BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.11.2025

Aktualisiert

05.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/243928.10.2025

Internet-Domains des Bundes und deren Bedeutung zur Vermeidung von Desinformation und Betrug

der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Betrug und Desinformation sind ständige Risiken im digitalen Raum. Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte können leicht dazu verleitet werden, sensible Informationen preiszugeben, betrügerische Dienste aufzurufen oder einer Desinformationsstrategie anheimzufallen. Die Risiken sind insbesondere dann schwer erkennbar und folgenschwer, wenn es gelingen kann, die Präsenz einer Autorität, zu der eine große Abhängigkeit der Bevölkerung besteht, vorzutäuschen. Das können böswillige Akteure beispielsweise dadurch erreichen, indem sie Domains registrieren, die den Anschein erwecken, von einer offiziellen Stelle betrieben zu werden (www.spiegel.de/netzwelt/web/domainstreit-der-kanzler-bekommt-seine-adresse-zurueck-a-277035.html). Denkbar ist auch die Zweckentfremdung ehemals von offiziellen Stellen genutzter Domains. Die Bundesregierung trägt nach Ansicht der Fragestellenden Verantwortung in besonderer Weise, einen Missbrauch dieser Art zu verhindern. Andernfalls könne es neben Betrug und Desinformation auch zur einem Vertrauensverlust in den Staat selbst kommen. Die vertrauenswürdige Präsenz des Staates im digitalen Raum wird wesentlich über dessen Webauftritt auf eigenen Websites wahrgenommen. Dieser erfordert dementsprechend ein hohes Schutzniveau vor Missbrauch. Im Folgenden sollen deshalb die Organisation hinsichtlich der Domains des Bundes und Strategien gegen Betrug und Desinformation erfragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele und welche Domains nutzt die Bundesregierung einschließlich ihrer nachgelagerten Behörden?

a) Seit wann werden diese Domains jeweils genutzt?

b) Welche jährlichen Kosten entstehen für die jeweiligen Domains (bezogen auf das Jahr 2024), und wie schätzt die Bundesregierung die Kostenentwicklung ein?

c) Welche Kosten sind 2024 durch die Registrierung von Domains entstanden, und wie schätzt die Bundesregierung die Kostenentwicklung diesbezüglich ein?

d) Über welche Dienstleister sind die Domains jeweils wo registriert?

e) Unter welchen dieser Domains sind Websites oder Webanwendungen öffentlich aufrufbar?

f) Welche Domains sind zur ausschließlich internen Nutzung bestimmt?

2

Welche Domains werden nicht mehr für Webauftritte genutzt, deren Inhaber aber weiterhin der Bund ist?

3

Welche Vorschriften gibt es für nicht mehr genutzte Domains des Bundes, um Nachahmung, Missbrauch und Desinformation zu verhindern?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vormals durch Bundesbehörden genutzte Domains nach deren Aufgabe von Dritten genutzt wurden, und wenn ja, welche Fälle sind das, und in wie vielen dieser Fälle fand oder findet eine aus Sicht der Bundesregierung irreführende oder missbräuchliche Nutzung statt?

a) In welchen Fällen ist die Bundesregierung gegen missbräuchlich genutzte Domains vorgegangen und mit jeweils welchem Ergebnis?

b) Welche Motive sieht die Bundesregierung hinter der bereits aufgetretenen missbräuchlichen Nutzung?

5

Wie bewertet die Bundesregierung Fälle, bei denen es sich nicht um vom Bund früher oder aktuell genutzte Domains handelt, die jedoch zur offensichtlich missbräuchlichen Suggestion eines Webauftritts des Bundes genutzt wurden oder werden?

a) Wie hat sich die Anzahl derartiger der Bundesregierung bekannt gewordener Fälle in den vergangenen Jahren entwickelt?

b) Mit welcher Strategie eignet sich die Bundesregierung zur möglichen Desinformation durch Dritte geeignete Domains präventiv selbst an oder erwirbt diese, und welche Bundesbehörde ist zuständig dafür?

c) In wie vielen Fällen gelingt es der Bundesregierung derzeit nicht, in den Besitz einer Domain zu gelangen, obwohl sie dies anstrebt, und in wie vielen Fällen davon ist das vordergründige Motiv des geplanten Erwerbs die Prävention vor Missbrauch und Desinformation?

d) Welche Kosten sind 2024 durch den Erwerb von solchen Domains entstanden, die vordergründig gekauft wurden, um eine mögliche Nutzung zur Desinformation oder Betrug durch Dritte zu verhindern?

6

Welche Merkmale der digitalen Dachmarke (vgl. www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/digitale_dachmarke/digitale_dachmarke-node.html) setzen die Websites des Bundes auf den entsprechenden Domains um (bitte aufgeschlüsselt nach Ressort einschließlich Bundeskanzleramt und nachgelagerter Behörden jeweils die Anzahl der für die Öffentlichkeit bestimmten Websites angeben, die das jeweilige Merkmal der Dachmarke (Kopfzeile, Domainname, Bildzeichen und bzw. oder Designsystem) umgesetzt beziehungsweise nicht umgesetzt haben)?

a) Welche Webangebote des Bundes sind bereits als Subdomain von gov.de erreichbar?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den erreichten Ist-Zustand einer Einheitlichkeit des Webauftritt des Bundes mit dem der Länder und Kommunen, und bezogen auf welche Bundesländer ist eine vergleichsweise große Uneinheitlichkeit mit dem Webauftritt des Bundes festzustellen?

c) Wie wird einer missbräuchlichen Verwendung der digitalen Dachmarke entgegengewirkt?

d) Ist geplant, die digitale Dachmarke auf die Domain-Namen von E-Mail-Adressen zu erweitern, und welche Rolle spielt dabei noch die De-Mail?

7

Aus welchen Regelungen leiten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Anforderungen und Empfehlungen ab zur Nutzung von Internet-Domains durch die Bundesregierung hinsichtlich des Schutzes vor Missbrauch und Desinformation?

a) Welche an die Bundesregierung gerichteten verbindlichen Anforderungen sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?

b) Welche an die Bundesregierung gerichteten Empfehlungen außer der digitalen Dachmarke sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt?

c) Könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Erfassung aller Bundesbehörden von der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor betrügerischen Websites und Desinformation erhöhen, und wenn ja, warum sind dem Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes nach (Bundestagsdrucksache 21/1501) zahlreiche Ausnahmen für Bundesbehörden geplant?

8

a) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Domains nutzt, die den Eindruck erwecken, der Bundesregierung zugehörig zu sein, jedoch Teil einer Verschleierungs- beziehungsweise Desinformationsstrategie der Bundesregierung sind, beispielsweise hinsichtlich getarnter Dienststellen von Geheimdiensten, und wenn nein, wie viele Domains zu derartigen Zwecken nutzt die Bundesregierung (bitte auch für von Web-Apps genutzte Domains beantworten)?

b) Schließt die Bundesregierung aus, dass sie Domains nutzt, die nicht den Eindruck erwecken, der Bundesregierung zugehörig zu sein, und Teil einer Verschleierungs- beziehungsweise Desinformationsstrategie der Bundesregierung sind, und wenn nein, wie viele Domains zu derartigen Zwecken nutzt die Bundesregierung (bitte auch für von Web-Apps genutzte Domains beantworten)?

Berlin, den 27. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen