Toiletten an Bahnhöfen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Eine funktionierende Toilettenversorgung muss Teil der grundlegenden Infrastruktur des öffentlichen Raumes sein. Gerade in Zeiten häufiger Zugausfälle und Verspätungen, wenn viele Menschen länger am Bahnhof ausharren müssen, braucht es insbesondere an Bahnhöfen verlässliche Anlagen.
Die Nutzung der Toilettenanlagen in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG (DB) ist in der Regel kostenpflichtig. In vielen kleineren Bahnhöfen existieren zum Teil gar keine Anlagen mehr. Dabei ist der Zugang zu einer Toilette eine grundlegende Voraussetzung der individuellen Mobilität, denn die Ausscheidung von Harn und Kot ist ein Grundbedürfnis des Menschen und bestimmt auch dessen Aufenthaltszeit an bestimmten Orten. Menschen sollen dafür einen abgeschiedenen Raum aufsuchen – das sogenannte stille Örtchen.
Von der Notwendigkeit, jederzeit Zugang zu einer Toilette zu haben, sind besonders Personengruppen betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen häufiger eine Toilette aufsuchen müssen – etwa Kinder, ältere Menschen, Menstruierende, Schwangere oder Menschen mit krankheitsbedingt temporär oder dauerhaft eingeschränkter Kontinenz. Ausgerechnet unter diesen Gruppen ist das statistisch belegte Armutsrisiko überdurchschnittlich hoch (vgl. z. B. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419433/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-in-deutschland-nach-alter/, www.bpb.de/themen/soziale-lage/verteilung-von-armutreichtum/272372/armutsrisiken-von-kindern-und-familien/).
Damit wird der Zugang zu Toiletten nicht nur zu einer Frage der Infrastruktur, sondern auch zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer sich den Gang zur Toilette nicht leisten kann, wird in seiner Würde, Mobilität und somit Teilhabe eingeschränkt. Die Frage, ob eine Toilette nicht nur vorhanden, sondern ob sie auch kostenfrei oder entgeltpflichtig nutzbar ist, ist somit letzten Endes auch eine soziale Frage.
Wer Bahnfahren attraktiv und zukunftsfähig machen möchte, sollte die Bedürfnisse aller Reisenden ernst nehmen – insbesondere derjenigen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder aus anderen Gründen auf flächendeckend barrierefreie und zugängliche Toiletten angewiesen sind. Eine verlässliche, kostenlose Toilettenversorgung kann somit aus Sicht der Fragestellenden zu einem weiteren Argument werden, das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr stärkt und ihn zu einer attraktiveren Alternative zum Auto macht – sowohl sozial als auch klimapolitisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbaren, öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen ausgestattet (bitte tabellarisch jeweils für die Jahre 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nach Bundesländern getrennt aufführen und jeweils die Anzahl kostenlos bzw. kostenpflichtig nutzbarer Anlagen getrennt ausweisen)?
Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Flächen der öffentlichen Hand (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
Wie viele Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten der DB befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf privatisierten Flächen (bitte tabellarisch nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon sind jeweils kostenfrei oder kostenpflichtig nutzbar?
Wie hoch war bzw. ist derzeit der Preis für die Toilettennutzung nach Kenntnis der Bundesregierung bei den kostenpflichtigen Toilettenanlagen (bitte entlang der Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils Durchschnitt und Preisspanne angeben)?
Wer trug nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Fünfjahresscheiben in Frage 1 jeweils die Verantwortung für den Betrieb und die Finanzierung der Toilettenanlagen?
Welche Mindestanzahl an Toiletten ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach Fahrgastaufkommen an Bahnhöfen vorgeschrieben (bitte tabellarisch aufführen)?
An welchen Bahnhöfen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindestanzahl von Toiletten derzeit nach heutigem Standard durch z. B. Bestandsschutzregelungen unterschritten?
Gibt es derzeit bundeseinheitliche Regelungen für die Ausstattung von Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten (wenn ja, bitte erläutern, wenn nein, bitte die Zuständigkeit für entsprechende Regelungen benennen)?
Welche bundeseinheitlichen Regelungen galten für die Ausstattung von Bahnhöfen oder Haltepunkten mit Toiletten in den letzten 35 Jahren?
Welche Personengruppen werden in besonderer Weise bei der sanitären Versorgung an Bahnhöfen berücksichtigt, und in welcher Weise werden sie das?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anstrengungen für eine kostenfreie Toilettenversorgung im Obhutsbereich der DB unternommen?
Wie bewertet die Bundesregierung ihre Rolle in der Bereitstellung der öffentlichen sanitären Infrastruktur, insbesondere an Bahnhöfen?
An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der sanitären Versorgung, insbesondere an Bahnhöfen?