Forderungen nach Verbesserung der Restitution von NS-Raubkunst und Kritik an der Einführung einer Schiedsgerichtsbarkeit
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
In ihrer Antwort vom 5. September 2024 auf die Kleine Anfrage „Reformbemühungen bei der Restitution von NS-Raubkunst“ (Bundestagsdrucksache 20/12822) der Gruppe Die Linke erklärte die Bundesregierung, dass sich „im Rahmen des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 13. März 2024 […] die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Länder und kommunale Spitzenverbände darauf verständigt [haben], die Beratende Kommission zu einer Schiedsgerichtsbarkeit weiterzuentwickeln, um so die einseitige Anrufbarkeit möglich zu machen.“ Die Umsetzung solle zunächst durch ein Verwaltungsabkommen erfolgen. Wie dieses konkret ausgestaltet sein wird, blieb genauso unklar wie der Bewertungsrahmen, auf dessen Grundlage die neu zu etablierenden Schiedsgerichte arbeiten sollen. Einzig klar war jedoch, dass die Beratende Kommission in ihrer bestehenden Form aufgelöst werden soll. Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten protestierten in der Folge gegen diese Pläne, die im Widerspruch zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Jahr 2021 stehen, wonach die Beratende Kommission gestärkt werden solle (vgl. https://taz.de/Rueckgabe-von-Kunst-aus-der-Nazizeit/!6059082/).
Nachdem rund 100 namhafte Kritikerinnen und Kritiker am 7. Januar 2025 Bundeskanzler Olaf Scholz in einem „Offenen Brief Restitutionen von NS-Raubgut in Deutschland“ aufforderten, das Vorhaben, für NS-Restitutionsfälle Schiedsgerichte zu etablieren, nicht noch vor den Neuwahlen im Kabinett zu beschließen (vgl. www.ndr.de/kultur/kunst/Offener-Brief-gegen-Schiedsgerichtverfahren-bei-NS-Raubkunst,restitution106.html), beschloss jedoch laut Medienberichten einen Tag später am 8. Januar 2025 das Bundeskabinett eben jene Einführung einer Schiedsgerichtsbarkeit (vgl. Spiegel Online vom 8. Januar 2025).
In dem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz hatten die Experten und Nachfahren von NS-Opfern kritisiert, dass „die Behauptung, die Opfer würden gestärkt werden, […] nicht der Wahrheit [entspricht]“ (https://taz.de/NS-Raubkunst/!6057304/). Denn „insbesondere kommunale Kultureinrichtungen hätten sich bisher nicht zu dem Schiedsgerichtsverfahren bekannt – und ob sie sich in Zukunft an das neue Verfahren halten werden, ist nicht klar“ (ebd.). Zudem würden „ganze Opfergruppen wie verfolgte Kunsthändler“, die unter dem Druck der Verfolgung Kunstwerke verkaufen mussten, diese „nicht mehr zurückerhalten“ und auch für Verfolgte, die Kulturgut im Exil verkaufen mussten, gebe es künftig „nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Restitution“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2024 zum Gesetzentwurf zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (Bundestagsdrucksache 20/13258) gezogen, in der die Sachverständigen einhellig den Gesetzentwurf kritisierten und mehrheitlich die Notwendigkeit eines umfassenden und tatsächlichen Restitutionsgesetzes betonten?
Teilt die Bundesregierung die mehrheitlich vorgetragene Auffassung der Sachverständigen der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 2024, dass es eines umfassenden Restitutionsgesetzes bedarf, damit es tatsächlich signifikante Verbesserungen bei der Restitution von NS-Raubkunst geben kann (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung für ein umfassendes Restitutionsgesetz, das u. a. eine Regelung für einen rückwirkenden Ausschluss der Ersitzung nach § 937 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthält, einsetzen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Treffen Medienberichte zu, wonach die Bundesregierung am 8. Januar 2025 die Einführung einer Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Restitutionsfälle im Kabinett gebilligt hat, und wenn ja,
a) wie soll die Schiedsgerichtsbarkeit konkret ausgestaltet werden?
b) wurde der Offene Brief zahlreicher Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten vom 7. Januar 2025 in diesem Zusammenhang vorher im Bundeskabinett beraten, wenn ja, warum wurde die Aufforderung, nicht noch vor den Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Kabinett einen solchen Beschluss zu fassen, ignoriert, und wenn nein, warum nicht?
c) soll der Deutsche Bundestag über den Kabinettsbeschluss beraten, wenn ja, bis wann, in welcher Form wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?
d) fanden seit dem Beschluss zur Auflösung der Beratenden Kommission im Rahmen des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 13. März 2024 und vor dem Kabinettsbeschluss vom 8. Januar 2025 Gespräche seitens der Bundesregierung mit der Beratenden Kommission statt, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und zu jeweils welchem Thema (bitte entsprechend nach Datum, Teilnehmenden und Thema aufführen)?
e) inwieweit wurden die Mitglieder der Beratenden Kommission seitens der Bundesregierung und der Länder konkret in den Prozess zur Etablierung einer Schiedsgerichtsbarkeit einbezogen?
Bis wann genau soll nach den Plänen von Bund und Ländern die neue Schiedsgerichtsbarkeit etabliert werden und die Schiedsgerichte mit ihrer Arbeit beginnen?
Welchen Stand haben die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Bundesländern für die geplante Verwaltungsvereinbarung, wurde mit allen Bundesländern verhandelt, und an welchen Punkten konnte ggf. noch keine Einigung erzielt werden?
Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung, sämtliche Länder und die kommunalen Spitzenverbände würden einer Anrufung eines künftigen Schiedsgerichts zustimmen, und wie viele Kommunen mit Kultureinrichtungen haben sich bislang verbindlich und in welcher Form zu den Schiedsverfahren bekannt?
Mit welchen Kosten bei der Implementierung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit rechnet die Bundesregierung, und wer soll bzw. wird diese übernehmen?
Welche Länderkabinette haben wann, wie die Bundesregierung, entsprechende Beschlüsse zur Etablierung einer Schiedsgerichtsbarkeit für Fälle von NS-Raubgut getroffen (bitte entsprechend aufführen)?
Wie gestaltet sich die aktuelle Situation der Beratenden Kommission NS-Raubgut im Hinblick auf die
a) Anzahl noch offener Verfahren und Anhörungen, die von der Beratenden Kommission bearbeitet werden (bitte nach Verfahren, Verfahrensbeteiligten, Verfahrensstand und Aussichten aufführen)?
b) Anzahl der Mitglieder der Beratenden Kommission?
c) personellen und finanziellen Ressourcen (bitte insbesondere die Entwicklung der Personalstellen in der Geschäftsstelle der Beratenden Kommission in den letzten fünf Jahren im Detail darstellen)?
Hat die Beratende Kommission gegenüber der Bundesregierung Bedingungen und Bedarfe für ihre weitere Arbeit in der Übergangszeit bis zur Etablierung der Schiedsgerichtsbarkeit kommuniziert, und wenn ja,
a) welche sind dies?
b) wie hat die Bundesregierung darauf im Einzelnen reagiert?
Welche Maßnahmen zur weiteren Arbeitsfähigkeit der Beratenden Kommission hat die Bundesregierung im Detail ergriffen bzw. welche plant sie?
Hält es die Bundesregierung wie die Fragestellerinnen und Fragesteller für denkbar, dass die Beratende Kommission ihre Arbeit vor Etablierung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit, z. B. aus Protest gegen ihre Auflösung und den Umgang mit ihr seitens der Bundesregierung und der Länder, einstellt, und wenn ja, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Restitution von NS-Raubgut in einem solchen Fall erfolgen (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung auf den „Offenen Brief Restitutionen von NS-Raubgut in Deutschland“ reagiert, wenn ja, wann, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass das Schiedsverfahrensrecht für die Restitution von NS-Raubkunst die Situation der Opfer nicht, wie von den Kritikern u. a. des Offenen Briefes befürchtet, verschlechtert (bitte begründen)?
Wurde die Zusage der Bundesregierung, dass man die Antragsteller von Verfahren vor der Beratenden Kommission und ihre Vertreter in künftige Entwicklungen auf dem Gebiet der Kunstrestitution einbeziehen will, die die Staatsministerin für Kultur und Medien nach Informationen der Fragesteller in einem Treffen mit den Antragstellern im Dezember 2023 getätigt hatte, eingehalten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung konkret verhindern, dass ganze Opfergruppen, wie verfolgte Kunsthändlerinnen und Kunsthändler oder jene Verfolgten, die Kulturgut im Zusammenhang mit ihrer Flucht aus Nazi-Deutschland oder aus einem von den Nazis besetzten Land veräußern mussten, aufgrund der neuen Restitutionsregeln ihre während der NS-Zeit unter dem Druck der Verfolgung veräußerten Kunstwerke nicht mehr zurückerhalten oder künftig nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Restitution erhalten (bitte begründen)?