Strukturen und Abläufe bei der Entscheidungsfindung der Ständigen Impfkommission in der Corona-Pandemie
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2525 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut ist als unabhängiges Gremium von zentraler Bedeutung für die Impfstrategie der Bundesrepublik Deutschland (www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Ueber-die-STIKO/ueber-die-stiko-node.html). Während der Corona-Pandemie wurden ihre Empfehlungen jedoch nach Wahrnehmung der Fragesteller als politisch motiviert angesehen.
Die Auswertung der sogenannten RKI-Files – interne Protokolle des Corona‑Krisenstabs, die nach einem Verfahren auf rechtlicher Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) seit März und Juli 2024 veröffentlicht wurden – offenbart nach Ansicht der Fragesteller zahlreiche Passagen, in denen politischer Druck auf das Institut oder direkte Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) thematisiert werden.
Im Protokoll vom 25. April 2022, unter „Surveillance“, heißt es: „AL3 hat BMG mitgeteilt, dass keine zusätzlichen Datenerfassungssysteme notwendig bzw. sinnvoll sind / Dies sind oft politisch motivierte Anfragen bzw. kommt ggf. aus dem Expertenbeirat, fachliche Argumente haben keine Priorität“ (Krisenstabssitzung zu COVID-19, Aktenzeichen: 4.06.02/0024#0014, S. 5 f.).
Protokoll vom 9. Februar 2022 unter Nummer 4, „Aktuelle Risikobewertung“: „Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist abhängig von der Zustimmung des BMG, voraussichtlich nicht vor der MPK [Anm.: Ministerpräsidentenkonferenz] am 16.02.2022. Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht“ (Krisenstabssitzung zu COVID-19, Aktenzeichen: 4.06.02/0024#0014, S. 6).
Laut dem Politiker Wolfgang Kubicki fand eine klare politische Einflussnahme statt, gegen die eigenen Berater aus dem RKI-Stab (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/brisante-rki-protokolle-politiker-fordern-aufklaerung-ueber-corona-kurs-87643340.bild.html, eingesehen am 25. Juli 2025; https://wkubicki.abgeordnete.fdpbt.de/zur-auswertung-der-rki-files, eingesehen am 25. Juli 2025).
Auch der vormalige STIKO-Vorsitzende, der Virologe Prof. Dr. Thomas Mertens, erklärte seinerseits, es sei vonseiten der Politik Druck auf die Kommission ausgeübt worden, namentlich durch die Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn und Karl Lauterbach (www.aerztezeitung.de/Politik/Ex-STIKO-Chef-wundert-sich-ueber-Kommunikationswissenschaftler-im-Gremium-455458.html, letzter Abschnitt, eingesehen am 24. Juli 2025).
Vorbild für eine kritische Aufarbeitung könnte in den Augen der Fragesteller das Vorgehen der US-Regierung sein, die unter Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. eine vollständige Neubesetzung des dortigen Impfgremiums ACIP veranlasst hat, um einen inhaltlichen Neuanfang zu ermöglichen (vgl. Pressemitteilung des US-Gesundheitsministeriums zur Neubesetzung des ACIP unter Health Secretary Robert F. Kennedy Jr., abrufbar unter: www.hhs.gov/about/news/index.html). Zu den neuen Mitgliedern zählen unter anderem der Biostatistiker Prof. Martin Kulldorff (vgl. https://brownstone.org/author/martin-kulldorff/), der zuvor als Gutachter in impfkritischen Verfahren tätig war, sowie der Forscher Dr. Robert W. Malone, ein Mitentwickler der mRNA-Technologie, der in der COVID-19-Debatte skeptische Positionen vertrat (vgl. https://www.rwmalonemd.com/).
Fragen und Antworten6
Welche konkreten rechtlichen, organisatorischen, finanziellen oder informellen Einflussmöglichkeiten hatte das Bundesministerium für Gesundheit von 2020 bis 2023 auf die Arbeit des RKI und der STIKO im Zusammenhang mit der Erstellung, Veröffentlichung und Kommunikation von COVID-19-Impfempfehlungen, einschließlich etwaiger Rückkopplungen zu Entwürfen oder Abstimmungen mit dem STIKO-Vorsitz oder einzelnen Mitgliedern?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Gremium von Expertinnen und Experten, das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) alle drei Jahre neu berufen wird. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die STIKO hat ihre Geschäftsstelle beim Robert Koch-Institut (RKI). Die Aufgaben der STIKO sind in § 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gesetzlich festgelegt. Die Kommission entwickelt Impfempfehlungen zu in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen für die Bevölkerung Deutschlands. Für die Entwicklung neuer Impfempfehlungen arbeitet sie entsprechend ihrer selbst festgelegten Standardvorgehensweise (SOP) unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin, weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des RKI zur Verfügung, abrufbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Aufgaben-und-Methodik/SOP.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Gemäß der STIKO-Geschäftsordnung kann das BMG als Gast an den STIKO-Sitzungen beratend teilnehmen und hat auch während der Pandemie davon Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassung und Verabschiedung von Impfempfehlungen obliegt alleinig den berufenden Mitgliedern der STIKO. Auch während der COVID-19-Pandemie hat die STIKO auf Basis der verfügbaren Evidenz, ihrer SOP und ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig Impfempfehlungen zum Schutz vor COVID-19 erarbeitet.
Das RKI ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMG, die der Fachaufsicht durch das BMG unterliegt. Zu den Grundsätzen der Ausübung der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37 der Abgeordneten Kristine Lütke, Plenarprotokoll 20/202 verwiesen.
Welche Formen der Kommunikation fanden zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Mitgliedern der STIKO im fraglichen Zeitraum statt, insbesondere im Zusammenhang mit Empfehlungen zur COVID-19-Impfung (z. B. für Kinder, für Genesene oder Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen), und hat die Bundesregierung in diesem Rahmen Inhalte, Hinweise oder Erwartungen übermittelt, die aus ihrer Sicht geeignet gewesen sein könnten, auf Entscheidungsprozesse innerhalb der STIKO Einfluss zu nehmen?
Das BMG hat die STIKO regelmäßig über Zulassungen neuer COVID-19-Impfstoffe, etwaige Zulassungserweiterungen und die voraussichtliche Auslieferung der Anzahl von Impfstoffdosen informiert.
Hat sich die Bundesregierung rückblickend zu der wissenschaftlichen, beratenden und kommunikativen Rolle der STIKO von 2020 bis 2023, insbesondere im Hinblick auf ihre COVID-19-Impfempfehlungen, deren Einfluss auf politische Maßnahmen sowie die öffentliche Wahrnehmung des Gremiums, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?
Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, das basierend auf der jeweiligen verfügbaren Evidenz qualitativ hochwertige Impfempfehlungen entwickelt, die bei Fachkreisen, der Ärzteschaft und der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz finden.
Im internationalen Vergleich sind die zeitnahen Entscheidungen nach Verfügbarkeit der neuen Impfstoffe hervorzuheben. Die Empfehlungen der STIKO, ihre wissenschaftliche Grundlage und Bewertungen wurden in transparenter Weise in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO nachvollziehbar zusammengefasst und auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht, einzusehen unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfungen-A-Z/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html.
Welche rechtlichen, organisatorischen oder verfahrensbezogenen Regelungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung derzeit, um mögliche politische Einflussnahmen auf die inhaltliche Arbeit wissenschaftlicher Fachgremien wie das RKI bzw. die STIKO zu verhindern oder wirksam zu begrenzen, und hält die Bundesregierung diese Vorkehrungen für ausreichend, um die fachliche, wissenschaftliche Unabhängigkeit der Bundesinstitute und Fachgremien dauerhaft zu gewährleisten?
Um die Unabhängigkeit der STIKO und ihrer Arbeit zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen und Verfahren in der Kommissionsarbeit etabliert. Vor einer Berufung als Mitglied der STIKO sind gegenüber dem BMG Umstände offenzulegen, die einen möglichen Interessenkonflikt oder die Besorgnis der Befangenheit im Aufgabenbereich der STIKO begründen könnten. Das BMG prüft, ob Umstände von einem solchen Gewicht vorliegen, dass eine Berufung ausgeschlossen ist. Die Angaben zu möglichen Interessenkonflikten werden vor jeder regulären Sitzung der STIKO abgefragt, vom RKI geprüft und bewertet. Mitglieder der Kommission, bei denen aufgrund der Angaben zu einzelnen Beratungsgegenständen ein Anschein von Befangenheit besteht, dürfen an der Beratung und Beschlüssen zu der jeweiligen Impfempfehlung nicht mitwirken. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite zur STIKO einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Mitgliedschaft/Selbstauskuenfte/selbstauskuenfte-node.html.
Die Arbeitsweise und Methodik der STIKO hat international Vorbildcharakter und ist in der Geschäftsordnung, der SOP und auf der Internetseite der STIKO einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Aufgaben-und-Methodik/aufgaben-und-methodik-node.html.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37 der Abgeordneten Kristine Lütke, Plenarprotokoll 20/202 verwiesen.
Plant die Bundesregierung eine externe und unabhängige Evaluation der Tätigkeit der STIKO im Zeitraum von 2020 bis 2023, insbesondere mit Blick auf deren interne Entscheidungsverfahren, wissenschaftliche Herangehensweise, Kommunikation mit politischen Stellen sowie die Ableitung und Veröffentlichung ihrer Impfempfehlungen bezüglich der COVID-19-Pandemie?
Nein. In den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO-Empfehlungen sind die wissenschaftlichen Grundlagen und Bewertungen der STIKO in transparenter Weise dargestellt.
Stellt die Bundesregierung Überlegungen hinsichtlich einer Reform der STIKO in verschiedenen Bereichen an oder gegebenenfalls bezüglich der Einrichtung einer zusätzlichen, interdisziplinär besetzten „Ständigen Epidemiekommission“, wie im Februar 2021 in dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/26899 gefordert, und wenn ja, welche?
Auf Grundlage der Erfahrungen und der Herausforderungen während der COVID-19-Pandemie wurden Strukturen der STIKO angepasst. Im Frühjahr 2024 wurde die Kommission um Expertise in den Bereichen Modellierung und Kommunikation erweitert und die Berufungsperiode ihrer Mitglieder entsprechend internationaler Empfehlungen durch das BMG angepasst. Darüber hinaus wird auf die Antwort der vorherigen Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/13978 „Neubesetzung und Arbeit der Ständigen Impfkommission“ verwiesen.
Eine wichtige Grundlage für die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien bildet der Nationale Pandemieplan (NPP), welcher derzeit von Bund und Ländern, koordiniert vom BMG, überarbeitet und weiterentwickelt wird. Beim NPP handelt es sich um ein fachliches Rahmenkonzept, das die Grundlage für die Pandemieplanung der Länder, Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie die Ausführungspläne der Kommunen bildet. Dabei werden die aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen diskutiert und integriert.
a) Welche Kriterien bestimmt das BMG aktuell bei der Berufung von Mitgliedern (z. B. Fachgebiete, multidisziplinäre Balance), und hat sich das BMG eine Auffassung gebildet zu der Kritik an der STIKO-Neubesetzung im Frühjahr 2024 sowie an der anschließenden Umstrukturierung im Herbst 2024 (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/karl-lauterbach-stiko/, eingesehen am 24. Juli 2025; www.aerztezeitung.de/Politik/Ex-STIKO-Chef-wundert-sich-ueber-Kommunikationswissenschaftler-im-Gremium-455458.html), wenn ja, welche?
Das Verfahren zur Berufung von Mitgliedern der STIKO ist in der Geschäftsordnung der Kommission festgelegt und auf den Internetseiten des RKI einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Geschaeftsordnung/geschaeftsordnung-node.html.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/13978 „Neubesetzung und Arbeit der Ständigen Impfkommission“ verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Begrenzung der Dienstzeiten auf drei Berufungsperioden bzw. maximal neun Jahre bezüglich der Auswirkungen auf die Expertise und Kontinuität?
Die Begrenzung der Berufungsperioden auf maximal drei erneute Berufungen nacheinander spiegelt den internationalen Standard anderer Impfkommissionen weltweit wider. Diese Maßnahme ist ein ergänzender Beitrag, die Unabhängigkeit der STIKO zu fördern und eine breitere Vielfalt an Expertisen abzubilden.
c) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung externe Fachleute, Kommunikationsexperten (insbesondere die neu hinzugefügte Kommunikationswissenschaftlerin, siehe www.aerzteblatt.de/archiv/constanze-rossmann-kommunikation-fuer-mehr-impfakzeptanz-76297c85-1e8d-4ab5-874f-6f6168b7cdb6) und öffentliche Anhörungen künftig in der STIKO-Arbeit, und plant die Bundesregierung, hier weitergehende Reformen umzusetzen?
Bei der Entwicklung von neuen Impfempfehlungen oder der Anpassung bestehender Impfempfehlungen ist die Kommunikation sehr wichtig, um die Akzeptanz der Impfempfehlungen in der Öffentlichkeit zu fördern und Hürden abzubauen. Daher ist die Expertise zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Kommunikation ein Aspekt, der in die Beratungen der STIKO einfließt.
Anhörungen finden unter Beteiligung von medizinischen Fachgesellschaften und weiteren Akteuren im Rahmen des vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren statt. Das Verfahren zur Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten im Übrigen ist in der Geschäftsordnung der STIKO geregelt und im Internet einsehbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Staendige-Impfkommission/Geschaeftsordnung/geschaeftsordnung_inhalt.html.