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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.09.2025

Aktualisiert

11.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/133322.08.2025

Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren

der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es zu wenig medizinische Schutzausrüstung in Deutschland. Auf dem Weltmarkt gab es einen extremen Nachfrageüberhang. In dieser Situation entschied sich das damalige Bundesministerium für Gesundheit, u. a. mit Open-House-Verträgen selbst in die Beschaffung zu gehen. Schon bald kam es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Lieferanten und der Bundesrepublik Deutschland, die teils noch bis heute andauern, teils auch etwa in Vergleichen endeten. Da bislang die Koalition von CDU, CSU und SPD einen Untersuchungsausschuss wohl ablehnt, sollen mit dieser Kleinen Anfrage wenigstens ein Teilaspekt der Folgen der damaligen politischen Entscheidungen des Bundesministeriums für Gesundheit behandelt und einige Fakten erfragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Bei wie vielen Vergleichen im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren wurde seitens der Bundesregierung bislang die Zustimmung erteilt, und bei wie vielen davon wurde die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nachträglich eingeholt oder erfolgte nicht?

2

Wie hoch war die Gesamtsumme der Zahlungsverpflichtungen des Bundes durch alle Vergleiche, bei denen bislang die Zustimmung erfolgt ist, und wie hoch war dabei die ursprüngliche Forderungssumme der Klagenden?

3

Wie verteilen sich die Summen aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf die Zeiträume bis zum 8. Dezember 2021 und vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025 sowie auf den Zeitraum seitdem?

4

Wie hat sich die Prozessstrategie durch welche Erkenntnisse aus dem Sudhof-Bericht geändert, und ist dies aus Sicht des Bundes erfolgreich?

5

Auf welche Summe beliefen sich bislang die Rechtsanwaltskosten und sonstigen Verfahrenskosten seit 2020 bis heute?

Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Landgericht (LG) Bonn?

Wie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim LG Bonn?

Wie hoch waren die gesamten Sachverständigenkosten beim LG Bonn?

Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Köln?

Wie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim OLG Köln?

Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH)?

Wie hoch waren davon die Rechtsanwaltskosten beim BGH?

Wie hoch waren die Kosten der Verfahren in Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht (VG) Köln, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten?

Wie hoch waren die Kosten der Verfahren in IFG-Angelegenheiten beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten?

Wie hoch waren bei all diesen Verfahren die Rechtsanwaltskosten, aufgeschlüsselt nach Kanzleien?

6

Zu welchen einzelnen Zahlungen in jeweils welcher Höhe wurde der Bund bisher durch Urteil verpflichtet?

7

Welche einzelnen Forderungen in jeweils welcher Höhe konnte der Bund bislang abwenden?

8

Wie hoch ist die Summe der strittigen Forderungen, die sich derzeit noch in Verfahren befinden?

Berlin, den 21. August 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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