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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.10.2025

Aktualisiert

16.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/182425.09.2025

Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen

der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Clara Bünger, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das Leben auf der Straße ist gefährlich. Obdachlose sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche der Angst vor Straftaten gegen sie ausgesetzt. Ohne privaten Schutzraum sind sie im öffentlichen Raum permanent angreifbar. Die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften ist zwar besser, aber deutlich gefährlicher als in einer eigenen Wohnung. Denn zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Gemeinschaftsunterkünfte ein erhöhtes Risiko für Gewalt, Übergriffe und Konflikte aufweisen. Es fehlt an Handlungsempfehlungen zum Thema Gewaltschutz für Unterkünfte wohnungsloser Menschen.

Straftaten gegen Obdachlose sind keine Seltenheit. Im vergangenen Jahr erreichten die Straftaten gegen obdachlose Menschen in Deutschland einen traurigen Höchststand: Bundesweit wurden 2 194 Opfer registriert (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikat ionen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Bund/Opfer/BU-O-14-T941-Beeintrae chtigung_xls.html). Das sind im Durchschnitt über sechs Straftaten pro Tag. Die tatsächliche Fallzahl dürfte wegen einer hohen Dunkelziffer jedoch deutlich höher liegen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) dokumentiert seit 1989 entsprechende Straftaten mittels einer systematischen Presseanalyse. Seit 2022 wird zudem eine Karte der dokumentierten Gewaltfälle gepflegt (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/karte). Die BAG W geht davon aus, dass ein Großteil der Straftaten nicht zur Anzeige gebracht und nicht öffentlich werden. Grund dafür ist demnach das fehlende Vertrauen in die Ermittlungsbehörden oder die Angst vor der Rache der Täter, wenn eine Anzeige erstattet wird (vgl. www.bagw.de/de/themen/gewalt/uebersicht).

Anteilsmäßig am häufigsten von Gewalt betroffen sind Frauen, die auf der Straße leben: 62 Prozent von ihnen haben bereits Gewalterfahrungen gemacht. Die erlebte Form der Gewalt unterscheidet sich geschlechterspezifisch. Frauen sind häufiger Opfer von sexuellen Straftaten und werden häufiger zur Prostitution gezwungen als Männer (vgl. Wohnungslosenbericht 2024, www.bmwsb.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenb ericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Frauen, deren Wohnungslosigkeit häufig in direktem Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt steht, meiden gemischtgeschlechtliche Unterkünfte und nehmen seltener Unterstützungsangebote in Anspruch. Sie sind häufig verdeckt wohnungslos und geraten dadurch oft in (auch sexuelle) Abhängigkeitsverhältnisse (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmi n/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Notunterbringung_Wohn ungloser.pdf).

Die Täter kommen aus unterschiedlichen Kontexten. Ein Teil der Täter ist selbst wohnungslos. Prekäre Lebensbedingungen können zu erbitterten Kämpfen um knappe Ressourcen, wie vermeintlich sichere Schlafplätze, führen. Alle nichtwohnungslosen Täter verbindet das Ziel der Herabwürdigung wohnungsloser Menschen, die sie als minderwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachten. Die Täter sind häufig junge Männer und bei den Motiven finden sich häufig sozialdarwinistische und rechtsextreme Einstellungen. Wohnungslose sind für diese Täter oft leicht erreichbare und besonders schutzlose Opfer (vgl. www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/IDZ_Forschungsberich t_Diskriminierung_und_Hassgewalt_gegen_wohnungslose_Menschen.pdf).

Zu schutzlosen Opfern einer anderen Form von Gewalt werden obdachlose Menschen, weil sie der Gefahr extremer Kälte und Hitze ausgesetzt sind, was gravierende gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod zur Folge haben kann. Diese Form von Gewalt ist aus Sicht der Fragestellenden strukturelle Gewalt, weil Betroffenen kein sicherer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Mit dieser Kleinen Anfrage möchte die fragestellende Fraktion die Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen beleuchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Angriffe auf Einrichtungen für Wohnungslose – darunter Unterkünfte, Notunterkünfte – sowie Schlafplätze sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2018 bekannt (bitte so detailliert wie möglich ausführen und nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Welche dieser Einrichtungen und Schlafplätze wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, infolge der Angriffe unbewohnbar?

b) In welchen weiteren Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht abschließend geklärt werden, ob es sich um Angriffe auf entsprechende Unterkünfte und Schlafplätze handelte?

2

Wie viele Straftaten gegen wohnungslose Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Kalenderjahren in den Bundesländern registriert (bitte nach Geschlecht, untergebrachten Wohnungslosen, verdeckt wohnungslosen Personen und wohnungslosen Personen ohne Unterkunft aufschlüsseln, bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern differenzieren), und in wie vielen weiteren Fällen konnte bislang nicht abschließend festgestellt werden, ob es sich bei den jeweiligen Vorfällen um Straftaten gegen wohnungslose Menschen handelte?

3

Welche regionalen bzw. örtlichen Brennpunkte der Straftaten gegen wohnungslose Menschen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die 25 Brennpunkte mit den meisten Straftaten geschlechterspezifisch auflisten), sind an diesen Brennpunkten nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Tatmotive besonders häufig, und wenn ja, welche?

4

Welches Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten auf wohnungslose Menschen, die auf rechtsextreme Motive zurückzuführen sind?

a) Sind der Bundesregierung dazu regionale bzw. örtliche Brennpunkte bekannt?

b) Welcher Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung dieser Straftaten seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viele Wohnungslose sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 infolge von Polizeieinsätzen ums Leben gekommen (bitte diese Fälle so ausführlich wie möglich schildern)?

6

Wie viele obdachlose Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 infolge von Kälte und Hitze gesundheitliche Schäden erlitten, und wie viele sind daran gestorben (bitte so detailliert wie möglich ausführen)?

7

Welche Schätzungen zur Dunkelziffer von nicht angezeigten Straftaten gegen wohnungslose Menschen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?

8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dunkelziffer bei Straftaten an obdachlosen Menschen zu reduzieren, insbesondere im Hinblick auf mangelnde Anzeigenbereitschaft, und inwieweit ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit den Bundesländern?

9

Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Straftaten an obdachlosen Menschen im Vergleich zur Gesamtaufklärungsquote für vergleichbare Delikte (z. B. Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten zu erhöhen?

10

Welche qualitativen Erkenntnisse oder Expertenschätzungen liegen der Bundesregierung zu den Profilen der Täter (z. B. Alter, Geschlecht, politische Einstellungen) und den konkreten Tatmotiven bei Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen vor?

11

Inwiefern werden zum Schutz von wohnungslosen Menschen mithilfe dieser qualitativen Erkenntnisse (siehe Frage 10) präventive Maßnahmen entwickelt und bzw. oder verbessert, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit oder der Deradikalisierung?

12

Wird die Bundesregierung eine neue wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, um die aktuelle Zunahme der Straftaten gegen wohnungslose Menschen zu erforschen und die nötigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Ursachenforschung zu betreiben oder in Auftrag zu geben, um Erklärungen für den signifikanten Anstieg der Gewalttaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen zu finden?

14

Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem besonderen Schutzbedarf von wohnungslosen Frauen vor sexualisierter und geschlechterbezogener Gewalt nachzukommen?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?

16

Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Nutzung von Opferschutzangeboten durch wohnungslose Menschen vor, und was unternimmt sie, damit die Angebote besser angenommen werden?

17

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, wonach hilfesuchende Obdachlose von Notunterkünften abgewiesen werden (bitte so konkret wie möglich ausführen)?

18

Wie viele Wohnungslosenunterkünfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte auch nach Ländern differenziert darstellen)?

a) Wie viele davon sind spezifische Unterkünfte ausschließlich für wohnungslose Frauen?

b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlen der Wohnungslosenunterkünfte seit 2018 entwickelt?

19

Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Hilfeeinrichtungen zusammen, um eine bessere Datenerfassung und Unterstützung der Opfer zu gewährleisten?

20

Welche Bundeshilfen oder Förderprogramme gibt es für Beratungsstellen und Anlaufstellen, die sich auf die Unterstützung von wohnungslosen Opfern von Straftaten spezialisiert haben (bitte auch nach Kenntnis der Bundesregierung existierende Länderförderprogramme auflisten)?

Berlin, den 19. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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