Deutscher Bundestag Drucksache 21/3973
21. Wahlperiode 03.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3739 –
Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende in den Jahren 2024 und 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2024 hat sich die Zahl der tätlichen Angriffe auf Medienschaffende in
Deutschland laut Reporter ohne Grenzen (Reporters sans frontières – RSF)
mehr als verdoppelt (vgl.
www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteil
ungen/37/ubergriffe-auf-journalisten-verdoppelt). Die extreme Rechte wird als
größte Gefahr eingestuft. AfD-Erfolge, wie in Sachsen und Thüringen,
mobilisieren nach Ansicht der Fragestellenden rechtsextreme Gewalt, inklusive
Schikanen, Bedrohungen und Attacken bei Protesten oder Veranstaltungen. Das
European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) und RSF betonen,
dass dies die freie Berichterstattung in Ostdeutschland erschwert und zur
Abhängigkeit von Polizeischutz führt (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/deutschlan
d/gesellschaft/angriffe-auf-journalisten-pressefreiheit-rechtsextremismus-10
0.html). Zudem führen rechte Attacken nach Ansicht der Fragestellenden zu
Selbstzensur, insbesondere in Regionen mit AfD-Stärke, wo Journalistinnen
und Journalisten Pfefferspray oder Eskorten brauchen (vgl.
www.zeit.de/gesell
schaft/zeitgeschehen/2025-11/rechtsextremismus-journalisten-angriffe-behoe
rden). Im World Press Freedom Index 2025 fiel Deutschland von Platz 10 auf
11 (vgl.
https://rsf.org/en/index). Darüber hinaus warnt der achte KEK-
Konzentrationsbericht (KEK = Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich) 2025 vor neuen Gefahren durch Social Media, Künstliche
Intelligenz (KI) und Plattformen, die klassische Medien verdrängen und
Meinungsvielfalt untergraben (vgl.
www.kek-online.de/publikationen/medienkonz
entrationsberichte/achter-konzentrationsbericht-2025/).
1. Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und
Pressevertreter sowie Medienschaffende wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 erfasst (bitte
nach Jahr, Art der Tat, Bundesland und Politisch motivierter Kriminalität
[PMK] mit Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Mit Stichtag 31. Dezember 2025 wurden durch die Länder im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 insgesamt
818 Straftaten mit dem Oberangriffsziel (OAZ) Medien an das Bundeskrimi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 3. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nalamt (BKA) gemeldet. Bei 89 dieser Fälle handelt es sich um
Gewaltstraftaten. Die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Bundesländern sind
den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 24 11 30 0 8 73
Brandstiftungen 1 0 1 0 0 2
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gefährlicher Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 1 0 0 0 0 1
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 13 0 0 13
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe
Gewaltdelikte
26 11 44 0 8 89
Sachbeschädigungen 11 7 13 1 11 43
Nötigung/Bedrohung 11 31 21 7 31 101
Propagandadelikte 2 27 14 2 2 47
Störung der
Totenruhe
0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 2 31 13 2 5 53
Verst gg. VersG 1 10 0 0 13 24
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 25 127 48 19 242 461
Gesamtsumme 78 244 153 31 312 818
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Ländern
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen
0 36 0 4 0 1 0 2 1 4 1 0 0 16 6 2 73
Brandstiftungen 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2
Sprengstoffdelikte
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gefährlicher
Eingriff
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1
Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte
0 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe
Gewaltdelikte
0 51 0 4 0 1 0 2 2 4 1 0 0 16 6 2 89
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Ländern
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe
Sachbeschädigungen
0 19 2 2 2 2 6 0 6 0 0 0 0 4 0 0 43
Nötigung/
Bedrohung
4 38 4 11 1 3 3 1 2 13 1 2 2 8 2 6 101
Propagandadelikte
1 13 6 4 0 6 2 1 4 3 0 0 4 2 1 0 47
Störung der
Totenruhe
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 2 16 10 3 0 0 3 1 4 5 3 1 1 3 1 0 53
Verst gg. VersG 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 24
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 6 269 16 40 1 16 9 5 20 30 7 3 1 27 2 9 461
Gesamtsumme 13 406 40 64 4 28 23 10 38 55 12 6 8 82 12 17 818
2. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Bekannt bzw. Unbekannt wurden
in diesem Zusammenhang eingeleitet (bitte nach Jahr, Tatvorwurf,
Bundesland und Aufklärungsquote aufschlüsseln)?
3. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
daraufhin eingeleitet (bitte nach Jahr, Art der Tat und Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Bei den insoweit einschlägigen Statistischen Berichten „Staatsanwaltschaft“
und „Strafgerichte“, die jährlich durch das Statistische Bundesamt
herausgegeben werden, handelt es sich um Verfahrensstatistiken, deren Durchführung auf
bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder basieren und die
keine personenbezogenen Merkmale oder Daten zu den Opfern von Straftaten
(Pressevertretende und Medienschaffende) erfassen.
Eine automatisierte Auswertung zu Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren
ist im KPMD-PMK nicht möglich, da im KPMD-PMK lediglich Fallzahlen
erfasst werden.
Fallzahlen und Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind nicht
deckungsgleich. Zu einem Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere
Ermittlungsverfahren/Strafverfahren eingeleitet werden. Auf der anderen Seite können mehre
Lebenssachverhalte in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ausermittelt
werden.
4. Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende ereigneten
sich vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 auf Kundgebungen
bzw. Demonstrationen (bitte nach Straftatbestand und Bundesland
auflisten)?
Mit Stichtag 31. Dezember 2025 sind für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis
zum 30. November 2025 insgesamt 211 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und
im Zusammenhang mit Demonstrationen in der Fallzahlendatei „Lagebild
Auswertung politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) erfasst. Bei 73 dieser Fälle
handelt es sich um Gewaltstraftaten. Die Aufschlüsselung nach
Phänomenbereichen und Bundesländern sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 22 6 26 0 7 61
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 12 0 0 12
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 22 6 38 0 7 73
Sachbeschädigungen 2 0 4 0 1 7
Nötigung/Bedrohung 8 9 6 1 6 30
Propagandadelikte 1 1 8 1 0 11
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 0 0 1 0 0 1
Verst gg. VersG 1 10 0 0 13 24
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 9 14 23 4 15 65
Gesamtsumme 43 40 80 6 42 211
TZ: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Ländern
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen
0 33 0 4 0 0 0 1 0 2 1 0 0 14 5 1 61
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte
0 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe
Gewaltdelikte
0 45 0 4 0 0 0 1 0 2 1 0 0 14 5 1 73
Sachbeschädigungen
0 5 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 7
Nötigung/
Bedrohung
2 10 0 2 0 1 0 0 0 5 0 0 1 4 1 4 30
TZ: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Ländern
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe
Propagandadelikte
0 9 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 11
Störung der
Totenruhe
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1
Verst gg. VersG 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 24
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 0 41 0 1 0 0 1 0 3 5 0 0 0 12 0 2 65
Gesamtsumme 2 110 2 8 0 1 1 1 4 13 1 0 1 53 7 7 211
5. Wie viele Straftaten gegen Medienschaffende wurden in der PMK-
Statistik 2024/2025 im Phänomenbereich der Politisch motivierten
Kriminalität erfasst (bitte nach Propagandadelikten, Körperverletzungen und
Internet-Straftaten aufschlüsseln)?
Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 423
Straftaten mit dem OAZ „Medien“ in LAPOS erfasst.
Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 504
Straftaten mit dem OAZ „Medien“ in LAPOS erfasst.
Die erwünschte Aufschlüsselung der Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen
zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Internet-Straftaten wird in Frage 6
beantwortet.
TZ: 2024, OAZ Medien, Stichtag: 31.01.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 12 1 19 0 7 39
Brandstiftungen 1 0 1 0 0 2
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 1 1
Raub 2 0 0 0 1 3
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 1 0 0 0 0 1
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 16 1 20 0 9 46
Sachbeschädigungen 7 4 8 1 12 32
Nötigung/Bedrohung 4 13 12 5 29 63
Propagandadelikte 1 18 4 0 3 26
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 0 21 6 2 2 31
Verst gg. VersG 1 16 0 0 25 42
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 15 37 22 14 95 183
Gesamtsumme 44 110 72 22 175 423
TZ: 2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 14 9 12 0 3 38
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 13 0 0 13
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 14 9 25 0 3 51
Sachbeschädigungen 5 4 6 0 4 19
Nötigung/Bedrohung 7 20 12 2 17 58
Propagandadelikte 1 14 12 2 1 30
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 1 10 8 0 3 22
Verst gg. VersG 0 0 0 0 0 0
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 15 104 28 6 171 324
Gesamtsumme 43 161 91 10 199 504
6. Wie viele Hasspostings oder Internet-PMK gegen Medienschaffende
wurden 2024/2025 erfasst, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung?
Mit Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 217 Straftaten
mit dem OAZ „Medien“ und dem Untertatmittel (UTM) „Internet“ in LAPOS
erfasst.
Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 131
Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Hassposting“ in LAPOS erfasst.
Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 333
Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Internet“ in LAPOS erfasst.
Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 246
Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Hassposting“ in LAPOS
erfasst.
Die Fallzahlen des UTM „Hassposting“ stellen eine Teilmenge des UTM
„Internet“ dar und sind somit in den Fallzahlen des UTM „Internet“ enthalten.
Eine genaue Aufschlüsselung der erbetenen Fallzahlen ist den nachfolgenden
Tabellen zu entnehmen.
Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.01.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0
Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.01.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0
Nötigung/Bedrohung 1 5 4 4 16 30
Propagandadelikte 0 10 4 0 3 17
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 0 17 6 2 2 27
Verst gg. VersG 0 0 0 0 1 1
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 11 22 11 13 85 142
Gesamtsumme 12 54 25 19 107 217
Tatzeit: 2025, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0
Nötigung/Bedrohung 1 13 5 1 12 32
Propagandadelikte 0 9 2 0 1 12
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 1 8 6 0 3 18
Verst gg. VersG 0 0 0 0 0 0
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 6 94 9 3 159 271
Gesamtsumme 8 124 22 4 175 333
Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Hassposting, Stichtag: 31.01.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0
Nötigung/Bedrohung 0 2 1 3 2 8
Propagandadelikte 0 8 4 0 2 14
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 0 13 5 2 1 21
Verst gg. VersG 0 0 0 0 1 1
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 7 11 5 3 61 87
Gesamtsumme 7 34 15 8 67 131
Tatzeit: 2025, OAZ Medien, UTM Hassposting, Stichtag: 31.12.2025
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0
Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0
Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0
Raub 0 0 0 0 0 0
Erpressung 0 0 0 0 0 0
Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0
Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0
Nötigung/Bedrohung 0 6 1 1 7 15
Propagandadelikte 0 6 2 0 1 9
Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung 0 4 4 0 2 10
Verst gg. VersG 0 0 0 0 0 0
Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0
Andere Straftaten 2 74 3 0 133 212
Gesamtsumme 2 90 10 1 143 246
7. Welche Maßnahmen ergriffen Bundes- und Landespolizeien zur
Vermeidung von Übergriffen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegen
Medienschaffende (bitte Dienstaufsichtsbeschwerden seit April 2024 mit
Sanktionen nach Datum, Ort und Art auflisten)?
8. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit April 2024 gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
wegen der Nichtverfolgung von Straftaten gegeben, die im
Zusammenhang mit Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende erfolgten und
wie viele davon hatten Sanktionen zur Folge (bitte nach Datum,
Bundesland, Ort und Art der Sanktionierung aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine auswertbaren Erkenntnisse vor. Im erfragten
Zeitraum liegen keine Dienstaufsichtsbeschwerden im Sinne der in den
Fragestellungen angegebenen Thematiken vor.
9. Inwieweit hat sich die Bundesregierung für eine spezifische Kategorie
„Straftaten gegen Medienschaffende“ in polizeilichen bzw. justiziellen
Statistiken eingesetzt (z. B. via Innenministerkonferenz [IMK[ bzw.
Justizministerkonferenz [JuMiKo]), plant sie dies, und wenn nein, warum
nicht?
Politisch motivierte Angriffe auf Medien werden seit dem 1. Januar 2019 mit
dem OAZ „Medien“ im KPMD-PMK abgebildet. Bis zum 31. Dezember 2018
wurden Straftaten gegen Medien mittels des UTF „Gegen Medien“ erfasst.
Eine adäquate Abbildung zur Verfolgung der Entwicklung von PMK-Straftaten
gegen Medienschaffende ist im KPMD-PMK folglich durch einen eigenen
Katalogwert ständig gegeben.
Die Aufnahme einer Kategorie in die Statistiken der Strafrechtspflege, die
Rückschlüsse auf den Umfang und die Aufklärungsrate von Straftaten gegen
eine Berufsgruppe (hier Medienschaffende) zulässt, wäre ein Bruch in der
Systematik der Erhebung der Strafrechtspflegestatistiken und war kein Thema der
Justizministerkonferenz (JuMiKo) und wird von der Bundesregierung in
diesem Kontext auch nicht forciert.
Auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Strafrechtspflege und
damit auch die Statistiken der Strafrechtspflege wird hingewiesen.
10. Wie viele Anträge auf Auskunftssperren im Melderegister (§ 51 des
Bundesmeldegesetzes – BMG) stellten Medienschaffende seit April 2024,
wie viele wurden bestätigt, und welche Ablehnungsgründe gab es (bitte
nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
11. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 353d des Strafgesetzbuchs
(StGB; verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2024 gegen
Medienschaffende eingeleitet, und mit welchem Ausgang?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
Die Angaben in diesen Statistiken lassen sich nach Sachgebieten differenzieren.
Eine Auswertung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich.
Eine automatisierte Auswertung zu Ermittlungsverfahren nach § 353d des
Strafgesetzbuchs (StGB) ist im KPMD-PMK nicht möglich, da im KPMD-
PMK lediglich Fallzahlen erfasst werden.
Fallzahlen und Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind nicht
deckungsgleich. Zu einem Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere
Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren eingeleitet werden. Auf der anderen Seite können mehre
Lebenssachverhalte in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ausermittelt
werden.
Hilfsweise werden alle erfassten Fälle des § 353d StGB zugeliefert. Für den
Zeitraum seit dem 1. April 2024 bis zum Abfragedatum 23. Januar 2025 sind
insgesamt sieben Fälle bekannt. Informationen dazu, ob es sich bei den
betroffenen Personen um Medienschaffende handelte, liegen nicht vor, da betroffene
Personen in der Fallzahlenanwendung LAPOS systembedingt anonymisiert
werden und Rückschlüsse somit nicht möglich sind.
Eine Aufschlüsselung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Deliktskategorien nach Phänomenbereichen
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Verstöße gg.
§ 353d StGB3d StGB
3 1 0 0 3 7
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Berichtsjahr 2024 zu
PKS-Schlüssel 655010 „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“
73 Fälle mit insgesamt 69 Tatverdächtigen erfasst. Die Aufklärungsquote lag
bei 86,3 Prozent. Informationen dazu, ob es sich bei den hier tatverdächtigen
Personen um Medienschaffende handelte, liegen nicht vor.
12. Welche Projekte zum Schutz bedrohter Medienschaffender förderte die
Bundesregierung von April 2024 bis November 2025, mit welchen
Mitteln, und mit wie vielen erreichten Personen?
Die Bundesregierung unterstützt vor allem über das
Journalistenschutzprogramm Hannah-Arendt-Initiative (HAI) bedrohte Medienschaffende weltweit.
Die HAI ist ein von der Bundesregierung in enger Abstimmung zwischen dem
Auswärtigen Amt (AA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) gemeinsam geführtes und von zivilgesellschaftlichen
Organisationen (Netzwerkpartner) umgesetztes Programm zur Unterstützung
und zum Schutz von bedrohten Journalistinnen und Journalisten – sowohl im
Ausland (in den Herkunftsländern und in der Region) als auch im Exil in
Deutschland.
Im Haushaltsjahr 2024 betrug das Fördervolumen 9,1 Mio. Euro (6 Mio. Euro
Ausland / 3,1 Mio. Euro Inland). Es profitierten über 400 Medienschaffende
und zusätzlich 62 Medienorganisationen von der Programmlinie Inland des
BKM, umgesetzt durch den European Fund for Journalism in Exile (JX Fund),
von der Programmlinie Ausland des AA profitierten über 2 700
Medienschaffende, umgesetzt durch Media in Cooperation in Transition (MiCT), European
Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) und Deutsche Welle Akademie.
Im Haushaltsjahr 2025 betrug das Fördervolumen 8 Mio. Euro (6 Mio. Euro
Ausland / 2 Mio. Euro Inland). In den ersten drei Quartalen 2025 profitierten
112 Medienschaffende und zusätzlich 109 Medienorganisationen von der
Programmlinie Inland des BKM, von der Programmlinie Ausland des AA
profitierten über 1 280 Medienschaffende und 117 Medienorganisationen. Für das
vierte Quartal 2025 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor.
Darüber hinaus wurde ECPMF in 2024 mit 150.000 Euro und in 2025 mit
175.000 Euro von BKM gefördert. Mit dem Programm „Perspektiven im Exil“
wurden 2024 insgesamt 115 Medienschaffende erreicht, in 2025 wurden 69
Medienschaffende erreicht.
13. Welche Fortbildungen zu Pressefreiheit bzw. Schutz von
Medienschaffenden erhielten Exekutivorgane (insbesondere Polizei), mit welchen
Bundesmitteln und Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen?
Der Schutz von Medienschaffenden liegt im Bereich der schutzpolizeilichen
Aufgaben und damit insbesondere im Verantwortungsbereich der
Landespolizeibehörden. Die Thematik „Angriffe auf Pressefreiheit und
Medienschaffende“ ist Bestandteil der Aus- und Fortbildung innerhalb der Bundespolizei und
des BKA. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Unterrichtung, den
Teilnehmern sowie deren Bundesmittel ist nicht möglich, da die Schulungen in
diesem Zusammenhang fächer- und laufbahnübergreifend vermittelt werden.
14. Wie viele Ransomware-, Distributed-Denial-of-Service(DDoS)- oder
Hackerangriffe gegen Medienschaffende bzw. Redaktionen wurden in
diesem Zeitraum polizeilich erfasst (bitte nach Bundeskriminalamt(BKA)-
Bundeslagebild Cybercrime 2024/2025 und PMK-Phänomenbereichen
aufschlüsseln)?
Das Bundeslagebild Cybercrime umfasst kein statistisches Material bzgl.
Cyberangriffe gegen Medienschaffende/Redaktionen. Die für das Bundeslagebild
genutzten Daten der PKS erlauben ferner keine Aufschlüsselung nach Art des
Geschädigten.
Eine dezidierte Auflistung der polizeilich erfassten Cyberangriffe mit
angefragtem Kontext liegt daher nicht vor.
Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind in LAPOS für das Jahr 2024 zwei Fälle
mit dem OAZ „Medien“ und dem UTF „Cybercrime“ erfasst.
Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 ist in LAPOS für das Jahr 2025 ein Fall
mit dem OAZ „Medien“ und dem UTF „Cybercrime“ erfasst.
15. Wie viele Fälle von Spyware-Einsatz (z. B. Paragon-Staatstrojaner) oder
digitaler Überwachung gegen Medienschaffende sind der
Bundesregierung seit April 2024 bekannt, und welche Ermittlungen laufen (bitte nach
Bundesland und Betroffenengruppen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Welche Mittel wurden unter Haushaltstitel 684 15 („Stärkung der
Medienkompetenz sowie Schutz journalistischer Arbeit“) 2024 und 2025
ausgegeben, und für welche Projekte (bitte mit Beträgen, Anzahl erreichter
Medienschaffender und Erfolgsindikatoren auflisten)?
Die in 2024 unter dem Haushaltstitel eingestellten Mittel i. H. v. 300.000 Euro
dienten der Unterlegung früherer Verpflichtungsermächtigungen, darüber
hinaus standen im Haushaltsansatz 2024 keine Mittel für den Schutz und die
strukturelle Förderung journalistischer Arbeit zur Verfügung. In 2025 wurden keine
Mittel verausgabt.
17. Welche Bundesmittel flossen 2024 und 2025 in die DJV-Meldestelle
(DJV = Deutscher Journalisten-Verband) oder ECPMF-Projekte zum
Schutz von Medienschaffenden, und wie viele Fälle wurden bearbeitet?
Bezüglich der Förderung des ECPMF durch den BKM wird auf die Antwort zu
Frage 12 verwiesen. Die Meldestelle des Deutschen Journalistenverbandes
(DJV) wird nicht durch Bundesmitteln gefördert.
18. Wie viele Gesprächsanfragen von Organisationen wie RSF, DJV,
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) oder ECPMF zum
Journalistenschutz erreichten das Bundesministerium des Innern (BMI)
bzw. den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) seit April 2024 (bitte mit Datum, Ergebnis und
Abweisungsgründen auflisten)?
Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss der nach Ansicht der
Fragesteller schwindenden Medienvielfalt (z. B. KEK-Bericht) auf die
Pressefreiheit, und welche Gegenmaßnahmen plant sie (bitte auflisten)?
20. Erachtet die Bundesregierung einen jährlichen Lagebericht zur
Pressefreiheit in Deutschland für notwendig, und wenn ja, wann erscheint der
erste?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Medienvielfalt und Pressefreiheit sind eine der Grundfesten in einer
demokratischen, pluralistischen Gesellschaft. Die Bundesregierung wendet sich
grundsätzlich gegen jeden Versuch diese einzuschränken. Hierzu gehört auch, dass
Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit wirksam geschützt werden. Die
Bundesregierung setzt sich im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen
öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und
Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Hierbei soll auch auf europäischer
Ebene eine stärkere Verantwortung großer Tech-Plattformen und KI-Anbieter
in den Blick genommen werden.
Die Erstellung eines weiteren Lageberichts über den Stand der Pressefreiheit in
Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Der Beitrag
der Bundesregierung für den von der Europäischen Kommission zu
erstellenden Rechtsstaatsbericht enthält bereits regelmäßig Aussagen zum Stand der
Pressefreiheit in Deutschland. Zudem registriert das ECPMF in der Datenbank
„Mapping Media Freedom“ Angriffe auf die Pressefreiheit und informiert auch
darüber. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen erstellt mit der
Rangliste der Pressefreiheit einen Bericht mit ähnlicher Zielrichtung.
21. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis Ende der
Legislaturperiode, um den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD (2025–2029) zur Sicherheit von Medienschaffenden umzusetzen?
Die Sicherheit von Journalisten spielt für Bund und Länder eine unverändert
große Rolle. Medien können nur dort unabhängig und frei berichten, wo die
Sicherheit von Journalisten gewährleistet ist. Die Staatsanwaltschaften der
Länder sind, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen
aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Den über die Plattform des
Europarats zur Stärkung des Schutzes von Journalismus und der Sicherheit von
Journalisten eingehenden Meldungen gehen die Länder konsequent nach und
treffen nach Ermittlung des Sachverhalts die erforderlichen Maßnahmen. Durch
die Polizei werden daneben insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen
ergriffen, um die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten bei
Versammlungen zu gewährleisten. Hierbei geben die bundesweit gültigen
„Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von
Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der
Berichterstattung“ wichtige Rahmenbedingungen für ein kooperatives
Zusammenwirken zwischen Polizei und Medien vor.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich
öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder
missbräuchlichen Gerichtsverfahren (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) beschlossen.
Dieser sieht Regelungen vor, damit missbräuchliche Verfahren gegen kritische
Meinungsäußerungen oder Berichterstattungen durch die Gerichte
schnellstmöglich abgeschlossen und unbegründete Klagen schnell abgewiesen werden
können. So soll erreicht werden, dass der einschüchternde Effekt für Betroffene
möglichst gering ausfällt. Niemand soll durch missbräuchliche Klagen davon
abgehalten werden, von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und
Pressefreiheit Gebrauch zu machen. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar:
www.b
mjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Anti-SLAPP.html. Der
Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Fortentwicklung
der Auskunftssystematik im Meldewesen und wird hierbei auch die besondere
Rolle der Presse- und Medienschaffenden berücksichtigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333