Setzen der Regenbogenflagge an den Dienstgebäuden des Bundes
der Abgeordneten Nyke Slawik, Marcel Emmerich, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Helge Limburg, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Tina Winklmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Datum von 28. April 2025 ein Schreiben mit dem Betreff „Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes; hier: Setzen der Regenbogenflagge“ an die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie nachrichtlich an das Bundeskanzleramt gesandt.
Darin wird Bezug genommen auf ein Schreiben der Bundesministerin des Innern und für Heimat vom 6. April 2022 zum gleichen Thema. Dieses Schreiben hatte seinerzeit Bundesinnenministerin Nancy Faeser persönlich unterschrieben. Im Schreiben vom 28. April 2025, ausgefertigt vom Protokoll Inland der Bundesregierung, wird nun ausgeführt, dass „[a]ufgrund verschiedener Nachfragen“ für das Setzen der Regenbogenflagge „Anwendungshinweise mit der Bitte um Beachtung“ gegeben werden.
Unter anderem wird darin einschränkend gegenüber dem Schreiben der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser vom 6. April 2022 festgelegt, dass die Regenbogenflagge von den Behörden und Einrichtungen des Bundes nur noch an einem einzigen Tag im Kalenderjahr gesetzt werden dürfe. Wörtlich heißt es: „Ist die Regenbogenflagge bereits zu einem Ereignis gesetzt worden, darf sie zu keinem weiteren Ereignis innerhalb desselben Kalenderjahres mehr gesetzt werden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wer hat im Bundesministerium des Innern und für Heimat die Erarbeitung und das Versenden der Anwendungshinweise zum Setzen der Regenbogenflagge vom 28. April 2025 veranlasst?
War die zum 28. April 2025 amtierende Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, über die Erarbeitung der Anwendungshinweise informiert und hat sie die Anwendungshinweise ausdrücklich oder konkludent freigegeben?
Trifft es zu, dass der jetzige Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt bereits vor seinem Amtsantritt am 6. Mai 2025 in den Vorgang der Erstellung der angesprochenen Anwendungshinweise vom 28. April 2025 involviert war?
Von welchen Behörden, Einrichtungen des Bundes und gegebenenfalls anderen Absendern kamen die Nachfragen, die im Schreiben vom 28. April 2025 als Begründung dafür angeführt wurden, dass Anwendungshinweise gegeben werden (bitte vollständig nennen)?
Wann geschah dies jeweils?
Hält die Bundesregierung die Anwendungshinweise des Schreibens vom 28. April 2025 für den Adressatenkreis für rechtsverbindlich?
Gilt nach Auffassung der Bundesregierung der Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 auch für den Deutschen Bundestag einschließlich der Regelungen des Erlasses unter IV (4), und gilt das auch für das Schreiben vom 28. April 2025?
Wenn ja, worauf gründet sich diese Auffassung verfassungsrechtlich?