Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Tarifverträge sind in Deutschland wesentlich für die Regelung von Arbeitsbedingungen und die Lohnfindung, sorgen tendenziell für einheitliche Wettbewerbsbedingungen während der Laufzeit der Verträge und tragen maßgeblich zu besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen bei. So stehen Beschäftigte, deren Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag geregelt sind, in der Regel besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung.
Die unterschiedlichen Bundesregierungen der vergangenen Jahre betonten alle immer wieder den Wert einer hohen Tarifbindung, und auch die aktuelle Bundesregierung hat dies bereits getan. Ein Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung, um den in der EU-Mindestlohnrichtlinie festgelegten Zielwert einer Tarifbindung von mindestens 80 Prozent zu erreichen (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2041), ist nach Kenntnis der Fragestellenden seitens der aktuellen Bundesregierung jedoch nicht geplant, noch wurde ein solcher Aktionsplan von der Vorgängerregierung, die einen solchen bis Ende 2025 angekündigt hatte (Bundestagsdrucksache 20/13578),vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich im Ergebnis die Tarifbindung in den vergangenen Jahren im Einzelnen tatsächlich entwickelt hat und in welchem Umfang Beschäftigte, die nicht unter den Schutz eines Tarifvertrages fallen, aktuell schlechter gestellt sind als Beschäftigte, die unter den Schutz eines Tarifvertrages fallen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die im Folgenden zur Verfügung gestellten Auswertungen basieren überwiegend auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB)-Betriebspanels 2003 bis 2024. Ergebnisse der Erhebungswelle 2025 liegen noch nicht vor. Das IAB-Betriebspanel ist eine Stichprobenerhebung, deren Ergebnisse auf den Angaben von rund 15 500 repräsentativ ausgewählten Betrieben beruht. Die Ergebnisse werden auf die Gesamtheit der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hochgerechnet.
Informationen zur Tarifbindung werden jährlich im IAB-Betriebspanel erhoben. Obwohl es sich insgesamt um eine sehr große Stichprobe handelt, muss bei der Interpretation der Ergebnisse immer berücksichtigt werden, dass die Anzahl der Betriebe in den einzelnen Branchen und Größenklassen stark variiert und vor allem die Aussagen zur Firmentarifvertragsbindung meist auf eher niedrigeren Fallzahlen beruhen. Deshalb sollten die Angaben zu den Firmentarifen eher vorsichtig interpretiert werden. Zudem ist anzumerken, dass Veränderungen zwischen den Branchen von Jahr zu Jahr nicht überbewertet werden sollten, da gelegentlich schon vermeintlich geringe Änderungen in der Stichprobenzusammensetzung, zu deutlichen Veränderungen bei den hochgerechneten Werten führen können.
Aufgrund geringer Fallzahlen im Bundesland Hamburg, werden die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein zusammengefasst. Aus dem gleichen Grund werden die Größenklassen ab 200 Beschäftigten zusammengefasst und nicht einzeln ausgewertet. Da die Wirtschaftszweige seit dem Jahr 2009 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 ausgewiesen werden, können entsprechende Auswertungen erst ab dem Jahr 2009 vorgenommen werden.
Fragen und Antworten8
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt (bitte gesamt, nach Ost und West, nach Bundesländern, jeweils die Tarifbindung der Betriebe und deren Beschäftigte absolut und relativ ausweisen sowie die Tarifbindung nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie, wenn möglich, nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; bitte die Daten für 2004, 2009, 2014, 2019, 2023, 2024 und 2025 ausweisen)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die erfragten Daten können den Tabellen 1 bis 6 im Tabellenanhang* entnommen werden. Die Auswertungen basieren auf den verfügbaren Informationen des IAB-Betriebspanels zur Tarifbindung der Betriebe und den Beschäftigten in diesen Betrieben. Die Tabellen zur Tarifbindung nach Wirtschaftszweigen sowie dem Standort der Betriebe sind für die Jahre 2004, 2009, 2014, 2019, 2023, und 2024 ausgewiesen.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren nach Betriebsgröße entwickelt (bitte gesamt, nach Ost und West, nach Bundesländern, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag, nach Wirtschaftszweigen sowie nach 1 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 199, 200 bis 499, 500 und mehr Beschäftigten differenzieren; bitte die Daten für 2004, 2009, 2014, 2019, 2023, 2024 und 2025 ausweisen)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die erfragten Daten können den Tabellen 1 bis 6 im Tabellenanhang* entnommen werden. Die Auswertungen basieren auf den verfügbaren Informationen des IAB-Betriebspanels zur Tarifbindung der Betriebe und den Beschäftigten in diesen Betrieben. Die Tabellen zur Tarifbindung nach Wirtschaftszweigen sowie dem Standort der Betriebe sind für die Jahre 2004, 2009, 2014, 2019, 2023, und 2024 ausgewiesen.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Tarifverdienste im Vergleich zu nichttariflichen Verdiensten entwickelt (bitte die Daten für 2004, 2009, 2014, 2019, 2023, 2024 und 2025 ausweisen, gesamt, nach Ost und West, nach Bundesländern sowie nach Real- und Nominalverdienst differenzieren; bitte, wenn möglich, nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; hilfsweise die Index-Veränderungen angeben)?
Das Statistische Bundesamt stellt Daten zu durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten (ohne Sonderzahlungen) von Beschäftigungsverhältnissen in Vollzeit nach Tarifbindung des Arbeitgebers, gegliedert nach Wirtschaftsbereichen und Bundesländern auf Basis der Verdiensterhebungen zur Verfügung. Bei der Angabe zur Tarifbindung handelt es sich um eine Angabe auf Betriebsebene. Es werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als tarifgebunden gezählt, die in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt sind. Für eine Auswertung nach Branchen oder Firmentarifvertrag ist die Datenqualität nicht ausreichend. Eine Aussage, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin tarifgebunden ist, kann nicht getroffen werden. Vergleichbare Ergebnisse liegen aus der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (April 2014 und April 2018) sowie der Verdiensterhebung ab 2022 (April 2022, April 2023 und April 2024) vor. Die Daten können den Tabellen 10 bis 28 im Tabellenanhang* entnommen werden. Für Daten für 2014, 2018 und 2022 wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9691 verwiesen. Für die Daten für 2023 wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13578 verwiesen. Ergebnisse für den April 2025 stehen noch nicht zur Verfügung. Reallöhne werden vom Statistischen Bundesamt in dieser Differenzierung nicht ausgewiesen.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl an Urlaubstagen von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und nichttarifgebundenen Betrieben (bitte gesamt, nach Ost und West, nach Bundesländern sowie, wenn möglich, nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; sofern der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, bitte Studien und weitere Quellen heranziehen und ausweisen)?
Die gewünschten Informationen zur durchschnittlichen Anzahl an Urlaubstagen von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben beruhen auf einer Sonderauswertung des Tarifregister des Bundes und können – soweit sie in den erfragten Abgrenzungen vorliegen – den Tabellen 7 bis 9 im Tabellenanhang* entnommen werden. Amtliche Daten für den Bereich der nicht tarifgebundenen Betriebe liegen nicht vor.
Weitere Erkenntnisse zu Urlaubsdauern von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und nichttarifgebundenen Betrieben können dem WSI-Lohnspiegel (www.lohnspiegel.de/thematische-analysen-20014-urlaubsgeld-24141.htm) entnommen werden.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Höhe tariflicher Sonderzahlungen von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und nichttarifgebundenen Betrieben (bitte gesamt, nach Ost und West, nach Bundesländern sowie, wenn möglich, nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; sofern der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, bitte Studien und weitere Quellen heranziehen und ausweisen)?
Die durchschnittliche Höhe der Sonderzahlungen, von Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und nicht tarifgebundenen Betrieben, nach Wirtschaftsabschnitten für Deutschland, im Jahr 2024, gegliedert nach Ost- und Westdeutschland und für die einzelnen Bundesländer, können den Tabellen 10 bis 28 im Tabellenanhang* entnommen werden. Die angegebenen Daten entstammen der jährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes. Eine differenziertere Darstellung nach Branchen- sowie Haus- bzw. Firmentarifvertrag ist aufgrund der hierfür zu geringen Datenbasis nicht möglich. Informationen für das Jahr 2025 stehen noch nicht zur Verfügung.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Betriebe in der Privatwirtschaft, die tarifgebunden sind und zugleich über einen Betriebsrat verfügen (bitte gesamt ausweisen und nach Ost und West, nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen sowie a) nach Betrieben mit Betriebsräten, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträge bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen, b) nach Betrieben ohne Betriebsräte, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträgen bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen aufschlüsseln)?
Die Auswertungen des IAB zu dieser Frage beziehen sich auf das Jahr 2024. Die entsprechenden Daten sind in den Tabellen 29 bis 32 im Tabellenanhang* zusammengefasst. Die Angaben zu den Betrieben der Privatwirtschaft mit/ohne Betriebsrat beziehen sich auf solche ab fünf Beschäftigte.
Plant die Bundesregierung, einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung bis Ende 2025 vorzulegen und zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) sieht vor, dass Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung unterhalb einer Schwelle von 80 Prozent liegt, einen nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen (NAP) unter Einbindung der Sozialpartner erstellen. Die EU-Kommission erwartet die Aktionspläne Ende 2025. Deutschland erreicht diesen Schwellenwert nicht. Daher wird derzeit ein Verfahren zur Vorlage eines Nationalen Aktionsplans erarbeitet.
Wird sich die Bundesregierung mit Sozialpartnern hinsichtlich eines etwaigen Aktionsplans abstimmen oder hat sie es bereits getan? a) Wenn ja, welcher Zeitplan ist vorgesehen, welche Schritte wurden möglicherweise bereits in die Wege geleitet, welche Zwischenergebnisse gehen aus den Abstimmungen hervor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Abstimmungen bzw. Zwischenergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften und im Einklang mit ihren nationalen Gepflogenheiten geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine wirksame Einbeziehung der Sozialpartner bei der Durchführung der EU-Mindestlohn-Richtlinie sicherzustellen. Dies umfasst auch eine effektive Einbeziehung der Sozialpartner hinsichtlich des NAP. Die Perspektive der Sozialpartner wird daher in die Erarbeitung des NAP einfließen. Das konkrete Verfahren wird derzeit erarbeitet. Ein konkreter Zeitplan steht noch nicht fest.