Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Haushaltansatz 2007 wird die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von 2 Mrd. Euro veranschlagt. 2006 waren 3,6 Mrd. Euro veranschlagt.
In einem Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, an die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wird auf ein politisches Abstimmungsgespräch zu dieser Frage mit mehreren Ministerpräsidenten und Vertretern des Bundes im Herbst verwiesen. Nach Aussage des zuständigen Staatssekretärs fand dieses Gespräch am 28. September 2006 statt.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, forderte am 19. September 2006 die Aufstockung der Bundesbeteiligung an den KdU auf 5,7 Mrd. Euro bzw. von 29 Prozent auf 42 Prozent.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Bundesbeteiligung KdU wurden im o. g. Gespräch am 28. September 2006 erzielt?
Sind die Ergebnisse des Gespräches mit den geplanten Kürzungen des Beteiligungsbetrages durch den Bund vereinbar?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Präsidenten des Deutschen Städtetages, Christian Ude?