Zuständigkeitsbereich des Zentralrats der Juden in Deutschland
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 17. Juli 2025 wird der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, folgendermaßen zitiert: „Der Zentralrat ist auch das Dach der jüdischen Gemeinden und vertritt alle Denominationen. Er ist die gesellschaftliche, politische und religiöse Vertretung des deutschen Judentums.“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/schuster-bezeichnet-wadephuls-aeusserung-ueber-zwangssolidaritaet-als-entgleisung-110593344.html). Ergänzt wird diese Aussage von Josef Schuster noch mit dem Hinweis auf die vom Zentralrat initiierte Gründung der Nathan Peter Levinson Stiftung, welche die Ausbildung für ein liberales Rabbinerseminar an der Universität Potsdam übernehmen soll, und die Errichtung des Militärrabbinats. Eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Potsdam liege laut Josef Schuster jedoch nicht vor, die staatliche Förderung laufe laut den Aussagen von Josef Schuster jedoch schon über die Nathan Peter Levinson Stiftung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie begründen sich die Finanzmittel für die Nathan Peter Levinson Stiftung im Entwurf des Bundeshaushalts 2025, wenn doch im Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland in Artikel 6 Absatz 1 festgelegt ist, dass es keine weiteren Finanzmittel neben den genannten in Artikel 2, 5 und 6 offen oder verdeckt geben darf?
Auf welcher rechtlichen Grundlage liegen laut Bundesregierung die zusätzlichen Mittel im Bundeshaushaltsentwurf 2025 für den Zentralrat der Juden in Deutschland, welche über die Nathan Peter Levinson Stiftung ausgezahlt werden?
Wurde der Zentralrat der Juden in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt, und wenn ja, wann, und woraus leitet sich der Anspruch ab, „die religiöse Vertretung des Deutschen Judentums“ zu sein (www.faz.net/aktuell/politik/inland/schuster-bezeichnet-wadephuls-aeusserung-ueber-zwangsolidaritaet-als-entgleisung-110593344.html)?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Zentralrat der Juden in Deutschland der religiöse Vertreter des Liberalen Judentums, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Nichtbeachtung der Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) UPJ (Union Progressiver Juden), wenngleich bei der Errichtung des Militärrabbinats der Zentralrat der Juden in Deutschland dem Bundesministerium der Verteidigung noch schriftlich (5. Dezember 2019) zugesagt hat, die Pluralität der religiösen Denominationen zu sichern und hierfür die Autorisierung der K.d.ö.R. UPJ vorgelegt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese aus Sicht der Fragesteller bestehende Vereinnahmung und Verdrängung des religiösen, eigenständigen Bekenntnisses?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch Vertreter der Union Progressiver Juden in Deutschland bzw. der Denomination, die auch das religiöse Bekenntnis für die Ordination der im Abraham Geiger Kolleg ausgebildeten Rabbiner und Kantoren darstellt, ein Einverständnis mit der Bundesregierung oder dem Zentralrat der Juden in Deutschland hergestellt, dass die staatliche Förderung zur zukünftigen Ausbildung der liberalen Rabbiner und Kantoren vom Abraham Geiger Kolleg zur Nathan Peter Levinson Stiftung übergehen soll?
Wann und mit welchem Vertrag oder mit welcher vertraglichen Änderung wurde diese Neuverteilung der Aufgaben durch die Bundesregierung und den Zentralrat der Juden in Deutschland geregelt?
Wie berücksichtigte die Bundesregierung bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2025 das ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur finanziellen Beteiligung einer Jüdischen liberalen Gemeinde, die zur K.d.ö.R. UPJ gehört und nicht bereit war, von der Verteilung staatlicher Mittel ausgeschlossen zu sein (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. Februar 2002 – 7 C 7.01; Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt http://lexetius.com/2002,2130)?
Wie setzt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus den ergangenen Leitsätzen, z. B. der Staat dürfe eine Religionsgemeinschaft nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis von einer anderen Religionsgemeinschaft bringen, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur angemessenen Beteiligung an staatlichen Mitteln, sich nicht dem Zentralrat der Juden in Deutschland unterordnen zu müssen, wenn es sich um eine eigenständige Denomination handelt, um (BVerfGE 123, 148 ff.)?