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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Datengrundlage für den sogenannten Bau-Turbo

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

29.08.2025

Aktualisiert

09.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/123314.08.2025

Datengrundlage für den sogenannten Bau-Turbo

der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Beschleunigung des Wohnungsbaus soll nach der Vorstellung der Bundesregierung mit dem sogenannte Bau-Turbo bewerkstelligt werden. Dieser greift zwar nach Ansicht der Fragestellenden kaum die Hinweise von Verwaltungspraktikerinnen und Verwaltungspraktikern auf, wie Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren verbessert werden könnten, stellt aber die bewährten Grundsätze geregelter Verfahren infrage und schafft den Raum für weitgehend planlose Entwicklung innerhalb und außerhalb der Städte sowie die Grundlage für eine klimaschädliche und städtebaulich problematische Entwicklung von Siedlungsstrukturen. Die enthaltenen Genehmigungsfiktionen degradieren nach Ansicht der Fragestellenden die an Allgemeinwohl und Gesetz gebundenen planenden Organe der Kommunen zu reinen Abnick-Veranstaltungen. Begründet wird dies von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/1084 unter anderem mit Einsparungen bei den Kommunen. Alle folgenden Fragen beziehen sich auf diesen Gesetzentwurf bzw. dessen Begründung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Abwägungserwägungen liegen der Aussage zu den Nachhaltigkeitsaspekten (Abschnitt VII. 2) zugrunde?

2

In welchem Maße erwartet die Bundesregierung durch den Gesetzentwurf die Neuversiegelung von Flächen, und wie steht diese im Verhältnis zur angestrebten Reduktion auf unter 30 ha pro Tag im Jahr 2050 sowie zu einer Netto-Null-Versiegelung im Jahr 2050 (bitte die durch die Umsetzung des Gesetzes verursachte zusätzliche durchschnittliche Neuversiegelung anhand der in der Begründung aufgeführten Verfahrenszahlen abschätzen und Abschätzung begründen, wenn keine konkreten Zahlen vorliegen)?

3

Wie definiert die Bundesregierung den in der Begründung zum Gesetzentwurf (Abschnitt VII.2) genannten „erforderlichen Umfang“, in dem von den Regelungen des angestrebten § 246e des Baugesetzbuches (BauGB) Gebrauch gemacht werden soll?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch innerörtliche Bereiche Grünflächen sein können, und wie beurteilt sie die angestrebte Regelung und den damit verbundenen Verlust von Grünflächen vor dem Hintergrund des in Abschnitt VII.2 genannten Ziels 11.3.b der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) „Die fußläufige Erreichbarkeit von Stadtgrün, Parks etc. in Städten soll perspektivisch für alle Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht werden“ (Bundestagsdrucksache 20/14980; bitte Abwägungsgründe detailliert aufführen und belegen)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere nach der Streichung der Anwendbarkeit des § 246e BauGB auf Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten die Auswirkungen dieses Paragrafen auf das in der DNS niedergelegte Ziel 11.1.c „Keine Verringerung der Siedlungsdichte“ (bitte ebenfalls Abwägungsgründe detailliert aufführen und belegen)?

6

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass der Umfang der Anwendung von § 246e BauGB, der im Gesetzentwurf auf 18 552 bis 74 208 Fälle pro Jahr geschätzt wird, „erforderlich“ sei, was angesichts von ca. 120 000 Baugenehmigungsverfahren für Wohngebäude pro Jahr einen Anteil von bis zu ca. 60 Prozent bedeutet (bitte mit Bezug auf Frage 3 beantworten und belegen)?

7

Wie kommt die Bundesregierung zu ihren in der Begründung genannten überschlägigen Schätzungen hinsichtlich der durch die Änderungen von § 31 Absatz 3 BauGB für Kommunen gegebenen Einsparpotenziale – insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese schwer bezifferbar seien und konkrete Zahlen nicht vorlägen –, und auf welchem Material bzw. welchen Zuarbeiten basieren diese (bitte hinzugenommene Materialien, Studien, Aussagen beilegen und die Abwägung detailliert daran begründet, inklusive der Grundlagen für die Annahme zur Anzahl der Arbeitsstunden, herleiten)?

8

Wie kommt die Bundesregierung trotz fehlender Daten, wie in der Begründung zum Einsparpotenzial zu § 34 Absatz 3b BauGB dargelegt, zu der Einschätzung, dass es sich dabei um 60 000 Baugenehmigungen in § 34 BauGB-Gebieten pro Jahr handelt sowie deren Aufteilung auf die verschieden gelagerten Vorhaben von 3 000 Nachverdichtungsvorhaben und 3 000 weiteren Verfahren pro Jahr (bitte hinzugenommene Materialien, Studien, Aussagen beilegen und die Abwägung detailliert daran begründet herleiten)?

9

Handelt es sich bei den in der Begründung zum Einsparpotenzial nach § 246e BauGB genannten Verfahren nach Kategorie A (Beplantes Gebiet, Wohnnutzung grundsätzlich zulässig) mit einer Gesamtmenge von 1 855 bis 7 421 Verfahren um zusätzliche Verfahren zu den in der Begründung zu § 31 BauGB genannten Verfahren oder sind diese bereits dort inkludiert (bitte begründen)?

10

Handelt es sich bei den in der Begründung zum Einsparpotenzial nach § 246e BauGB genannten Verfahren nach Kategorie B (Beplantes Gebiet, Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig) mit einer Gesamtmenge von 3 710 bis 14 842 Verfahren um zusätzliche Verfahren zu den in der Begründung zu § 31 BauGB genannten Verfahren oder sind diese bereits dort inkludiert (bitte begründen)?

11

Handelt es sich bei den in der Begründung zum Einsparpotenzial nach § 246e BauGB genannten Verfahren nach Kategorie C (Gebiete nach § 34 Absatz 1 BauGB) mit einer Gesamtmenge von 6 493 bis 25 973 Verfahren um zusätzliche Verfahren zu den in der Begründung zu § 34 BauGB genannten Verfahren oder sind diese bereits dort inkludiert (bitte begründen)?

12

Warum wurden unter weitreichenden Annahmen Zahlen von Verfahren postuliert, jedoch auf eine Abschätzung der Zahl daraus folgender Gerichtsverfahren und der daraus resultierenden Kosten verzichtet?

13

Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem von ihr im Abschnitt „6. Weitere Gesetzesfolgen“ der Begründung verwiesenen durchgeführten Gleichwertigkeitschecks, für die im Leitfaden für den Gleichwertigkeitscheck (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/gleichwertigkeits-check.pdf?__blob=publicationFile&v=3) unter dem Faktor „Räumliche Strukturen und Wohnraum“ vorgesehene Prüfung von Gesetzesvorhaben darauf hin, „ob und inwieweit sie sich auf eine in diesem Sinne nachhaltige Siedlungs- und Raumstruktur, insbesondere auf den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung, sowie die Erhaltung zusammenhängender Freiflächen und Wälder auswirken“, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Prüfergebnis vor dem Hintergrund, dass jährlich bis zu 25 973 Verfahren im Außenbereich nach § 35 BauGB als Grundlage für die angegebenen Einsparungen dienen?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in ersten Kommunen bereits geprüft wird, ob nicht Bauanträge pauschal abgelehnt werden können, um zu einem geordneten Verfahren zurückzukehren und nicht der Genehmigungsfiktion des Gesetzentwurfs zu unterliegen und damit den sogenannten Bau-Turbo zum Bau-Bremsklotz machen würden, und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu (vgl. www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/neue-wohnungen-schneller-bauen-was-der-bauturbo-des-bundes-fur-potsdam-bedeutet-14030297.html)?

15

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der unbesetzten Stellen in den fachlich für Baugenehmigungen und Bauleitplanung zuständigen Behörden vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 11. August 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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