[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4791
17. Wahlperiode 16. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4376 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2010
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten
oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem
aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar.
Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten
Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) ist von über
200 000 im Jahr 1997 auf nur noch gut 119 000 zum Stand 31. Dezember
2009 gesunken (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/642). Die Zahl
der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank
im entsprechenden Zeitraum nochmals stärker von knapp 650 000 auf nur
noch gut 139 000 Personen.
Zum Stand 31. Dezember 2009 lebten weiterhin knapp 25 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland
(Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sowie
knapp 5 000 Personen infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach
§ 23a AufenthG.
Etwa 73 000 Personen verfügten Ende 2009 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge politischer Aufnahme- oder Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1
AufenthG, § 104a AufenthG), knapp 48 000 aufgrund langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG),
weitere gut 14 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen
Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Über 200 000 Menschen sind als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der
ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Februar 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4791 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
46 630 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 28 145 männliche und
18 485 weibliche, erfasst. 44 048 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 2 582 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptherkunftsländer
sowie die Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
Hinweis: Im AZR sind Personen teilweise noch unter den alten
Staatenbezeichnungen „Serbien und Montenegro (ehemals)“, „Jugoslawien (ehemals)“ und
„Serbien (alt)“ (Erläuterung zu Serbien-alt: Serbien noch mit Kosovo) erfasst,
da eine Umschreibung auf eine neue Staatsangehörigkeit ggf. nur anlassbezogen
(z. B. bei Vorsprache des Betroffenen in einer Ausländerbehörde) erfolgt.
Asylberechtigte insgesamt 46 630
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)
92,4
5,6
1,9
Asylberechtigte
Deutschland 46 630
darunter:
Türkei 18 481
Iran 6 386
Afghanistan 3 039
Irak 2 067
Sri Lanka 1 861
Syrien 1 069
Pakistan 1 044
Äthiopien 840
Kosovo 820
Serbien und Montenegro (ehemals) 805
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4791c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte
Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG) i. V. m. § 60 Absatz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 68 511 Personen mit
Flüchtlingsschutz, darunter 42 574 männliche und 25 937 weibliche, erfasst. 44 450
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 24 061 Personen sechs
Jahre oder weniger.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptherkunftsländer
sowie die Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
Asylberechtigte 46 630
Bundesländer
Baden-Württemberg 7 404
Bayern 4 472
Berlin 2 017
Brandenburg 103
Bremen 745
Hamburg 2 599
Hessen 6 562
Mecklenburg-Vorpommern 70
Niedersachsen 5 607
Nordrhein-Westfalen 13 366
Rheinland-Pfalz 1 366
Saarland 888
Sachsen 192
Sachsen-Anhalt 89
Schleswig-Holstein 1 061
Thüringen 89
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 68 511
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 51,4
befristete Aufenthaltsrechte 46,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 1,7
Drucksache 17/4791 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“)
lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren)?
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 3 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die aufgrund von Abschiebungsverboten nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG erteilt werden. Danach waren zum Stichtag
31. Dezember 2010 26 365 Personen mit einem derartigen Aufenthaltstitel
Personen mit
Flüchtlingsschutz
Deutschland 68 511
darunter:
Irak 32 353
Türkei 8 185
Iran 5 783
Afghanistan 3 478
Russische Föderation 3 230
Syrien 2 221
Eritrea 1 847
Aserbaidschan 1 282
Sri Lanka 1 155
Togo 991
Personen mit Flüchtlingsschutz 68 511
Bundesländer
Baden-Württemberg 7 989
Bayern 12 188
Berlin 2 022
Brandenburg 240
Bremen 841
Hamburg 2 752
Hessen 6 580
Mecklenburg-Vorpommern 370
Niedersachsen 7 806
Nordrhein-Westfalen 20 286
Rheinland-Pfalz 2 230
Saarland 541
Sachsen 1 169
Sachsen-Anhalt 895
Schleswig-Holstein 2 031
Thüringen 571
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4791erfasst, darunter 12 875 männliche und 13 489 weibliche. Bei einer weiteren
Person weist das AZR das Geschlecht nicht aus. 20 603 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 5 762 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern und Bundesländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Deutschland 26 365
Afghanistan
Türkei 8 424
Kosovo 1 735
Irak 1 257
Iran 1 256
Eritrea 936
Russische Föderation 841
Serbien 799
Somalia 767
Kongo, Demokratische Republik 725
Afghanistan 722
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG 26 365
Bundesländer
Baden-Württemberg 2 654
Bayern 3 029
Berlin 1 639
Brandenburg 286
Bremen 170
Hamburg 2 912
Hessen 4 546
Mecklenburg-Vorpommern 252
Niedersachsen 1 858
Nordrhein-Westfalen 5 759
Rheinland-Pfalz 678
Saarland 292
Sachsen 660
Sachsen-Anhalt 289
Schleswig-Holstein 989
Thüringen 352
Drucksache 17/4791 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Bei wie vielen der in Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2010
anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?
Im AZR werden anhängige Widerrufsverfahren nicht erfasst. Beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren zum Stichtag 31. Dezember 2010
4 141 Widerrufsprüfverfahren anhängig.
Das Bundesamt erfasst anhängige Widerrufsprüfverfahren nicht gesondert nach
dem jeweiligen Schutzstatus. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern zum
31. Dezember 2010 kann der Tabelle entnommen werden.
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im AZR 24 878 Personen mit
Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 24 216 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 662 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Deutschland 4 141
darunter:
Irak 972
Türkei 483
Kosovo 456
Afghanistan 382
Iran 203
Serbien 201
Russische Föderation 151
Togo 117
Aserbaidschan 97
Syrien 80
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus
insgesamt 24 878
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 75,7
befristete Aufenthaltsrechte 18,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 5,8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/47916. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 4 303 Personen mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG erfasst. 2 774 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 1 529 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des
Flüchtlingsstatus insgesamt
Deutschland 24 878
darunter:
Irak 5 895
Kosovo 4 531
Türkei 3 150
Serbien und Montenegro (ehemals) 3 084
Serbien (alt) 1 678
Jugoslawien (ehemals) 1 261
Serbien 1 093
Albanien 624
Sri Lanka 417
Afghanistan 272
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 4 303
Bundesländer
Baden-Württemberg 345
Bayern 344
Berlin 21
Brandenburg 17
Bremen 333
Hamburg 11
Hessen 157
Mecklenburg-Vorpommern 12
Niedersachsen 464
Nordrhein-Westfalen 1 673
Rheinland-Pfalz 514
Saarland 45
Sachsen 40
Sachsen-Anhalt 55
Schleswig-Holstein 250
Thüringen 22
Drucksache 17/4791 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 59 255 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 53 909 Personen
lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 5 346 Personen sechs Jahre
oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung
nach § 60a Absatz 1
AufenthG
Deutschland 4 303
darunter:
Irak 457
Kosovo 442
Türkei 300
Serbien 289
Ungeklärt 282
Syrien 266
Serbien (alt) 214
Serbien und Montenegro (ehemals) 186
Libanon 163
China 132
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG 59 255
Bundesländer
Baden-Württemberg 7 839
Bayern 3 095
Berlin 5 019
Brandenburg 472
Bremen 1 088
Hamburg 3 027
Hessen 5 366
Mecklenburg-Vorpommern 262
Niedersachsen 6 310
Nordrhein-Westfalen 21 789
Rheinland-Pfalz 2 003
Saarland 605
Sachsen 631
Sachsen-Anhalt 577
Schleswig-Holstein 660
Thüringen 512
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/47918. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Nach dem Stand 31. Dezember 2010 sind 204 230 Antragsteller einschließlich
ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland
eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn bzw. außerhalb des
geordneten Verfahrens bis zum Stichtag 10. November 1991 eingereist waren.
Insgesamt sind damit 212 765 jüdische Zuwanderer mit ihren
Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist.
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2010 insgesamt 507 Personen. 340 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren
in Deutschland, 167 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG
Deutschland 59 255
darunter:
Kosovo 7 909
Serbien 7 581
Türkei 5 370
Serbien oder Kosovo (ehem.) 4 462
Bosnien und Herzegowina 4 116
Libanon 3 772
Afghanistan 2 822
Serbien und Montenegro (ehem.) 2 780
Ungeklärt 2 066
Syrien 1 793
Drucksache 17/4791 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2010 5 455 Personen. 4 993 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 462 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit AE nach § 22 AufenthG 507
Bundesländer
Baden-Württemberg 46
Bayern 55
Berlin 38
Brandenburg 12
Bremen 10
Hamburg 26
Hessen 35
Mecklenburg-Vorpommern 0
Niedersachsen 52
Nordrhein-Westfalen 175
Rheinland-Pfalz 16
Saarland 8
Sachsen 11
Sachsen-Anhalt 3
Schleswig-Holstein 11
Thüringen 9
Personen mit
Aufenthaltserlaubnis nach § 22
AufenthG
Deutschland 507
darunter:
Libanon 98
Iran 50
Ungeklärt 47
Türkei 39
Staatenlos 29
Afghanistan 20
Eritrea 19
Irak 18
Russische Föderation 18
Serbien 18
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4791Personen mit AE nach § 23a AufenthG 5 455
Bundesländer
Baden-Württemberg 879
Bayern 304
Berlin 1 657
Brandenburg 65
Bremen 42
Hamburg 141
Hessen 256
Mecklenburg-Vorpommern 35
Niedersachsen 123
Nordrhein-Westfalen 1 057
Rheinland-Pfalz 161
Saarland 195
Sachsen 118
Sachsen-Anhalt 99
Schleswig-Holstein 145
Thüringen 178
Personen mit AE nach
§ 23a AufenthG
Deutschland 5 455
darunter:
Kosovo 747
Türkei 744
Serbien 510
Serbien (alt) 340
Bosnien und Herzegowina 318
Serbien und Montenegro (ehemals) 305
Jugoslawien (ehemals) 195
Syrien 186
Russische Föderation 170
Armenien 167
Drucksache 17/4791 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw.
§ 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt
vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ bzw. – wie in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/1539 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. 6
AufenthG erhalten?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der
Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder
erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete
Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Zum 31. Dezember 2010 waren im AZR 9 673 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. Weitere Details
können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zu 11 Altfallregelung §§ 104a,104b
Deutschland 9 673
darunter:
Kosovo 1 483
Serbien 1 225
Serbien (alt) 1 064
Türkei 1 058
Serbien und Montenegro (ehemals) 553
Syrien 509
Jugoslawien (ehemals) 377
Libanon 370
Irak 325
Ungeklärt 283
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4791Bundesland Zu 11 a)
Altfallregelung
Zu 11 b)
Aufenthaltserlaubnis
auf Probe
Zu 11 c)
für
volljährige
Kinder
Zu 11 d)
für
unbegleitete
Minderjährige
Zu 11 e)
integrierte
Kinder von
Geduldeten
Zu 11
Summe
Baden-Württemberg 987 145 96 16 34 1 278
Bayern 208 89 14 4 2 317
Berlin 248 514 40 10 1 813
Brandenburg 84 21 4 0 5 114
Bremen 97 18 13 1 2 131
Hamburg 113 78 35 4 1 231
Hessen 561 125 80 14 31 811
Mecklenburg-Vorpommern 78 2 5 1 1 87
Niedersachsen 765 247 128 11 5 1 156
Nordrhein-Westfalen 2 275 721 202 25 12 3 235
Rheinland-Pfalz 295 154 28 6 2 485
Saarland 389 3 1 0 0 393
Sachsen 189 4 13 1 0 207
Sachsen-Anhalt 131 31 7 0 1 170
Schleswig-Holstein 137 5 6 0 3 151
Thüringen 73 15 2 2 2 94
Deutschland gesamt 6 630 2 172 674 95 102 9 673
Zu 11 a) Altfallregelung Zu 11 b) Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Deutschland 6 630 Deutschland 2 172
darunter: darunter:
Kosovo 1 069 Kosovo 305
Serbien 901 Türkei 270
Serbien (alt) 760 Serbien 230
Türkei 681 Serbien (alt) 228
Serbien und Montenegro (ehemals) 383 Libanon 169
Syrien 367 Serbien und Montenegro (ehemals) 121
Jugoslawien (ehemals) 283 Syrien 94
Irak 214 Irak 82
Ungeklärt 181 Jugoslawien (ehemals) 70
Libanon 174 Ungeklärt 69
Drucksache 17/4791 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2010 lebten 49 276 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland. 42 520 Personen
lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 6 756 Personen sechs Jahre oder
weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann
den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zu 11 c) für volljährige Kinder Zu 11 d) für unbegleitete Minderjährige
Deutschland 674 Deutschland 95
darunter: darunter:
Kosovo 97 Afghanistan 13
Türkei 92 Angola 7
Serbien 82 Serbien und Montenegro (ehem.) 7
Serbien (alt) 65 Türkei 7
Syrien 46 Bosnien und Herzegowina 5
Serbien und Montenegro (ehem.) 37 Irak 5
Ungeklärt 29 Kosovo 5
Iran 25 Sierra Leone 5
Libanon 25 Vietnam 5
Armenien 24 Armenien 4
Zu 11 e) integrierte Kinder von Geduldeten
Deutschland 102
darunter:
Afghanistan 9
Serbien 8
Türkei 8
Kosovo 7
Pakistan 7
Serbien (alt) 7
Irak 6
Armenien 5
Serbien und Montenegro (ehem.) 5
Vietnam 5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/479113. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 87 244 Personen mit einer Duldung
erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Bundesländern und
Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit AE nach § 25 Absatz 5 AufenthG 49 276
Bundesländer
Baden-Württemberg 3 760
Bayern 2 774
Berlin 5 593
Brandenburg 659
Bremen 863
Hamburg 3 519
Hessen 3 111
Mecklenburg-Vorpommern 429
Niedersachsen 4 820
Nordrhein-Westfalen 15 860
Rheinland-Pfalz 2 188
Saarland 483
Sachsen 1 000
Sachsen-Anhalt 1 154
Schleswig-Holstein 2 292
Thüringen 771
Personen mit AE nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Deutschland 49 276
darunter:
Ungeklärt 5 266
Türkei 5 100
Kosovo 4 835
Serbien 3 806
Afghanistan 2 397
Serbien (alt) 2 092
Serbien und Montenegro (ehemals) 2 090
Bosnien und Herzegowina 2 089
Staatenlos 1 710
Irak 1 505
Drucksache 17/4791 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePersonen mit Duldung 87 244
Aufenthaltsdauer
0–3 Jahre 21 404
mehr als 3 Jahre 65 840
0–5 Jahre 29 671
mehr als 5 Jahre 57 573
0–6 Jahre 33 638
mehr als 6 Jahre 53 606
0–8 Jahre 44 966
mehr als 8 Jahre 42 278
0–10 Jahre 57 959
mehr als 10 Jahre 29 285
0–12 Jahre 66 936
mehr als 12 Jahre 20 308
0–15 Jahre 73 125
mehr als 15 Jahre 14 119
Personen mit Duldung 87 244
Bundesländer
Baden-Württemberg 9 355
Bayern 6 612
Berlin 5 944
Brandenburg 1 641
Bremen 2 066
Hamburg 4 259
Hessen 4 980
Mecklenburg-Vorpommern 1 268
Niedersachsen 11 942
Nordrhein-Westfalen 26 525
Rheinland-Pfalz 3 046
Saarland 1 061
Sachsen 2 773
Sachsen-Anhalt 2 686
Schleswig-Holstein 1 849
Thüringen 1 237
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/479114. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2010 waren im AZR 50 078 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung erfasst. 4 390 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 45 688 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung
Deutschland 87 244
darunter:
Ungeklärt 7 251
Irak 6 709
Türkei 6 174
Serbien 4 992
Kosovo 4 698
Syrien 4 314
Libanon 3 891
Serbien (alt) 2 979
Serbien und Montenegro (ehemals) 2 895
Russische Föderation 2 866
Personen mit Aufenthaltsgestattung 50 078
Bundesländer
Baden-Württemberg 6 120
Bayern 6 614
Berlin 2 207
Brandenburg 1 548
Bremen 923
Hamburg 1 567
Hessen 3 462
Mecklenburg-Vorpommern 1 106
Niedersachsen 4 340
Nordrhein-Westfalen 13 078
Rheinland-Pfalz 2 378
Saarland 449
Sachsen 1 680
Sachsen-Anhalt 1 056
Schleswig-Holstein 2 408
Thüringen 1 142
Drucksache 17/4791 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember
2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2010 waren im AZR 787 Personen mit dem Sachverhalt
„Als Flüchtling im Ausland anerkannt“ erfasst. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit
Aufenthaltsgestattung
Deutschland 50 078
darunter:
Irak 8 035
Afghanistan 7 235
Iran 3 422
Serbien 3 139
Türkei 2 544
Syrien 2 265
Russische Föderation 2 061
Somalia 1 883
Kosovo 1 503
Nigeria 1 254
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 878
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 77,3
befristete Aufenthaltsrechte 18,3
sonstiges (z. B. kein Status gespeichert) 4,4
Personen als Flüchtling
im Ausland anerkannt
Deutschland 878
darunter:
Irak 189
Vietnam 59
Türkei 56
Ukraine 36
Afghanistan 30
Iran 28
Russische Föderation 25
Äthiopien 24
Kroatien 24
Libanon 22
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/479116. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach
Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 15 332 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 7 393 nach § 25
Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 7 939 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG.
Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Bundesländern und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 2 gesamt
Aufenthaltsdauer 7 393 7 939 15 332
6 Jahre und weniger 4 157 784 4 941
mehr als 6 Jahre 3 236 7 155 10 391
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 2 gesamt
Deutschland gesamt 7 393 7 939 15 332
Baden-Württemberg 258 350 608
Bayern 1 549 332 1 881
Berlin 882 874 1 756
Brandenburg 72 47 119
Bremen 94 167 261
Hamburg 517 772 1 289
Hessen 355 204 559
Mecklenburg-Vorpommern 33 433 466
Niedersachsen 550 1 852 2 402
Nordrhein-Westfalen 2 290 2 145 4 435
Rheinland-Pfalz 353 350 703
Saarland 135 156 291
Sachsen 69 88 157
Sachsen-Anhalt 52 68 120
Schleswig-Holstein 150 93 243
Thüringen 34 8 42
Drucksache 17/4791 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2010 waren im AZR 54 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG erfasst. Sechs Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 48 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 2 gesamt
Deutschland 7 393 7 393 15 332
darunter:
Türkei 653 1 447 2 100
Serbien 267 672 939
Russische Föderation 740 180 920
Kosovo 300 595 895
Bosnien und Herzegowina 289 405 694
Libanon 123 571 694
Serbien und Montenegro (ehem.) 175 316 491
Irak 178 300 478
ungeklärt 128 348 476
Serbien (alt) 143 292 435
Personen mit AE nach § 25 Absatz 4a AufenthG 54
Bundesländer
Baden-Württemberg 4
Bayern 5
Berlin 6
Brandenburg 0
Bremen 1
Hamburg 9
Hessen 5
Mecklenburg-Vorpommern 0
Niedersachsen 7
Nordrhein-Westfalen 16
Rheinland-Pfalz 1
Saarland 0
Sachsen 0
Sachsen-Anhalt 0
Schleswig-Holstein 0
Thüringen 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/479118. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Auf welchen konkreten politischen Entscheidungen beruht dies und wie
ist die Regelung, von der jedenfalls zum Stand 31. Dezember 2009 noch
kein Gebrauch gemacht worden war, nach Auffassung der
Bundesregierung zu bewerten, und welcher Handlungsbedarf erwächst hieraus
gegebenenfalls?
Derartige Aufenthaltserlaubnisse wurden nicht erteilt, da bisher noch kein
Beschluss des Rates der Europäischen Union gemäß Artikel 5 der Richtlinie
2001/55/EG gefasst wurde. Da das deutsche Aufenthaltsrecht in §§ 22 ff.
AufenthG ein umfangreiches und differenziertes System humanitärer
Aufenthaltstatbestände bietet, ergibt sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung kein
Handlungsbedarf.
19. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2010 im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung
oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 505 915 Personen ohne einen
Aufenthaltsstatus erfasst.
a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2010 waren im AZR 30 871 Personen als unmittelbar
ausreisepflichtig erfasst. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit AE nach
§ 25 Absatz 4a
AufenthG
Deutschland 54
darunter:
Bulgarien 13
Nigeria 11
Russische Föderation 6
Rumänien 5
Albanien 3
Polen 3
China 2
Ukraine 2
Kamerun 1
Korea, Republik 1
Drucksache 17/4791 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Was ist zum Status oder aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen
Person zu sagen (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Der überwiegende Teil der Personen ohne Aufenthaltsstatus sind EU-Bürger.
Es ist davon auszugehen, dass diese grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt sind
und lediglich die Bescheinigung darüber nicht erfasst wurde.
Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Personen mit unmittelbarer Ausreisepflicht 30 871
Bundesländer
Baden-Württemberg 2 597
Bayern 3 832
Berlin 2 427
Brandenburg 502
Bremen 426
Hamburg 1 843
Hessen 4 344
Mecklenburg-Vorpommern 384
Niedersachsen 1 952
Nordrhein-Westfalen 7 963
Rheinland-Pfalz 1 131
Saarland 193
Sachsen 1 580
Sachsen-Anhalt 660
Schleswig-Holstein 678
Thüringen 359
Personen mit unmittelbarer
Ausreisepflicht
Deutschland 30 841
darunter:
Türkei 3 179
Serbien 1 529
Rumänien 1 441
Jugoslawien (ehemals) 1 092
Mazedonien 1 064
Serbien und Montenegro (ehemals) 1 050
Irak 1 010
Russische Föderation 939
Polen 881
Vietnam 840
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/479120. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2010 nach § 15 ff. der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im AZR 80 725 Personen erfasst, die
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit waren. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen, ohne Aufenthaltsstatus
Deutschland 505 915
darunter:
Polen 85 372
Italien 53 850
Rumänien 39 583
Griechenland 27 772
Bulgarien 23 241
Türkei 23 228
Niederlande 17 538
Frankreich 16 559
Ungarn 15 501
Österreich 13 504
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 80 725
Bundesländer
Baden-Württemberg 15 993
Bayern 16 511
Berlin 3 600
Brandenburg 195
Bremen 568
Hamburg 2 262
Hessen 7 346
Mecklenburg-Vorpommern 180
Niedersachsen 4 750
Nordrhein-Westfalen 22 103
Rheinland-Pfalz 4 098
Saarland 1 413
Sachsen 246
Sachsen-Anhalt 190
Schleswig-Holstein 1 205
Thüringen 65
Drucksache 17/4791 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2010 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach den
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im AZR 75 012 Personen mit einem
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfasst. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen
werden.
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 80 725
darunter:
Italien 24 089
Griechenland 14 872
Türkei 5 075
Portugal 4 776
Frankreich 4 655
Österreich 3 789
Niederlande 3 667
Spanien 3 060
Großbritannien 2 710
Polen 2 674
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 75 012
Bundesländer
Baden-Württemberg 7 568
Bayern 9 630
Berlin 979
Brandenburg 621
Bremen 1 998
Hamburg 1 573
Hessen 8 448
Mecklenburg-Vorpommern 329
Niedersachsen 7 820
Nordrhein-Westfalen 26 508
Rheinland-Pfalz 2 564
Saarland 1 232
Sachsen 2 598
Sachsen-Anhalt 943
Schleswig-Holstein 1 416
Thüringen 785
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/479122. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG: illegale
Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember
2010 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem
Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im AZR 2 473 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. Darunter waren 798 Personen, die sich zum Stichtag
noch in Deutschland aufhielten. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 75 012
darunter:
Türkei 13 497
Irak 3 677
Serbien 3 213
Ungeklärt 2 814
Russische Föderation 2 712
Kosovo 2 633
Libanon 2 267
China 2 106
Marokko 2 064
Serbien (alt) 1 994
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig 798
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 40,7
befristete Aufenthaltsrechte 27,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 32,1
Speicherung gemäß
§ 2 Absatz 2 Nummer 11
AZRG, aufhältig
Deutschland 798
darunter:
Türkei 111
Polen 48
Irak 38
Russische Föderation 30
Indien 26
Drucksache 17/4791 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31.
Dezember 2010 bzw. im Jahr 2010 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im AZR 79 358 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 24 413 mit
Speicherung im Jahr 2010. 74 322 Personen mit der genannten Speicherung
hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf. Ergebnisse oder Folgen werden
im AZR nicht erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
c) Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr
2010 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2010 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Bezogen auf die eigentlichen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit
(BA) – ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit – war im AZR zum
Stichtag 31. Dezember 2010 zu insgesamt 105 563 Personen eine Zustimmung
der BA zu einer Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 11 121 Personen war eine
Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für
das Jahr 2010 war zu 23 438 Personen eine Zustimmung der BA zu einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG, aufhältig 74 322
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 29,0
befristete Aufenthaltsrechte 67,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,6
Speicherung gemäß
§ 2 Absatz 2 Nummer 12
AZRG, aufhältig
Deutschland 74 322
darunter:
Irak 17 659
Afghanistan 9 470
Marokko 8 857
Iran 6 772
Syrien 3 928
Libanon 3 888
Tunesien 3 834
Pakistan 2 890
Kasachstan 2 124
Ägypten 2 082
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/4791Erwerbstätigkeit und bei 2 093 eine Versagung der Zustimmung einer
Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den betroffenen 116 684 Personen waren 81 826 Personen zum 31.
Dezember 2010 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2010 bzw. waren zum 31.
Dezember 2010 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren im AZR 359 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben. Darunter waren 57 Personen zum Stichtag als in Deutschland
aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zustimmung oder Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA,
Aufhältige 81 826
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 19,2
befristete Aufenthaltsrechte 68,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 12,4
Zustimmung oder Versagung
einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige
Deutschland 81 826
darunter:
China 6 021
Türkei 5 501
Indien 4 324
Kosovo 3 987
Vereinigte Staaten von Amerika 3 722
Serbien 3 495
Russische Föderation 3 326
Irak 3 073
Japan 2 362
Afghanistan 2 283
Zur Festnahme ausgeschrieben, als aufhältig erfasst 57
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 14,0
befristete Aufenthaltsrechte 0,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 86,0
Drucksache 17/4791 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zahl der diesbezüglichen Speicherungen im Jahr 2010 wird nicht gesondert
erfasst.
23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren 126 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erfasst, darunter 85 männlich und 41 weiblich.
76 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 50 Personen
sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 57
darunter:
Polen 15
Rumänien 7
Türkei 3
Vietnam 2
Russische Föderation 2
Ghana 2
Österreich 2
Ungarn 2
Algerien 2
Niederlande, Litauen je 2
Personen mit AE nach § 18a AufenthG 126
Bundesländer
Baden-Württemberg 8
Bayern 45
Berlin 26
Brandenburg 0
Bremen 7
Hamburg 4
Hessen 4
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 1
Nordrhein-Westfalen 5
Rheinland-Pfalz 1
Saarland 2
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt 17
Schleswig-Holstein 0
Thüringen 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/4791a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die
Teilgruppen zu den Buchstaben a, b und c des § 18a Absatz 1 Nummer 1
AufenthG machen?
Von den 126 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
wurden 89 nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AufenthG, 18 nach
§ 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufenthG sowie 19 nach § 18a
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG erteilt.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der erteilten
Aufenthaltserlaubnisse infolge der seit 2009 geltenden Neuregelung des § 18a
AufenthG?
Der Bundesregierung liegen keine Berichte über die Anwendungspraxis der
Ausländerbehörden zu § 18a AufenthG vor.
24. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland, darunter wie viele Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, wie viele aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
wie viele Drittstaatsangehörige und wie viele türkische Staatsangehörige?
Es wird auf die regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Daten zur amtlichen Bevölkerungsstatistik verwiesen, die Zahlen zur
Gesamtbevölkerung und zur Zahl der Ausländer bzw. zum Ausländeranteil ausweisen.
Entsprechende Daten zum 31. Dezember 2010 liegen bisher nicht vor.
Im AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2010 insgesamt 6 753 621
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als aufhältig erfasst, darunter
2 426 086 Unionsbürger. Die Übrigen waren Drittstaatsangehörige, darunter
1 629 480 Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit.
Personen mit AE nach
§ 18a AufenthG
Deutschland 126
darunter:
Indien 16
China 11
Türkei 9
Irak 8
Vereinigte Staaten von Amerika 7
Ukraine 4
Iran 4
Japan 4
Bosnien und Herzegowina 4
Vietnam 3
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]