Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch nach August 2025
der Abgeordneten Mareike Hermeier, Christian Görke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (BRH) „Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ergänzungsband“ vom 18. April 2024 (Bundestagsdrucksache 20/11000) wird auf S. 44 gefordert: „Fonds Sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete Abwicklung sicherstellen (Kapitel 17 10 Titel 686 02)“. Hintergrund dafür ist laut BRH: „Das BMFSFJ verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (Fonds) gegen gesetzliche Vorschriften. Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als 53 Mio. Euro“ (ebd.). Im Fazit heißt es: „Der Staat muss gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem der Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs uneingeschränkt rechtstreu handeln. Die Bindung an Recht und Gesetz ist bei Billigkeitsmaßnahmen kein Selbstzweck. Die Betroffenen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich unangreifbar bearbeitet werden“ (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/ergaenzungsband-2023/34-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Am 12. März 2025 wurde durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Einstellung des Fonds zum Ende 2028 bekanntgegeben. Auf der Webseite der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, wird eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch gefordert. „Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen kann (https://taz.de/Aus-von-Missbrauchsfonds/!6096854/). Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren“ (https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1000).
In dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung heißt es auf S. 100: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrats fort. Wir begleiten eng die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) in Zusammenarbeit mit Ländern, Trägern und Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Akteneinsichtsrecht und die Pflicht der Institutionen zur Aufarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Wir werden eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etablieren. Damit werden regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche geschaffen, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben“ (www.koalitionsvertrag2025.de/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was plant die Bundesregierung zur zügigen Erarbeitung eines rechtskonformen und haushaltssicheren, aber niedrigschwelligen Nachfolgermodells für die Wiedereinsetzung des Fonds, damit sich die Betroffenen darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich unangreifbar bearbeitet werden?
Wie weit ist die Bundesregierung mit der Umsetzung des Vorhabens der Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benannt, gekommen?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt mit welchen Gremien zum Zweck der Weiterführung bzw. der Erarbeitung einer rechtssicheren Grundlage für die Weiterführung des Fonds geführt (bitte konkret mit Datum und teilnehmenden Gremien bzw. Institutionen auflisten)?
Welche Bundesministerien sind, neben dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Finanzen, in die Erarbeitung einbezogen?
Wann liegt der Entwurf zur Rechtsgrundlage aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor, der die Kriterien des Bundesrechnungshofes würdigt und seine Empfehlungen aufnimmt?
Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die weitere Kabinettsbehandlung der Aufgabenstellungen, einen Beschluss und die Überweisung in das Parlament vorgesehen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine Antragstellung an den Fonds auch nach dem 31. August 2025 zu ermöglichen?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung, den Fonds im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 auszustatten (bitte konkret in Euro angeben)?
In welcher Weise will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass ein niedrigschwelliger Zugang zur Antragstellung möglich bleibt?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Anträge ab dem 19. März 2025 vordringlich bearbeitet werden, sobald eine Lösung gefunden wurde, und wie wird gewährleistet, dass diese Gruppe weiterhin in das bisherige System bis zum 31. August 2025 einbezogen wird, falls keine Nachfolgelösung rechtzeitig umgesetzt werden kann?
Welchen Mehraufwand hatten die Fachberatungsstellen in den vergangenen Monaten aufgrund der erhöhten Antragszahlen bei der Begleitung und Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller, und welche Kontakte, Rückmeldungen oder Belastungsanzeigen sind im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegangen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Betroffenenverbänden und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs an der Einstellung des Fonds?
Wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds Sexueller Missbrauch wurden seit 2013 gestellt, wie viele bewilligt, und wie hoch war das jährliche Fördervolumen?
Wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit Sport sind der Bundesregierung im Rahmen des Fonds Sexueller Missbrauch bzw. des ergänzenden Hilfesystems (EHS) seit dessen Bestehen bislang bekannt geworden, und in welcher Höhe wurden dafür Bundesmittel – bezogen auf den Sport – jährlich zur Verfügung gestellt bzw. ausgezahlt?