Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der Taliban
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge steht die Bundesregierung kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Taliban. Diese soll regelmäßige Abschiebungen von Menschen ermöglichen, die in Deutschland strafrechtlich verurteilt wurden. Hierzu führten Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) Anfang Oktober 2025 Gespräche mit Vertretern der Taliban in der afghanischen Hauptstadt Kabul. Das BMI wurde bei diesen Verhandlungen durch zwei Beamte aus der für die Bundespolizei zuständigen Abteilung vertreten. Zuvor hatten Anfang September 2025 bereits Gespräche zwischen Vertretern des BMI und Taliban-Vertretern in Doha stattgefunden, bei denen eine „grundlegende Einigung“ erzielt worden sei. Die Taliban unterhalten in der katarischen Hauptstadt ein Verbindungsbüro, mit dem die Bundesregierung regelmäßig in Kontakt steht (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-mitarbeiter-des-innenministeriums-von-alexander-dobrindt-fuehren-gespraeche-mit-taliban-in-kabul-a-5c315a57-893f-4669-811e-b9c994e67f26). Das BMI geht davon aus, dass noch in diesem Jahr weitere Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden können. Bei den Gesprächen Anfang Oktober 2025 sei es vor allem um „technische Details“ gegangen, etwa um die Begleitung der Flüge durch die Bundespolizei und die Übergabe der abgeschobenen Personen an Vertreter der Taliban. Auch seien Abschiebungen mit Linienflügen mit Zwischenlandung in einem Drittstaat besprochen worden. Nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ sollen die Taliban der Bundesregierung ferner zugesichert haben, dass die Rückkehrenden in Afghanistan keine Strafverfolgung oder gar die Todesstrafe fürchten müssten (ebd. sowie www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregierung-taliban-100.html).
Trotz der regelmäßigen Gespräche mit Vertretern der Taliban vertritt die Bundesregierung die Position, dass es sich lediglich um „technische Kontakte“ und nicht um diplomatische Beziehungen handele. Die Bundesregierung erkenne die „De-facto-Regierung der Taliban“ weiterhin nicht als legitime Regierung an. Nichtsdestotrotz hat das Auswärtige Amt zwei von den Taliban entsandte Vertreter als Konsularbeamte akkreditiert, die an den Konsulaten in Berlin und Bonn tätig werden sollen. In Presseberichten wurde dies als Gegenleistung für die Sammelabschiebung nach Afghanistan Mitte Juli 2025 gewertet. Das bisherige Personal des afghanischen Generalkonsulats in Bonn, das noch von der vorherigen Regierung Afghanistans eingesetzt worden war, erklärte aus Protest gegen diesen Schritt geschlossen seinen Rücktritt (https://taz.de/Abschiebungen-nach-Afghanistan/!6117071/). Sämtliche Unterlagen des Generalkonsulats sollten nach eigenen Angaben dem Auswärtigen Amt übergeben werden, um sie vor dem Zugriff der Taliban zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Sind Medienberichte zutreffend, wonach zwei Vertreter des BMI aus der für die Bundespolizei zuständigen Abteilung an den Gesprächen mit den Taliban in Afghanistan beteiligt waren, und wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
Waren weitere Vertreter der Bundesregierung oder anderes Personal bei den Gesprächen in Kabul dabei, und wenn ja, welche?
Worüber wurde konkret verhandelt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Wurde insbesondere „nur“ über Abschiebungen von sogenannten Straftätern und Gefährdern gesprochen oder auch über Abschiebungen nicht straffällig gewordener Personen?
Was genau versteht die Bundesregierung unter „Straftätern“ oder „Gefährdern“ in diesem Zusammenhang (bitte ausführen, ob z. B. jede rechtskräftige Verurteilung ausreichend sein soll oder eine bestimmte Schwere der Straftat vorausgesetzt wird)?
Hat das BMI geprüft, ob unter seinen Gesprächspartnern international mit Haftbefehl gesuchte Personen waren, und wenn ja, welche waren dies?
Gab es vorab interne Vorgaben für den Umgang mit solchen Personen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines Taliban-Sprechers, dass die Gespräche in „angenehmer Atmosphäre“ stattfanden und gut und positiv verlaufen seien (www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregierung-taliban-100.html; bitte erläutern)?
Hat es eine Zusicherung der Taliban gegeben, dass abgeschobenen Personen in Afghanistan keine Strafverfolgung drohe, wenn ja, ist diese Zusicherung nach Auffassung der Bundesregierung verlässlich, wenn ja, worauf stützt sie diese Einschätzung, und wenn es keine solche Zusicherung gegeben hat, hat sich die Bundesregierung um eine entsprechende Zusicherung bemüht?
Wird den Taliban vor einer Abschiebung bekannt gegeben, wegen welcher Straftaten Betroffene verurteilt wurden?
Welche Daten zu den abzuschiebenden Personen genau erhalten die Taliban vor oder im Verlauf einer Abschiebung?
Wie genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die biometrische Erfassung und Überwachung von abgeschobenen Straftätern durch die Taliban in der Praxis verlaufen (www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregierung-taliban-100.html; bitte erläutern)?
Wenn sie hierzu keine Kenntnis hat, hat sie versucht, sich solche Informationen in den Gesprächen mit Taliban-Vertretern zu beschaffen?
Haben die Vertreter des BMI mit den Taliban besprochen, wie genau in Afghanistan mit abgeschobenen Straftätern umgegangen werden wird (und wenn nein, warum nicht)?
Was bedeutet es nach Auffassung der Bundesregierung, wenn mit diesen „nach den Regeln der Scharia“ umgegangen werden soll, wie ein Taliban-Sprecher erklärte?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass abgeschobene Straftäter in Afghanistan erneut nach den Regeln der Scharia bestraft oder unmenschlich behandelt werden, worauf stützt sie ihre Auffassung hierzu, und was ist hierzu mit den Taliban ggf. besprochen oder vereinbart worden (bitte im Detail darlegen)?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der Personen bekannt, die Ende August 2024 bzw. im Juli 2025 aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben wurden?
Wenn die Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse hat, hat sie sich darum bemüht, solche Informationen zu beschaffen, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die 2024 bzw. 2025 aus Deutschland nach Afghanistan abgeschobenen Personen biometrisch erfasst und überwacht werden (bitte erläutern)?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zu Planungen bezüglich eines „Wiedereingliederungsprogramms“ machen, das sie nach einem Bericht des „Spiegels“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistanmitarbeiter-des-innenministeriums-von-alexander-dobrindt-fuehren-gespraeche-mit-taliban-in-kabul-a-5c315a57-893f-4669-811e-b9c994e67f26) aufsetzen möchte, um die Integration abgeschobener Personen in Afghanistan zu unterstützen?
Ist die Bundesregierung bereits in Gesprächen mit Drittstaaten, um Abschiebungen mit Linienflügen nach Afghanistan mit Umstieg in diesen Staaten zu ermöglichen?
Wenn ja, mit welchen Staaten, und was ist der Stand der Gespräche?
Wenn nein, gibt es dazu schon Planungen, und mit welchen Drittstaaten?
Welche weiteren Staaten außer der Bundesrepublik Deutschland innerhalb und außerhalb der EU haben nach Kenntnis der Bundesregierung von den Taliban entsandte Vertreter akkreditiert, und welche haben diese auch für konsularische Tätigkeiten akzeptiert?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das bisherige Personal des afghanischen Generalkonsulats in Bonn aus Protest gegen die Akkreditierung der von den Taliban entsandten Konsularbeamten geschlossen seinen Rücktritt erklärte, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass den Taliban sensible Daten über in Deutschland lebende Afghaninnen und Afghanen und bzw. oder ihre Angehörigen in Afghanistan in die Hände fallen, wenn sie die Konsulate in Berlin und Bonn übernehmen, wie dies die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalkonsulats in Bonn in einer Erklärung äußerten (www.afghanconsulatebonn.de/public_docs/Press-Release-German.pdf; bitte begründen), wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Daten bzw. die Personen zu schützen, und wenn nein, warum nicht?
Sind dem Auswärtigen Amt durch das Bonner Generalkonsulat Unterlagen übergeben worden, wenn ja, wie geht das Auswärtige Amt mit den ihm vom Bonner Generalkonsulat übergebenen Unterlagen, Vermögenswerten, Ausrüstungen und Fahrzeugen um, wird sie diese Unterlagen, Gegenstände usw. insbesondere dem Taliban-Regime zur Verfügung stellen, wenn ja, welche und unter welchen Bedingungen, und wenn nein, was wird hiermit geschehen?
Wenn Frage 18 bejaht wird, sind unter den vom Generalkonsulat in Bonn dem Auswärtigen Amt übergebenen Unterlagen z. B. auch Reisepässe afghanischer Staatsangehöriger, die etwa zur Verlängerung abgegeben wurden, und wenn ja, was geschieht mit diesen Unterlagen?
Welche Auswirkungen hat es auf die aufenthaltsrechtliche Frage, ob es afghanischen Staatsangehörigen, insbesondere anerkannt Schutzberechtigten, zuzumuten ist, zur Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses oder wegen anderer konsularischer Dienste in der afghanischen Botschaft bzw. in einem afghanischen Konsulat vorzusprechen, wenn Vertreter der Taliban diese konsularischen Dienste beaufsichtigen bzw. organisieren und damit Zugang zu entsprechenden Daten erhalten (bitte ausführen)?
Hat das BMI den Bundesländern zu dieser Frage bereits Hinweise, Informationen oder Handlungsempfehlungen übermittelt, wenn ja, welche (bitte mit Datum ausführen), und wenn nein, sind solche Hinweise geplant?
Hält es die Bundesregierung insbesondere für Menschen, die vor dem Taliban-Regime nach Deutschland geflohen sind und hier einen Schutzstatus erhalten haben, für zumutbar, bei einer Botschaft bzw. in einem Konsulat vorzusprechen, die bzw. das von Vertretern der Taliban verwaltet wird (bitte begründen)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass das Taliban-Regime durch konsularische Dienste in Deutschland versuchen könnte, Einnahmen zu erzielen (bitte begründen), und ist es nach Auffassung der Bundesregierung legitim und rechtens, wenn afghanische Geflüchtete sich mit dieser Begründung weigern, in einer afghanischen Botschaft oder in einem Konsulat vorzusprechen und insbesondere dort kostenpflichtige konsularische Dienste in Anspruch zu nehmen?
Was ist der Bundesregierung zu den aktuellen Kosten gängiger konsularischer Dienste in afghanischen Vertretungen bekannt (Passbeantragung und Passverlängerung usw.)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob geplant ist, auf dem Grundstück der afghanischen Botschaft in Berlin-Grunewald die Flagge des „Islamischen Emirats Afghanistan“ zu hissen (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/10/berlin-grunewald-botschaft-afghanistan-taliban-flagge.html), wie wird sie hierauf reagieren, und wird sie insbesondere entsprechend aktive Botschaftspersonen zu „Personae non gratae“ erklären und die diplomatischen Beziehungen abbrechen, wie es der Völkerrechtler Prof. Dr. Markus Kotzur von der Universität Hamburg als mögliche Reaktion benannt hat, oder ist seine Einschätzung zutreffend, dass das „sicher politisch nicht gewünscht“ ist, mutmaßlich, weil dies den geplanten Abschiebungen entgegenstehen könnte (ebd.)?
Bleibt die Bundesregierung bei der Einschätzung, dass sie lediglich technische Kontakte zu den Taliban unterhält (bitte begründen)?
Was erwidert sie auf den Eindruck der Fragestellenden, dass sie längst auf dem Weg ist, die Taliban als legitime afghanische Regierung anzuerkennen?
Von welchen Kriterien macht sie diesen Schritt ggf. abhängig?
Wie hat sich die politische, ökonomische und humanitäre Lage in Afghanistan nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 entwickelt (bitte differenziert antworten und z. B. auch auf Unterschiede zwischen Städten und ländlichen Regionen eingehen)?
Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan?
Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hingerichtet?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Folter in Afghanistan, und wenn ja, welche?
Wie genau sehen die Bemühungen der Bundesregierung um Menschenrechte, die Rechte von Frauen und Kindern und die Stärkung der Zivilgesellschaft konkret aus (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/afghanistan-node/bilateral-204680)?
Wurden in diesen Bereichen nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung in den letzten Jahren Erfolge erzielt, und wenn ja, welche?
Sind Berichte zutreffend, wonach es bei den Gesprächen Anfang Oktober 2025 in Kabul nicht nur um Abschiebungen ging, sondern auch um das Thema „Drogenproblematik“ (www.tagesschau.de/ausland/asien/bundesregierung-taliban-100.html), und wenn ja, was genau wurde besprochen bzw. vereinbart?