[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4783
17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter,
Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4610 –
Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes in Brandenburg
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Jahr 2003 einen Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) für den Zeitraum 2001 bis 2015 vorgelegt. Die vorgesehenen
Straßenbauprojekte dieses Bedarfsplanes wurden weitgehend in das Fünfte Gesetz
zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStrAbÄndG) übernommen.
Bereits seit über einem Jahr ist eine Evaluierung des BVWP 2003
angekündigt. Infrage steht, ob ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um
die Bedarfsplanprojekte umzusetzen. Infrage steht ebenso, ob die seinerzeit
ermittelten Nutzen und Kosten und das sich daraus ergebende Verhältnis,
welches als Kriterium für die Wirtschaftlichkeit bzw. den
gesamtvolkswirtschaftlichen Nutzen eine wichtige Grundlage für die Einstufung in
Bedarfskategorien war, noch aktuell sind.
1. In welcher Höhe wurden jährlich vom 1. Januar 2001 bis heute
Investitionen in Bundesfernstraßen in Brandenburg vorgenommen?
Die jährlichen Investitionen in die Bundesfernstraßen in Brandenburg belaufen
sich auf:
Angaben gerundet in Mio. Euro
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
414 384 360 310 252 219 223 244 290 251 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 11. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4783 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele Kilometer neue Bundesfernstraßen (bitte aufgeschlüsselt nach
Bundesautobahnen und Bundesstraßen) wurden mit den
Bedarfsplanprojekten des BVWP 2003 in Brandenburg realisiert?
Im Zeitraum 2001 bis 2009 wurden im Land Brandenburg rd. 30 km
Autobahnen neu- und rd. 50 km ausgebaut. Es wurden rd. 220 km Bundesstraßen
ausoder neugebaut.
3. Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltungskosten für Betrieb und Wartung
der Bundesfernstraßen, die auf der Grundlage des BVWP 2003 in
Brandenburg gebaut wurden?
Die jährlichen Kosten für den Betrieb der vorgenannten rd. 300 km
Bundesfernstraßen belaufen sich auf rd. 3,2 Mio. Euro.
4. In welcher Höhe sind seit dem Jahr 2001 insgesamt Bundesmittel in die
Erhaltung von Bundesfernstraßen in Brandenburg für Einzelmaßnahmen
geflossen, die ein Finanzvolumen von 5 Mio. Euro übersteigen, und wie
hoch war der jährlich zur Verfügung gestellte Beitrag?
Von 2001 bis 2009 wurden für die Erhaltung der Bundesfernstraßen in
Einzelmaßnahmen mit einem Finanzvolumen größer 5 Mio. Euro insgesamt rund
27 Mio. Euro investiert. Maßnahmenbezogene Ist-Ausgaben für 2010 liegen
noch nicht vor.
Die Veranschlagung für diese Einzelmaßnahmen im Straßenbauplan (Anlage
zum Bundeshaushalt) betrug in der Summe jährlich:
Angaben in Mio. Euro
* ohne Konjunkturprogramme
Veränderungen von „Soll“ zu „Ist“ sind im Haushaltsvollzug möglich.
5. Wie hoch ist zum gegenwärtigen Stand der jährliche Erhaltungsbedarf von
Bundesfernstraßen in Brandenburg für Einzelmaßnahmen, die ein
Finanzvolumen von 5 Mio. Euro übersteigen, insgesamt, und welche Anteile
davon entfallen jeweils auf die einzelnen Projekte?
6. Wie hoch ist zum gegenwärtigen Stand der jährliche Erhaltungsbedarf von
Bundesfernstraßen in Brandenburg, bei denen die Einzelmaßnahmen
jeweils unter einem Finanzvolumen von 5 Mio. Euro liegen, und wie viele
Projekte sind davon betroffen?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Straßenbauplan 2011 (Anlage zum Bundeshaushalt) sind für Brandenburg
vier Einzelmaßnahmen mit einem Finanzvolumen über 5 Mio. Euro
veranschlagt. Mit diesen Maßnahmen sollen 2011 über 2,6 Mio. Euro umgesetzt
werden. Eine Zusammenstellung von Einzelmaßnahmen mit einem Finanzvolumen
unter 5 Mio. Euro liegt der Bundesregierung nicht vor. Die projektbezogene
Steuerung von Erhaltungsmaßnahmen fällt im Rahmen der Auftragsverwaltung
in die Zuständigkeit der Länder.
BB 2001
Soll
2002
Soll
2003
Soll
2004
Soll
2005
Soll
2006
Soll
2007
Soll
2008
Soll
2009
Soll
Maßnahmen
> 5 Mio. Euro
– 6 2 1 2 6 3 4 5*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/47837. In welche Bundesfernstraßen in Brandenburg sind seit 2001 insgesamt
und pro Jahr Erhaltungsmittel des Bundes in welcher Höhe geflossen
(bitte tabellarisch nach Einzelprojekt und Baukosten ausweisen)?
In Brandenburg wurden in die Erhaltung der Bundesfernstraßen im Zeitraum
von 2001 bis 2010 insgesamt rd. 622 Mio. Euro* investiert. Die
Erhaltungsmittel verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie nachstehend:
Angaben gerundet in Mio. Euro
* ohne Konjunkturprogramme
Über die zahlreichen Einzelmaßnahmen liegt der Bundesregierung keine
Zusammenstellung vor.
8. In welche Bundesfernstraßenprojekte in Brandenburg sind in welcher
Höhe Erhaltungsmittel aus den Konjunkturpaketen I und II geflossen
(bitte tabellarisch nach Einzelprojekt und Baukosten ausweisen)?
In die Erhaltung der Bundesfernstraßen in Brandenburg wurden bis Ende
Dezember 2010 aus den Konjunkturprogrammen I und II rund 56 Mio. Euro
investiert. Über die zahlreichen Einzelmaßnahmen liegt der Bundesregierung
keine Zusammenstellung vor.
9. Mit welcher Höhe an Investitionsmitteln für Bundesfernstraßen ist für
Brandenburg nach Maßgabe des Bundeshaushaltes 2011 in der aktuell
gültigen mittelfristigen Finanzplanung zu rechnen?
Die Investitionsmittel für die Bundesfernstraßen in Brandenburg belaufen sich
in 2011 einschließlich des Konjunkturprogramms II auf 233 Mio. Euro.
10. Wie hoch ist der Finanzbedarf insgesamt, um die bereits begonnenen
Bedarfsplanprojekte mit aktualisierten Baukosten in Brandenburg
fertigstellen zu können?
Der verbleibende Finanzbedarf für die begonnenen Bedarfsplanprojekte in
Brandenburg beträgt ab 1. Januar 2011 rd. 260 Mio. Euro.
11. Für welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in
Brandenburg liegt ein unangefochtener Planfeststellungsbeschluss vor?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
12. Welche im BVWP 2003 für Brandenburg ausgewiesenen
Straßenbauprojekte sind im Bau?
Bundesstraße 1/Bundesstraße 5, Ortsumgehung Herzfelde
Bundesstraße 97, Ortsumgehung Spremberg/Schwarze Pumpe
Bundesstraße 97/Bundesstraße 168n,
Ortsumgehung Cottbus Landstraße 49 – Bundesstraße 168(N))
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
42 37 34 29 45 57 73 92 107* 106*
Drucksache 17/4783 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 101, Ortsumgehung Luckenwalde (Südabschnitt)
Bundesstraße 101, Luckenwalde – Wiesenhagen
Bundesstraße 102, Ortsumgehung Dahnsdorf
Bundesstraße 179, Ortsumgehung Königs Wusterhausen Bundesstraße 179 (S)
– Landstraße 40
13. Für welche im BVWP 2003 für Brandenburg ausgewiesenen
Straßenbauprojekte liegen rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor, ohne dass
bisher mit dem Bau begonnen wurde?
14. Für welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in
Brandenburg wird der Planfeststellungsbeschluss angefochten?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für alle bereits fertiggestellten oder in Bau befindlichen Maßnahmen liegt
Baurecht vor. Alle Maßnahmen mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss
sind in Bau. Angefochtene Planfeststellungsbeschlüsse sind dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nicht bekannt. Für die
Bundesstraße 112, Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd und Wiesenau sowie
die Bundesstraße 189, Ortsumgehung Kuhbier liegen
Planfeststellungsbeschlüsse vor, die noch nicht bestandskräftig sind.
15. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in
Brandenburg befinden sich im Planfeststellungsverfahren?
Die folgenden Vorhaben befinden sich im Planfeststellungsverfahren:
Autobahn 10, Autobahndreieck Nuthetal – Autobahndreieck Potsdam;
achtstreifige Erweiterung
Autobahn 10, Autobahndreieck Havelland – Autobahndreieck Schwanebeck;
sechsstreifige Erweiterung mit Umbau Autobahndreieck Havelland
Autobahn 14, Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg – Wittenberge –
Karstädt – Landesgrenze Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern
Autobahn 24, Anschlussstelle Neuruppin – Autobahndreieck Havelland;
sechsstreifige Erweiterung
Bundesstraße 101n Ortsumgehung Trebbin – s Kerzendorf
(Ortsumgehung Thyrow)
Bundesstraße 183, Ortsumgehung Bad Liebenwerda.
16. Für welche noch nicht im Planfeststellungsverfahren befindlichen, im
BVWP 2003 im Vordringlichen Bedarf ausgewiesenen Brandenburger
Straßenbauprojekte wird nicht vor dem Jahr 2015 gerechnet?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erlangung des
Baurechts durch Planfeststellungsbeschlüsse bezieht. Hierzu kann derzeit keine
belastbare Auskunft gegeben werden.
17. In welchen Planungsphasen befinden sich die im BVWP 2003
ausgewiesenen Brandenburger Straßenbauprojekte, die das Planfeststellungsver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4783fahren noch nicht erreicht haben (bitte einzeln aufschlüsseln nach
„Vorplanung“, „Entwurf genehmigt“ etc.)?
Die folgenden Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs befinden sich in der Phase
der Linienplanung bis einschließlich der Linienbestimmung:
Bundesstraße 1, Ortsumgehung Potsdam
(Bundesstraße 1 – Bundesstraße 2)
Bundesstraße 1, Ortsumgehung Tasdorf
Bundesstraße 2n, Ortsumgehung Neuenhagen und Oderberg
Bundesstraße 2n, Ortsumgehung Neuendorf
Bundesstraße 2n, Ortsumgehung Parstein
Bundesstraße 2n, Neukünkendorf – Netzergänzung Bundesstraße 2
Bundesstraße 5, Ortsumgehung Bückwitz
Bundesstraße 5, Ortsumgehung Berge
Bundesstraße 5, Ortsumgehung Lietzow
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Löhsten
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Kolochau
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Schlieben
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Naundorf
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Hohenbucko
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Wüstermarke
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Langengrassau
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Duben
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Lübben
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Biebersdorf
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Leibchel
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Mittweide
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Trebatsch und Sabrodt
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Ranzig
Bundesstraße 96, Ortsumgehung Gransee und Altlüdersdorf
Bundesstraße 96n, Autobahn-Zubringer Hoyerswerda/Ortsumgehung Ruhland
Bundesstraße 96n, Autobahn-Zubringer Hoyerswerda/Ortsumgehung
Schwarzbach
Bundesstraße 96n, Autobahn-Zubringer Hoyerswerda/Ortsumgehung Hosena
Bundesstraße 97, Ortsumgehung Cottbus Bundesstraße 97(S) – Autobahn 15
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Elsterwerda
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Winkel
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Langennaundorf
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Wiederau
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Herzberg
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Brandis
Drucksache 17/4783 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 101, Ortsumgehung Horst
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Hartmannsdorf
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Welsickendorf
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Hohenahlsdorf
Bundesstraße 101, Ortsumgehung Kloster Zinna
Bundesstraße 102, Ortsumgehung Neustadt/Dosse
Bundesstraße 109, Ortsumgehung Templin
Bundesstraße 115, Ortsumgehung Döbern
Bundesstraße 158, Ortsumgehung Seefeld
Bundesstraße 158, Ortsumgehung Werneuchen
Bundesstraße 158, Ortsumgehung Bad Freienwalde Bundesstraße 158 –
Bundesstraße 167
Bundesstraße 166, Ortsumgehung Schwedt und Grenzübergang
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Bückwitz
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Metzelthin
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Ganzer
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Kerzlin und Wildberg
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Dabergotz
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Neuruppin
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Altruppin
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Wulkow
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Herzberg
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Grieben
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Löwenberg und Neulöwenberg
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Liebenwalde
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Finowfurt/Eberswalde Landstraße 200 –
Bundesstraße 167(O)
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Hohenfinow und Falkenberg
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Bad Freienwalde (Westteil)
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Vevais
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Kunersdorf
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Gottesgabe
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Neuhardenberg
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Platkow und Gusow
Bundesstraße 168, Ortsumgehung Peitz
Bundesstraße 168, Ortsumgehung Groß Rietz
Bundesstraße 168, Ortsumgehung Pfaffendorf
Bundesstraße 169, Ortsumgehung Gröditz
Bundesstraße 169, Ortsumgehung Elsterwerda
Bundesstraße 169, Ortsumgehung Plessa
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4783Bundesstraße 169, Ortsumgehung Schwarzheide
Bundesstraße 169, Ortsumgehung Allmosen
Bundesstraße 169, Ortsumgehung Lindchen
Bundesstraße 169, Ortsumgehung Neupetershain Nord
Bundesstraße 183, Ortsumgehung Marxdorf
Bundesstraße 183, Ortsumgehung Lausitz
Bundesstraße 189, Ortsumgehung Retzin
Bundesstraße 189, Ortsumgehung Groß Pankow
Bundesstraße 189n, Ortsumgehung Wittstock/Dosse
Bundesstraße 189n, Ortsumgehung Babitz
Bundesstraße 189n, Netzergänzung Landstraße 15 – Landesgrenze
Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern
Bundesstraße 190n, Ortsumgehung Breddin
Bundesstraße 190n, Ortsumgehung Stüdenitz
Bundesstraße 190n, Netzergänzung Zernitz – Bundesstraße 102
Bundesstraße 246, Ortsumgehung Trebbin
Bundesstraße 246, Ortsumgehung Bornow
Bundesstraße 246, Ortsumgehung Schneeberg/Beeskow
Bundesstraße 246, Bundesstraße 112 – Bundesgrenze Deutschland/Polen mit
Grenzübergang Eisenhüttenstadt/Nord.
Die folgenden Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs befinden sich in der Phase
der Entwurfsplanung und -genehmigung:
Autobahn 10, Anschlussstelle Groß Kreutz – Autobahndreieck Werder,
sechsstreifige Erweiterung
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Herzberg
Bundesstraße 87, Ortsumgehung Markendorf
Bundesstraße 96, Ortsumgehung Teschendorf und Löwenberg
(s Bundesstraße 167n)
Bundesstraße 96, Ortsumgehung Teschendorf und Löwenberg
(n Bundesstraße 167n)
Bundesstraße 96, Ortsumgehung Fürstenberg
Bundesstraße 97, Netzergänzung ö Cottbus
Bundesstraße 97/Bundesstraße 168n,
Ortsumgehung Cottbus Autobahn 15 – Landstraße 49
Bundesstraße 102, Ortsumgehung Premnitz
Bundesstraße 112, Ortsumgehung Forst
Bundesstraße 112, Ortsumgehung Neuzelle
Bundesstraße 112, Ortsumgehung Eisenhüttenstadt
Bundesstraße 112, Ortsumgehung Frankfurt (Oder), 3. BA
Bundesstraße 158, Ortsumgehung Ahrensfelde
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Finowfurt und Eberswalde Landstraße 220 –
Autobahn 11
Drucksache 17/4783 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesstraße 167, Ortsumgehung Finowfurt und Eberswalde Autobahn 11 –
Landstraße 200
Bundesstraße 167, Ortsumgehung Dolgelin und Libbenichen
Bundesstraße 189, Ortsumgehung Kemnitz
Bundesstraße 189, Ortsumgehung Heiligengrabe.
18. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Brandenburger
Straßenbauprojekte wurden bereits fertiggestellt (bitte dargestellt nach dem Jahr der
Fertigstellung)?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung berichtet
gemäß § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes dem Deutschen Bundestag jährlich
über den Fortgang des Bundesfernstraßenausbaus. Dem
„Verkehrsinvestitionsbericht“ bzw. zuvor den „Straßenbauberichten“ (bis einschl. 2007) können die
Bauleistungen des Bundes graphisch und tabellarisch entnommen werden.
19. Welche Bundesfernstraßen in Brandenburg weisen Schäden auf, und
welchen Kategorien werden diese zugeordnet (bitte einzeln tabellarisch nach
Kategorie und Planungsstand aufschlüsseln)?
Die Ergebnisse der jeweils letzten Zustandsaufnahme der Fahrbahnoberflächen
der Autobahnen aus den Jahren 2005/2006 und der Bundesstraßen aus den
Jahren 2007/2008 zeigen, dass in Brandenburg ca. 5 Prozent der Fahrstreifen der
Autobahnen Unebenheiten, Risse, Flickstellen, Eckabbrüche, Kantenschäden
u. Ä. aufweisen. Weitere 4 Prozent zeigen Anzeichen dafür, dass
Erhaltungsmaßnahmen in Kürze notwendig werden können. Von den Bundesstraßen
weisen rd. 15 Prozent Unebenheiten, Risse, Flickstellen, Eckabbrüche,
Kantenschäden u. Ä. auf. Weitere ca. 11 Prozent zeigen Anzeichen dafür, dass
Erhaltungsmaßnahmen in Kürze notwendig werden können.
Eine zusammenfassende Aufstellung differenziert nach einzelnen
Bundesfernstraßen liegt der Bundesregierung nicht vor.
20. Welche Vorhaben in Brandenburg aus dem BVWP 2003 sollen aus Sicht
des Bundes und welche aus Sicht des Landes Brandenburg nicht
weiterverfolgt werden?
21. Welche Vorhaben in Brandenburg aus dem BVWP 2003 sollen aus Sicht
des Bundes und welche aus Sicht des Landes Brandenburg vom
Vordringlichen Bedarf in den Weiteren Bedarf abgestuft werden?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für alle im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 enthaltenen Vorhaben
ist der Verkehrsbedarf festgestellt. Die Untersuchungen zur Aufstellung eines
neuen BVWP und der anschließenden Fortschreibung des Bedarfsplans können
Abweichungen aufzeigen.
22. Für welche Bedarfsprojekte in Brandenburg mit einem so genannten
Ökosternchen, sieht die Bundesregierung den besonderen
naturschutzfachlichen Planungsauftrag als inhaltlich abgearbeitet an, so dass das
Ökosternchen ihrer Aufnahme in einen Straßenbauplan nicht im Wege
stünde?
Grundsätzlich ist mit der Erlangung des Baurechts der besondere
naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbeitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/478323. Für welche Bundesfernstraßen des Weiteren Bedarfs in Brandenburg hat
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) in der aktuellen Legislaturperiode einen Planungsauftrag
erteilt, und welche Gründe haben das BMVBS dazu bewogen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in der
aktuellen Legislaturperiode keine derartige Zustimmung erteilt.
24. Welche im BVWP 2003 ausgewiesenen Straßenbauprojekte in
Brandenburg wurden per § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes in den
Straßenbauplan aufgenommen?
Im Straßenbauplan ist kein Projekt in Brandenburg auf der genannten
Grundlage enthalten.
25. Für welche dieser Projekte liegt dem BMVBS ein Antrag des Landes
Brandenburg vor, der die Unvorhersehbarkeit der Verkehrsentwicklung
nachweist, und welchen der Anträge hat das BMVBS mit welchem
Ergebnis geprüft?
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt kein
solcher Antrag des Landes Brandenburg vor.
26. Um wie viel Prozent haben jeweils die im BVWP 2003 enthaltenen
Ortsumfahrungen in Brandenburg, die unter Verkehr sind, die betreffenden
Orte vom Kfz-Verkehr entlastet, und wie hat sich jeweils die
Entlastungswirkung über die Jahre nach der Fertigstellung entwickelt?
Das BMVBS erfasst nicht systematisch die eingetretene Entlastungswirkung
von Ortsumgehungen. Es kann jedoch von einer Reduzierung des
Durchgangsverkehrs um mindestens 25 Prozent ausgegangen werden.
27. Werden bei der Zuweisung von Mitteln zur Unterhaltung der
Bundesstraßen in Brandenburg Kosten zur Pflege und Erneuerung von Alleen
besonders berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Kosten für Pflege und Verkehrssicherung an Alleen im Zuge von
Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gesondert erfasst. Die
Ausgaben für die Pflege und Unterhaltung von Alleen sind aus den Titeln 521 11
Betriebsdienst (Autobahnen) und 521 21 Betriebsdienst (Bundesstraßen) des
Kapitels 12 10 des Bundeshaushalts zu bestreiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]