Abschiebungen in den Irak
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Zahl der Abschiebungen in den Irak ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2024 wurden 699 Menschen in das Land abgeschoben. 2023 lag diese Zahl noch bei 300, 2022 bei 77 (vgl. dazu die regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu Abschiebungen). Hintergrund sind Vereinbarungen, die die deutsche und die irakische Regierung im Mai 2023 getroffen haben. Details dieser Vereinbarungen sind nicht öffentlich bekannt. Medienrecherchen zufolge soll es bei den Absprachen um eine „umfassende Kooperation“ gehen. So sei etwa auch vereinbart worden, im Irak Sprachschulen, Berufsqualifizierung und Ausbildung zu fördern (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/migrationsabkommen-deutschland-irak-100.html).
Von den Irak-Abschiebungen sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen. Besondere Kritik rief im Juli 2025 die Abschiebung einer jesidischen Familie mit vier Kindern aus Brandenburg hervor, die trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens erfolgte. Das Brandenburger Innenministerium erklärte auf Anfrage des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), es habe vor der Abschiebung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Rücksprache gehalten. Das BAMF habe mitgeteilt, es lägen keine Gründe vor, die der Abschiebung entgegenstünden. Während die Abschiebung bereits lief, entschied jedoch das Verwaltungsgericht Potsdam im Eilverfahren, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Asylantrags der Familie als „offensichtlich unbegründet“ bestünden. Zuvor hatte die Familie neue Informationen und Dokumente vorgelegt. Brandenburgs Innenminister René Wilke kündigte daraufhin zunächst an, die Familie in Absprache mit Bundesbehörden nach Deutschland zurückholen zu wollen. Kurz darauf bestätigte das Gericht allerdings im Hauptsacheverfahren die Ablehnung des Asylantrags der Familie, es änderte die Ablehnung lediglich von „offensichtlich unbegründet“ zu „unbegründet“. In der Folge will das Brandenburgische Innenministerium die Familie nun doch nicht mehr zurückholen (www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/jesidische-familie-abschiebeflug-irak-100.html, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-irak-afghanistan-100.html, www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/abschiebung-in-den-irak-jesidische-familie-wird-nicht-zurueckgeholt-a-41ff3a28-7498-4211-a337-bf7be8e55886).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Kann die Bundesregierung konkretere Angaben zu den Inhalten der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verständigung mit der irakischen Regierung machen?
a) Unter welchen Umständen ist die irakische Regierung bereit, ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige aus Deutschland zurückzunehmen, und unter welchen Voraussetzungen sind irakische Behörden bereit, Passersatzpapiere auszustellen?
b) War die Regionalregierung der Autonomen Region Kurdistan in die Gespräche und Verhandlungen über die Rücknahme irakischer Staatsbürger involviert?
c) Waren Zusagen der irakischen Regierung hinsichtlich der Aufnahme und Versorgung abgeschobener Personen Thema der Gespräche, und wenn ja, hat die irakische Regierung diesbezüglich Zusagen gemacht, und wenn ja, welche?
d) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die irakische Regierung mittlerweile bereit ist, eine große Zahl an Abschiebungen zu akzeptieren, nachdem jahrelang nur wenige Personen aus Deutschland dorthin abgeschoben werden konnten (www.fluechtlingsrat-bayern.de/aenderung-abschiebungspraxis-irak/)?
e) Erhält die irakische Regierung eine Gegenleistung für die Abschiebungen, und wenn ja, wie sieht diese aus?
f) Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Information zutreffend, dass zwischen deutschen und irakischen Regierungsvertretern eine „umfassende Kooperation“ vereinbart wurde, und wenn ja, was beinhaltet diese genau, und welche Angaben kann die Bundesregierung ggf. zur Umsetzung dieser Vereinbarungen machen?
Wie viele Personen wurden seit 2020 aus Deutschland in den Irak abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Abschiebungen erfolgten per Charterflug (bitte die Flüge einzeln mit Datum auflisten und auch die Fluggesellschaft, die beteiligten Bundesländer, die Zahl der Begleitbeamten, den Abflughafen, den Zielflughafen und die Kosten sowie ggf. Kostenübernahme durch Frontex angeben)?
Wie viele Minderjährige waren unter den Abgeschobenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele der Abgeschobenen seit 2020 über 60 bzw. über 70 Jahre alt waren, und wenn ja, welche?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Familien seit 2020 in den Irak abgeschoben wurden, und wenn ja, welche?
Wie verteilen sich die Abschiebungen in den Irak seit 2020 auf die Bundesländer?
Wie viele der seit 2020 abgeschobenen Personen stammten nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Autonomen Region Kurdistan?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Jesidinnen und Jesiden unter den Abgeschobenen seit 2020 waren, und wenn ja, welche?
Wie viele Abschiebungen in den Irak scheiterten seit 2020 vor bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei, und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte nach Jahren und nach den Gründen differenzieren)?
Bekommen Personen, die in den Irak abgeschoben werden, nach Kenntnis der Bundesregierung ein sogenanntes Handgeld, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte ggf. nach Bundesländern differenziert darstellen)?
Wie viele Personen sind seit 2020 mit einer finanziellen Förderung des Bundes oder der Bundesländer in den Irak ausgereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele Frauen, wie viele Minderjährige waren unter den Ausgereisten?
Bieten deutsche Auslandsvertretungen im Irak aus Deutschland abgeschobenen Personen bzw. aus Deutschland mit einer finanziellen Förderung zurückgekehrten Personen eine Betreuung, Beratung oder Unterstützungsleistungen an, und wenn ja, welche, und gibt es beispielsweise Stipendien oder andere Fördermöglichkeiten, damit abgeschobene Personen die deutsche Schule in Erbil besuchen können?
Gibt es einen Austausch zwischen deutschen und irakischen Behörden über die Situation von aus Deutschland abgeschobenen Personen, und wenn ja, was wurde dort mit welchem Ergebnis besprochen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus, und wenn nein, liegen der Bundesregierung anderweitige Informationen über die Situation von aus Deutschland abgeschobenen Personen im Irak vor, und wenn ja, welche?
Wie hat das BAMF seit 2022 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Irak entschieden (bitte nach Jahren und nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung als unbegründet, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig aufschlüsseln), und wie lauten diese Zahlen für die Gruppe jesidischer Asylsuchender aus dem Irak (bitte hier zusätzlich auch nach Geschlecht differenzieren)?
Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2022 über die Klagen von Asylsuchenden aus dem Irak gegen BAMF-Bescheide entschieden (bitte wie in Frage 16 aufschlüsseln), und wie lauten diese Zahlen für die Gruppe jesidischer Asylsuchender aus dem Irak?
Wie viele ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige mit und ohne Duldung leben derzeit in Deutschland (bitte nach Bundesländern differenziert darstellen, bitte auch nach Duldungsgründen aufschlüsseln)?