BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Rechtsextremisten auf der Flucht

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.11.2025

Aktualisiert

18.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/229317.10.2025

Rechtsextremisten auf der Flucht

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Nach Angaben der Bundesregierung bestanden zum 30. September 2024 bundesweit insgesamt 730 offene nationale, nichtvollstreckte Haftbefehle gegen insgesamt 555 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. 27 dieser Haftbefehle lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Weitere 162 Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Beleidigung. Vor allem in Fällen von Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) unterzogen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14474). Insgesamt hielten sich zum 30. September 2024 103 Personen, die dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) zugeordnet werden und gegen die mindestens ein offener Haftbefehl bestand, im Ausland auf (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte, Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind, sind im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte?

2

Gegen wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten 103 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind und die sich zum 30. September 2024 im Ausland aufgehalten haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Oberlandesgerichte Auslieferungshaftbefehle angeordnet?

3

Wie viele der offenen Haftbefehle gegen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannten 103 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind und die sich zum 30. September 2024 im Ausland aufgehalten haben, konnten inzwischen vollstreckt werden oder haben sich auf andere Art und Weise erledigt (bitte nach Anzahl der Personen und Anzahl der vollstreckten Haftbefehle aufschlüsseln)?

4

Wurde der in der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14474 genannte Haftbefehl einer ausländischen Behörde zwecks Auslieferung in der Zwischenzeit vollstreckt?

a) Welcher Staat hat die Auslieferung beantragt?

b) Welche Tat wurde dem Verfolgten zur Last gelegt?

5

Wie viele offene Haftbefehle ausländischer Behörden zwecks Auslieferung gegen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, bestehen zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage?

6

Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, wurden im Jahr 2024 und im Jahr 2025 aufgrund von Haftbefehlen ausländischer Behörden zwecks Auslieferung insgesamt an ausländische Behörden überstellt?

7

Wie viele internationale Fahndungen von ausländischen Behörden (Strukturierte Informationssammlung [SIS]/Interpol) zu Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden, liegen zum Erhebungsstichtag vor (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)?

8

Wie viele Personen, gegen die offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle bestehen und die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind, halten sich zum Erhebungsstichtag nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?

a) Gegen wie viele der Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

b) Gegen wie viele dieser Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

c) Wie viele der Personen halten sich in einem Land auf, aus dem eine Auslieferung oder Überstellung nicht erreicht werden kann?

d) Wie viele der Personen sind als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft?

e) In welche Kategorien (Haftbefehle zur Strafvollstreckung, Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens, Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung, Haftbefehle zur Unterbringung) untergliedern sich die Haftbefehle?

9

Wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Erhebungsstichtag international zur Fahndung ausgeschrieben?

a) Bei wie vielen Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse darüber vor, in welchem Land sich die Person aufhält (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?

b) Bei wie vielen Personen bestehen offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, gegen wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, ein EU-Haftbefehl besteht?

11

Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit offenen Haftbefehlen stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr und den Sachverhalt einbringende Behörde bzw. einbringendes Bundesland aufschlüsseln)?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, die Verjährung nach § 79a Nummer 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) ruht?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei wie vielen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, die Verjährung nach § 79b StGB verlängert wurde?

14

Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können, wurden durch die Bundespolizei in den Jahren 2024 und 2025 bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Kontrollen festgestellt (bitte einzeln nach Jahr aufschlüsseln)?

a) Gegen wie viele dieser Personen lagen offene Haftbefehle vor?

b) Bei wie vielen Personen wurden dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände aufgefunden?

Berlin, den 16. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen