Deutscher Bundestag Drucksache 20/15030
20. Wahlperiode 20.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Sahra Wagenknecht,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/14892 –
Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Stand Juni 2024 waren weltweit mindestens 122,6 Millionen Menschen
gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen (
www.unhcr.org/de/was-wir-tun/
zahlenim-ueberblick#:~:text=Mindestens%20117%2C3%20Millionen%20Menschen
,sind%2037%2C6%20Millionen%20Fl%C3%BCchtlinge.) Vertreterinnen und
Vertreter der aktuellen und vergangenen Bundesregierungen haben
insbesondere seit 2015 immer wieder herausgestellt, dass die Bekämpfung von
Fluchtursachen ein wichtiges Anliegen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik
sei.
Im Juli 2019 erhielt eine unabhängige Fachkommission von der damaligen
Bundesregierung den Auftrag, Ansätze für eine wirksame Minderung dieser
Ursachen zu entwickeln. Nach anderthalb Jahren intensiver Analyse stellte die
Fachkommission Fluchtursachen am 18. Mai 2021 der Bundesregierung und
dem Deutschen Bundestag ihre Ergebnisse in einem Bericht vor. Der Bericht
schließt mit 15 konkreten Handlungsempfehlungen an die im Herbst 2021 neu
gewählte Regierung, damit Deutschland die notwendigen Weichen für die
Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration stellen könne
(
www.fachkommission-fluchtursachen.de/start). Die Fragestellerinnen und
Fragesteller interessiert, inwiefern diese Handlungsempfehlungen von der
aktuellen Bundesregierung umgesetzt wurden und welche Entwicklungen es
im Laufe der aktuellen Legislaturperiode bezüglich der Strategie der
Bundesregierung zur Fluchtursachenbekämpfung gegeben hat.
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache
20/10338 zum aktuellen Konzept der Bundesregierung zur
Fluchtursachenbekämpfung, identifiziert die Bundesregierung als Hauptgründe für Flucht und
Vertreibung „kriegerische und gewaltvolle Konflikte,
Menschenrechtsverletzungen sowie Naturkatastrophen“. An dieser Antwort irritiert nach Ansicht
der Fragestellenden, dass die Bundesregierung, anders als es beispielsweise
die Fachkommission in ihrem Abschlussbericht tut (siehe Kapitel 2.3 des
Kommissionsberichts „Krisen vorbeugen, Perspektiven schaffen, Menschen
schützen), nicht auch „wirtschaftliche und soziale Perspektivlosigkeit“ als
weiteren Hauptgrund aufführt. Dieser Aspekt ist insbesondere deshalb
wichtig, weil auch europäische Handelspraktiken zu wirtschaftlicher
Perspektivlosigkeit und somit zu Flucht- und Migrationsbewegungen beitragen. Dies hat in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Vergangenheit unter anderem auch die heutige Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Franziska
Brantner, in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ beklagt (
www.deuts
chlandfunk.de/eu-afrika-gipfel-unsere-handelspolitik-ist-wirklich-unfair-10
0.html). Auch gibt es Hinweise, dass die Sanktionspolitik der EU ebenfalls zu
Flucht- und Migrationsbewegungen beiträgt (
www.welt.de/politik/deutschlan
d/plus253444134/Zuwanderung-Wie-Sanktionen-gegen-autoritaere-Regime-di
e-Migration-nach-Europa-antreiben.html). Zudem lassen weder die Antwort
auf besagte Schriftliche Frage noch andere den Fragestellerinnen und
Fragestellern bekannte Dokumente zur Strategie der Bundesregierung zur
Fluchtursachenbekämpfung erkennen, dass die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang auch ihre eigene Waffenexportpolitik betrachtet und diese auf ihren
Beitrag zu Flucht- und Migrationsbewegungen überprüft. Dies führt nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu einer Inkohärenz der deutschen
Politik, oder um es in den Worten des ehemaligen Vorstandssprechers von
terre des hommes, Jörg Angerstein, zu sagen: „Kohärente Politik bedeutet, dass
Deutschland nicht länger von Fluchtursachenbekämpfung spricht und
gleichzeitig Konfliktländer wie Saudi-Arabien […] aufrüstet und dadurch
Fluchtbewegen weiter anheizt“ (
www.welthungerhilfe.de/presse/pressemitteilungen/ko
mpass-2030).
Insgesamt sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Auffassung, dass das
Thema der Fluchtursachenbekämpfung vernachlässigt wurde und keine
kohärente, ressortübergreifende Strategie zu erkennen ist. Zum anderen kritisieren
die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass in der Strategie eine deutliche
Leerstelle zu erkennen ist, und zwar die fehlende Auseinandersetzung,
inwiefern deutsche und europäische Politik ebenfalls zu Flucht- und
Migrationsbewegungen beitragen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müsste
eine erfolgreiche Strategie insbesondere an dieser Stelle ansetzen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, irreguläre Migration wirksam
zu reduzieren und Ursachen für die lebensgefährliche Flucht zu bekämpfen.
Der in der vergangenen Legislatur vorgelegte Bericht der Fachkommission
Fluchtursachen diente auch in der aktuellen Legislatur als wichtige Grundlage
für das Engagement der Bundesregierung zur Minderung von Fluchtursachen.
Die Gründe für Flucht und Vertreibung sind vielfältig und reichen von Kriegen
oder gewaltvollen Konflikten, Menschenrechtsverletzungen, Naturkatastrophen
hin zu Kämpfen um knappe Ressourcen. Die Bundesregierung verfolgt
dementsprechend einen mehrdimensionalen Ansatz bei der Minderung von
Fluchtursachen, der den vielschichtigen Fluchtursachen Rechnung trägt und diese
entsprechend adressiert. Dieser kohärente und ressortübergreifende Ansatz, umfasst
u. a. Elemente einer kohärenten Sicherheits-, Außen-, Wirtschafts- und
Entwicklungspolitik. Ein relevanter Beitrag zur Ursachenminderung ist auch die
Unterstützung von Erstaufnahmeländern beim Schutz und Versorgung von
Flüchtlingen, um eine gefährliche Weiterflucht zu verhindern.
1. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung, aufgeschlüsselt für
die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und
2024, für die Bekämpfung von Fluchtursachen ausgegeben hat (bitte
nach Einzelplan, Kapitel, Titelgruppe und Einzeltitel aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich im Finanzplan die
flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundeshaushalts (letzter Finanzplan 2024 bis 2028,
Bundestagsdrucksache 20/12401 vom 30. August 2024). Zudem unterrichtet die
Bundesregierung im jährlichen Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen
des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der
Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die
Länder (letzter Bericht Bundestagsdrucksache 20/11546 vom 23. Mai 2024) unter
anderem zu Ausgaben zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Für das Jahr 2015
liegen keine Daten vor und sind in der Kürze der für die Beantwortung zur
Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelbar. Für das Jahr 2024 liegen noch keine
Ist-Werte vor.
Die Angaben für die Jahre 2016 bis einschließlich 2023 sind in Anlage 1* zu
dieser Antwort dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine genaue
Abgrenzung, ob und in welchem Umfang die Leistungen ausschließlich
fluchtursachenbekämpfend sind, aufgrund der Vielschichtigkeit der
Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich ist. Die in der Anlage 1* aufgeführten
Titel verfolgen teilweise neben der Fluchtursachenbekämpfung weitere Ziele.
Zudem sind Rundungsdifferenzen möglich.
2. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung für die Bekämpfung
von Fluchtursachen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 nach aktueller
Finanzplanung ausgeben will (bitte nach Jahr, Einzelplan, Kapitel,
Titelgruppe und Einzeltitel aufschlüsseln)?
Es wird auf die entsprechenden Angaben zu den flüchtlingsbezogenen
Ausgaben des Bundeshaushalts bis 2028 zur Fluchtursachenbekämpfung aus dem
Finanzplan des Bundes für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028, die dem
Deutschen Bundestag zur Unterrichtung zugeleitet wurden (siehe
Bundestagsdrucksache 20/12401 vom 30. August 2024), verwiesen. Beim Finanzplan des
Bundes handelt es sich um ein regierungsinternes Planungsinstrument. Es
entspricht daher der ständigen Praxis der Bundesregierung, über den Finanzplan in
der (unter anderem auch als Bundestagsdrucksache) veröffentlichten Form
hinaus keine weiter gehenden Detailangaben, insbesondere auch nicht auf der
Ebene einzelner Titel, zu veröffentlichen.
3. Wurde die Sonderinitiative (SI) „Fluchtursachen bekämpfen –
Flüchtlinge reintegrieren“ weitergeführt, wenn nein, mit welcher Begründung,
und wenn ja, in welcher Höhe standen hierfür Haushaltsmittel in welchen
Haushaltstiteln im Jahr 2024 zur Verfügung und sollen nach den Plänen
der Bundesregierung im Jahre 2025 zur Verfügung stehen?
a) Wurde die SI „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge
reintegrieren“ durch die SI „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ ersetzt, und
wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wie unterscheiden sich die beiden Sonderinitiativen voneinander,
und welche unterschiedlichen Akzente wurden bzw. sollen mit den
jeweiligen Initiativen gesetzt werden?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14619.
Im Haushaltstitel 2310/896 32 standen für die Sonderinitiative (SI)
„Geflüchtete und Aufnahmeländer“ im Jahr 2024 Haushaltsmittel i. H. v. 435,3 Mio. Euro
zur Verfügung. Zur Haushaltsplanung für das Jahr 2025 auf Ebene einzelner
Titel äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht (siehe auch die
Antwort zu Frage 2).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15030 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Wurde der Erfolg der SI „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge
reintegrieren“ evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
d) Wenn nein, warum fand keine Evaluation statt?
Die Fragen 3c und 3d werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der Ergebnisse der Maßnahmen der SI „Fluchtursachen bekämpfen
– Flüchtlinge (re)integrieren“ erfolgte ein engmaschiges und regelmäßiges
Monitoring.
Zwischen 2014 und Ende 2022 wurden in rund 319 Projekten mit Mitteln in
Höhe von rund 4,3 Mrd. Euro mehr als 33,5 Millionen Menschen in 78
Ländern erreicht. Das Monitoring wird unter der SI „Geflüchtete und
Aufnahmeländer“ fortgesetzt.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten und der
ansässigen Bevölkerung in Aufnahmeregionen wird auch belegt durch die
Evaluierung des Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit
gGmbH (DEval) zur Beschäftigungsoffensive Nahost (
www.deval.org/de/publi
kationen/die-wirksamkeit-deutscher-entwicklungszusammenarbeit-bei-konflikt
bedingten-fluchtkrisen-die-beschaeftigungsoffensive-nahost), eine Studie des
German Institute of Development and Sustainability (IDOS) zur Wirksamkeit
von Cash-for-Work-Maßnahmen (
www.idos-research.de/studies/article/commu
nity-effects-of-cash-for-work-programmes-in-jordan-supporting-social-cohesio
n-more-equitable-gender-roles-and-local-economic-development-in-contexts-o
f-flight-and-migration/) und die Analyse zur Inklusion Geflüchteter in nationale
Systeme durch Maßnahmen der Sonderinitiative (
www.giz.de/en/downloads/gi
z2023-inclusion-of-displaced-persons-in-national-systems.pdf).
4. Werden die Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung regelmäßig
evaluiert?
a) Wenn nein, warum wird keine Evaluation durchgeführt?
b) Wenn ja, durch wen, und wie werden die Maßnahmen evaluiert?
c) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr weiteres Handeln zog
bzw. zieht die Bundesregierung aus den regelmäßigen
Evaluierungen?
5. Welche Evaluierungsergebnisse liegen der Bundesregierung aus
vergangenen Projekten zur Bekämpfung von Fluchtursachen vor (bitte die
Ergebnisse bezogen auf Projekte und auf das gesamte ressortübergreifende
Konzept zur Fluchtursachenbekämpfung darstellen)?
6. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus vergangenen
Evaluierungen von Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung gezogen, und
inwiefern spiegeln sich diese Schlüsse in der Konzeption und dem Aufbau
aktueller und geplanter Projekte wider?
7. Wurden ressortübergreifende Evaluierungen hinsichtlich der Ergebnisse
der Zusammenarbeit im Bereich der Fluchtursachenbekämpfung durch
die Bundesministerien durchgeführt, wie es die Bundesregierung in ihrer
Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/3648 im Juli 2018 als
„beabsichtigt“ ankündigte, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung evaluiert ihre Arbeit fortlaufend im Rahmen der
Evaluierungskonzepte der jeweiligen Ressorts. Das DEval ist als eigenständiges
Evaluierungsinstitut mandatiert, alle ODA-relevanten Maßnahmen (ODA = Official
Development Assistance, öffentliche Ausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit) unabhängig und nachvollziehbar zu analysieren und zu bewerten. Das DE-
val fokussiert sich dabei auf strategische Evaluierungen im Geschäftsbereich
des BMZ und im Rahmen von ressortübergreifenden Evaluierungen auch auf
ODA anderer Ressorts, sofern alle Beteiligten zustimmen. Folgende
ressortgemeinsame Evaluierungen sind im Sinne der Fragestellung relevant:
• ressortgemeinsame strategische „Evaluierung des AA- und des BMZ-
Engagements in Irak“ (2022), durchgeführt von DEval zum BMZ-Portfolio und
der GFA Consulting Group GmbH (GFA) zum AA-Portfolio,
• ressortgemeinsame strategische „Evaluierung des zivilen Engagements der
Bundesregierung in Afghanistan“ (2023), in der DEval das BMZ-Portfolio,
die Deutsche Hochschule der Polizei das BMI-Portfolio, sowie ein
Konsortium aus GFA, CEval und SiCon International Development GmbH das
AA-Portfolio evaluierten.
Die Ergebnisse der Evaluierungen fließen fortlaufend in die Steuerung
laufender und in die Planung künftiger Vorhaben mit ein.
8. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Aspekte von Fluchtursachen und
Maßnahmen zur Bekämpfung dieser, die die Bundesregierung bisher gar
nicht oder nur marginal adressiert hat, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der
Fachkommission Fluchtursachen auf Bundestagsdrucksache 20/187 verwiesen.
9. Wie oft war das Thema Fluchtursachenbekämpfung ein
Tagesordnungspunkt der Kabinettssitzungen in der 20. Wahlperiode (bitte nach Datum
aufschlüsseln)?
10. Wie oft war das Thema Fluchtursachenbekämpfung im Rahmen eines
anderen Tagesordnungspunkts (z. B. Migration) Gegenstand der
Kabinettssitzungen in der 20. Wahlperiode (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
11. Was versteht die Bundesregierung konkret unter
„Fluchtursachenbekämpfung“?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 105
des Abgeordneten Christian Leye auf Bundestagsdrucksache 20/10338
verwiesen.
12. a) Mit welcher Begründung trägt aus Sicht der Bundesregierung der
deutschen Beitrag zur EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität im Einzelplan
60, welchen die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/3648 als Maßnahme zur
Fluchtursachenbekämpfung auflistet, vor dem Hintergrund, dass diese Maßnahme Teil
eines Abkommens ist, das in erster Linie das Ziel verfolgt, dass
weniger Menschen Europa erreichen, um hier Asyl beantragen zu
können (
www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/517
150/eu-tuerkei-fluechtlingsvereinbarung-bestandsaufnahme-und-men
schenrechtliche-bewertung/), zur Bekämpfung von Fluchtursachen
bei, also zur tatsächlichen Bekämpfung der Ursachen von Flucht?
b) Subsumiert die aktuelle Bundesregierung nach wie vor Ausgaben in
diesem Bereich unter Fluchtursachenbekämpfung?
c) Subsumiert die Bundesregierung Ausgaben in ähnlichen Bereichen
unter Fluchtursachenbekämpfung, und wenn ja, in welchen?
Die Fragen 12a bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität wurde als ein Ergebnis des EU-Türkei-
Gipfels vom 29. November 2015 mit dem Ziel vereinbart, eine finanzielle
Unterstützung der EU zugunsten der in der Türkei unter vorübergehendem Schutz
stehenden syrischen Flüchtlinge bereitzustellen. Die Unterstützung richtet sich
vor allem an die Aufnahmegemeinden in der Türkei. Sie leistet somit einen
Beitrag, vor Ort Perspektiven für Flüchtlinge zu schaffen und dadurch Anreize
für eine gefährliche Weiterflucht zu vermindern. Im Übrigen wird auf die
Anlage* zu Frage 1 verwiesen.
13. a) Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung im Rahmen der
Antwort auf die Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache
20/10338 die Teilfrage nach der Anzahl der konkreten Projekte zur
Fluchtursachenbekämpfung mit der Begründung, dass eine
„Erfassung einzelner Projekte im Sinne der Fragestellung“ nicht möglich
sei, nicht beantworten konnte, sie aber im Jahr 2018 in der Lage war,
in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, in der nach der Auflistung
der konkreten Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung gefragt
wurde, auf Bundestagsdrucksache19/3648 eine komplette Projektliste zu
liefern?
b) Was hat sich seitdem in der Herangehensweise der Bundesregierung
an die Thematik der Fluchtursachenbekämpfung konkret verändert,
dass damals die Erfassung konkreter Projekte (und somit auch die
Anzahl) möglich war, eine Erfassung der Anzahl dieser Projekte
heute aber nicht mehr möglich ist?
Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet.
In der laufenden Legislaturperiode verfolgt die Bundesregierung bei der
Minderung von Fluchtursachen einen mehrdimensionalen Ansatz, der u. a. Aspekte
von Sicherheits-, Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik umfasst.
Dieser Gesamtansatz geht über die maßnahmenscharfe Darstellung einzelner
ausgewählter Haushaltstitel hinaus, wie sie im Rahmen der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/3648 erfragt wurde. Aufgrund dieser Mehrdimensionalität ist eine
Erfassung einzelner Projekte nicht abschließend möglich. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15030 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Welche weiteren Ansätze und Handlungsempfehlungen befinden sich aus
Sicht der Bundesregierung neben den „15 Weichenstellungen für die
kommende Legislaturperiode“ in dem 2021 veröffentlichten
Abschlussbericht der Fachkommission Fluchtursachen, um Ansätze für eine
wirksame Minderung von Fluchtursachen zu entwickeln?
a) Welche der Ansätze oder Handlungsempfehlungen, die die
Fachkommission in ihrem Bericht vorschlägt, sind aus Sicht der
Bundesregierung besonders zentral?
b) Welche der Ansätze oder Handlungsempfehlungen der
Fachkommission hat die Bundesregierung in welcher Form umgesetzt?
c) Welche der Ansätze oder Handlungsempfehlungen der
Fachkommission hat die Bundesregierung nicht umgesetzt, und weshalb nicht?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der
Fachkommission Fluchtursachen auf Bundestagsdrucksache 20/187 verwiesen.
15. Teilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Fluchtursachenbekämpfung die Empfehlung der Fachkommission Fluchtursachen, dass
Rüstungsexporte und Sicherheitskooperationen genau geprüft werden
sollten, „damit sie Konflikte nicht weiter anheizen oder
Menschenrechtsverletzungen befördern“ (siehe Abschlussbericht, S. 9), und wenn nein,
warum nicht?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus für das eigene politische Handeln?
b) Setzt die Bundesregierung diese Empfehlung um, wenn ja, inwiefern,
und wenn nein, warum nicht?
c) Gibt es Beispiele für Entscheidungen über Rüstungsexporte oder
Sicherheitskooperationen in der aktuellen und der vergangenen
Legislaturperiode, bei denen das mögliche Anheizen von
Fluchtbewegungen eine Rolle gespielt hat, und wenn ja, welche, und inwiefern hat
das Thema eine Rolle gespielt?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über
die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen
Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie
und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16. September
2019 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel
(Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus
dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019 (Politische Grundsätze).
Zugleich werden die Festlegungen der im Juni 2023 beschlossenen Nationalen
Sicherheitsstrategie berücksichtigt.
16. Teilt die Bundesregierung die Analyse der Fachkommission, dass u. a.
die Auswirkungen internationaler Handelsbeziehungen zu irregulärer
Migration und Flucht beitragen, indem sie Entwicklung ausbremsen und
letztlich wirtschaftliche Perspektivlosigkeit befördern (siehe
Abschlussbericht, S. 40), und wenn nein, warum nicht?
a) Zieht die Bundesregierung daraus Schlüsse oder Konsequenzen für
ihre eigene Politik, und wenn ja, wie hat sich dies bisher geäußert,
bzw. wie hat sie dies konkret umgesetzt?
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf
Ebene der EU bzw. im Rahmen von und gegenüber den EU-
Institutionen in Anbetracht der Tatsache, dass die europäische
Handelspolitik vergemeinschaftet ist?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt eine ehrgeizige, auf Offenheit basierende EU-
Handelsagenda. Wichtige Handlungsfelder sind die Stärkung und Reform des
multilateralen Handelssystems mit der Welthandelsorganisation im Zentrum
und der Abschluss neuer Handelsabkommen. Diese handelspolitischen
Initiativen fördern Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Beschäftigung, Diversifizierung,
Resilienz und Nachhaltigkeit zum Vorteil aller Parteien.
Die EU-Handelspolitik verfolgt auch entwicklungspolitische Ziele.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Staaten im afrikanischen, karibischen und
pazifischen Raum sind bewusst asymmetrisch zugunsten von Partnerländern
ausgestaltet und tragen noch stärker zur dortigen Entwicklung bei. Das Allgemeine
Präferenzsystem (APS) gewährt bestimmten Entwicklungsländern Zollfreiheit
bzw. Zollermäßigung bei der Einfuhr von Waren in die EU.
17. a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Empfehlung der
Fachkommission, einen „Rat für Frieden, Sicherheit und
Entwicklung“ zu gründen, „in dem neben den Ressorts Auswärtiges, Inneres,
Verteidigung, Justiz, wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Wirtschaft und Energie auch die Ressorts für Ernährung und
Landwirtschaft sowie Umwelt vertreten sind“, bisher nicht
umgesetzt?
b) Wie läuft stattdessen die ressortübergreifende Beratung und
Koordination zum Thema Fluchtursachenbekämpfung ab?
Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration ist eine
langfristige Herausforderung, die nur ressortkohärent und gemeinschaftlich,
auch in der Zusammenarbeit mit den Partnerländern bewältigt werden kann.
Die Bundesregierung greift deswegen mit dem Ziel der ressortübergreifenden
Beratung und Koordination auf bestehende Strukturen, Prozesse und Gremien
zurück, wie z. B. das Instrument der „Gemeinsamen Analyse und
abgestimmten Planung“ (GAAP), auf regelmäßigen Austausch im Rahmen von
Lagebildern und Ländergesprächen, auf die Umsetzung der Leitlinien „Krisen
verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sowie die Arbeitsgruppe
Krisenfrüherkennung. Die Schaffung eines neuen Entscheidungsgremiums ist dafür
aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht angezeigt. Im Übrigen wird auf die
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen der
Fachkommission Fluchtursachen auf Bundestagsdrucksache 20/187 verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer im Oktober 2024
veröffentlichten Studie von Wissenschaftlern der Universitäten Hamburg und
Trier mit dem Titel „International sanctions and emigration“, welche u. a.
zu dem Schluss kommt, dass Sanktionen gegen andere Länder die
Emigration in EU-Mitgliedstaaten befördern?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Studienergebnisse?
b) Wenn ja, zieht die Bundesregierung daraus Schlüsse für ihre eigene
Politik, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Studie nicht bekannt.
19. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse oder erhebt sie eigene
Daten über den Zusammenhang zwischen Sanktionen und Migrations- bzw.
Fluchtbewegungen?
a) Wenn ja, wie lauten diese (bitte mit Quellenangabe oder Erläuterung,
auf welche Weise diese Erkenntnisse oder Daten gewonnen wurden,
angeben)?
b) Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, sich
mit diesem Zusammenhang zu beschäftigen, bzw. warum hat sie
bisher noch keine Daten zu dieser Thematik erhoben oder gesammelt?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Bei Sanktionen werden grundsätzlich humanitäre Belange berücksichtigt.
20. Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme oder Informationen
darüber, dass aktuelle und vergangene EU-Sanktionspakete gegen andere
Staaten
a) zu Migrations- und Fluchtbewegungen im Allgemeinen beigetragen
haben, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat sie dafür,
b) zu Migrations- und Fluchtbewegungen in die EU und nach
Deutschland beigetragen haben, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat sie
dafür?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
21. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erkenntnisse oder
Daten, was insbesondere die Auswirkungen der Sanktionen gegen
a) Iran angeht,
b) Syrien angeht,
c) Afghanistan angeht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. a) Spielt aus Sicht der Bundesregierung auf EU-Ebene die mögliche
Beförderung von Migrations- und Fluchtbewegungen bei der
Entscheidung über Sanktionspakete gegen andere Länder eine Rolle, und
wenn ja, inwiefern?
b) Wenn ja, wie verhielt bzw. verhält sich die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang?
Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Gruppe BSW „Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen“ (Bundestagsdrucksache 20/14892)
Seite 1 von 5
Übersicht der Mittel für Fluchtursachenminderung 2016 - 2023 aufgeschlüsselt nach Einzelplan, Kapitel, Titelgruppe und Einzeltitel, Angaben in Tausend
Euro
Epl. -
Ressort
Kapitel Titelgruppe Einzeltitel Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist 2023
05 - AA 0501 01 687 10 575.382 403.245 300.000 519.139 419.730 246.709 678.306 389.037
05 - AA 0501 01 687 14 84.505 84.152 70.000 74.426 77.514 80.276 181.830 98.673
05 - AA 0501 01 687 17 33.735 33.522 40.000 61.405 61.216 60.929 62.290 61.448
05 - AA 0501 02 687 21 18.973 19.752 20.000 16.164 15.720 14.104 15.781 12.232
05 - AA 0501 02 687 23 16.389 21.071 30.000 22.736 6.143 11.577 21.091 23.706
05 - AA 0501 02 687 27 6.710 161 10.000 7.630 9.717 8.753 31.229 59.635
05 - AA 0501 02 687 28 178.677 170.038 170.000 159.346 157.932 56.449
05 - AA 0501 03 687 32 1.252.218 1.725.991 1.470.000 1.549.724 2.047.384 2.513.731 3.138.838 2.631.391
05 - AA 0501 03 687 34 247.276 272.732 350.000 390.434 394.459 465.783 574.155 566.982
05 - AA 0501 04 687 42 860 939 466
05 - AA 0501 04 687 48 4.910 3.336
05 - AA 0502 01 896 12 5.749 27 5.755 5.386 11.608 9.745 5.820 6.791
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Gruppe BSW „Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen“ (Bundestagsdrucksache 20/14892)
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Epl. -
Ressort
Kapitel Titelgruppe Einzeltitel Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist 2023
05 - AA 0502 02 546 22 10.437 1.716 10.000 12.529 12.760 14.533
05 - AA 0504 01 546 11 24.586 18.233
05 - AA 0504 01 546 11 8.659 1.432 10.436 9.762 15.684 16.655 32.220 18.325
05 - AA 0504 01 687 12 284 352 125 117 83 74 362 5
05 - AA 0504 01 687 15 3.802 998 4.732 4.976 5.151 5.320 32.183 2.902
05 - AA 0504 01 687 16 2.636 2.854 2.313 2.487 2.002 2.353 8.677 1.656
05 - AA 0504 01 687 17 2.198 489 2.210 3.318 5.407 4.265 19.794 2.661
05 - AA 0504 01 687 18 15.990 18.382 12.507 13.802 13.187 14.001 11.368 11.278
05 - AA 0504 04 687 40 5.114 5.000 5.267 4.773 5.083 5.374 236.849 4.635
05 - AA 0504 04 687 46 16.289 3.704 18.581 22.256 22.136 22.888 52.842 23.029
05 - AA 0504 04 687 47 281 280 335 444 473 505 23.482 739
05 - AA 0504 04 687 48 60.533 20.137 65.938 65.717 68.451 72.540 193.461 78.945
14 - BMVg 1401 08 423 81 105.660 126.156 140.000 120.000 142.273 120.000 94.970 85.421
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der Gruppe BSW „Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen“ (Bundestagsdrucksache 20/14892)
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Ressort
Kapitel Titelgruppe Einzeltitel Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist 2023
14 - BMVg 1401 08 547 81 358.518 410.064 450.000 450.000 468.517 390.000 402.980 376.881
14 - BMVg 1401 08 553 81 102.719 94.592 110.000 166.294 150.851 120.000 95.210 102.217
14 - BMVg 1401 08 554 81 41.480 67.156 60.000 46.789 57.278 60.000 52.790 67.373
14 - BMVg 1401 08 558 81 3.908 6.426 10.000 31.564 36.222 60.000 41.550 28.054
14 - BMVg 1401 08 687 81 28.064 47.318 50.000 49.656 49.282 50.000 30.950 14.811
14 - BMVg 1401 687 06 80.000 80.000 40.000 80.000 80.000 - - -
14 - BMVg 1403 02 518 21 - - - - - - 500 -
14 - BMVg 1403 02 527 21 - - - - - - 1.000 234
14 - BMVg 1403 02 534 22 - - - - - - 100 239
14 - BMVg 1403 553 01 - - - - - - 400 157
14 - BMVg 1407 514 02 684 - - - - - 700 -
14 - BMVg 1407 534 01 - - - - - - 1.400 269
14 - BMVg 1407 01 537 11 - - - - - - 600 132
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der Gruppe BSW „Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen“ (Bundestagsdrucksache 20/14892)
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Epl. -
Ressort
Kapitel Titelgruppe Einzeltitel Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist 2023
14 - BMVg 1410 537 01 356 1.302 - - 4.121 - 1.200 2.415
14 - BMVg 1403 539 99 - - - - - - - 56
23 - BMZ 2301
687 06 599.946 499.988 709.774 799.913 1.027.041 1.126.704 1.403.147 1.238.594
23 - BMZ 2301
896 03 325.857 458.478 553.338 553.508 554.220 617.597 816.444 619.086
23 - BMZ 2301 01 866 11, 896
11
628.003 716.667 1.017.051 843.387 1.267.860 1.209.326 1.056.120 853.064
23 - BMZ 2302 07 687 72 42.000 45.000 44.973 55.000 54.871 54.972 56.100 63.920
23 - BMZ 2302
687 03 13.322 14.692 15.646 17.287 17.013 17.039 16.800 17.086
23 - BMZ 2302
687 04 156.000 162.600 186.600 191.400 200.400 214.837 210.781 204.000
23 - BMZ 2302
896 04 76.500 78.300 90.300 90.300 80.700 92.850 93.791 90.300
23 - BMZ 2303
687 01 13.082 13.489 18.308 23.580 45.211 103.338 74.334 40.122
23 - BMZ 2303
687 02 23.008 28.008 28.008 28.008 48.008 50.000 120.008 78.008
23 - BMZ 2303
896 02 339.480 375.405 425.914 444.825 444.825 354.680 260.447 194.234
23 - BMZ 2304
687 01 207.814 283.907 251.123 283.474 330.151 232.036 358.458 405.591
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Gruppe BSW „Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen“ (Bundestagsdrucksache 20/14892)
Seite 5 von 5
Epl. -
Ressort
Kapitel Titelgruppe Einzeltitel Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist 2023
23 - BMZ 2304
687 02 4.187 3.672 4.149 4.242 4.428 3.119 2.356 2.084
23 - BMZ 2304
687 03 116.020 103.396 120.394 109.555 154.228 126.949 201.667 166.533
23 - BMZ 2310 03 896 31 220.484 219.122 299.272 333.848 453.722 521.863 988.474 513.076
23 - BMZ 2310 03 896 32 298.821 394.912 464.929 504.963 623.814 536.549 453.000 419.986
23 - BMZ 2310 03 896 33 69.849 70.000 139.925 100.000 98.917 60.746 41.887 26.687
23 - BMZ 2310 03 896 34 - - - 119.625 99.724 178.938 154.149 153.201
60 - Allg.
FV
6002 00 687 04 126.649 187.997 94.479 67.128 63.350 37.606 37.035 29.144
Anmerkung: Eine genaue Abgrenzung, ob und in welchem Umfang die Leistungen ausschließlich fluchtursachenbekämpfend sind, ist aufgrund der
Vielschichtigkeit der Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich. Rundungsdifferenzen sind möglich.
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ISSN 0722-8333