[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4787
17. Wahlperiode 16. 02. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 14. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4612 –
Aktueller Sachstand zum Neubau der B 258n zwischen Aachen-Richterich
und Bundesgrenze (BVWP-Nr. NW 8710)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Nachfrage der Bürgerinitiative B 258nein liegt der Öffentlichkeit seit dem
27. Dezember 2010 eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Berechnung für den Bau
der B 258n zwischen Aachen-Richterich und der Grenze zu den Niederlanden
vor.
Nachdem bereits im Vorfeld die Kosten von ca. 6,6 Mio. Euro auf ca. 20 Mio.
Euro stiegen, wurde nun das Nutzen-Kosten-Verhältnis neu berechnet und von
6,0 auf 2,8 gesenkt.
Die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur
Verfügung gestellte Berechnung lässt wichtige Fragen unbeantwortet.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Nordraum Aachen wird zwischen Richterich und der niederländischen
Grenze bei Kerkrade der Neubau der Bundesstraße 258n geplant. Dieser
Straßenzug zweigt von der Kohlscheider Straße/Roermonder Straße (Landstraße 232)
nördlich Richterich ab und führt von der niederländischen Grenze weiter nach
Landgraaf mit Anbindung an das niederländische Hauptverkehrsstraßennetz.
Der Straßenzug soll zweistreifig neugebaut werden.
Für diesen geplanten Straßenzug wurden gemäß dem in der
Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) angewandten Verfahren Bewertungen durchgeführt. Die
erste Fassung basierte auf den Ausgangsgrößen von 1998 und hatte als
Prognosehorizont das Jahr 2015. Bei der Bewertung im Jahr 2010 basieren die
Ausgangsgrößen auf dem Zustand 2008 und dem Prognosejahr 2025.
Auf eine differenzierte Beschreibung des angewandten Bewertungsverfahrens
und der dabei eingesetzten Methoden und Formeln wird verzichtet. Die
entsprechenden Ausführungen sind in dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen Anfang 2005 herausgegebenen Handbuch „Die
gesamtwirtschaftliche Bewertungsmethodik – Bundesverkehrswegeplan 2003“ auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
veröffentlicht.
Generell muss darauf hingewiesen werden, dass die gesamtwirtschaftliche
Bewertungsmethodik im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung 2003 auf
Ausgangswerte aufsetzt, die sich auf den Preisstand 1998 bezogen. Dieser
Preisstand lag auch zunächst der Bewertung für den Neubau der Bundesstraße 258n
zugrunde. Die aktuelle Bewertung aus dem Jahr 2010 berücksichtigt den
Preisstand 2008. Bei einem Vergleich sind diese Veränderungen in der Preisstruktur
zu beachten.
1. Wie hoch sind die aktuell geschätzten Baukosten für jeden einzelnen
notwendigen Brücken- bzw. Unterführungsbau im Rahmen des Projektes B 258n
(Überführung Frohnratherweg, Unterführung Scherbstraße, Unterführung
Geuchterfeldweg, Unterführung Forsterheiderstraße, Überführung Banker-
Feldstraße, Überführung Bahntrasse, Unterführung Ürsfelder Fußpfad,
Unterführung und Anschluss Roermonderstraße usw.)?
Bezug: Übersichtslageplan, Alternative 3.5 (V1), Arcadis, Auftraggeber Prov.
Limburg/Straßen NRW.
Im Rahmen der Linienfindung für eine Straßenbaumaßnahme wird lediglich
eine Kostenschätzung der erforderlichen Brückenbauwerke vorgenommen, die
unter anderem auch der Ermittlung der Vorzugsvariante dient. Detaillierte
Aussagen können hierzu erst nach Erstellung der Entwurfsunterlagen in
Abhängigkeit von den erforderlichen Konstruktionen und Abmessungen der Bauwerke
getroffen werden. Für die Bundesstraße 258n (Variante 3.5 – V 1) wurden im
Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie überschlägige Kosten für die
Bauwerke in Höhe von rund 10 Mio. Euro ermittelt.
2. Sehen die aktuellen Planungen einen vierspurigen Ausbau der L 232 im
Streckenabschnitt Roermonderstraße zwischen Aachen-Richterich und
Kohlscheid vor?
Nein.
3. Der Karte „Projektbewertung für die Bundesfernstraßen – B 258, Neubau
zwischen Richterich und Bundesgrenze – Maßnahmenfall Kfz-Belastungen
2025“ ist für den Streckenabschnitt Roermonderstraße zwischen Aachen-
Richterich und Kohlscheid eine für 2025 prognostizierte Verkehrsbelastung
von ca. 30 000 Kraftfahrzeugen pro Werktag zu entnehmen, wie hoch sind
die genauen Zahlen?
Die Prognosebelastungen 2025 auf der Roermonder Straße (Landstraße 232)
zwischen Richterich und Kohlscheid betragen in Höhe Uersfeld ca. 28 000 Kfz
im durchschnittlichen Werktagsverkehr. Die Belastung nimmt im weiteren
Verlauf der Landstraße 232 nach Norden deutlich ab.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Netzberechnungen im Rahmen
der Bundesverkehrswegeplanung im Wesentlichen auf das
Bundesfernstraßennetz ausgerichtet sind. Alle maßgebenden Verkehrsstraßen des nachgeordneten
Netzes wurden in die Untersuchung mit einbezogen. Dieses dient insbesondere
der sachgerechten Einspeisung und Verteilung der Verkehrsnachfrage im
Gesamtraum.
4. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem monetären
Ergebnis des Punktes „regionale Effekte“ in der aktuellen Nutzen-Kosten-
Berechnung?
Die Bewertungskomponente „Regionale Effekte“ besteht aus den Teilen
„Beschäftigungseffekte“ und „Beiträge zur Förderung internationaler
Beziehungen“. Hierbei untergliedern sich die Beschäftigungseffekte in die beiden
Untergruppen „Beschäftigungseffekte aus dem Bau von Verkehrswegen“ und
„Beschäftigungseffekte aus dem Betrieb von Verkehrswegen“.
Bei der Ermittlung der „Beschäftigungseffekte aus dem Bau von
Verkehrswegen“ wurden folgende Kenngrößen in die Berechnung eingebracht:
– Investitionskosten des Projektes,
– Mannjahre pro 100 Mio. Euro Investitionskosten,
– Anteil der zurechenbaren Beschäftigten (hier 0,4),
– Regionaler Differenzierungsfaktor,
– Alternativkostensatz pro Arbeitsplatz und Jahr,
– Mittlerer Annuitätenfaktor des Projektes.
Bei der Ermittlung der „Beschäftigungseffekte aus dem Betrieb von
Verkehrswegen“ wurden folgende Kenngrößen in die Berechnungen eingebracht:
– Index der Region,
– Regionaler Differenzierungsfaktor,
– Anbindungsindikator für Planfall und Vergleichsfall,
– Alternativkostensatz pro Arbeitsplatz und Jahr.
Die Begründung der Berechnungsansätze, der formelmäßige Zusammenhang
und die Quantifizierung der Parameter sind im oben genannten Handbuch auf
den Seiten 74 bis 84 dargelegt.
5. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem monetären
Ergebnis des Punktes „Transportkosten“ in der aktuellen Nutzen-Kosten-
Berechnung?
Die Kenngröße „Transportkosten“ setzt sich aus den Komponenten „Senkung
von Kosten der Fahrzeugvorhaltung“, „Senkung von Kosten des
Fahrzeugbetriebs, Teil: Lohnkosten“ und „Senkung von Kosten des Fahrzeugbetriebs, Teil:
Betriebskosten“ zusammen. Die Einflüsse von Aufkommensverlagerungen auf
die Transportkosten werden bereits bei der globalen Nachfrageprognose
berücksichtigt und werden nicht einem einzelnen Projekt zugeordnet.
Zur Ermittlung der gegebenenfalls auftretenden „Kostensenkung in der
Fahrzeugvorhaltung“ wurden folgende Kenngrößen berücksichtigt:
– Alle Straßenabschnitte des Untersuchungsraums,
– 3 Straßenkategorien: Autobahn, Außerortsstraßen, Innerortsstraßen,
– 8 Fahrzeuggruppen,
– Fahrzeitdifferenz zwischen Planfall und Vergleichsfall,
– Vorhaltungskosten je Fahrzeugstunde.
Bei der Berechnung der „Kostensenkung des Fahrzeugbetriebs, Teil
Lohnkosten“ wurden folgende Kenngrößen in Ansatz gebracht:
– Alle Straßenabschnitte,
– Differenzierung nach Fahrzeuggruppen,
– Fahrzeitdifferenz zwischen Planfall und Vergleichsfall,
– Lohnkosten je Fahrzeugstunde.
Zur Ermittlung der „Betriebskosten für die Fahrzeuge“ wurde von folgenden
Kenngrößen ausgegangen:
– Differenzierung nach Fahrzeuggruppen,
– Fahrleistungen in Kfz-km pro Jahr je Fahrzeugkategorie,
– Fahrleistungsdifferenzen zwischen Planfall und Vergleichsfall,
– Betriebskostengrundwert mit Differenzierung nach Fahrzeugart und
Straßenklasse,
– Kraftstoffverbrauch,
– Kraftstoffkosten,
– Belastungszustand.
Für die vorgenannten Gruppen, die zur Beschreibung der Verbilligung von
Beförderungsvorgängen herangezogen werden, wurden spezielle Rechenansätze
und formelmäßige Zusammenhänge entwickelt. Die Begründung dieser Ansätze
und die Quantifizierung exogener Parameter einschließlich der Ausweisung der
Berechnungsformeln sind im oben genannten Handbuch auf den Seiten 164 bis
169 im Einzelnen dargelegt.
6. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem monetären
Ergebnis des Punktes „Erhaltungskosten“ in der aktuellen Nutzen-Kosten-
Berechnung?
Zur Ermittlung des Aufwands zur „Instandhaltung der Verkehrswege“
(Erhaltungskosten) werden standardisierte und aus vorliegenden Erfahrungen und
Ergebnissen abgeleitete Einheitssätze in Ansatz gebracht, wobei nach Straßentypen
mit jeweils straßentypspezifischen Instandhaltungskosten differenziert wird. Als
Multiplikator geht die Länge der Projektstrecke in den Berechnungsgang mit ein.
Die spezifischen Kostensätze sind im oben genannten Handbuch auf Seite 178
beschrieben.
7. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem monetären
Ergebnis des Punktes „Verkehrssicherheit“ in der aktuellen Nutzen-Kosten-
Berechnung?
Aus der Veränderung der Unfallkosten zwischen Planfall und Vergleichsfall
ergibt sich die Nutzenkomponente „Verkehrssicherheit“. Die bei der Bewertung in
Ansatz gebrachten Unfallraten und Unfallkostensätze sind nach Straßentypen
und Unfallarten differenziert.
Die entsprechenden Einheitswerte sind im oben genannten Handbuch auf den
Seiten 179 bis 186 benannt.
8. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem monetären
Ergebnis des Punktes „verbesserte Erreichbarkeit“ in der aktuellen Nutzen-
Kosten-Berechnung?
Die projektbedingten Fahrzeitverkürzungen führen auch bei Privatfahrten zu
Zeitvorteilen und damit zu „fiktiven“ Kosteneinsparungen. Sie werden in Form
von Personenzeitkosten als Nutzenkomponente in die Nutzen-Kosten-Analyse
(NKA) einbezogen. Hierbei erfolgt die Nutzenermittlung durch Multiplikation
der zu erwartenden Zeitvorteile mit den Personenzeitkosten. Die spezifischen
Personenzeitkosten sind in speziellen Untersuchungen ermittelt worden.
Sie sind im oben genannten Handbuch auf den Seiten 186 und 187
zusammengestellt.
9. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem monetären
Ergebnis des Punktes „Umwelteffekte“ in der aktuellen Nutzen-Kosten-
Berechnung?
Um die verkehrlichen Einwirkungen auf die Umwelt sachgerecht erfassen und
in die NKA einbringen zu können, wurde eine starke Differenzierung nach
einzelnen Einwirkungsgruppen notwendig. Für den operativen Prozess wurde die
Kenngröße „Entlastung der Umwelt“ nach folgenden Gruppen untergliedert:
– Geräuschbelastungen innerorts,
– Geräuschbelastungen außerhalb geschlossener Ortschaften,
– Globale Abgas-Emissionen,
– Innerörtliche NOX-Immissionen,
– Kanzerogene Schadstoffe,
– Treibhausgase,
– Innerörtliche Trennwirkungen.
Die Berechnungsmethoden, Berechnungsformeln und Wertesätze sind für die
einzelnen Komponenten zur Quantifizierung und Monetarisierung der
Umweltwirkungen sehr unterschiedlich und gleichzeitig sehr komplex. Die
Ausführungen im Rahmen dieser Antwort auf die gestellte Frage können deshalb nur
Übersichtscharakter haben.
Bei der Nutzenberechnung zur Bewertung im Rahmen der Komponente
„Geräuschbelastungen innerorts“ werden alle Wirkungsstrecken einbezogen, bei
denen die nächtliche Verkehrsbelastung zu einer Überschreibung des Zielpegels
von 37 dB(A) (äquivalenter Dauerschallpegel) führt. Gleichzeitig muss der
Unterschied zwischen Vergleichs- und Planfall mehr als 2 dB(A) betragen. Der
äquivalente Dauerschallpegel wird mit Lautheitsgewichten gewichtet und mit
der Anzahl der betroffenen Einwohner verknüpft. Hierbei wird von
Einwohnergleichwerten ausgegangen, wobei für Teilmengen der Einwohner die mit Hilfe
der Stadtmodellbausteine errechneten Relativierungen in der Geräuschbelastung
berücksichtigt werden. Schließlich wird über die angenommene
Zahlungsbereitschaft der Einwohner eine Monetarisierung der berechneten Lärmminderungen
durchgeführt.
Vertiefende Ausführungen zu dieser Nutzenberechnung sowie auch die
entsprechenden Koeffizienten und Ansätze sind im oben genannten Handbuch auf den
Seiten 85 und 86 sowie 187 bis 191 enthalten.
Zur Berechnung des Nutzens aufgrund der Minderung von
„Geräuschbelastungen auf Außerortsstraßen“ wird ein gegenüber dem Ansatz für Innerortsstraßen
vereinfachtes Verfahren in Ansatz gebracht. Es werden alle Wirkungsstrecken,
bei denen der äquivalente Dauerschallpegel 62 dB(A) in 100 Metern Abstand
vom Trassenrand überschritten wird, in die Nutzenberechnung einbezogen.
Weitergehende Ausführungen sind dem oben genannten Handbuch zu
entnehmen.
Zur Ermittlung der Nutzen aus Veränderung „globaler Emissionen“ werden die
einzelnen Schadstoffe mit Hilfe von Toxizitätsfaktoren in NOX-Äquivalente
umgerechnet. Hierbei wird von spezifischen Emissionsmengen ausgegangen, die
dann in Verknüpfung mit der Verkehrsstärke auf die gesamte Emissionsmenge
hochgerechnet werden. Die Verknüpfung mit den Toxizitätsfaktoren führt dann
zu NOX-Äquivalenzmengen, aus denen mit Hilfe von Wertansätzen auf den
Schadensumfang geschlossen wird.
Spezielle Ausführungen hierzu mit Angaben über Parameter und
Quantifizierungen sind dem oben genannten Handbuch auf den Seiten 202 und 203 zu
entnehmen.
Bei der Nutzenberechnung aufgrund der Veränderungen in der „Innerörtlichen
NOX-Immissionen“ wird von folgenden Kenngrößen ausgegangen:
– Verkehrsstärke,
– Verkehrsdauer,
– Spezifische Emissionsfaktoren,
– Betroffene Einwohnergleichwerte.
Die hieraus abgeleiteten Emissions-Konzentrationen werden mit einem
spezifischen Wertesatz je Einwohnergleichwert verknüpft und führen damit zu
monetarisierten Schadenswerten.
Begründungen, Methoden, Formeln und Wertesätze sind im oben genannten
Handbuch auf den Seiten 203 und 204 im Einzelnen dargelegt.
Die Nutzenberechnung für das Kriterium „Kanzerogene Schadstoffe“ ist
vergleichbar der vorstehend beschriebenen Berechnung zur Bewertung der
innerörtlichen NOX-Emissionen. Zusätzlich wird hier ein Abschätzungsfaktor für das
Krebsrisiko mit eingeführt. Die vertiefenden Ausführungen sind dem oben
genannten Handbuch auf den Seiten 205 und 206 zu entnehmen.
Die Ermittlungen zur Nutzenkomponente „Treibhausgase“ sind in der Struktur
wiederum vergleichbar mit den beiden vorhergehenden Darstellungen zur
Bewertung der Nutzen. Maßgebende Ausgangsgrößen sind die Verkehrsstärke, der
Belastungspegel, die spezifischen Emissionsfaktoren, die Straßenlänge und der
Wertansatz pro Emissionsmenge. Begründungen, Verknüpfungen, Formeln und
Wertansätze sind dem oben genannten Handbuch auf den Seiten 206 und 207 zu
entnehmen.
Mit der Kenngröße „Innerörtliche Trennwirkungen“ werden die erreichbaren
Minderungen an Zeitverlusten für die Fußgänger, die Innerortsstraßen
überqueren müssen, bewertet.
Die Fußgängerwartezeiten werden in Abhängigkeit vom Straßentyp und von der
jeweiligen Verkehrsstärke ermittelt und mit der Anzahl der die Straßen
querenden Fußgänger verknüpft. Hierbei werden die Anzahl Querungen aus den
Stadtmodellbausteinen sowie aus einem unterstellten Querungsbedarf pro Anwohner
abgeleitet. In die Berechnungen gehen somit ein:
– Stadtmodellbausteine,
– Anzahl Straßenquerungen abhängig von den Stadtmodellbausteinen,
– Spezifische Wartezeiten zur Straßenquerung,
– Kosten je Personenstunde.
Wertesätze, Formeln und Ansätze sind im Einzelnen im oben genannten
Handbuch auf den Seiten 207 bis 209 ausgewiesen.
10. Welche Berechnungsgrundlage (Formel und Werte) führt zu dem
monetären Ergebnis des Punktes „induzierter Verkehr“ in der aktuellen Nutzen-
Kosten-Berechnung?
Der induzierte Verkehr führt zur Erhöhung des Verkehrsanfalls, mit dem auch
negative Wirkungen in den verschiedenen Nutzenkomponenten verbunden sein
können. Zur Ermittlung der Nutzen aus primär induziertem Verkehr werden die
Fahrzeitdifferenzen zwischen Planfall und Vergleichsfall als Basisdaten mit
einer Differenzierung nach den Fahrzeugarten Pkw und Lkw herangezogen.
Diese Fahrtzeitdifferenzen werden mit spezifischen Kosten je Fahrzeugstunde
verknüpft. Die in Ansatz gebrachten spezifischen Kosten ergeben sich aus
überschläglichen Berechnungen.
Ansätze, Formeln und Wertesätze für die Ermittlung der Wirkungen aus
induziertem Verkehr sind im oben genannten Handbuch auf den Seiten 89 und 90
sowie 209 und 210 ausgewiesen.
11. Was war der Anlass zur Beauftragung der Nachbewertung, die im Mai
2010 vorgelegt wurde?
Anlass der Nachbewertung war der zu diesem Zeitpunkt bekannte
Planungsstand mit den entsprechenden Kostenschätzungen.
12. Was ist der Grund dafür, dass gegenüber der Bewertung von 2003 folgende
Nutzen in monetärer Umrechnung negativ bewertet werden:
– Umwelteffekte
(2010: – 0,36 Mio. Euro pro Jahr; 2003: + 0,027 Mio. Euro pro Jahr),
– Verkehrssicherheit
(2010: – 0,68 Mio. Euro pro Jahr; 2003: + 0,095 Mio. Euro pro Jahr)?
13. Was ist der Grund dafür, dass gegenüber der Bewertung von 2003 folgende
Nutzen in monetärer Umrechnung deutlich höher bewertet werden:
– Transportkosten
(2010: + 1,92 Mio. Euro pro Jahr; 2003: + 1,32 Mio. Euro pro Jahr),
– Verbesserte Erreichbarkeit
(2010: + 1,77 Mio. Euro pro Jahr; 2003: + 0,89 Mio. Euro pro Jahr)?
14. Was ist der Grund dafür, dass gegenüber der Bewertung von 2003
folgender Nutzen in monetärer Umrechnung eine weitere Verschlechterung
erfahren hat:
– Induzierter Verkehr
(2010: – 0,63 Mio. Euro pro Jahr; 2003: – 0,30 Mio. Euro pro Jahr)?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet, da in allen Fällen ein gleichartiges Bündel von Ursachen für die
Unterschiede vorliegt.
Diese Ursachen ergeben sich insbesondere aus folgende Tatbeständen:
– Anhebung der Kostensätze,
– Veränderter Prognosehorizont,
– Verkehrsverlagerungseffekte.
Die im Rahmen der ersten Bewertung in Ansatz gebrachten Kostensätze
beziehen sich auf den Preisstand 1998. Für die Bewertung 2010 wurden diese
Kostensätze auf den Preisstand 2008 aktualisiert.
Wegen unterschiedlicher Wertesätze können bereits zwischen den einzelnen
Nutzenkomponenten unterschiedliche Tendenzen in der Veränderung der
Bewertung zwischen 2003 und 2010 eintreten.
Zwischen den beiden Bewertungszeitpunkten wurde für die Überprüfung des
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen der Prognosehorizont von 2015 auf
2025 fortgeschrieben mit gleichzeitig deutlichen Veränderungen in den
Prognoseansätzen für die Verkehrsentwicklung. Während für den Personenverkehr die
weiteren Zuwächse in engem Rahmen bleiben, werden im Lkw-Verkehr noch
starke Zuwächse erwartet. Da Personen- und Güterverkehr in den
Nutzenkomponenten sehr unterschiedliche Wertungen auslösen, ergeben sich bereits
hieraus Entwicklungstendenzen, die nicht mit einem linearen Fortschreibungsansatz
erfasst werden können.
Mit der Veränderung und dem generellen Zuwachs in der Verkehrsnachfrage
– vor allem infolge des veränderten Planungshorizontes – stellen sich
Verlagerungseffekte ein, insbesondere beim Auftreten von Kapazitätsengpässen. Eine
pauschale Wirkungseinschätzung ist für diesen Fall nicht möglich, da
Verlagerungen positive wie negative Wirkungen haben können. Hinzu kommt, dass bei
einem veränderten Mengengerüst gegebenenfalls Grenzwerte über- bzw.
unterschritten werden und somit zu sprunghaften Veränderungen bei der
Nutzenberechnung führen.
15. Was ist der Grund dafür, dass jetzt eine andere Streckenführung und eine
andere Streckenlänge (2010: 4,8 km, 2003: 3,8 km) zugrunde gelegt
wurde?
In der Anmeldung der Bundesstraße 258n zur Bewertung im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans 2003 war eine Linienführung enthalten, die nach dem
seinerzeitigen Kenntnisstand umsetzbar erschien. Im Rahmen der
zwischenzeitlich durchgeführten Umweltverträglichkeitsstudie haben sich Varianten
ergeben, die von der vorgenannten Trasse abweichen.
16. Inwieweit sind die elf Brückenbauwerke für die östliche Alternative der
B 258n, die im Entwurfsplan, der im Rahmen der UVS erstellt wurde,
eingezeichnet sind, in die Kostenschätzung eingegangen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
17. Ist die Nachbewertung auf der Grundlage des letzten Planungsstands, der
beim Landesbetrieb Straßenbau NRW vorliegt, erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
Ja.
18. Wie groß ist die errechnete Entlastung für die L 232 in der Ortsdurchfahrt
Kohlscheid in Herzogenrath?
In der Ortsdurchfahrt Kohlscheid reduziert sich infolge der Maßnahme
Bundesstraße 258n der durchschnittliche werktägliche Verkehr um ca. 2 500 Kfz.
19. Wie groß ist die errechnete Entlastung für die L 232 im Stadtzentrum in
Herzogenrath?
Im Stadtzentrum von Herzogenrath reduziert sich infolge der Maßnahme
Bundesstraße 258n der durchschnittliche werktägliche Verkehr um ca. 2 200 Kfz.
20. Wie groß ist die errechnete Mehrbelastung auf der L 232 im Abschnitt
zwischen der Anschlussstelle Roermonderstraße und Autobahnanschlussstelle
Laurensberg (Kohlscheider Straße)?
Bei Realisierung der Maßnahme Bundesstraße 258n tritt eine Mehrbelastung
des durchschnittlichen werktäglichen Verkehrs auf der Landstraße 232 im
Abschnitt zwischen Roermonder Straße und der Autobahn 4
Autobahnanschlussstelle Aachen-Laurensberg um ca. 5 500 Kfz ein.
21. Auf welchen Straßen, die nicht im Planausschnitt
„Belastungsveränderung …“ dargestellt sind, sind weitere deutliche Entlastungen von anderen
Streckenabschnitten errechnet worden und in die Nutzenbewertung
eingeflossen?
Auf folgenden nicht im Planungsausschnitt des Dossiers dargestellten Straßen
werden infolge der Maßnahme Bundesstraße 258n Entlastungseffekte auftreten:
– Bundesstraße 57 in der Ortsdurchfahrt Würselen: ca. 1 000 Kfz im
durchschnittlichen werktäglichen Verkehr,
– Autobahn 44 östlich Würselen: ca. 500 Kfz im durchschnittlichen
werktäglichen Verkehr,
– Autobahn 4 zwischen Autobahnkreuz Aachen und Anschlussstelle Aachen-
Zentrum: ca. 2 000 Kfz im durchschnittlichen werktäglichen Verkehr.
22. Sind die Entlastungs- und Belastungseffekte auf niederländischer Seite in
die Nutzenberechnung eingegangen?
Wenn ja, warum werden dann nicht die Gesamtkosten auf deutscher und
niederländischer Seite (ca. 33 Mio. Euro) in das Nutzen-Kosten-Verhältnis
eingerechnet?
Wenn nein, wie wurden dann die Quelle-/Ziel-Verknüpfungen im Hinblick
auf die Be- und Entlastungseffekte und die daraus errechneten
Nutzenanteile gegenüber einer nicht grenzüberschreitenden Bewertungsprognose
eingerechnet?
In die Netzberechnungen wurde selbstverständlich die Fortsetzung des
Straßennetzes in den Niederlanden mit eingebracht. Entsprechend wurden auch die
Nutzen für Verkehrsteilnehmer auf ihrem gesamten Weg einschließlich in den
Niederlanden erfasst.
Die Fortführung des Straßenzuges Bundesstraße 258n auf niederländischer Seite
ist Teil des indisponiblen Bezugsfalles und wurde somit als realisiert unterstellt.
Entsprechend wurden die Kosten der Ausbaumaßnahme auf niederländischer
Seite nicht in die Betrachtungen einbezogen.
23. Weicht der Entlastungseffekt bei der Neubewertung des
Autobahnabschnitts 4 zwischen Aachener Kreuz und Anschlussstelle Eschweiler 2010
von dem 2003 errechneten Entlastungseffekt von 3 000 Kraftfahrzeugen
pro Tag ab?
Die Entlastung auf dem Autobahnabschnitt der Autobahn 4 zwischen dem
Aachener Kreuz und der Anschlussstelle Eschweiler reduziert sich gemäß der
aktuellen Analyse nur um ca. 1 000 Kfz/Werktag. Dies ist bedingt durch den
veränderten Planungshorizont bis 2025 und die damit verbundene
Verkehrszunahme im grenzüberschreitenden Verkehr, insbesondere im Lkw-Verkehr.
24. In welchen Kostenanteilen sind die Instandhaltungskosten für den 2003
berechneten Zeitraum der mittleren Nutzungsdauer von 27,76 Jahren
enthalten?
Die Instandhaltungskosten sind vom Straßentyp und von der Straßenlänge
abhängig. Sie betragen ca. 12 800 Euro pro km und Jahr. Sie sind als negativer
Nutzen in die Nutzenkomponente „Erhaltungskosten“ eingegangen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]