Deutscher Bundestag Drucksache 21/2430
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1985 –
Beachtung von Kinderrechten durch die Bundeswehr und bei Rüstungsexporten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“
(Kinderrechtskonvention) von 1989 sowie das „2. Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern
an bewaffneten Konflikten“ (Observing-Process-Aid-and-Control (OPAC))
aus dem Jahr 2000 unterzeichnet. Im Jahr 2007 wurden zudem die Pariser
Prinzipien gegen die rechtswidrige Rekrutierung von Kindern für Streitkräfte
oder bewaffnete Gruppen von der Bundesregierung unterzeichnet. In Artikel 3
OPAC wird ausdrücklich die Rekrutierung von Minderjährigen unter 18
Jahren unter den Vorbehalt der Einhaltung von Schutzmaßnahmen, insbesondere
die Bedingung der Freiwilligkeit, gestellt. Auch das „Übereinkommen über
das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit“ (Übereinkommen 182) der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) von 1999 untersagt in Artikel 3a die Zwangsrekrutierung
von Minderjährigen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte des Kindes ist für die
Überwachung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention und des
Fakultativprotokolls zuständig und bewertet in regelmäßigen Abständen die vorgelegten
Jahresberichte der Unterzeichnerstaaten. Auch in der letzten Beurteilung zur
Situation in Deutschland im Jahr 2022 (
www.kinderrechte.de/fileadmin/Redak
tion-Kinderrechte/1_Kinderrechte/1.7_Staatenberichte/Concluding_Observati
ons_DEU_Fassung.pdf) erneuerte der UN-Menschenrechtsausschuss für die
Rechte des Kindes seine deutliche Kritik an der Rekrutierungspraxis der
Bundeswehr und der gezielten Bundeswehrwerbung an Schulen. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Rekrutierung von Minderjährigen zu
verzichten und die Werbung an Schulen zu verbieten. Der UN-Ausschuss fordert,
dass Berichte über sexuellen Missbrauch, sexuelle Belästigung und sonstige
Formen von Gewalt gegen Kinder in den Streitkräften von der Bundeswehr
untersucht werden und die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter
gewährleistet wird. Außerdem soll die Bundesregierung die exportrechtlichen
Verfahren und Vorschriften verbessern, um zu gewährleisten, dass deutsche
Waffen nicht an Staaten oder in Konfliktgebiete geliefert werden, in denen
Streitkräfte und bewaffnete Gruppen entweder Kinder rekrutieren oder ihre
Waffen auch gegen Kinder einsetzen. Der jährliche Bericht der UN-
Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte (
https://docs.un.org/en/S/20
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. Oktober
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
25/247) liefert einen Überblick über die gravierendsten Verletzungen von
Kinderrechten in bewaffneten Konflikten und benennt die Staaten und
bewaffneten Gruppen, die aktiv gegen die Kinderrechtskonvention verstoßen.
Seit dem jüngsten Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses für die Rechte
des Kindes hat die Bundesregierung augenscheinlich keine Anstrengungen
unternommen, um die genannten Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), der die Grundlagen für eine
verpflichtende Erfassung und Musterung von jungen Männern schaffen soll und weiterhin
einen freiwilligen Militärdienst von Minderjährigen erlaubt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Bundesregierung hält zudem ihre auf Bundestagsdrucksache 18/7032
abgedruckten Erwiderungen zur Vorbemerkung der Fragesteller in vollem Umfang
aufrecht.
1. Wie viele Minderjährige wurden von der Bundeswehr seit 2022
angeschrieben und mit Informationsmaterial beschickt (bitte nach Jahren und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der
Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/918 verwiesen.
2. Wie viele dieser Briefe enthielten einen QR-Code?
Alle Anschreiben sind mit einem QR-Code versehen., um Interessierten den
Zugang zu weiterführenden Informationen über den Arbeitgeber Bundeswehr
auf der Karriereseite der Bundeswehr zu erleichtern.
3. Wie viele Minderjährige haben den QR-Code auf den
Bundeswehrwerbematerialien genutzt und ein Onlineformular ausgefüllt?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022
von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einer Übermittlung ihrer Daten u. a.
an die Bundeswehr nach § 36 des Bundesmeldegesetzes zu
widersprechen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass
Minderjährige und ihre Erziehungsberechtigten rechtzeitig über das Recht
informiert werden, der Datenübermittlung an die Bundeswehr nach dem
Bundesmeldegesetz zu widersprechen?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Datenübermittlung an das BAPersBw unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr
nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes bei der jeweils zuständigen
Meldebehörde widersprochen haben. Das BAPersBw löscht die Daten, wenn die
Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach
der erstmaligen Speicherung der Daten.
Auf den Zeitpunkt, wann eine Person auf die Widerspruchsmöglichkeit
aufmerksam wird, hat die Bundesregierung keinen Einfluss. In den vergangenen
Jahren lagen die Löschanträge durchschnittlich bei einer Quote von etwa
0,02 Prozent aller angeschriebenen Personen, also bei etwa 100 bis 150
Anträgen pro Jahr. Eine statische Erfassung der Bundesländer im Sinne der
Fragestellung erfolgt nicht.
6. Wie viele Minderjährige wurden seit Januar 2022 bei der Bundeswehr
gemustert (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Eine sogenannte Musterung gibt es seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im
Jahre 2011 nicht mehr. Alle Bewerbenden für eine militärische Laufbahn
durchlaufen ein umfassendes Eignungsfeststellungsverfahren in den
Assessmenteinrichtungen der Bundeswehr. Die Bundeswehr stellt nur diejenigen ein,
die sich mit den Chancen und Risiken des Soldatenberufes befasst haben und
hierfür geeignet sind.
Eine statistische Erfassung, wie viele Minderjährige ein Assessment für eine
militärische Laufbahn durchlaufen, erfolgt nicht.
7. Wie viele Minderjährige haben seit Januar 2022 ihren Dienst bei der
Bundeswehr angetreten als
a) Freiwillig Wehrdienstleistende,
b) Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
(bitte jeweils nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2022 bis 2024 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Ali Al-Dailami auf
Bundestagsdrucksache 20/5183, auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Ali Al-
Dailami auf Bundestagsdrucksache 20/10170 und auf die Schriftliche Frage 71
der Abgeordneten Zaklin Nastic auf Bundestagsdrucksache 20/14639
verwiesen.
Die Angaben für das Jahr 2025 bis einschließlich 31. August 2025 können
nachfolgender tabellarischer Aufstellung entnommen werden:
Freiwillig Wehrdienstleistende (bei Einstellung 17 Jahre alt)
männlich weiblich
740 130
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit (bei Einstellung 17 Jahre alt)
männlich weiblich
590 80
Alle Werte sind auf Zehnerstellen gerundet.
8. Wie viele der Minderjährigen seit Januar 2022
a) haben ihren Dienst vorzeitig abgebrochen,
b) mussten den Dienst aufgrund gesundheitlicher Gründe vorzeitig
beenden,
c) wurden von der Bundeswehr vorzeitig entlassen
(bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Angaben können nachfolgender tabellarischer Aufstellung entnommen
werden:
2022 2023 2024
2025
(Stand: 31.
August)
m w m w m w m w
Widerruf während der ersten
sechs Dienstmonate
278 52 360 74 293 51 135 32
Entlassung durch die
Bundeswehr während der ersten sechs
Dienstmonate
47 7 15 7 41 10 36 4
Von den zuvor genannten aus
gesundheitlichen Gründen
3 1 3 19 6 22 2
9. Wie viele Suizide und Suizidversuche hat die Bundeswehr seit 2022
erfasst, und wie viele davon betrafen jeweils Minderjährige (bitte nach
Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Seit 2022 wurden insgesamt 95 Meldungen über Suizide von
Bundeswehrangehörigen erfasst. Im Einzelnen:
– 2022: 27 Meldungen insgesamt, 24 von männlichen und drei von
weiblichen Bundeswehrangehörigen, keine von Minderjährigen.
– 2023: 27 Meldungen insgesamt, 26 von männlichen und eine von
weiblichen Bundeswehrangehörigen. Eine Meldung entfiel auf einen männlichen
Minderjährigen.
– 2024: 23 Meldungen insgesamt, 19 von männlichen und vier von
weiblichen Bundeswehrangehörigen; keine von Minderjährigen.
– 2025: Bisher 18 Meldungen insgesamt, 17 von männlichen und eine von
weiblichen Bundeswehrangehörigen, keine von Minderjährigen.
Seit 2022 gab es insgesamt 300 Meldungen über mögliche Suizidversuche von
Bundeswehrangehörigen. Im Einzelnen:
– 2022: 77 Meldungen insgesamt, 71 von männlichen und sechs von
weiblichen Bundeswehrangehörigen; keine von Minderjährigen.
– 2023: 82 Meldungen insgesamt, 68 von männlichen und 14 von weiblichen
Bundeswehrangehörigen. Je eine Meldung entfiel auf einen männlichen und
eine weibliche Minderjährige.
– 2024: 79 Meldungen insgesamt, 69 von männlichen und zehn von
weiblichen Bundeswehrangehörigen. Eine Meldung entfiel auf eine weibliche
Minderjährige.
– 2025: 62 Meldungen insgesamt, 53 von männlichen und neun von
weiblichen Bundeswehrangehörigen. Zwei Meldungen davon entfielen auf
männliche Minderjährige.
10. Wie viele Minderjährige in der Bundeswehr waren seit 2022 von
sexueller Gewalt oder Missbrauch betroffen (bitte nach Jahren und Geschlecht
aufschlüsseln)?
11. Welche strafrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen erfolgten in
diesen Fällen?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Statistik vor. Strafrechtliche
Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der jeweiligen
Bundesländer.
12. Wie viele Unfälle und Verletzungen gab es bei Minderjährigen in der
Bundeswehr seit 2022 (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Auf die Gruppe der minderjährigen Bundeswehrangehörigen, sowohl zivil als
auch militärisch, entfielen seit 2022 insgesamt 98 Unfallanzeigen nach dem
Siebten Buch Sozialgesetzbuch.
Im Einzelnen:
– 2022: 20 Meldungen insgesamt, 14 von männlichen und sechs von
weiblichen minderjährigen Bundeswehrangehörigen.
– 2023: 24 Meldungen insgesamt, 19 von männlichen und fünf von
weiblichen minderjährigen Bundeswehrangehörigen.
– 2024: 32 Meldungen insgesamt, 25 von männlichen und sieben von
weiblichen minderjährigen Bundeswehrangehörigen.
– 2025: Bisher 22 Meldungen insgesamt, 17 von männlichen und fünf von
weiblichen minderjährigen Bundeswehrangehörigen (Stand: 8. Oktober
2025).
13. Wie viele Fälle von Dienstvergehen von Minderjährigen wurden seit
2022 erfasst (bitte nach Jahren und Geschlecht und Art des Vergehens
aufschlüsseln)?
Die Angaben können nachfolgender tabellarischer Aufstellung entnommen
werden.
Art des Vergehens 2022 2023 2024 2025
m w m w m w m w
Dienstvergehen nach dem Soldatengesetz 12 1 15 4 19 3 16 3
Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen
Dienstleistung
2 0 1 2 4 0 8 1
Dienstvergehen, die gleichzeitig Verstöße gegen das
Strafgesetzbuch enthalten
4 0 8 0 4 0 5 0
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 1 0 0 0 0 0 0 0
GESAMT 19 1 24 6 27 3 29 4
Stichtag für die Angaben für 2025 ist der 31. August 2025.
14. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen
eine Umsetzung der Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses
für die Rechte der Kinder vom 23. September 2022, die vorsehen, auf die
gezielte Werbung von Minderjährigen u. a. an Schulen sowie die
Einberufung von Minderjährigen zu verzichten?
Weder die Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr noch andere
Maßnahmen sind auf minderjährige Bewerberinnen und Bewerber ausgerichtet. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Wie will die Bundesregierung in Zukunft gewährleisten, dass die von der
Bundeswehr angesprochenen Minderjährigen entsprechend Artikel 3
Absatz 3 des 2. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte
des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten
Konflikten unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten vollumfassend
über die Chancen und Risiken eines Wehrdienstes aufgeklärt werden?
Die Bundesregierung ist sich des besonderen Schutzbedürfnisses von unter 18-
Jährigen in besonderem Maße bewusst. Die Bundeswehr stellt daher auch
zukünftig ausschließlich sich freiwillig bewerbende Minderjährige mit frühestens
17 Jahren in die Streitkräfte ein. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, darf nur mit der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter in die
Streitkräfte aufgenommen werden.
Die Karriereberatung ermöglicht es Interessierten, alle Fragen zum Thema
Arbeitgeber Bundeswehr zu stellen. Zu den Beratungsgesprächen sind nicht nur
die Interessierten selbst, sondern auch Erziehungsberechtigte, Angehörige und
sonstige Begleitpersonen willkommen. Ziel ist es, bestmöglich und
vollumfänglich zu informieren. Die Bundeswehr stellt nur diejenigen ein, die sich mit
den Chancen und Risiken des Soldatenberufes befasst haben. Bewerbende
durchlaufen ein umfassendes physisches und psychologisches
Eignungsfeststellungsverfahren.
16. Welchen unverzichtbaren Beitrag leisten die minderjährigen Rekrutinnen
und Rekruten zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, und welche
Nachteile für die nationale Sicherheit wären zu befürchten, wenn man
stattdessen nur Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres mustert
und einberuft?
17. Für den Fall, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den
Beitrag von minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten als unverzichtbar
einstuft, auf welchen Untersuchungen und Studien basiert diese
Einstufung?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Aufgrund der sicherheitspolitischen Lage ist eine weitreichende Steigerung der
personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zwingend erforderlich. Zur
Personalgewinnung sind – stets unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen – grundsätzlich alle Potenziale auszuschöpfen. Rund 10
Prozent aller eingestellten Soldatinnen und Soldaten waren im Jahr 2024 bei
Dienstantritt noch nicht volljährig. Die 17-jährigen Soldatinnen und Soldaten
leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Einsatzbereitschaft.
18. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die mit dem Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz (WDModG) geplanten neuen gesetzlichen
Bestimmungen noch vereinbar mit der Aussage der Bundesregierung:
„Deutschland vollzieht seine Einstellungspraxis vollständig im Einklang mit den
eingegangenen völkerrechtlichen Abkommen zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen und stellt nur sich freiwillig bewerbende 17-Jährige als
Soldaten und Soldatinnen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
ein“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/11991, S. 2)?
Ja.
19. Plant die Bundesregierung, im WDModG die Vorgaben von Artikel 3
OPAC über die freiwillige Rekrutierung von Minderjährigen weiterhin
umzusetzen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Ja.
20. An welche Staaten, deren Militär- und teilweise Sicherheitsbehörden im
aktuellen Jahresbericht der Sonderbeauftragten zu Kindern und
bewaffneten Konflikten vom 17. Juni 2025 wegen schwerer Verstöße gegen
Kinder aufgeführt werden (DR Kongo, Israel, Myanmar, Somalia,
Südsudan, Sudan, Syrien, Russland), hat Deutschland seit 2022
a) Rüstungsexporte genehmigt,
Für die Jahre 2022 bis 2024 wird auf den jeweiligen Bericht der
Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter
(„Rüstungsexportbericht“) verwiesen.
Die Angaben im Sinne der Fragestellung sind für den Zeitraum vom 1.
Januar 2025 bis 30. September 2025 der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Land Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
Israel 2025 90 94 876 600
Somalia 2025 3 (Endverwendung: Bank, EU-Mission, UN-
Mission)
489 870
Südsudan 2025 1 (Endverwendung: Botschaft) (siehe Erläuterung)
Syrien, Arabische
Republik
2025 5 (Endverwendung: EU-Delegation, UN-
Mission)
2 164 317
Erläuterung:
Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Genehmigungswert dann ab,
wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf den
Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die
so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den
Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in
unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl.
Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Dies trifft für das Land Südsudan zu.
Für die Länder der Demokratischen Republik Kongo und Sudan liegen für den
Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. September 2025 keine genehmigten
Rüstungsexporte vor.
b) tatsächlich Kriegswaffen geliefert,
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das
Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt
Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-
Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im
Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren
umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Die Außenhandelsstatistik
für das Berichtsjahr 2025 liegt aktuell bis einschließlich des Berichtsmonats
Juli 2025 vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer
Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten
der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in
unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass
eine zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von
Genehmigungswerten oder der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines
Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Rüstungsexportpolitik
ist.
Der einzige in der Fragestellung genannte Staat, in den im genannten Zeitraum
tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen erfolgten, ist Israel. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass anhand der erfragten Einzelangaben eine Re-
Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist daher
nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen
Auskünfte zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort
enthalten.* Daten zu Stückzahlen bei tatsächlichen Ausfuhren werden nicht erhoben
und können daher nicht mitgeteilt werden.
c) Kleine und Leichte Waffen gemäß Beschluss der UN-
Vollversammlung „International Instrument to Enable States to Identify and Trace,
in a Timely and Reliable Manner, Illicit Small Arms and Light
Weapons“ (A/60/88) aus dem Jahr 2005 genehmigt und geliefert
(bitte jeweils nach Jahren, Genehmigungswert und Stückzahl
aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung von Kleinwaffen und Leichten Waffen erfolgt
gemäß den Definitionen des Rüstungsexportberichts bzw. der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Im Übrigen wird zur Beantwortung der Frage auf den Rüstungsexportbericht
2023 verwiesen.
21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die
gelieferten Rüstungsgüter und Kriegswaffen nicht bei den
Kinderrechtsverletzungen eingesetzt werden, und in wie vielen Fällen hat die
Bundesregierung Anstrengungen unternommen, die Verwendung der gelieferten
Rüstungsgüter vor Ort zu überprüfen?
Im Rahmen der Genehmigung oder Versagung von Ausfuhrgenehmigungen
wird jeder Export-Einzelfall geprüft. Die Demokratische Republik Kongo,
Myanmar, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien und Russland sind durch
grundsätzliche Ausfuhrverbote gemäß § 74 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung
erfasst.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
22. In welchen der in Frage 20 erwähnten Staaten hat die Bundesregierung
Angehörige der Militär- und bzw. oder Sicherheitsbehörden ausgebildet
oder die Ausbildung finanziell und logistisch unterstützt?
23. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass keine
Minderjährigen in diesen Sicherheitsbehörden ausgebildet worden sind?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Ausbildungsunterstützung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht.
24. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Sicherheitsbehörden der in Frage 20 aufgeführten Staaten seit 2022 Verstöße im Sinne der
UN-Sicherheitsratsresolution 1612 aus dem Jahr 2005 begangen
(Rekrutierung von Kindern, Entführung und Verschleppung von Kindern,
Tötung und Verstümmelung von Kindern, sexuelle Gewalt gegen Kinder,
Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Verweigerung des Zugangs zu
humanitärer Hilfe)?
Die Bundesregierung verweist zur Einschätzung von Verstößen im Sinne der
VN-Sicherheitsratsresolution 1612 und ihrer Folgeresolutionen auf die
jährlichen Berichte des VN-Generalsekretärs („Children and armed conflict in
[country]– Report of the Secretary-General“, abrufbar unter
https://childrenand
armedconflict.un.org/).
25. Wenn Frage 24 mit Ja beantwortet wird, welche Konsequenzen hat die
Bundesregierung jeweils daraus für die Genehmigung und Lieferung von
Rüstungsgütern sowie die gemeinsame Ausbildung mit diesen
Sicherheitsbehörden gezogen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333