Deutscher Bundestag Drucksache 20/15053
20. Wahlperiode 24.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Sören Pellmann,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14911 –
Aktivitäten der Bundesregierung zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ganze 14 Zeilen gab es zum Thema Tourismus im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter der Überschrift „Mehr
Fortschritt wagen“. Das Thema „Barrierefreier Tourismus“ kommt dabei nicht
vor, obwohl auch hier nach Ansicht der Fragestellenden noch sehr viel zu tun
ist, um Menschen mit Behinderungen auch umfassende Teilhabe am
Tourismus im Sinnen von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-
BRK) zu ermöglichen, die seit März 2009 in Deutschland innerstaatliches
Recht ist.
Aus Sicht der Fragestellenden gab es seitens der Ampelkoalition gute
Absichtserklärungen hinsichtlich der Entwicklung des barrierefreien Tourismus,
zum Beispiel im Zusammenhang mit der „Nationalen Plattform Zukunft des
Tourismus“ sowie der Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird
barrierefrei“ (siehe Bundestagsdrucksache 20/4977), aber kaum messbare
Aktivitäten, die zu wirklichen Verbesserungen führen.
Zur Unterrichtung der Bundesregierung „Strategiebericht zur Fortschreibung
der Nationalen Tourismusstrategie Destination Zukunft – Tourismus
gemeinsam gestalten“ auf Bundestagsdrucksache 20/13590 vom 4. November 2024
gab es sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus am 4. Dezember
2024 (Protokoll 84) als auch aus der Tourismuswirtschaft zahlreiche kritische
Anmerkungen. Zum Thema des barrierefreien Tourismus verweisen die
Fragestellenden hier insbesondere auf die Wortmeldung des Sprechers der AG
Tourismus des Deutschen Behindertenrates (DBR), André Nowak (siehe Barrieref
reiheit gelingt nur mit Einbindung des Sachverstandes von Betroffenen | kobin
et-nachrichten). Nach Kenntnis der Fragestellenden haben Herr Nowak bzw.
der DBR (mit Stand 13. Januar 2025) auf diese Wortmeldung vom 13.
November 2024 weder vom zuständigen Bundesminister Dr. Robert Habeck noch
von seinem Tourismuskoordinator Dieter Janecek (beide BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN) eine Antwort auf die inhaltlichen Kritikpunkte erhalten, weder in
schriftlicher Form noch durch eine Einladung zu einem Gespräch am
„Küchentisch“ oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 21. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine zentrale Rolle spielt beim Thema „barrierefreier Tourismus“ das
Informations- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ (RfA). Nach einem
nach Auffassung der Fragestellenden faktischen Stillstand seitens des BMWK
sowie der anderen Stakeholder seit dem Jahr 2018 begann mit der Kritik von
Bundesminister Dr. Robert Habeck in seinem Brief an den DBR vom 23.
Dezember 2022 sowie mit der Antwort von seinem Staatssekretär Sven Giegold
auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf
Bundestagsdrucksache 20/4852, dass von den rund 650 000 tourismusrelevanten
Objekten lediglich 2 566 durch das RfA erfasst seien und damit das Ziel des
Projekts eines flächendeckenden Informationssystems in keiner Weise erreicht
wurde, wieder eine intensivere, auch kontrovers geführte, Debatte.
Der Kritik des Bundesministers stimmte die Vorsitzende des DBR-
Sprecherinnenrates, Dr. Sigrid Arnade, in ihrem Antwortbrief vom 2. März 2023 sowie
im Gespräch mit dem Koordinator der Bundesregierung für Tourismus am
31. März 2023 ausdrücklich zu. Dabei betonte sie, dass das RfA dringend
einer grundlegenden Neuausrichtung bedarf, damit flächendeckend detaillierte
und verlässliche Informationen zum Stand der Barrierefreiheit in touristischen
Objekten zur Verfügung stehen.
Das Thema war auch im Deutschen Bundestag und in seinem
Tourismusausschuss mehrfach Gegenstand von Debatten und parlamentarischen Initiativen.
Verweisen möchten die Fragestellenden hier auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/8352
und 20/9879.
1. Was hat die Bundesregierung in der 20. Wahlperiode (auch in
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren) zur Entwicklung des barrierefreien
Tourismus in Deutschland getan und erreicht?
2. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung in den Jahren
2022, 2023 und 2024 zur Umsetzung von Artikel 30, Absätze 1 und 5 der
UN-BRK (bitte die einzelnen Aktivitäten, zuständige Bundesbehörden,
Zeitraum, Höhe der Bundesmittel und erzielte Ergebnisse nennen), und
in welcher Weise waren bei diesen Aktivitäten Menschen mit
Behinderungen und deren Organisationen im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der
UN-BRK einbezogen (bitte jeweils konkret auch mit Nennung der
jeweiligen Organisationen aufführen)?
3. Welche für den Tourismus relevanten Bundesgesetze und Verordnungen
wurden seit 2022 im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 a) und 1 b) der UN-
BRK überprüft, geändert oder neu verabschiedet?
4. Welche Aktivitäten bzw. Projekte gab bzw. gibt es seitens des Bundes
seit 2022 zum Abbau von bestehenden Barrieren bei tourismusrelevanten
Objekten (bitte das jeweilige Bundesprogramm, Zeitraum, Art und
Umfang der Förderungen und zuständige Bundesbehörde nennen), und was
ist diesbezüglich für das Jahr 2025 und darüber hinaus bereits konkret
geplant?
5. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung seit dem Jahr
2022 zur Umsetzung von Artikel 31 „Statistik und Datensammlung“ der
UN-BRK im Bereich Tourismus (bitte die einzelnen Aktivitäten,
zuständige Bundesbehörden, Zeitraum, Höhe der Bundesmittel und erzielte
Ergebnisse nennen), und in welcher Weise waren bei diesen Aktivitäten
Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen im Sinne von
Artikel 4 Absatz 3 der UN-BRK einbezogen (bitte jeweils konkret auch
mit Nennung der jeweiligen Organisationen aufführen)?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher wurde im Koalitionsvertrag
vereinbart, dass „Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten
Lebens (…) barrierefrei wird“ und dass „private Anbieter von Gütern und
Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von
Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen
angemessener Vorkehrungen“ verpflichtet werden. Der Gesetzentwurf zur Reform
des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hätte zu deutlichen
Verbesserungen für die Barrierefreiheit in Deutschland geführt und die Umsetzung
weiterer zentraler Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht. Eine
Umsetzung war aufgrund der verkürzten Legislaturperiode nicht realisierbar.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Themen Inklusion und
Barrierefreiheit zu wichtigen Querschnittsthemen in dieser Legislaturperiode gemacht.
Als konkretes Ergebnis wurde die Bundesinitiative Barrierefreiheit eingesetzt,
deren Ziel es ist, die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Maßnahmen gemeinsam voranzubringen und über öffentlichkeitswirksame
Maßnahmen auch für mehr Barrierefreiheit zu werben.
Auch wirkt die Bundesregierung mit einer Reihe von Maßnahmen aktiv an der
Verbesserung der Barrierefreiheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit.
Viele dieser Maßnahmen zielen auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit im
Allgemeinen ab und beziehen sich nicht speziell auf den Tourismus. Der
Tourismus ist eine Querschnittsbranche mit komplexem Zuständigkeitsgefüge
innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund und Ländern. So werden viele
Fragen, die für die Barrierefreiheit maßgeblich sind, auf Bundesebene
branchenübergreifend adressiert, wie zum Beispiel barrierefreie Mobilität oder
barrierefreie kulturelle Angebote:
Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind im föderalen
System der Bundesrepublik die Länder (und Kommunen) bzw. die von ihnen
benannten Aufgabenträger. Der Bund unterstützt die Länder bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht, insbesondere über das
Regionalisierungsgesetz (RegG) und das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die Regionalisierungsmittel können sowohl für die Bestellung
von Verkehrsleistungen als auch für Investitionen und weitere Maßnahmen im
ÖPNV, wie z. B. für eine seniorengerechte und barrierefreie Infrastruktur
eingesetzt werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Länder in
eigener Verantwortung. Wesentliche Fördervoraussetzung im Rahmen des
GVFG ist, dass das Vorhaben Belange behinderter und anderer Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt und den Anforderungen der
Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht.
Darüber hinaus fördert der Bund im Rahmen des Modernitätsfonds (mFUND)
unter anderem Projekte, die die Potenziale von Dateninnovationen nutzen, um
die Barrierefreiheit zu verbessern. Dazu gehören unter anderem Projekte wie
das Open-Data-Vorhaben zur deutschlandweit übertragbaren standardisierten
Erfassung, Pflege und Bereitstellung von Barrieredaten im öffentlichen
Personenverkehr sowie eine skalierbare Plattform für Wayfinding-Hinweise für
Blinde mittels Audio-Chatbot, smarter Lokalisierung und offenen Daten für einen
barrierefreien, inklusiven Personennnahverkehr.
Betreffend die Barrierefreiheit kultureller Angebote ist zu beachten, dass
aufgrund des im Grundgesetz verankerten Kulturföderalismus die Zuständigkeit
für den Großteil der Kultureinrichtungen bei den Ländern und Kommunen
liegt. Die Bundesregierung hat daher nur einen begrenzten Einfluss auf die
gesamte Kulturlandschaft in der Bundesrepublik. Dies vorweggeschickt, hat die
Bundesregierung seit 2022 durch eine Reihe an Aktivitäten und Projekten zum
Abbau von Barrieren beigetragen, etwa die Förderung individueller „Vor-Ort
Beratungen“ von dauerhaft bundesgeförderten Einrichtungen mit Schwerpunkt
Inklusion und Barrierefreiheit (2023 bis 2025 bis zu 140 000 Euro), die
Förderung des Projekts „Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele (2021
bis 2024 bis zu 300 000 Euro), die Förderung des Inklusionsprojekts der
Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen „Teilhabe schaffen – neue
inklusive Vermittlungsangebote“ (2023 bis 2024 bis zu 225 000 Euro), Förderung
des Projekts „Access Maker“ des Un-Label e. V. (2024 bis 2027 bis zu
398 000 Euro), Förderung des Projekts „Konzert für alle“ des Rundfunk
Sinfonieorchesters Berlin (2021 bis 2024 bis zu 290 000 Euro), Förderung des
Projekts „Nie wieder Krieg – Ein Sportstück“ des Theaters RambaZamba e. V.
(2023 bis zu 120 000 Euro) sowie Förderung des Projekts „Verbund Inklusion“
der BKM-geförderten Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik
Deutschland (KAH; 2 Teile – 2015 bis 2017 und 2018 bis 2023, insgesamt bis
zu 450 000 Euro).
Die durch den Bund geförderte Kulturstiftung des Bundes hat ein Programm
für inklusive Kunstpraxis (pik) aufgelegt. Im Rahmen der Novellierung des
Filmförderungsgesetzes wurde die kulturelle Teilhabe von Menschen mit
Sehoder Hörbehinderungen gestärkt und der Zugang zu barrierefreien Fassungen
geförderter Filme verbessert.
Ferner stärkt die Bundesregierung in dauerhaft geförderten Projekten und
Einrichtungen das Thema Inklusion sowohl durch eine Auflage nach dem BGG in
den entsprechenden Zuwendungsbescheiden als auch durch Handreichungen
für die Vertreterinnen und Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) in Aufsichtsgremien, die auch Fragen zur
kulturellen Inklusion umfassen.
Für die Bereitstellung von Informationen über barrierefreie touristische
Angebote hat die Bundesregierung das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“
organisatorisch umfassend reformiert und dauerhaft tragfähig aufgestellt.
Im Hinblick auf barrierefreie touristische Angebote ist zu beachten, dass die
Länder entsprechend der durch das Grundgesetz vorgegebenen
Aufgabenverteilung für die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus in Deutschland
zuständig sind und folglich eigene Maßnahmen zur Förderung eines barrierefreien
Tourismus aufsetzen. Eine konkrete Auflistung einzelner Maßnahmen ist daher
nicht möglich.
6. Erwägt die Bundesregierung, das Budget für die Förderung der
Ausrichtung des „Tages des barrierefreien Tourismus“ auf der Internationalen
Tourismusmesse in Berlin (ITB), welche die DZT seit dem Jahr 2013
unverändert in Höhe von 40 000 Euro pro Jahr erhält, zu erhöhen, um damit
den drastischen Preisentwicklungen in den vergangenen zwölf Jahren
und den höheren Anforderungen an die Gestaltung dieses Tages
Rechnung zu tragen (siehe Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
20/9879), wenn ja, ab wann, und in welchem Umfang, und wenn nein,
warum nicht?
Die Entscheidung über die Durchführung des Tags des barrierefreien Tourismus
auf der ITB wird jedes Jahr neu getroffen. Aufgrund des bisher durchweg
positiven Feedbacks wurde der Tag des barrierefreien Tourismus auf der
Internationalen Tourismusmesse in Berlin (ITB) jährlich fortgesetzt. Am 5. März 2025
findet der 13. Tag des barrierefreien Tourismus statt. Mit den zur Verfügung
stehenden Mitteln konnte bisher ein attraktives Programm angeboten werden.
7. Inwieweit ist das Thema „barrierefreier Tourismus“ Bestandteil der
Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, und welche Aktivitäten gab
bzw. gibt es diesbezüglich seit dem Jahr 2022 (bitte die einzelnen
Aktivitäten konkret mit der jeweils verantwortlichen Bundesbehörde
benennen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9518 verwiesen.
8. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema des
barrierefreien Tourismus verpflichtender Bestandteil der akademischen bzw.
beruflichen Ausbildung in Hochschulen bzw. Berufsschulen mit
tourismusrelevanten Studiengängen bzw. Berufen, und gab bzw. gibt es seitens
der Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten?
Die Zuständigkeit für Hochschulen bzw. Berufsschulen liegt bei den Ländern,
so dass die Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse hat.
9. Welche Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, Vereine oder
andere Organisationen haben das BMWK und/oder andere Bundesbehörden
seit 2022 für Leistungen zum Thema „barrierefreier Tourismus“
beauftragt, welche davon mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
„Reisen für Alle“ (bitte Namen der Organisationen bzw. Unternehmen,
Aufgaben und Gegenstand der Beratung bzw. Dienstleistung, Beginn und
Ende der Leistungen, Auftragswert bzw. Höhe der Bundesförderung
nennen), und was ist diesbezüglich für 2025 bereits vertraglich gesichert
oder in Planung?
Name Beratungs- und
Dienstleistungsunternehmen, Verein
oder andere Organisation
Aufgabe/Gegenstand der
Beratung/Dienstleistung
Beginn Ende Auftragswert
(brutto) in
Euro
Cassini Cosulting AG,
Prognos AG
Organisationsberatung für die
strategisch-operative
Neuausrichtung von „Reisen für
Alle“
09.06.2023 31.03.2024 421 920,45
Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsberatung zur
strategisch-operativen
Neuausrichtung von „Reisen für Alle“
17.10.2023 30.06.2025 254 660
webit! Gesellschaft für neue
Medien mbH
Optimierung/Modernisierung
des IT-Systems von „Reisen
für Alle“
01.01.2024 31.01.2025 150 000
Für den Betrieb des Kennzeichnungs- und Informationssystems „Reisen für
Alle“ wurde eine Dienstleistungskonzession an die Bayern Tourist GmbH
(BTG) vergeben. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit vom 22. Dezember
2023 bis zum 31. Dezember 2033. Die BTG erhält für den Betrieb von „Reisen
für Alle“ keine Vergütung; sie hat lediglich eine einmalige
Übergangsprojektvergütung in Höhe von 153 486,20 Euro erhalten.
Hinsichtlich der Jahre 2022 und 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/9518 verwiesen.
10. Welche Beratungen fanden seit dem 1. Juli 2023 zum Kennzeichnungs-
und Informationssystem „Reisen für Alle“ statt, an denen das BMWK
federführend oder durch Teilnahme vertreten war (bitte Datum, Art der
Veranstaltung, einladende Institution, teilnehmender Personenkreis und
inhaltliche Schwerpunkte nennen), und zu welchen dieser Beratungen
waren Vertretungen von Behindertenorganisationen eingeladen (bitte die
jeweiligen Organisationen konkret nennen)?
Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung auf
allen Ebenen Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche oder deren Ergebnisse –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht
durchgängig protokolliert. Die nachfolgenden Angaben basieren auf den
vorliegenden Erkenntnissen sowie vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Eine
vollständige und umfassende Aufstellung über alle Kontakte existiert insbesondere
unterhalb der Leitungsebene nicht und kann aufgrund fehlender Möglichkeit, diese
zu recherchieren, z. B. wegen Personalwechsels, auch nicht erstellt werden.
Beratungen werden in diesem Zusammenhang definiert als Treffen von mehr
als zwei Beteiligten. Daneben fanden zahlreiche bilaterale Gespräche auf Ebene
der Unterabteilungsleitung und Referatsebene mit den zuständigen Ministerien
der Länder, der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT), dem Deutschen
Tourismusverband (DTV) zum Thema statt. Behindertenvertretungen bzw.
-organisationen waren bei den mit * markierten Treffen geladen.
Datum Art der
Veranstaltung
Einladende
Institution
Teilnehmender
Personenkreis
Inhaltliche
Schwerpunkte
12.07.2023 Gespräch BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, DZT
Betrieb des IT-Systems
„Reisen für Alle“
19.09.2023* Virtuelle
Informationsveranstaltung
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, Mitarbeiter von
Abgeordneten des Deutschen
Bundestags, Bundesfachstelle
Barrierefreiheit,
Ländervertreter auf Fachebene, DZT,
Deutscher Städtetag,
Landestourismusorganisationen u. a.
Organisationsreform
„Reisen für Alle“
27.09.2023 48. Sitzung des
Ausschusses für
Tourismus des
Deutschen
Bundestages
Ausschuss für
Tourismus des
Deutschen
Bundestages
Mitglieder des Ausschusses
für Tourismus des Deutschen
Bundestages, BMWK-
Vertreterinnen bzw. -Vertreter
Bericht aktueller Stand
Fortführung „Reisen für
Alle“
05.10.2023 Gespräch DZT KoorMT Janecek,
Vorstandsvorsitzende DZT,
Petra Hedorfer
Betrieb des IT-Systems
„Reisen für Alle“
12.10.2023 Virtuelle Sitzung BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, DZT
Betrieb des IT-Systems
„Reisen für Alle“
25.10.2023* Beirat
Bundesinitiative
Barrierefreiheit
BMAS Mitglieder des Beirats:
Vertretungen der Menschen mit
Behinderungen (u. a. DBR,
Arbeitsstab
Bundesbehindertenbeauftragter), Wirtschaft,
Sozialpartner, Länder und
Kommunen
Einrichtung einer
Arbeitsgruppe „Reisen für
Alle“ zur Frage der
Überarbeitung der
Qualitätskriterien
Datum Art der
Veranstaltung
Einladende
Institution
Teilnehmender
Personenkreis
Inhaltliche
Schwerpunkte
17.11.2023 Sitzung des
Bund-Länder-
Ausschusses
Tourismus beim
BMWK
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, Ländervertreter auf
Fachebene
Dienstleistungskonzession zum Betrieb von
„Reisen für Alle“
22.11.2023
Amtschefskonferenz
Vorsitz der
Wirtschaftsministerkonferenz Bayern
BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, Amtschefs der
Länder
Schriftbericht „Reisen
für Alle“
27.11.2023
Verhandlungstermin
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, BTG, Luther
Rechtsanwälte, Cassini
Consulting
Vertragsverhandlungen
04.12.2023 Virtuelle Sitzung BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, DZT
Betrieb des IT-Systems
„Reisen für Alle“
12.12.2023
Verhandlungstermin
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, BTG, Luther
Rechtsanwälte, Cassini
Consulting
Vertragsverhandlungen
13.12.2024 56. Sitzung des
Ausschusses für
Tourismus des
Deutschen
Bundestages
Ausschuss für
Tourismus des
Deutschen
Bundestages
Mitglieder des Ausschusses
für Tourismus des Deutschen
Bundestages, BMWK-
Vertreterinnen bzw. -Vertreter
Bericht aktueller Stand
Fortführung „Reisen für
Alle“
19.12.2023 Virtuelle Sitzung BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, DZT
Betrieb des IT-Systems
„Reisen für Alle“
28.12.2023
Verhandlungstermin
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, BTG, Luther
Rechtsanwälte, Cassini
Consulting
Vertragsverhandlungen
30.01.2024* Virtuelle
Informationsveranstaltung
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, Mitarbeiter von
Abgeordneten des Deutschen
Bundestags, Bundesfachstelle
Barrierefreiheit,
Ländervertreter auf Fachebene, DZT,
Deutscher Städtetag,
Landestourismusorganisationen u. a.
Organisationsreform
„Reisen für Alle“
21.02.2024 60. Sitzung des
Ausschusses für
Tourismus des
Deutschen
Bundestages
Ausschuss für
Tourismus des
Deutschen
Bundestages
Mitglieder des Ausschusses
für Tourismus des Deutschen
Bundestages, BMWK-
Vertreterinnen bzw. -Vertreter
Bericht aktueller Stand
„Reisen für Alle“ nach
Zuschlag an neuen
Betreiber ab Januar 2024
28.02.2024* AG Wettbewerb
der Nationalen
Plattform
Zukunft des
Tourismus
BMWK KoorMT Janecek, Mitarbeiter
von Abgeordneten des
Deutschen Bundestags Vertreter der
Länder auf Fachebene,
Verbände (u. a. DTV, IHA,
DEHOGA, BTW, DRV, asr,
Reisenetz e. V.), Unternehmen
Organisationsreform und
Steigerung der
Verbreitung von „Reisen für
Alle“
07.03.2024* 1. Sitzung
Arbeitsgruppe
Reisen für Alle
BMAS Behindertenverbände (DBR),
Länder/Kommunen und
(Tourismus-)Wirtschaft bzw. -
Verbände, DZT
Qualitätskriterien für
Barrierefreiheit bei
Reisen für Alle
Datum Art der
Veranstaltung
Einladende
Institution
Teilnehmender
Personenkreis
Inhaltliche
Schwerpunkte
08.04.2024* 2. Sitzung
Arbeitsgruppe
Reisen für Alle
BMAS Behindertenverbände (DBR),
Länder/Kommunen und
(Tourismus-)Wirtschaft bzw. -
Verbände, DZT
Qualitätskriterien für
Barrierefreiheit bei
Reisen für Alle, Einrichtung
einer Fachgruppe
25.–26.04.2024 Sitzung des
Bund-Länder-
Ausschusses
Tourismus beim
BMWK
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, Ländervertreter auf
Fachebene
Sachstand
Organisationsreform und
inhaltliche Überarbeitung
„Reisen für Alle“
07.–08.11.2024 Sitzung des
Bund-Länder-
Ausschusses
Tourismus beim
BMWK
BMWK BMWK-Vertreterinnen bzw.
-Vertreter, Ländervertreter auf
Fachebene
Sachstand
Organisationsreform und
inhaltliche Überarbeitung
„Reisen für Alle“
15.05.2024* AG Wettbewerb
der Nationalen
Plattform
Zukunft des
Tourismus
BMWK KoorMT Janecek, Mitarbeiter
von Abgeordneten des
Deutschen Bundestags Vertreter der
Länder auf Fachebene,
Verbände (DEHOGA, DRV, asr),
DBR AG Leichter Reisen
Organisationsreform und
Steigerung der
Verbreitung von „Reisen für
Alle“
19.11.24* AG Wettbewerb
der Nationalen
Plattform
Zukunft des
Tourismus
BMWK KoorMT Janecek, Mitarbeiter
von Abgeordneten des
Deutschen Bundestags Vertreter der
Länder auf Fachebene,
Verbände (DEHOGA, DRV, asr)
Organisationsreform und
Steigerung der
Verbreitung von „Reisen für
Alle“
11. Welche Erfolgsfaktoren für die Qualitätssteigerung sowie die
flächendeckende Implementierung bzw. Quantitätssteigerung von Reisen für
Alle“ wurden im Rahmen des Organisationsprojektes zur
strategischoperativen Neuausrichtung des Förderprogramms durch die Cassini
Consulting AG und die Prognos AG untersucht und identifiziert, welche
Maßnahmen wurden auf dieser Grundlage vorgeschlagen, und wie
wurden bzw. werden diese Maßnahmen umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 7
auf Bundestagsdrucksache 20/9879; bitte die Erfolgsfaktoren, die
vorgeschlagenen und umzusetzenden Maßnahmen sowie die Verantwortlichen
und die geplanten Zeiträume für die einzelnen Maßnahmen detailliert
nennen)?
Der Schwerpunkt der Organisationsberatung zur strategisch-operativen
Neuausrichtung von „Reisen für Alle“ lag auf der Optimierung der Organisations-
und Kostenstruktur sowie des IT-Systems für eine dauerhafte wirtschaftliche
Tragfähigkeit und eine größere Verbreitung. Eine inhaltliche, an den Bedarfen
der Stakeholder ausgerichtete Überprüfung der Qualitätskriterien von „Reisen
für Alle“ wurde im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit empfohlen.
Der Beirat der Bundesinitiative Barrierefreiheit beschloss in seiner Sitzung im
Oktober 2023 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“. In der
Arbeitsgruppe sind alle relevanten Akteure, u. a. Betroffenenverbände, Länder/
Kommunen sowie (Tourismus-)Wirtschaft bzw. -Verbände vertreten. Die
Arbeitsgruppe hat sich damit befasst, ob, und falls ja, wie die Kriterien für die
Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen angepasst werden sollen. Die
Empfehlungen zur Überarbeitung des Kriterienkatalogs werden in Kürze
erwartet. Danach wird sich der Beirat der Bundesinitiative Barrierefreiheit mit den
Empfehlungen befassen.
12. Inwieweit wurde bei diesem Organisationsprojekt und in weiteren
Aktivitäten des BMWK das „Eckpunktepapier Neukonzeption Reisen für
Alle der Unterarbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses“ vom
15. März 2023) berücksichtigt?
Das „Eckpunktepapier Neukonzeption Reisen für Alle der Unterarbeitsgruppe
des Bund-Länder-Ausschusses“ vom 15. März 2023 wurde bei der
organisatorischen und technischen Neuausrichtung von „Reisen für Alle“ berücksichtigt
und liegt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“ der
Bundesinitiative Barrierefreiheit vor.
Zahlreiche Vorschläge aus dem Eckpunktepapier wurden bereits umgesetzt,
u. a. die Optimierung des IT-Systems (z. B. Verbesserung der Kurzberichte,
Filtermöglichkeiten, Historie, Einbettung der Online-Schulung, Überarbeitung des
Nutzerhandbuchs, Push-Nachrichten), die Überprüfung der Erhebungskriterien
im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit sowie die Einbindung der
Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT). Zur Verknüpfung mit Open
Data/dem Knowledge Graph der DZT siehe die Antwort zu Frage 20.
13. Welche vertraglichen Regelungen hat das BMWK mit dem seit dem
1. Januar 2024 neuen Träger des Projekts „Reisen für Alle“, der Bayern
Tourist GmbH (BTG), hinsichtlich der Bildung und Arbeit eines
Projektbeirates getroffen, und wer ist bzw. soll Mitglied des Projektbeirates sein,
und warum wurde der Projektbeirat (die letzte Beratung des
Projektbeirates zu „Reisen für Alle“ fand unter Trägerschaft des DSFT am 7. Oktober
2021 statt) bis heute (Stand 13. Januar 2025) nicht einberufen bzw.
konstituiert?
Die Leistungsbeschreibung zum Konzessionsvertrag sieht eine Einberufung des
Beirats der Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“ (RfA-Beirat) bei Bedarf vor. Die
Begleitung der inhaltlichen Neuaufstellung ist in der Leistungsbeschreibung als
Aufgabe des RfA-Beirats namentlich hervorgehoben. Die inhaltliche
Neuaufstellung mit der Überarbeitung der Qualitätskriterien erfolgt derzeit durch die
Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“ im Rahmen der Bundesinitiative
Barrierefreiheit. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, ist die Befassung des RfA-Beirats
erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“
sinnvoll.
Der RfA-Beirat setzt sich laut Leistungsbeschreibung aus Vertreterinnen und
Vertretern aller Ebenen des Zertifizierungssystems zusammen, darunter
insbesondere Erheberinnen und Erheber sowie Betroffenenverbände.
14. Wie viele der rund 650 000 touristische Einrichtungen bzw.
tourismusrelevanten Objekte in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Stand 2024 umfassend bzw. bedingt barrierefrei?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9518 verwiesen.
15. Wie viele der rund 650 000 touristische Einrichtungen bzw.
tourismusrelevanten Objekte in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach dem Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ (RfA)
zertifiziert (bitte die Gesamtzahl sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern
jeweils mit Stand 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 nennen)?
16. Wie viele Neuzertifizierungen und wie viele Rezertifizierungen nach
RfA erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar
2023 (bitte die Gesamtzahl sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern
jeweils für das Jahr 2023 sowie das Jahr 2024 nennen)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
In den Tabellen wird die Gesamtzahl touristischer Einrichtungen mit gültiger
Zertifizierung nach „Reisen für Alle“ jeweils mit Stand 31. Dezember 2023 und
31. Dezember 2024 dargestellt. Die Gesamtzahl setzt sich zusammen aus den
gesondert ausgewiesen Zahlen von Erst- und Rezertifizierungen. Aufgrund
ihrer dreijährigen Laufzeit können die Zertifizierungen auch zu einem früheren
Zeitpunkt als 2023 oder 2024 erfolgt sein.
Für das Jahr 2024 hat die BTG insgesamt 230 neue Erstzertifizierungen sowie
413 Rezertifizierungen vorgenommen.
Sämtliche zertifizierte Angebote sind unter der Website
www.reisen-fuer-all
e.de einsehbar.
Touristische Einrichtungen mit gültiger
RfA-Zertifizierung Stand 31.12.2023*
Erstzertifizierung Rezertifizierung Gesamt
Baden-Württemberg 91 5 96
Bayern 182 390 572
Berlin 126 148 274
Brandenburg 17 0 17
Bremen 6 28 34
Hamburg 9 12 21
Hessen 22 61 83
Mecklenburg-Vorpommern 70 50 120
Niedersachsen 123 214 337
Nordrhein-Westfalen 107 164 271
Rheinland-Pfalz 119 259 378
Saarland 58 12 70
Sachsen 9 1 10
Sachsen-Anhalt 98 107 205
Schleswig-Holstein 10 2 12
Thüringen 33 54 87
Alle Bundesländer 1 080 1 507 2 587
* Quelle: Bayern Tourist GmbH (BTG). Die Datenbank zur Erhebung der vorliegenden Daten steht nur dem Betreiber der Datenbank zur
Verfügung. Der Datenstand für 2023 wurde durch den neuen Betreiber BTG um Überzeichnungen bei den ausgespielten Daten durch
bereits abgelaufene Zertifizierungen und Zertifizierungen, die nicht nach dem Zertifizierungssystem Reisen für Alle erfolgt sind,
bereinigt.
Touristische Einrichtungen mit gültiger
RfA-Zertifizierung Stand 31.12.2024*
Erstzertifizierung Rezertifizierung Gesamt
Baden-Württemberg 70 5 75
Bayern 218 386 604
Berlin 125 130 255
Brandenburg 1 0 1
Bremen 6 28 34
Hamburg 9 12 21
Hessen 29 81 110
Mecklenburg-Vorpommern 85 58 143
Niedersachsen 102 265 367
Nordrhein-Westfalen 86 159 245
Rheinland-Pfalz 137 265 402
Touristische Einrichtungen mit gültiger
RfA-Zertifizierung Stand 31.12.2024*
Erstzertifizierung Rezertifizierung Gesamt
Saarland 59 25 84
Sachsen 5 1 6
Sachsen-Anhalt 109 126 235
Schleswig-Holstein 8 1 9
Thüringen 28 59 87
Alle Bundesländer 1 077 1 601 2 678
* Quelle: Bayern Tourist GmbH (BTG). Die Datenbank zur Erhebung der vorliegenden Daten steht nur dem Betreiber der Datenbank zur
Verfügung.
17. Welche der 33 Kategorien, die Bundesminister Dr. Robert Habeck zur
Grundlage für die Ermittlung von 650 000 tourismusrelevanten Objekten
im Zusammenhang mit dem Projekt „Reisen für Alle“ zur Grundlage
nahm (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/8352),
sind bzw. sind nicht nach Auffassung der Bundesregierung aus
derzeitiger Sicht relevant und von größerer Bedeutung für das
Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“, welche weiteren Kategorien müssten noch im
Sinne der Erfassung der gesamten touristischen Serviceketten
hinzugezogen werden, und was wäre dann aus heutiger Sicht das reale Potenzial an
tourismusrelevanten Objekten bzw. das reale Ziel, wenn man
flächendeckend (= 100 Prozent) „Reisen für Alle“ implementieren möchte?
Die Kategorien von für das Gesamtmarktvolumen von „Reisen für Alle“
relevanten Objekten wurden im Rahmen einer Evaluation der Firma dwif
consulting GmbH vom 27. September 2018 ermittelt. Die Bundesregierung verfügt
über keine darüberhinausgehenden Erkenntnisse.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DBR, dass das Ziel sein
muss, alle tourismusrelevanten Objekte in RfA einzubeziehen, und wenn
nein, warum nicht (bitte auch mit Blick auf die sich aus der UN-BRK
ergebenden Verpflichtungen begründen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8352 verwiesen (mit
der Maßgabe, dass es sich bei dem Kennzeichnungs- und Informationssystem
„Reisen für Alle“ nach der organisatorischen Neuaufstellung nicht mehr um ein
Förderprojekt handelt).
19. Sofern die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt, was versteht sie
unter „flächendeckend“, und wie viel Prozent der tourismusrelevanten
Objekte müssten aus ihrer Sicht mit RfA erfasst werden, um das Ziel der
flächendeckenden Erfassung zu erreichen?
„Reisen für Alle“ soll einen relevanten Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen leisten. Dafür ist ein vielfältiges Angebot notwendig, welches
das Bundesgebiet auch geographisch breit abdeckt.
20. Gibt es diesbezüglich seitens der Bundesregierung, ggf. auch im
Zusammenwirken mit der BTG und den Ländern, vereinbarte Etappenziele,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14617 verwiesen.
Die BTG plant darüber hinaus folgende Aktivitäten zur Steigerung der
Verbreitung von „Reisen für Alle“:
• Gewinnung neuer Kooperationspartner zur Erhöhung der Sichtbarkeit und
Kennzeichnungsquote (z. B. Hotelketten, relevante Verbände),
• Erstellung von attraktiven Marketing-Produkten zur Nutzung durch die
Bundeskoordinierungsstelle sowie Lizenznehmer,
• Anbindung an den Knowledge Graph der DZT (in Abhängigkeit von den
technischen Umsetzungsmöglichkeiten sowie der Überarbeitung der
Qualitätskriterien),
• Veranstaltungen zum digitalen Erheberaustausch,
• Präsentation des Projekts am Tag des Barrierefreien Tourismus im Rahmen
der ITB Berlin am 5. März 2025.
21. Hat die Bundesregierung die Forderung aus dem Deutschen
Behindertenrat zur Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme aller
tourismusrelevanten Objekte am Kennzeichnungs- und Informationssystem
„Reisen für Alle“ teilzunehmen, geprüft, und wenn ja, in welcher Weise,
welche externen Personen bzw. Organisationen waren – wenn es denn
eine „Prüfung“ gab – beteiligt?
Derzeit wird im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit in der
Arbeitsgruppe „Reisen für Alle“ geprüft, ob und falls ja, wie die Kriterien für
Barrierefreiheit im Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“
überarbeitet werden sollen. Den Ergebnissen und Vorschlägen der Arbeitsgruppe
soll nicht vorgegriffen werden.
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ISSN 0722-8333