Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Julia-Christina Stange, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Seit Anfang 2025 baut die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Programm für Klinikpartnerschaften zum Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssektors auf. Dieses Programm umfasst die Qualifizierung von medizinischem Personal ebenso wie die Bereitstellung dringend benötigter medizinischer Geräte, Materialien und Medikamente (https://klinikpartnerschaften.de/kp-in-syrien).
Nach Angaben des syrischen Gesundheitsministeriums der Übergangsregierung hat die GIZ im Rahmen der Kampagne „Nabdhuna Wahid 2“ in Zusammenarbeit mit dem syrischen Gesundheitsministerium, der Organisation „Sgma“ und weiteren Akteuren bereits medizinische Unterstützung für das Al-Mujtahid-Krankenhaus in Damaskus bereitgestellt, u. a. durch die Lieferung eines Magnetresonanztomographen und eines Röntgengeräts.
Zwischenzeitlich bestand Unsicherheit, ob die GIZ aufgrund von EU-Sanktionsrichtlinien die Anschaffungskosten für medizinische Geräte in Projekten in Nordostsyrien weiterhin übernehmen dürfe. Am 22. August 2025 teilte die GIZ GmbH jedoch zivilgesellschaftlichen Verbänden in Deutschland mit, dass der Beschaffungsstopp aufgehoben sei.
Angesichts der komplexen politischen und sicherheitsrelevanten Lage in Syrien, der heterogenen ethnischen und religiösen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie des Risikos einer Einflussnahme durch extremistische Akteure ist Transparenz über eingesetzte Mittel, beteiligte Organisationen und die Einhaltung menschenrechtlicher und gemeinnütziger Standards von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, um sicherzustellen, dass deutsche Fördergelder im Gesundheitsbereich ausschließlich zweckgebunden, diskriminierungsfrei sowie unter Wahrung internationaler humanitärer und menschenrechtlicher Prinzipien eingesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche medizinischen Geräte wurden im Jahr 2025 bislang mit Mitteln des BMZ oder anderer Bundesministerien bzw. der GIZ GmbH für Syrien finanziert?
Welche anderen Maßnahmen in Syrien (Sachmittel oder Dienstleistungen) wurden im Jahr 2025 bislang mit Bundesmitteln finanziert?
Wie hoch waren die bislang zur Verfügung gestellten Mittel des BMZ und des Auswärtigen Amts (AA) seit dem Sturz des Assad-Regimes, aus welchen Projektbudgets stammen sie, und an welche Empfänger wurden sie vergeben?
Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung – neben „Sgma“ – im syrischen Kontext zusammen (bitte alle Partnerorganisationen nennen)?
Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung ihre Projektpartner für Syrien aus?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass über Projektpartner aus der syrischen Diaspora keine islamistischen Strukturen unterstützt werden?
Ist gewährleistet, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller die formalen Förderkriterien, insbesondere die Gemeinnützigkeit, erfüllen?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen sowie religiöse oder ethnische Minderheiten gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung haben (bitte detailliert darstellen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politische und religiöse Ausrichtung der Übergangsregierung, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Syrien die Voraussetzungen gegeben, um allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen einen sicheren und ungehinderten Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in von Deutschland geförderten Einrichtungen, zu ermöglichen (bitte näher erläutern)?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der zeitweisen Unsicherheit über einen Beschaffungsstopp aufgrund der EU-Sanktionsrichtlinien, und welche rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen trifft sie, um künftige Unterbrechungen bei der medizinischen Versorgung im Rahmen der GIZ-Programme zu verhindern?
Welche Programme der Bundesregierung (BMZ, AA, GIZ) bestehen derzeit in Nordostsyrien (AANES – Autonome Administration von Nordostsyrien) im Bereich der Gesundheitsversorgung, und welche waren seit 2020 geplant?
Wurden in Nordostsyrien (AANES) einzelne Programme, insbesondere im Rahmen der Klinikpartnerschaften, gestoppt oder ausgesetzt, und wenn ja,
a) aus welchen Gründen (z. B. sicherheitspolitische Lage, EU-Sanktionsregelungen, politische Weisung),
b) welche Projekte sind konkret betroffen,
c) welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Gesundheitsversorgung in Nordostsyrien dennoch zu unterstützen?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob Programme in Nordostsyrien (AANES) umgesetzt werden können, und inwiefern unterscheiden sich diese Kriterien von Projekten in anderen Teilen Syriens?
Mit welchen internationalen und länderübergreifenden Institutionen (z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN-Organisationen, Rotes Kreuz bzw. Roter Halbmond, internationale Fachgesellschaften) sowie mit welchen Partnerländern arbeitet die Bundesregierung im Rahmen ihrer Programme zur Gesundheitsversorgung und zum Wiederaufbau in Syrien zusammen, und welche konkreten Aufgaben übernehmen diese jeweiligen Partner?