[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4359
17. Wahlperiode 03. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4288 –
EU-Indien-Freihandelsabkommen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf dem EU-Indien-Gipfel 2006 sprachen sich beide Seiten erstmals für ein
Freihandelsabkommen aus. Im Juni 2007 begannen die Verhandlungen
zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien. Das Abkommen wird im
Rahmen der Global-Europe-Strategie verhandelt, mit der die EU europäischen
Unternehmen den Zugang zu neuen und profitablen Märkten in den
Schwellenländern durch bilaterale Freihandelsabkommen sichern möchte.
Beim EU-Indien-Gipfel am 10. Dezember 2010 in Brüssel bekräftigten Indiens
Regierungschef Manmohan Singh, EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy
und EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso ihre Entschlossenheit,
im Frühjahr 2011 ein weitgehendes Freihandelsabkommen zu unterzeichnen.
Beide Seiten hoffen, dass der Handelsaustausch von derzeit knapp 70 Mrd.
Euro pro Jahr auf mehr als 100 Mrd. Euro pro Jahr steigt.
Von Seiten der europäischen und indischen Zivilgesellschaft sowie von
Mitgliedern des Europäischen Parlaments gibt es massive Kritik sowohl an der Art
und Weise, wie das Freihandelsabkommen verhandelt wird, als auch daran,
was verhandelt wird. Es besteht die Befürchtung, dass das
Freihandelsabkommen nicht dazu beitragen wird, die nachhaltige Entwicklung in Indien zu
fördern und Armut zu beseitigen, obwohl dies im Lissabonner Vertrag als Ziel der
Außenbeziehungen der EU festgeschrieben ist (Artikel 10a Absatz 2). Kritiker
und Kritikerinnen beanstanden, dass in den bisherigen Verhandlungsrunden
hauptsächlich die Interessen europäischer und indischer Konzerne bedient
wurden und dass dies schädliche Folgen für die Lebensbedingungen eines
Großteils der indischen Bevölkerung haben werde.
Die Kritik zielt dabei u. a. auch auf die europäischen Forderungen zu den
geistigen Eigentumsrechten im Abkommen ab, die den Zugang zu
kostengünstigen, lebensrettenden Medikamenten für die Armen der Welt massiv bedrohen
könnten. Indien gilt als die Apotheke der Armen und produziert u. a. weltweit
80 Prozent der Medikamente zur Behandlung von HIV/AIDS. In diesem
Zusammenhang fordert der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (AWZ) in seiner interfraktionellen Entschließung, die der
Bundeskanzlerin in Briefform am 8. Juli 2010 zugestellt worden ist, den Zugang
zu essentiellen Medikamenten durch das geplante Freihandelsabkommen
nicht einzuschränken. Des Weiteren fordert der AWZ in seiner Entschließung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
30. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4359 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Regelungen im Abkommen
dem Standard von TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property
Rights) entsprechen.
Indiens Wachstumsraten sind beeindruckend. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
beträgt jedoch lediglich 6 Prozent des europäischen BIP. Das Pro-Kopf-
Einkommen (kaufkraftbereinigt) in Indien entspricht nach Angaben des
Internationalen Währungsfonds (IWF) 2 941 US-Dollar pro Jahr; damit befindet sich
Indien auf Rang 129 der Länderliste (2009). Zum Vergleich: Deutschland
befindet sich auf Platz 21 mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 34 212 US-Dollar.
Nach aktuellen Daten der von der indischen Regierung beauftragten Tendulkar-
Kommission beträgt die offizielle Zahl der absolut Armen in Indien 37,2
Prozent der Bevölkerung (407 Millionen Menschen). Nach Angaben des
Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen (UNDP) leben 41 Prozent der
indischen Bevölkerung von weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag – also unter der
von der Weltbank festgelegten Armutsgrenze. 79,9 Prozent der indischen
Bevölkerung leben von weniger als 2 US-Dollar pro Tag. Dem gegenüber steht
eine kleine, sehr reiche Oberschicht.
Diese Zahlen zeigen, dass die EU und Indien sehr ungleiche Handelspartner
sind. Daher wäre eine reziproke Handelsliberalisierung, wie sie von der EU
gefordert wird, nicht legitim. Sie würde einer fairen Ausgestaltung von
Handelsbeziehungen entgegenstehen, die nachhaltige Entwicklung behindern und
Menschenrechte gefährden.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Verhandlungen
des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien?
Die Verhandlungen wurden im Juni 2007 aufgenommen. Die Bundesregierung
bewertet die bisherigen Verhandlungsrunden grundsätzlich positiv, da in
wichtigen Bereichen substanzielle Fortschritte erreicht werden konnten. Allerdings
herrscht in zentralen Fragen noch weiterer Verhandlungsbedarf. Dies betrifft
insbesondere die EU-Forderung nach umfassendem Zollabbau im indischen
Automobilsektor sowie die Öffnung des indischen Beschaffungsmarktes. Eine
zufrieden stellende Lösung dieser Fragen wäre ein wichtiger Schritt zum
Abschluss des Abkommens im Laufe von 2011.
2. Welche Punkte sind in den Verhandlungen weiterhin umstritten, und
welche Position vertritt hier jeweils die Bundesregierung?
Dies ist den Sachstandsvermerken der Europäischen Kommission zu
entnehmen, die dem Deutschen Bundestag vorliegen (zuletzt MD 733/10 vom 2.
Dezember 2010). Die Bundesregierung teilt die dort dargestellten Positionen der
Europäischen Kommission in allen wesentlichen Punkten.
Im zeitlichen Rahmen einer Kleinen Anfrage können nur exemplarisch einige
der wichtigsten offenen Fragekomplexe umrissen werden:
Im Bereich der Industriegüter strebt die Bundesregierung einen umfassenden
Zollabbau für alle für die deutsche Wirtschaft wichtigen Sektoren an. Bislang
beharrt Indien auf dem Ausschluss wichtiger Industriegüter, z. B. aus dem
Automobilsektor.
Auch im Agrarbereich hat die Bundesregierung Forderungen nach
Liberalisierung, die Gegenstand von Verhandlungen sind.
Bei Dienstleistungen hat die Bundesregierung offensive Interessen in einer
Reihe von Sektoren, wie z. B. Finanzdienstleistungen, Post und Kurierdienste,
Telekommunikation und Rechtsberatung. Dem stehen offensive indische
Interessen zur Dienstleistungserbringung durch vorübergehenden Aufenthalt
natürlicher Personen in der EU gegenüber.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4359Die Öffnung des indischen Beschaffungsmarktes ist eines der Hauptanliegen
der Europäischen Kommission und der Bundesregierung; die indische
Regierung hat hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung aber noch kein
vollständiges Verhandlungsmandat.
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission drängen weiter auf die
Aufnahme von Sozial- und Umweltstandards; hiergegen verwahrt sich die
indische Seite noch immer nachdrücklich (siehe hierzu näher die Antwort zu
Frage 18).
3. In welchen Bereichen im Güter- und Dienstleistungsbereich sollte die EU
nach Meinung der Bundesregierung ihren Markt nicht weiter gegenüber
Indien öffnen?
Gemäß dem vom Rat im Jahr 2007 erteilten Mandat führt die Europäische
Kommission die Verhandlungen grundsätzlich mit dem Ziel „einer beiderseitigen
schrittweisen, uneingeschränkt WTO-konformen Liberalisierung praktisch aller
Bereiche des Waren- und Dienstleistungsverkehrs“. Im Mandat ist aber auch
festgelegt, dass für als empfindlich eingestufte Waren besondere Bestimmungen
gelten, die beispielsweise längere Übergangsfristen von maximal 10 Jahren oder
eine Verpflichtung zur teilweisen Liberalisierung mit Überprüfungsklausel
enthalten können.
Im Dienstleistungsbereich wird die EU nach Maßgabe des
Verhandlungsmandats keine Verpflichtungen in Bezug auf Seekabotage im Inlandsverkehr,
Luftverkehrsdienstleistungen, einschließlich inländischer und internationaler
Luftverkehrsdienste im Linien- und Gelegenheitsverkehr, und Dienstleistungen, die
in direktem Zusammenhang mit der Ausübung von Verkehrsrechten stehen,
übernehmen. Das Gleiche gilt für Dienstleistungen in Bezug auf den Abbau, die
Herstellung und Verarbeitung von Kernmaterial, die Herstellung von Waffen,
Munition und Kriegsmaterial sowie Handel damit sowie audiovisuelle
Dienstleistungen. Darüber hinaus sind Dienstleistungen, die gemäß der Definition in
Artikel I-3 des GATS (General Agreement on Trade in Services) in Ausübung
der staatlichen Hoheit erbracht werden, von den Verhandlungen ausgenommen.
4. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Verhandlungen?
a) Inwiefern kann es Auswirkungen auf den Abschluss der Verhandlungen
haben, dass die indische Regierung noch nicht über ein
Verhandlungsmandat verfügt?
Die indische Regierung verfügt über ein Verhandlungsmandat, das um einige
Aspekte zu erweitern sie bemüht ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen
durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss?
Ja.
6. a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU und Indien
gleichwertige Handelspartner sind?
b) Wenn ja, an welchen ökonomischen Daten macht sie dies fest?
Der Bundesregierung ist kein Maßstab für die Bemessung der
„Gleichrangigkeit“ von Handelspartnern bekannt. Darüber hinaus wäre jedwede statische Be-
Drucksache 17/4359 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetrachtungsweise nicht sachgerecht. Das geplante Freihandelsabkommen würde
die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Indien auf Jahrzehnte
prägen. Folglich müssten künftige Entwicklungen, wie zum Beispiel das
dynamische Wachstum der indischen Wirtschaft, berücksichtigt werden.
Die Handelsbilanz, die grundsätzlich geeignet ist, ein Ungleichgewicht im
Handel zweier Volkswirtschaften darzustellen, ist im Falle der EU und Indiens
weitgehend ausgeglichen (Beispiel 2009: Einfuhren der EU aus Indien: 25,4 Mrd.
Euro, Ausfuhren der EU nach Indien 27,5 Mrd. Euro, Saldo + 2,1 Mrd. Euro).
7. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der EU, dass
Zollabsenkungen reziprok erfolgen, die Verhandlungen also mit dem Ziel der
gleichen Zollsenkungen geführt werden sollen, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Haltung?
Ziel der Verhandlungen ist ein möglichst umfassender Abbau von
Handelshemmnissen auf beiden Seiten, um den bilateralen Handel zu stimulieren. Es
geht beiden Verhandlungspartnern um verbesserten Zugang zum jeweils
anderen Markt. Ein asymmetrisches Element in Form von unterschiedlichen
Übergangsfristen ist nur denkbar in Bereichen, wo es stärkere Unterschiede in der
Wettbewerbsfähigkeit gibt, sofern die für die europäische Industrie wichtigen
Sektoren vollständig liberalisiert werden.
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Indien gemäß dem Vertrag über die Europäische Union
zur nachhaltigen und sozialen Entwicklung, zu freiem und gerechtem
Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte in
Indien beitragen wird?
a) Wenn ja, woran macht sie dies fest?
Ja. Die Europäische Kommission erlebt Indien als Verhandlungspartner auf
Augenhöhe, der seine souveränen und – soweit als erforderlich angesehen –
auch unnachgiebigen Verhandlungspositionen mit Nachdruck vertritt. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die indische Regierung sich hierbei von der
Überlegung leiten lässt, mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens seine
wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben, um damit zur Reduzierung der
Armut beizutragen und es mit eigenen Programmen zur Armutsbekämpfung in
Einklang zu bringen. Die von der EU und der Bundesregierung verfolgten
Zielsetzungen, z. B. in Bezug auf Sozial- und Umweltstandards (siehe Antworten
zu den Fragen 2 und 18) werden zu den in den Verträgen genannten Zielen
ebenfalls beitragen.
9. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass das
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien die Vorgaben des Lissabon-
Vertrages erfüllen wird, nach denen in den Beziehungen zur übrigen Welt „auf
die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen [des] auswärtigen
Handelns [der EU] sowie zwischen diesen und [den] übrigen Politikbereichen“
(Artikel 10a Absatz 3) zu achten ist?
a) Wie sollen die erwähnten Vorgaben konkret erfüllt werden?
Der Vertrag über die Europäische Union sieht in der Fassung des Vertrages von
Lissabon in Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 2 vor, dass die Union „auf die
Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie
zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen“ achtet. Dies gilt gemäß
Absatz 3 Unterabsatz 1 auch für die im fünften Teil des Vertrages über die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4359Arbeitsweise der Europäischen Union geregelte Handelspolitik. Der Rat und
die Europäische Kommission haben diese Vorgaben im Rahmen der
Aushandlung des Freihandelsabkommens zugrunde gelegt. Dies kommt zum Beispiel in
den „Richtlinien für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Indien“
zum Ausdruck (vergleiche hierzu die Antworten zu den Fragen 14, 15, 17, 18
und 25).
10. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ziele der
Verhandlungen mit Indien,
a) bezogen auf den Bereich der Landwirtschaft,
b) bezogen auf den Bereich der Industriegüter,
c) bezogen auf den Bereich der Dienstleistungen,
d) bezogen auf den Bereich der Investitionen?
Im Agrarbereich muss am Ende ein ausgewogenes Gesamtpaket stehen, das
den berechtigten entwicklungspolitischen Interessen Indiens einerseits sowie
den handelspolitischen Interessen beider Seiten andererseits ausreichend
Rechnung trägt.
In Bezug auf Industriegüter und Dienstleistungen tritt die Bundesregierung
gemeinsam mit der Europäischen Kommission für einen verbesserten Zugang für
Unternehmen aus der EU auf den indischen Markt ein. Im Hinblick auf die
Industriegüter verfolgt die Bundesregierung das Ziel des schrittweisen
vollständigen Abbaus von Zöllen. Im Dienstleistungsbereich ist die Bundesregierung
insbesondere am Abbau von Handelshemmnissen in Indien in den Bereichen
Seeverkehr, Telekommunikation, Rechtsdienste, Finanzdienstleistungen sowie
Express- und Kurierdienste interessiert.
Auch für Investitionen wird ein verbesserter Marktzugang, d. h. weitgehende
Gleichbehandlung mit indischen Unternehmen sowie Abbau von
Beteiligungsgrenzen, angestrebt.
11. Inwiefern findet eine Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinsichtlich der deutschen
Position auf europäischer Ebene für die Verhandlungen mit Indien statt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stimmt die deutsche
Position gegenüber der Europäischen Kommission laufend mit den anderen
betroffenen Bundesministerien, darunter auch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ab.
12. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür
ein, dass die Forderungen der Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von
Unternehmen in internationalen Handelsabkommen (2009/2201 (INI)) Eingang
finden?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen mit Indien nachdrücklich für die Aufnahme von
Regelungen zu Sozialstandards ein, um die Einhaltung der zugrunde gelegten Regeln
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sicherzustellen. Indien steht
diesem Wunsch der EU bislang ablehnend gegenüber, da es solche Vereinbarungen
Drucksache 17/4359 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenicht als erforderlichen Bestandteil eines Handelsabkommens, sondern
vielmehr als Eingriff in die nationale Souveränität betrachtet. Die Bundesregierung
wird ihre Zielsetzungen weiter verfolgen.
13. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über formelle und
informelle Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern des
europäischen Einzel-, Groß- und Außenhandels sowie der Industrie und
EU-Verhandlerinnen und Verhandlern hinsichtlich des
Freihandelsabkommens mit Indien vor?
Die EU-Kommission führt im Rahmen der üblichen Anhörungen Gespräche
mit betroffenen Interessengruppen zu den Verhandlungen mit Indien. Der
Bundesregierung liegen jedoch keine abschließenden Informationen über formelle
und informelle Kontakte zwischen Repräsentanten der Handelsbranchen und
der Industrie mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission
vor.
b) Haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sich mit
Vertreterinnen und Vertretern europäischer Einzelhandels- und
Industriekonzerne getroffen, und wenn ja, wann, mit welchen Vertretern und
mit welchen Ergebnissen?
Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung sind zu verschiedenen
branchenspezifischen Fragen auch in Kontakt mit Vertretern und Vertreterinnen von
Einzelhandelsverbänden und anderen Industrieverbänden sowie teilweise auch
Unternehmensrepräsentanten. Im Jahr 2010 haben im Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie zwei Verbändeanhörungen zur Handelspolitik
stattgefunden, die letzte am 2. November 2010. Dabei wurden allgemeinen
Fragen der Handelspolitik, darunter auch zu den laufenden bilateralen
Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten behandelt. Eine Reihe von Verbänden der
Industrie und der Dienstleistungswirtschaft haben jeweils teilgenommen. Zum
Freihandelsabkommen der EU mit Indien hat es im Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie keine spezifischen Kontakte oder Gespräche mit
Repräsentanten der Handelsbranchen oder ihrer Unternehmen gegeben.
14. a) Teilt die Bundesregierung die Verhandlungsposition, die
Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen im indischen Einzelhandel
aufzuheben?
b) Wenn ja, welche Auswirkungen würde dies nach Einschätzungen der
Bundesregierung auf indische Straßenhändlerinnen/Straßenhändler,
Ladenbesitzerinnen/Ladenbesitzer und genossenschaftliche Läden
haben?
Ausweislich der „Richtlinien für die Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
und Indien“ soll das Abkommen einen Rahmen für die Niederlassung
europäischer Investoren und Dienstleistungserbringer festlegen. Dieser soll sich
u. a. auf die Grundsätze Transparenz, Diskriminierungsverbot, Marktzugang
und Stabilität stützen. Innerhalb dieses Rahmens soll Inländerbehandlung für
Unternehmen aus der jeweils anderen Vertragspartei unter Berücksichtigung
der Empfindlichkeiten bestimmter einzelner Sektoren gewährt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/435915. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des europäischen
Verbands EuroCommerce, demzufolge keinerlei Verknüpfung zwischen
Handelspolitik und Umwelt- und Sozialstandards im Rahmen des
Abkommens erfolgen solle?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Position der Europäischen
Kommission, wonach diese Standards, sofern sie denn im Abkommen
erwähnt werden sollten, keinerlei bindende oder vertragsaufhebende
Wirkung entfalten sollen?
b) Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Einhaltung von
Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards garantiert
werden?
c) Sind hierfür Sanktionsmechanismen vorgesehen, und falls ja, welche?
Die Position der Bundesregierung zu den Verhandlungen kommt in den
„Richtlinien für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Indien“ zum
Ausdruck. Diese Richtlinien sehen die Aufnahme von Umwelt- und
Sozialstandards sowie von Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer vor.
16. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass aufgrund einer
wachsenden Konkurrenz durch europäische, finanzstarke Unternehmen
für indische Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer die indische
Strategie zur effektiven Armutsbekämpfung angepasst werden muss?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die indische Regierung die
handelsstrategischen Schlussfolgerungen, die sich aus dem Abkommen ergeben
werden, sowohl in ihre Wirtschafts- und Handelspolitik als auch in ihre
Armutsbekämpfungsstrategie integrieren und dabei die Belange von Kleinunternehmern
und -unternehmerinnen angemessen berücksichtigen wird.
17. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Aufnahme verbindlicher
Menschenrechts- und Arbeitsrechtsklauseln sowie von Umwelt- und
Sozialstandards in dem Abkommen ein?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 15 wird verwiesen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der indischen Regierung
zur Aufnahme eines wirksamen Kapitels zu Menschen- und
Arbeitsrechten?
a) Inwieweit wird das Thema Kinderarbeit, insbesondere Kinderarbeit in
indischen Steinbrüchen, in den Verhandlungen zwischen der EU und
Indien thematisiert?
b) Inwieweit wirkt die Bundesregierung darauf ein, dass die EU
gegenüber der indischen Regierung dafür eintritt, dass bereits vorhandene
Gesetze gegen Kinderarbeit in Indien umgesetzt werden?
Die Aufnahme eines entsprechenden Kapitels ist für die Bundesregierung ein
zentraler Bestandteil der Verhandlungen. Dies ist einer der schwierigsten
Streitpunkte in den Verhandlungen mit der indischen Seite, welche eine Diskussion
dieser Themen in den Verhandlungen bislang grundsätzlich ablehnt. Für die
Bundesregierung ist der Schutz von Kindern ein besonders wichtiger Aspekt;
Grundlage bildet hierfür die EU-Leitlinie „Promotion and Protection of the
Rights of the Child“.
Drucksache 17/4359 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Inwieweit spielen die neuesten Erkenntnisse der von der indischen
Regierung eingesetzten Tendulkar-Kommission, nach denen die offizielle Zahl
der absolut Armen in Indien um 10 Prozent auf 37,2 Prozent der
Bevölkerung korrigiert werden musste, in den Verhandlungen über das
Freihandelsabkommen eine Rolle?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Erkenntnisse der Tendulkar-
Kommission zur Erfassung der städtischen und ländlichen Armut in die
Verhandlungsposition der indischen Regierung zum Freihandelsabkommen mit der
EU einfließen werden.
20. Inwieweit spielen bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen
mögliche Auswirkungen des Abkommens auf den geplanten Food
Security Act der indischen Regierung eine Rolle?
Etwaige Auswirkungen auf die Verhandlungen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Abschaffung
der Zölle auf Agrarprodukte auf besonders armutsgefährdete
Kleinbäuerinnen/Kleinbauern in Indien?
Im Agrarbereich schließt die indische Regierung einen Zollabbau für große
Bereiche bislang vollständig aus.
22. Wurde bereits eine konkrete Vereinbarung zwischen der EU und Indien in
Bezug auf die Liberalisierung des indischen Fischmarktes getroffen, und
welche Position vertritt die Bundesregierung auf EU-Ebene diesbezüglich?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Verhandlungen bestehen noch keine
„konkreten Vereinbarungen“. Die Bundesregierung setzt sich für ein ausgewogenes
Abkommen ein.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Bedenken vieler Nichtregierungsorganisationen, dass durch eine
Liberalisierung die berufliche Existenz der indischen Fischer gefährdet wird?
Auch im Fischereibereich muss am Ende ein ausgewogenes Gesamtpaket
stehen, das den berechtigten entwicklungspolitischen Interessen Indiens einerseits
sowie den handelspolitischen Interessen beider Seiten ausreichend Rechnung
trägt. Die Bundesregierung teilt die grundsätzlichen Bedenken nicht, dass der
Abschluss eines Freihandelsabkommen die berufliche Existenz indischer
Fischer und Fischerinnen gefährden könnte.
b) Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die
mögliche Liberalisierung des Fischmarktes für die Preisbildung für
Fisch und Fischprodukte auf dem indischen Markt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Preisbildung auf
dem indischen Fischmarkt vor.
23. Welche Güter sind nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf
die Liste von sensiblen Gütern umstritten?
Eine Liste mit sensiblen Gütern ist nicht Gegenstand der Verhandlungen. Beide
Seiten haben defensive Interessen. Verhandelt wird über die konkreten
Marktzugangsbedingungen, die diesen Interessen Rechnung tragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/435924. a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die
indische Verhandlungsseite nicht die Entwicklungsinteressen der armen
Bevölkerung im Blick hat?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und den Willen
der europäischen Verhandlungsseite, diese Defizite im Sinne
entwicklungsfreundlicher Handelspolitik zu kompensieren?
Die indische Regierung ist demokratisch legitimiert. Es ist nicht Sache der
Bundesregierung, über die Wahrnehmung der Interessen der indischen
Bevölkerung durch die von ihr frei gewählte Regierung zu urteilen. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorgen zahlreicher Umwelt-,
Gesundheits-, Entwicklungs-, Menschenrechts- und Frauenorganisationen
sowie Gewerkschaften bezüglich der negativen Auswirkungen des
Freihandelsabkommens auf besonders verletzliche Gruppen?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Einbeziehung
dieser Gruppen in den Verhandlungsprozess gleichberechtigt zu der
Einbeziehung europäischer und indischer Unternehmen zu
gewährleisten?
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
dafür ein, dass die Interessen besonders verletzlicher Gruppen gehört
werden?
c) Warum sind diese Gruppen bisher nicht stärker in den
Verhandlungsprozess einbezogen worden?
Sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene sind neben den
wirtschaftlichen auch andere Interessengruppen unter anderem zu den Auswirkungen
eines Abkommens auf besonders verletzliche Gruppen wiederholt angehört
worden. Auf nationaler Ebene gilt dies beispielsweise für den Deutschen
Gewerkschaftsbund (DGB), Ärzte ohne Grenzen und Oxfam Deutschland. Ihre
Beiträge sind in die Verhandlungsrichtlinien (vgl. Antwort zu Frage 15) und die
Verhandlungspositionen von Bundesregierung und Europäischer Kommission
eingeflossen. Über die Einbindung nichtstaatlicher Interessengruppen durch die
indische Regierung ist der Bundesregierung nichts bekannt.
26. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Europäische
Kommission ihre Forderung nach einer Öffnung des öffentlichen
Beschaffungswesens in Indien, die die indische Regierung lange Zeit ablehnte,
beibehalten sollte?
b) Wenn ja, wie weitgehend sollte nach Auffassung der Bundesregierung
die Liberalisierung sein (kommunal, bundesstaatlich, national)?
Die EU strebt im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens eine
schrittweise Liberalisierung der Beschaffungsmärkte an, die für Transparenz bei
Regeln und Verfahren sorgt sowie Nichtdiskriminierung und Inländerbehandlung
gewährleistet. Hierdurch soll für das öffentliche Beschaffungswesen ein fairer
Rahmen für den Wettbewerb um öffentliche Aufträge geschaffen werden, nicht
zuletzt auch zum Nutzen der öffentlichen Haushalte. Die positiven Erfahrungen
mit der Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa haben
gezeigt, dass dies ein marktgerechter Weg zu fairen Wettbewerbsbedingungen
und damit einer zukunftsfähigen Wirtschaft ist. Aus Sicht der Bundesregierung
sollte die Europäische Kommission in ihrer Forderung nach einer Öffnung des
öffentlichen Auftragswesens in Indien auf nationaler und bundesstaatlicher
Ebene daher unterstützt werden.
Drucksache 17/4359 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Inwieweit sollte die EU nach Auffassung der Bundesregierung ihre neue
Kompetenz zur Verhandlung von Investitionsschutzabkommen nutzen,
um mit Indien über ein entsprechendes Kapitel im Freihandelsabkommen
oder über ein separates Abkommen zum Schutz ausländischer
Investitionen zu verhandeln?
Investitionsförderungs- und -schutzabkommen stellen seit nunmehr über 50
Jahren ein erfolgreiches und effektives Instrument zur Absicherung von deutschen
Direktinvestitionen im Ausland dar.
Diese Erfolgsgeschichte gilt es fortzuschreiben. Dabei ist darauf zu achten,
dass etwaige zukünftige von der Europäischen Kommission abzuschließende
Investitionsschutzabkommen nicht hinter derzeit geltenden hohen Standards
zurückfallen.
Über ein Mandat der Europäischen Kommission zur Verhandlung eines
Investitionsschutzkapitels mit Indien wird voraussichtlich ab Januar 2011 in den
Ratsgremien beraten. Die Bundesregierung hat hierzu noch keine Entscheidung
getroffen.
28. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in
Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte?
a) Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen der
Verhandlungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die
Patentlaufzeiten?
b) Welche Position bezieht die Bundesregierung im Rahmen der
Verhandlungen zu geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die
Datenexklusivität?
Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungslinie der Europäischen
Kommission, die das Freihandelsabkommen mit Indien für die Europäische Union
aushandelt, in Einklang mit dem Verhandlungsmandat des Rats (Richtlinien für
die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und Indien) in Indien einen wirksamen
und angemessenen Schutz von Rechten des geistigen Eigentums bzw. deren
Durchsetzung zu erreichen. Die im TRIPS-Abkommen sowie im deutschen
Patentgesetz festgesetzten Patentlaufzeiten von 20 Jahren, die auch in der EU
üblich sind, können von der Bundesregierung unterstützt werden. Die in der EU
geltenden Regeln zu sog. Datenexklusivität stellen einen fairen Ausgleich
zwischen den forschenden Arzneimittelherstellern und nachstoßenden
Wettbewerbern dar. Es ist offen, ob entsprechende Regeln Eingang in das
Freihandelsabkommen der EU mit Indien finden werden. Die Bundesregierung bringt ihre
Haltung in die Beratungen des Handelspolitischen Ausschusses der EU ein, der
seitens der Mitgliedstaaten die Verhandlungsführung der EU-Kommission
begleitet.
29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass beim EU-Indien-Gipfel am
10. Dezember 2010 Datenexklusivität vereinbart worden ist?
a) Wenn ja, auf wie viele Jahre ist die vereinbarte Datenexklusivität
angelegt?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Bedenken zur verzögerten Einführung von lebensrettenden
Medikamenten in Entwicklungs- und Schwellenländern?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
ethischen Bedenken zur Erfordernis erneuter klinischer Studien zu
bereits erwiesener Wirksamkeit von Medikamenten?
Nein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/435930. Hat die Bundesregierung mit Interessenvertreterinnen/
Interessenvertretern der pharmazeutischen Industrie und mit Vertreterinnen/Vertretern der
Pharmaunternehmen Gespräche geführt, und wenn ja, wann, mit welchen
Vertreterinnen/Vertretern, und welche konkreten Inhalte und Ergebnisse
wurden bei diesen Gesprächen besprochen und vereinbart?
Die Bundesregierung führt im handelspolitischen Bereich zahlreiche Gespräche
mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern, um sich ein umfassendes Bild über
eventuelle unterschiedliche Interessenlagen zu verschaffen, darunter sowohl
Vertreter der Pharmaindustrie als auch Repräsentanten von
Nichtregierungsorganisationen wie dem „Aktionsbündnis gegen AIDS“. Im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde ein Gespräch mit Vertretern des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des
Bundesministeriums der Gesundheit und des Bundesministeriums der Justiz
mit Vertretern verschiedener Pharmaunternehmen sowie des Verbandes der
forschenden Pharma-Unternehmen (VfA) geführt. Konkrete Ergebnisse wurden
nicht vereinbart. Das Gespräch handelte vorwiegend von Erfahrungen der
Unternehmensvertreter mit dem im Jahr 2005 eingeführten indischen Patentgesetz
in Bezug auf Humanarzneimittel sowie mit gerichtlichen Verfahren im
Patentbereich in Indien. Zur selben Thematik wurden im Übrigen auch mehrfach,
zuletzt im November 2010, Gespräche mit „Ärzte ohne Grenzen“ geführt.
31. Stimmt die Bundesregierung mit der Position des Ausschusses für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überein, ohne Forderungen
über den TRIPS-Standard hinauszugehen?
a) Wie definiert die Bundesregierung den Standard von TRIPS?
b) Definiert die Bundesregierung Datenexklusivität als Bestandteil des
TRIPS-Standards, und wenn ja, warum (bitte mit Erläuterung)?
Das TRIPS-Abkommen bildet einen Regelungsrahmen, an den sich alle
Mitglieder der Welthandelsorganisation auch bei bilateralen Verhandlungen halten
müssen. Es enthält Regelungsspielräume, die sowohl zur Verstärkung als auch
zur Abschwächung (sog. Flexibilitäten) des Schutzes geistiger Eigentumsrechte
genutzt werden können. Einen genau definierbaren „TRIPS-Standard“ gibt es
nur zu einzelnen Regelungsbereichen. In Bezug auf die Datenexklusivität wird
der Mindeststandard durch Artikel 39 Absatz 3 TRIPS definiert.
32. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Forderungen der
Entschließung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien bei in den
laufenden Verhandlungen?
a) Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission
dafür ein, dass die Forderungen nicht über den TRIPS-Standard
hinausgehen?
b) Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission
dafür ein, dass die Forderungen keine verlängerten Patentlaufzeiten
beinhalten?
c) Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission
dafür ein, dass die Forderungen keine Datenexklusivität beinhalten?
d) Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereits mit diesen
Forderungen durchgesetzt, und sind diese somit Bestandteil des Abkommens?
Die Fragen werden zusammengefasst beantwortet.
Drucksache 17/4359 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung wird ihre Position unter Berücksichtigung der Haltung
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
formulieren, damit die Regelungen zu geistigen Eigentumsrechten im EU-Indien-
Freihandelsabkommen dem Standard von TRIPS entsprechen. Da TRIPS
geltendes Recht in der Welthandelsorganisation und damit auch bindend für die
EU und Indien ist, muss das bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit
Indien den dort enthaltenen Vorschriften entsprechen. Weiterhin fordert der
Ausschuss die Bundesregierung auf, darauf zu achten, dass Patentlaufzeiten
durch das Abkommen nicht über den TRIPS-Standard von 20 Jahren
angehoben werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Zu den
übrigen Aspekten der Frage wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
33. Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass durch das Abkommen
die Versorgung mit Generika aus Indien in Entwicklungs- und
Schwellenländern nicht beeinträchtigt wird?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Europäischen Union, dass das
geplante Freihandelsabkommen den legitimen Generikahandel Indiens mit
Entwicklungsländern nicht behindern soll.
34. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in
Bezug auf Rechtsdurchsetzung und einstweilige Verfügungen in Bezug
auf die geistigen Eigentumsrechte?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Die dort aufgezeigte
Verhandlungslinie gilt allgemein auch für die Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums.
35. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in
Bezug auf die sich im Transit befindenden generischen Medikamente,
und inwieweit ist die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 Bestandteil der
Verhandlungen?
Die Behandlung im Transit befindlicher generischer Medikamente innerhalb
der EU hängt – neben etwaigen nationalen Bestimmungen – vom
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 ab. Dessen Definition obliegt
zunächst der EU-Kommission. Diese hat unlängst auf Arbeitsebene angekündigt,
demnächst ein Leitlinienpapier und gegebenenfalls auch einen
Änderungsvorschlag vorlegen zu wollen. Beides müsste sorgfältig geprüft werden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]