) Inwiefern wird der Bundesrechnungshof mit seiner Expertise in die
Prüfung der Vereinbarung mit den Ländern eingebunden?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom 12. Juni 2024 zum
DigitalPakt Schule hat verschiedene Kritikpunkte hervorgehoben, die das BMBF
beim Digitalpakt 2.0 berücksichtigen wird. Dazu zählen Maßnahmen zur
Vermeidung der Finanzierung von Daueraufgaben und die Sicherstellung der
Zusätzlichkeit der Bundesmittel.
Um sicherzustellen, dass keine Daueraufgaben mit den Mitteln des Digitalpakts
2.0 finanziert werden, soll weiterhin auf eine strikte Zweckbindung geachtet
werden. Gemäß der Gemeinsamen Erklärung sind die Bundesmittel auf zeitlich
befristete Projekte zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und auf
ergänzende Maßnahmen ausgerichtet. Der Fokus liegt klar auf Investitionen in
Infrastruktur, Lehr- und Lernmaterialien sowie Forschung, die eine nachhaltige
Wirkung entfalten, ohne dauerhaft finanzielle Verpflichtungen zu schaffen. Der
Digitalpakt 2.0 hat ein definiertes Enddatum, wodurch eine Dauerfinanzierung
von Länderaufgaben schon rechtstechnisch ausgeschlossen ist.
Die Zusätzlichkeit der Bundesmittel soll durch mehrere Mechanismen
überwacht werden. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6b verwiesen.
Die Länder müssen nachweisen, dass die Bundesmittel nicht bestehende
Ausgaben ersetzen, sondern zusätzliche Investitionen ermöglichen. Dies geschieht
durch Monitoring und Berichtspflichten, die sicherstellen, dass sowohl die
Länderanteile als auch die Bundesmittel zweckgemäß und ergänzend eingesetzt
werden. Im Entwurf einer Vereinbarung zu dieser Finanzhilfe sind Regelungen
zur Zusätzlichkeit vorgesehen, die den Vorgaben des Bundesministeriums der
Finanzen folgen und in anderen Verwaltungsvereinbarungen bereits in gleicher
Weise geregelt wurden.
Gemäß § 88 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist der BRH befugt, die
gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu prüfen, einschließlich
der Verwendung von Finanzhilfen, die durch Bund-Länder-Programme
bereitgestellt werden.
Der BRH wird beim Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern in einem etablierten Verfahren eingebunden, das auch beim Digitalpakt 2.0
angewendet werden wird. Im Digitalpakt 2.0 sollen investive Maßnahmen wie
zuvor über eine Finanzhilfe unterstützt werden, für die unverändert zum
DigitalPakt Schule gilt, dass dauerhafte Ausgaben für den Betrieb nicht förderfähig
sind.
14. Aus welchem Haushaltstitel sollen die zugesagten 2,5 Mrd. Euro des
Bundes in welchem Haushaltsjahr für den Digitalpakt 2.0 bereitgestellt
werden, und ist dafür der Beschluss einer außergewöhnlichen
Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) notwendig?
Die Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger hat der damaligen
Präsidentin der Kultusministerkonferenz am 30. Juli 2024 in einem Schreiben
erläutert, dass auf Grundlage der im Regierungsentwurf 2025 vorgesehenen
Zweckbestimmung des Kapitel 3002 Titel 882 01 dieser Titel grundsätzlich auch zur
Finanzierung eines möglichen Digitalpakts 2.0 zur Verfügung steht. Für den
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über Finanzhilfen des Bundes an die
Länder oder die anschließende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die
Länder werden – wie auch schon beim DigitalPakt Schule – keine
Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt benötigt. Für die avisierte
gemeinsame Bund-Länder-Initiative digitales Lehren und Lernen stehen Mittel für den
Bundesanteil in Höhe von insgesamt 250 Mio. Euro über sechs Jahre (in den
Jahren 2025 bis 2030) im Kapitel 3002 Titel 685 44 „Professionalisierung
pädagogischer Prozesse“ zur Verfügung.
Diese Planungen bleiben weiterhin maßgeblich.
15. Welche Einschätzung und welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung zu einem möglichen Interessenkonflikt des derzeitigen
Bundesbildungsministers Cem Özdemir, der bereits seine Kandidatur als
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2026 verkündet hat, in
den Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 im Hinblick auf das Vertreten
vorrangig finanzieller Länderinteressen, vor?
16. Welche Einschätzung und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
einem möglichen Interessenkonflikt, angesichts des nun zwischen Bund
und Ländern vereinbarten, nach Auffassung der Fragesteller
verschwindend geringen Anteils der für Bildung zuständigen Länder an der
Finanzierung des Digitalpakts 2.0 nach Abzug ohnehin bereits geplanter
Maßnahmen und der Übertragung verbleibender Beiträge auf die Kommunen,
vor?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kann keinen Interessenkonflikt erkennen. Der
Bundesminister Cem Özdemir vertritt als Bundesminister die Interessen des Bundes.
Er ist gleichwohl der Auffassung, dass das Ziel einer guten Bildung in
Deutschland nur durch konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern erzielt
werden kann.
Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurden in einem
transparenten und konsensorientierten Verfahren getroffen, das die föderale Ordnung und
die finanziellen Rahmenbedingungen aller Beteiligten berücksichtigt.
Angesichts der vereinbarten Erhöhung des Finanzierungsanteils der Länder im
Vergleich zum DigitalPakt Schule teilt die Bundesregierung die von den
Fragestellern geäußerte Bewertung des Länderanteils nicht.
17. Wer hat seitens des BMBF unter dem derzeitigen
Bundesbildungsminister Cem Özdemir die Verhandlungen mit den Ländern zum Digitalpakt
2.0 federführend geleitet?
a) Hat der Bund die Verhandlungen – anstatt wie bisher auf
Staatssekretärsebene – lediglich auf Abteilungsleiterebene geführt, und wenn ja,
warum?
b) Wenn der Bund die Verhandlungen weiterhin auf
Staatssekretärsebene geführt hat, welcher Staatssekretär hat die Verhandlungen geführt?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Unter der Leitung von Bundesbildungsminister Cem Özdemir wurden die
Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 vom BMBF im Rahmen der
Verhandlungsgruppe, die ursprünglich unter Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger
eingerichtet wurde, fortgesetzt.
Die Zuständigkeit liegt gemäß der Geschäftsverteilung des Bundesministeriums
bei Staatssekretär Stephan Ertner, der die abschließenden Verhandlungen für
das BMBF geführt hat.
c) Welche bildungspolitische und berufliche Vorerfahrung spezifisch mit
dem DigitalPakt Schule bringt der federführende Staatssekretär mit?
d) Wie hat sich ein möglicher Mangel an einer solchen Vorerfahrung
nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Verhandlungsposition
des Bundes ausgewirkt?
Die Fragen 17c und 17d werden gemeinsam beantwortet.
Stephan Ertner verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrung im
Bildungs- und Wissenschaftsbereich sowie in der öffentlichen Verwaltung. Die
verschiedenen Positionen, die er im Zusammenhang mit den Bereichen
Wissenschaft und Bildung innehatte, können seinem öffentlich zugänglichen
Lebenslauf entnommen werden.
e) Wenn Staatssekretär Stephan Ertner die Verhandlungen geführt hat,
wie schätzt die Bundesregierung den Interessenkonflikt ein, dass
Staatssekretär Stephan Ertner bis vor wenigen Wochen noch beruflich
die Interessen des Landes Baden-Württemberg gegenüber dem Bund
vertreten hat und unmittelbar nach Antritt der neuen Bundesregierung
erneut in seine Position als Dienststellenleiter der Landesvertretung
von Baden-Württemberg beim Bund zurückkehren wird, wie hat sich
dieser Interessenkonflikt auf die Verhandlungsposition und
Verhandlungsführung des Bundes gegenüber den Ländern ausgewirkt, und
welche Vorkehrungen hat der Bund getroffen?
f) In welchem rechtlichen Verhältnis steht der Staatssekretär Stephan
Ertner derzeit zu seinem bisherigen und künftigen Dienstherrn, dem
Land Baden-Württemberg, während er gleichzeitig seitens des Bundes
Verhandlungen mit den Ländern führt, an deren Ende nun die Länder
aufgrund der exorbitanten Anrechnungsmöglichkeiten 2 Mrd. Euro
weniger tatsächlich neue Mittel in den Digitalpakt 2.0 einspeisen
müssen?
Die Fragen 17e und 17f werden gemeinsam beantwortet.
Staatssekretär Stephan Ertner vertritt die Interessen des Bundes. Im Übrigen
wird darauf hingewiesen, dass die Länder im Vergleich zum DigitalPakt Schule
nicht weniger neue Mittel einbringen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird
verwiesen.
g) Welche rechtlichen und faktischen Abhängigkeiten bestehen in
Hinblick auf Frage 17f seinerseits von der baden-württembergischen
Landesregierung?
Der Staatssekretär Stephan Ertner unterliegt als Staatssekretär im BMBF keiner
Abhängigkeit von der baden-württembergischen Landesregierung.
h) Welcher Anteil der 2 Mrd. Euro anrechenbarer Mittel der Länder
entfällt auf das Land Baden-Württemberg?
Der Anteil der anrechenbaren Mittel, die auf Baden-Württemberg entfallen,
ergibt sich aus der Anwendung des Königsteiner Schlüssels, der Faktoren wie die
Bevölkerungszahl und das Steueraufkommen berücksichtigt. Dieser Schlüssel
wird sowohl für die Verteilung der Bundesmittel als auch für die Anrechnung
der Ländermaßnahmen herangezogen. Die genaue Summe hängt davon ab,
welche Maßnahmen Baden-Württemberg im Rahmen des Digitalpakts 2.0 als
anrechenbar meldet und wie diese mit den Zielsetzungen des Programms
übereinstimmen. Eine präzise Angabe ist daher erst nach Abschluss der Berichts-
und Nachweisverfahren möglich.
i) Inwiefern war Staatssekretär Stephan Ertner an der Positionierung des
BMBF zu den laufenden Digitalpaktverhandlungen beteiligt?
j) Welche Maßnahmen wurden aus Compliance-Sicht getroffen, um eine
mögliche Einflussnahme des Staatssekretärs Stephan Ertner auf die
Positionierung des BMBF auszuschließen?
k) Wurde eine mögliche Beteiligung des Staatssekretärs Stephan Ertner
an Verhandlungen oder Entscheidungsfindungen zum Digitalpakt 2.0
regierungsintern mit Blick auf Compliance-Fragen geprüft, wenn ja,
wann, durch wen und mit welchem Ergebnis, und wenn nicht, warum
nicht?
l) War Staatssekretär Stephan Ertner BMBF-intern an Zeichnungen zu
Vorlagen zum Digitalpakt 2.0 beteiligt, und wenn ja, warum, und
welche Voten hat er diesbezüglich abgegeben?
m) An welchen regierungsinternen und externen Sitzungen und
Besprechungen zum Digitalpakt 2.0 hat Staatssekretär Stephan Ertner
teilgenommen, und welche Positionen hat er dort vertreten?
Die Fragen 17i bis 17m werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17a bis 17g verwiesen.
n) An welchen Tagen fanden seit Amtsantritt von
Bundesbildungsminister Cem Özdemir Verhandlungen mit den Ländern statt, und in
welcher Zusammensetzung?
Die Verhandlungsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre und Staatssekretärinnen
zum Digitalpakt 2.0 tagte am 7. November und am 4 Dezember 2024.
18. Wie ist der weitere Zeitplan zum Beschluss und Start des Digitalpakt
2.0?
Der weitere Zeitplan für den Digitalpakt 2.0 sieht vor, dass Bund und Länder
Februar 2025 Vereinbarungsentwürfe für alle drei Handlungsstränge erarbeiten,
die in der kommenden Legislaturperiode zwischen Bund und Ländern
unterzeichnet werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333