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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.08.2025

Aktualisiert

28.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/122313.08.2025

Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige

der Abgeordneten Lea Reisner, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat sich die innenpolitische Repression in Russland drastisch verschärft (vgl. www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/russland-2023). Kritische Stimmen werden systematisch unterdrückt. Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen den Krieg oder das politische System aussprechen, sehen sich wachsendem staatlichen Druck ausgesetzt, bis hin zu Verhaftungen, Berufsverboten, Hausdurchsuchungen und körperlicher Gewalt. Laut Human Rights Watch ist für das Jahr 2023 eine signifikante Zunahme politisch motivierter Strafverfolgung dokumentiert (vgl. www.hrw.org/world-report/2024/country-chapters/russia).

Aufgrund des Klimas autoritärer Repression haben viele Russinnen und Russen das Land verlassen, darunter viele Wehrdienstpflichtige, zahlreiche Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten, Kulturschaffende und Oppositionelle, die aufgrund ihrer Haltung zum Krieg oder ihres zivilgesellschaftlichen Engagements Repressionen befürchten oder bereits erfahren mussten.

Trotz dieser Lage erkennen viele EU-Staaten, darunter auch Deutschland, russische Oppositionelle nur selten als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention an (vgl. www.proasyl.de/news/russische-deserteure-und-oppositionelle-brauchen-schutz/). Seit 2022 haben insgesamt gerade einmal 349 russische Asylbewerber im wehrfähigen Alter einen Schutzstatus erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/166; www.morgenpost.de/politik/article409009506/flucht-vor-putins-krieg-russen-haben-kaum-chancen-auf-asyl.html). Ergänzend verwiesen deutsche Behörden auf die Möglichkeit humanitärer Visa (§ 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG; www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/AufnahmeRusSchutzberechtigte/aufnahme-russischer-schutzberechtigter-node.html), seit Kriegsausbruch bis Mai 2025 erhielten 2 150 russische Staatsangehörige ein Visum nach § 22 AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/166,). Das Bundesministerium des Innern hat derzeit allerdings sämtliche bestehenden humanitären Aufnahmeprogramme gestoppt (vgl. https://table.media/berlin/news/humanitaere-visa-dobrindts-entscheidung-trifft-erstmal-auch-exil-russen). Diese Entscheidung betrifft auch russische Regimegegnerinnen und Regimegegner.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele humanitäre Visa nach § 22 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 von russischen Staatsangehörigen beantragt (bitte nach Jahren und Visastellen differenziert beantworten)?

2

Wie viele humanitäre Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 für russische Staatsangehörige genehmigt (bitte nach Jahren und Visastellen differenziert beantworten)?

3

Wie viele der seit dem 24. Februar 2022 erteilten humanitären Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von russischen Staatsangehörigen zur Einreise nach Deutschland genutzt (bitte nach Jahren differenzieren)?

4

Wie viele Aufenthaltstitel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 russischen Staatsangehörigen in Deutschland auf Grundlage von § 22 Satz 2 AufenthG erteilt (bitte nach Hauptpersonen, Familienangehörigen, Jahren, Geschlecht, Alter – unter 18 Jahren, zwischen 18 und 45 Jahren, älter – und Bundesländern differenzieren)?

5

Wie viele russische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 AufenthG erhalten haben, haben Deutschland wieder verlassen (bitte nach Jahren der Ausreise differenzieren)?

6

Wie viele gemäß § 22 Satz 2 AufenthG erteilte Aufenthaltstitel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 russischen Staatsangehörigen aus welchen Gründen wieder entzogen bzw. zurückgenommen oder nicht verlängert (bitte nach Jahren differenzieren)?

7

Mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die Aufnahme von bzw. die Erteilung von humanitären Visa an Personen, die aufgrund ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte oder wegen einer regimekritischen Tätigkeit in Russland besonders gefährdet sind, derzeit eingestellt?

8

Wie viele humanitäre Visa nach § 22 AufenthG wurden laut Bundesregierung an Personen erteilt, die in Russland aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Daniela Ludwig, vom 21. Mai 2025, die queerfeindlichen Repressionen in Russland allein würden keinen Schutzanspruch für queere Menschen aus Russland in Deutschland begründen („da muss noch etwas mehr kommen“) und es sei das Ansinnen der Bundesregierung, über Regelungen für sichere Herkunftsstaaten zu verhindern, dass diese nach Deutschland gelangen (vgl. Plenarprotokoll 21/6, S. 417)?

10

Plant die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm für Menschen, die in Russland aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung verfolgt werden, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung des BMI kein politisches Interesse mehr an der Schutzgewährung für diese Oppositionellen aus Russland (im Sinne von § 22 Absatz 2 AufenthG), und

a) wenn ja, warum werden dann anders als bislang keine entsprechenden humanitären Visa mehr erteilt, und

b) wenn nein, wie wird das begründet angesichts der nach Auffassung der Fragestellenden eher noch verschärften repressiven Lage in Russland?

12

Welche Position vertritt das Auswärtige Amt (AA) zur Einstellung der Erteilung von humanitären Visa an russische Oppositionelle durch das BMI, und wurde das AA diesbezüglich vorab kontaktiert und in die Beratung mit einbezogen?

a) Wenn ja, wie hat es reagiert?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie hat das AA auf diese Nicht-Beteiligung reagiert; bitte ausführlich darlegen und begründen?

13

Sieht die Bundesregierung ein Glaubwürdigkeitsproblem darin, dass Russland einerseits wegen der autoritären und undemokratischen Verhältnisse im Land von der Bundesregierung (nach Auffassung der Fragestellenden zu Recht) stark kritisiert wird, während zugleich den Opfern dieser Politik der bislang noch gebotene Schutz über die Erteilung humanitärer Visa nunmehr – aus nach Auffassung der Fragestellenden vor allem innenpolitischen Gründen (Stichwort: „Migrationswende“) – versagt wird (bitte ausführlich begründen und dabei explizit die Haltung des Auswärtigen Amts kenntlich machen)?

14

Wie viele humanitäre Visa nach § 22 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 im Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Moskau an russische Staatsangehörige ausgestellt, die Hauptantragsteller eines solchen Visums waren (bitte nach Jahren differenzieren)?

Berlin, den 11. August 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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