Deutscher Bundestag Drucksache 20/15108
20. Wahlperiode 12.03.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Pellmann, Cornelia Möhring,
Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14943 –
Der Global Disability Summit 2025 und der European Regional Disability Summit
2024 in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die
Vertragsstaaten, so auch Deutschland, ihre Entwicklungsmaßnahmen inklusiv zu
gestalten. Auch die Agenda 2030 und deren Leitprinzip „Leave No One Behind“
betont, dass Inklusion unverzichtbar ist, um langfristige Entwicklungsziele zu
erreichen. Vieles wurde nach Ansicht der Fragestellenden in den letzten
Jahren bereits umgesetzt, doch noch immer werden Menschen mit Behinderungen
unzureichend bei Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt.
Dabei ist das Thema höchst relevant: Etwa jeder sechste Mensch in den
Ländern des Globalen Südens lebt mit einer Behinderung. Viele erleben
Ausgrenzung, Gewalt und Armut, haben seltener Zugang zu Bildung, Beschäftigung
und öffentlichen Dienstleistungen und sind in Krisensituationen besonders
schutzbedürftig. Vor allem Frauen und Mädchen werden oft grundlegende
Rechte verwehrt.
Inklusion ist ein Schlüssel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von
Gesellschaften. Die Potenziale sind enorm, denn Barrierefreiheit, digitale
Innovationen, mehr soziale Gerechtigkeit und qualifizierte Fachkräfte
verbessern die Lebensqualität aller (siehe Homepage der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)).
Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die deutliche Kritik und
entsprechenden Empfehlungen zur Umsetzung des Artikels 32 – Internationale
Zusammenarbeit – der UN-Behindertenrechtskonvention seitens des Ausschusses für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den „Abschließenden
Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht
Deutschlands“ am 3. Oktober 2023 und die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt
bei der Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten.
Deutschland richtet am 2. und 3. April 2025 in Berlin den nächsten globalen
Gipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen („Global Disability
Summit“ (GDS)) gemeinsam mit den Co-Gastgebern Jordanien und der
International Disability Alliance aus. Am 1. April 2025 soll bereits ein Forum der
Zivilgesellschaft (CSF) stattfinden. Innerhalb der Bundesregierung ist das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. März 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(BMZ) federführend. Das internationale Gipfeltreffen hat zum Ziel, die
weltweite Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
entwicklungspolitisch voranzubringen.
Neben der gezielten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen mit
entsprechenden Maßnahmen ist Inklusion eine entwicklungspolitische
Querschnittsaufgabe des BMZ. Ziele und wichtige Eckpunkte für den GDS 2025
haben die Co-Gastgeber gemeinsam in einem Whitepaper formuliert. Hierzu
sollen Regierungen, internationale Organisationen, der Privatsektor, die
Zivilgesellschaft und Organisationen von Menschen mit Behinderungen auf dem
GDS formelle, umsetzbare (Selbst)Verpflichtungen zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingehen (siehe BMZ-Homepage).
Geplant ist nach Kenntnis der Fragestellenden auch eine Abschlusserklärung
(Declaration), deren oberstes Ziel unter dem Motto „Niemanden
zurücklassen“ die Umsetzung der UN-BRK auch in der Entwicklungszusammenarbeit
ist. Dabei soll es darum gehen, dass die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in allen Aktivitäten und auf allen Ebenen der
Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden muss, 15 Prozent der
Entwicklungszusammenarbeit sollen speziell auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
abzielen („15 Prozent für die 15 Prozent“).
Im Vorfeld des GDS 2025 fanden regionale Vorgipfeltreffen statt, mit dem
Ziel, die internationale Zusammenarbeit anzuregen und den Schwerpunkt auf
regionalspezifische Dialoge zulegen, die anschließend zur Festlegung von
Verpflichtungen (GDS2025 commitments) führen sollen. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Europäische Behindertenforum
(EDF) und der Deutsche Behindertenrat (DBR) veranstalteten am 6.
Dezember 2024 einen europäischen Regionalgipfel für Menschen mit Behinderungen
(European Regional Disability Summit (ERDS)) mit Partnern aus ganz Europa
und Zentralasien in Berlin (siehe BMAS-Homepage).
In der Schriftlichen Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/13511 wollte der
Abgeordnete Sören Pellmann von der Bundesregierung wissen, wie sie
gewährleistet, dass an dem ERDS aus jedem europäischen und zentralasiatischen
Land eine Vertretung der Behindertenorganisationen in Präsenz teilnehmen
kann und dies nicht an fehlenden Geldern für die Reisekosten, an Visafragen
oder an Sanktionsbestimmungen Deutschlands gegen andere Staaten scheitert.
Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese auf die
Schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/13511, der Zeitraum des
GDS 2025 unmittelbar nach der voraussichtlichen Konstituierung des 21.
Deutschen Bundestages und der noch im Amt befindlichen Bundesregierung
der 20. Wahlperiode sowie die Erfahrungen aus dem ERDS geben nach
Ansicht der Fragestellenden Anlass zu dieser Kleinen Anfrage.
1. Wie viele vom Bund geförderte Projekte in der
Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 unter Einbeziehung
vom Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen
durchgeführt (bitte Anzahl der Projekte in absoluten Zahlen sowie prozentual im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Projekte nennen)?
Das Datenmanagement zu Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
erfasst nicht, inwiefern diese Maßnahmen bei der Durchführung bestimmte
Gruppen oder Organisationen einbeziehen. Dies gilt auch für Menschen mit
Behinderungen und deren Organisationen.
2. Bei wie vielen vom Bund geförderten Projekten in der
Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2022, 2023 und 2024 waren Menschen mit
Behinderungen und deren Organisationen eine ausschließliche oder
vorrangige Zielgruppe, wie viele Projekte hatten bzw. haben einen
Inklusionsbezug (bitte nach Bundesbehörden aufschlüsseln sowie für die GIZ
GmbH die Anzahl der Projekte in absoluten Zahlen sowie prozentual im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Projekte nennen)?
Inwiefern Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf Menschen mit
Behinderungen und deren Organisationen als ausschließliche oder vorrangige
Zielgruppe ausgerichtet sind bzw. Inklusion als Haupt- oder Nebenziel
verfolgen, wird erst seit dem 1. Januar 2024 systematisch erfasst. Zu diesem
Zeitpunkt hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) die übersektorale Kennung „Inklusion und Empowerment von
Menschen mit Behinderungen“ für die vom BMZ geförderten Maßnahmen
eingeführt.
Das BMZ ist bislang die einzige Bundesbehörde, die diese Kennung nutzt, so
dass zu eventuellen, von anderen Bundesbehörden geförderten Projekten keine
Daten zum Inklusionsbezug vorliegen.
Für die Jahre 2022 und 2023 liegen dem BMZ keine systematisch erfassten
Daten zum Inklusionsbezug der geförderten Projekte vor. Für 2022 wurde ein
Monitoring durchgeführt, das im Wesentlichen auf händischen Auswertungen
beruht. Für die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH (GIZ) durchgeführten, vom BMZ finanzierten Vorhaben, wurde
ein Anteil von ca. sieben bis acht Prozent ermittelt (Vorhaben mit Bezügen
bzw. Zielen zu Inklusion; Anteil an der Gesamtzahl der Projekte).
Für Vorhaben ab 2024 sind die Daten unter
www.transparenzportal.bund.de
abrufbar. Über die Detailsuche lässt sich unter dem Reiter „Sektoren“ auch die
übersektorale Kennung zu Inklusion und Empowerment von Menschen mit
Behinderungen abrufen. Diese ergibt für vom BMZ finanzierte Vorhaben der GIZ
einen Anteil von ca. neun Prozent (Vorhaben mit Inklusion und Empowerment
von Menschen mit Behinderungen als Haupt- oder Nebenziel; Anteil an der
Gesamtzahl der Projekte).
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es erfahrungsgemäß im ersten Jahr
der Einführung einer übersektoralen Kennung noch Unsicherheiten und
Ungenauigkeiten in der Anwendung geben kann. Insbesondere ist zu beachten, dass
die Zahlen vor und nach Einführung der Kennung aufgrund unterschiedlicher
Methodiken nur sehr bedingt vergleichbar sind.
3. Was hat die Bundesregierung, speziell das BMZ und das Auswärtige
Amt, in der 20. Wahlperiode zur Umsetzung von Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit) der UN-BRK getan und erreicht?
4. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Kritiken
und Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen
mit Behinderungen zur Umsetzung von Artikel 32 der UN-BRK in
Deutschland in ihren Abschließenden Bemerkungen gezogen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Das BMZ hat in der 20. Wahlperiode die Rechte von Menschen mit
Behinderungen verstärkt in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt.
Inklusion ist Teil des sog. Qualitätsmerkmals „Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung, Inklusion“ und als solches verbindlich für alle Maßnahmen der
deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Um diesen Anspruch
operativ im Sinne von Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BKR)
umzusetzen, wurden im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchgeführt:
– konzeptionelle Neuausrichtung durch ein „Menschenrechtskonzept der
deutschen Entwicklungspolitik“, das als sogenanntes Leistungsprofil
verbindliche, operative Vorgaben formuliert, einen Fokus auf Menschen mit
Behinderungen legt und sich explizit auf die UN-BRK bezieht. Die
Einbindung von Menschen mit Behinderungen und ihren
Selbstvertretungsorganisationen wird dabei besonders betont;
– Einführung der Kennung des Ausschusses für
Entwicklungszusammenarbeit (Development Assistance Committee, DAC) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic
Cooperation and Development, OECD) – kurz OECD-DAC-Kennung – zu
Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen zum 1.
Januar 2024 (siehe Antwort zu Frage 2);
– Stärkeres multilaterales Engagement u. a. durch Unterstützung des UN-
Global Disability Funds (ehemals UNPRPD – Partnership on the Rights of
Persons with Disabilities) in Höhe von 3,15 Mio. Euro.
Zudem richtet die Bundesregierung den 3. Global Disability Summit (GDS) mit
dem Ziel aus, internationale Zusammenarbeit gemäß Artikel 32 der UN-BRK
stärker auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen auszurichten, u. a.
durch die in der Vorbemerkung erwähnte geplante Abschlusserklärung. Im
Vorfeld fand bereits am 6. Dezember 2024 in Berlin ein europäischer
Regionalgipfel für Menschen mit Behinderungen (European Regional Disability Summit
(ERDS)), u. a. mit Teilnehmenden aus dem Kaukasus und Zentralasien, statt,
um für den GDS einen regionalspezifischen Beitrag zu erarbeiten.
Mit diesen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auch auf die
Feststellungen und Empfehlungen des Staatenberichts von 2023, denn damit sind die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Inklusion in allen Maßnahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt und ein effektives
Monitoring etabliert wird.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der jährlich stattfinden UN-BRK-
Staatenkonferenz (UNCOSP) regelmäßig einen bilateralen Austausch mit
Vertragsstaaten der UN-BRK, um dafür zu werben, die Konvention weltweit zu stärken und
umzusetzen. Die Umsetzung der UN-BRK ist außerdem regelmäßig Thema bei
weiteren bi- und multilateralen Gesprächen mit anderen Regierungen und
internationalen Organisationen (z. B. EU, G7/G20).
5. Teilt die Bundesregierung die im Februar 2023 in einem gemeinsamen
Papier „Zivilgesellschaftliche Erwartungen an den Global Disability
Summit 2025“ von VENRO (Verband Entwicklungspolitik und
humanitäre Hilfe), der Liga Selbstvertretung und dem Deutschen Behindertenrat
formulierten inhaltlichen Erwartungen und Forderungen, und wenn ja,
inwieweit?
Die Bundesregierung teilt im Wesentlichen die von VENRO, der Liga
Selbstvertretung und dem Deutschen Behindertenrat formulierten Erwartungen und
Forderungen. Die Empfehlungen zu neuen Finanzierungsinstrumenten nimmt
die Bundesregierung zur Kenntnis.
Die Bundesregierung wird bei der Weiterentwicklung des Nationalen
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) Maßnahmen
zu einer inklusiven Gestaltung der internationalen Zusammenarbeit mit
Ländern des Globalen Südens weiterhin im Fokus behalten.
6. Welche Selbstverpflichtungen plant die Bundesregierung auf dem GDS
2025 im Namen der Bundesrepublik Deutschland abzugeben?
Zum Zeitpunkt der vorliegenden Kleinen Anfrage ist der Abstimmungsprozess
über die möglichen Selbstverpflichtungen der Bundesregierung für den GDS
2025 noch nicht abgeschlossen, sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch
mit beteiligten weiteren Akteuren. Es ist beabsichtigt, die für den GDS 2025
eingereichten Selbstverpflichtungen auf einem Internetportal zu veröffentlichen
(gds.idata.tools/home).
7. Sind neben dem BMZ weiteren Bundesministerien in die Vorbereitung
und Durchführung des GDS 2025 eingebunden, und wenn ja, welche,
und in welcher Weise?
In Vorbereitung auf den GDS 2025 fand eine Einbindung aller Ressorts statt.
Das BMZ hat auf Ebene der Staatssekretäre zu mehreren Ressortgesprächen
eingeladen und im weiteren Verlauf schriftliche Abstimmungen vorgenommen,
um möglichen deutsche Beiträge der Bundesregierung für den GDS 2025 zu
entwickeln und abzustimmen.
8. Wie viele Teilnehmende erwartet die Bundesregierung zum GDS 2025 in
Berlin?
Für die Teilnahme vor Ort in Berlin werden bis zu 3 000 Teilnehmende
erwartet.
9. Aus welchen Staaten haben sich bisher
a) Mitglieder des nationalen Parlaments und/oder Mitglieder der
Regierung des Landes,
Mit Stand 3. März 2025 haben sich Personen aus folgenden Ländern registriert:
Ägypten, Finnland, Ghana, Grenada, Guatemala, Jordanien, Kirgistan, Malta,
Marokko, Neuseeland, Polen, Seychellen, Somalia, Tadschikistan, Tansania,
Ukraine.
Weitere 41 Länder haben ihre Teilnahme zugesagt, sind aber noch nicht im
Registrierungssystem erfasst.
b) Vertretungen der nationalen Behindertenorganisationen und
c) Vertreter der Wirtschaft für eine Teilnahme am GDS 2025 registriert?
Die Fragen 9b und 9c werden zusammen beantwortet. Im Registrierungsportal
zum Global Disability Summit wird der Sitz der Organisationen oder
Wirtschaftsunternehmen nicht erfasst. Die Fragen können daher nicht beantwortet
werden.
10. Von welchen internationalen Organisationen der Politik, der
Behindertenbewegung sowie der Wirtschaft haben sich bisher Vertretungen für
eine Teilnahme am GDS 2025 registriert?
Mit Stand 17. Februar 2025 haben sich Vertretungen von 950 Organisationen
der internationalen Politik, der Behindertenbewegung sowie der Wirtschaft
registriert. Einer weitergehenden Aufschlüsselung der Registrierungen stehen
datenschutzrechtliche Gründe entgegen. Eine Einwilligung liegt nicht vor.
11. Ist eine Teilnahme des Bundespräsidenten sowie des Bundeskanzlers am
GDS 2025 vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Teilnahme des Bundeskanzlers am GDS 2025 ist geplant.
12. Wird die Bundesregierung gewährleisten, dass an dem GDS 2025 aus
jedem Land eine Vertretung der Behindertenorganisationen in Präsenz
teilnehmen kann und dies nicht an fehlenden Geldern für die Reisekosten,
an Visafragen oder an Sanktionsbestimmungen Deutschlands gegen
andere Staaten scheitert, und wenn ja, inwieweit, welche diesbezüglichen
Aktivitäten gibt es hierzu seitens der Bundesregierung?
Der Bundesregierung ist ein GDS in Berlin unter aktiver Beteiligung der
Zivilgesellschaft ein Kernanliegen. Ständiger Co-Gastgeber des GDS ist die
International Disability Alliance (IDA), ein globales Netzwerk mit mehr als 1 100
Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Um eine möglichst breite
Partizipation am Gipfel zu gewährleisten, finanziert die Bundesregierung über
die IDA Reisekosten. Die konkrete Auswahl der geförderten Vertreterinnen und
Vertreter von Organisationen von Menschen mit Behinderungen obliegt der
IDA.
Alle Auslandsvertretungen mit Visastellen wurden frühzeitig über die
Veranstaltung informiert sowie alle visumpflichtigen Teilnehmende in der
Registrierungsbestätigung gebeten, umgehend nach Erhalt einen Termin für die
Beantragung eines Schengen-Visums zu buchen. Für ihre Reisevorkehrungen werden
Teilnehmende auf Grundlage des bestehenden Rechts und im Rahmen der
organisatorischen Möglichkeiten unterstützt.
Fälle, in denen Organisation von Menschen mit Behinderungen durch
Sanktionsbestimmungen, wie zum Beispiel Reisebeschränkungen, an der Teilnahme
des GDS gehindert sind, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
13. Aus welchen europäischen und zentralasiatischen Staaten nahmen
a) Mitglieder des nationalen Parlaments und/oder Mitglieder der
Regierung des Landes und
b) Vertretungen der nationalen Behindertenorganisationen am ERDS in
Präsenz teil bzw. nicht teil?
14. Welche Mitglieder des Europäischen Parlaments (bitte Namen und Land
nennen) und welche Mitglieder der Europäischen Kommission nahmen
am ERDS in Präsenz teil?
15. Aus welchen anderen Staaten nahmen
a) Parlamentarier,
b) Regierungsvertretungen und/oder
c) Vertretungen der nationalen Behindertenorganisationen
am ERDS in Präsenz teil?
Die Fragen 13 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Die Einladungen zum europäischen Regionalgipfel für Menschen mit
Behinderungen (European Regional Disability Summit (ERDS) wurden über die
diplomatischen Vertretungen Deutschlands in den betreffenden Staaten Europas und
Zentralasiens an die zuständigen Regierungsstellen übermittelt. Für das
Einladungsmanagement der Zivilgesellschaft waren die Mitgastgeber, das
Europäische Behindertenforum (EDF) und der Deutsche Behindertenrat (DBR),
verantwortlich
Es hatten sich Personen aus folgenden Ländern angemeldet:
Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Belgien, Bosnien und
Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gambia,
Georgien, Ghana, Griechenland, Indien, Irland, Italien, Kanada, Kasachstan,
Kenia, Kirgisistan, Kongo, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Malta,
Moldau, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Nordirland, Norwegen, Pakistan,
Portugal, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunesien, Türkei,
Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von
Amerika, Weißrussland.
Das Anmeldetool sah keine Erfassung von Daten vor, aus denen sich eine
Zuordnung der Personen zu Regierung, Parlament oder
Nichtregierungsorganisation herleiten lässt.
Mitglieder der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments
waren nicht anwesend.
16. Welche Sprachen wurden als Konferenzsprache auf dem ERDS
angeboten?
Das Sprachenregime für die Konferenz war Englisch, Deutsch, Russisch,
Deutsch und Englisch in Leichter Sprache, deutsche Gebärdensprache,
englische Gebärdensprache, russische Gebärdensprache.
17. Warum soll laut Informationen auf der BMZ-Homepage auf dem GDS
2025 nur Englisch Arabisch und Deutsch als Konferenzsprachen
angeboten werden und entsprechend der Ansicht der Fragestellenden nicht
zumindest alle offiziellen UN-Sprachen, also auch Französisch, Spanisch,
Russisch und Chinesisch, um möglichst wenig Sprachbarrieren zu
schaffen?
Bei der Planung und Durchführung des GDS ist es für die Bundesregierung
zentral, möglichst vielen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen
und aus verschiedenen Ländern den Zugang zur Veranstaltung und ihren
Inhalten zu ermöglichen.
Das Sprachenregime des GDS 2025 orientiert sich an der erfolgreichen
Durchführung früherer Global Disability Summits sowie anderer internationaler
Leitveranstaltungen zum Thema Inklusion unter gleichzeitiger Berücksichtigung
technischer Machbarkeit und finanzieller Verhältnismäßigkeit. Beim GDS 2025
werden für das offizielle GDS-Programm die folgenden Sprachen angeboten:
Englisch, Deutsch, Arabisch (gesprochene Sprache; Untertitel,
Gebärdensprache, Audio-Deskription), Deutsch und Englisch in Leichter Sprache.
18. Wie viele Bundesmittel standen für die Vorbereitung und Durchführung
des ERDS 2024 und wie viele Bundesmittel stehen für die Vorbereitung
und Durchführung des GDS 2025 zur Verfügung (bitte die jeweiligen
Summen und zuständigen Bundesbehörden nennen)?
Für den ERDS 2024 sind Ausgaben in Höhe von 595 940,92 Euro im Haushalt
des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales entstanden.
Für die Vorbereitung und Durchführung des GDS 2025 standen im Einzelplan
23 im Haushaltsjahr 2024 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 27,9 Mio. Euro
zur Verfügung. Hier sind auch Mittel zur Beteiligung an flankierenden
Maßnahmen und einer multilateralen Initiative enthalten. Für die Folgehaushalte
sind hierfür Mittel zur Bedienung der Rechtsverpflichtungen geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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