Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München – angekündigter Bau eines neuen Abschiebeterminals
der Abgeordneten Sascha Lensing, Raimond, Scheirich, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth, Christopher Drößler, Jochen Haug, Markus Matzerath, Arne Raue, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Christina Baum, Uwe Schulz, Jörg Zirwes, Stefan Keuter, Dr. Christoph Birghan, Mirco Hanker, Bernd Schattner, Manfred Schiller, Kay Gottschalk, Tobias Teich, Wolfgang Wiehle, Nicole Hess, Otto Strauß, Dr. Daniel Zerbin, Dr. Michael Blos, Edgar Naujok, Martina Uhr, Jörn König, Kurt Kleinschmidt, Knut Meyer-Soltau, Erhard Brucker, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Andreas Mayer, Thomas Ladzinski, Adam Balten, Kay-Uwe Ziegler, Robin Jünger, Lukas Rehm, Tobias Ebenberger, Claudia Weiß, Hauke Finger, Tobias Matthias Peterka, Andreas Paul, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts ist eine zentrale Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Dazu gehört auch, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen tatsächlich das Bundesgebiet verlassen. Der Freistaat Bayern hat in den vergangenen Jahren wiederholt betont, Abschiebungen effizienter zu gestalten und bestehende Vollzugsdefizite abbauen zu wollen. Vor diesem Hintergrund kommt dem geplanten neuen Abschiebeterminal am Flughafen München eine erhebliche politische Bedeutung zu. Mit dem neuen Abschiebeterminal am Flughafen München soll die Kapazität auf bis zu 100 Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen pro Tag erhöht werden. Derzeit existiert lediglich ein kleines Abschiebegefängnis mit einer Kapazität von 50 Plätzen (www.augsburger-allgemeine.de/bayern/so-sieht-der-plan-fuerdas-neue-abschiebeterminal-in-muenchen-aus-112889610).
Noch im November 2025 sprach der bayerische Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), nach einer Klausurtagung seiner Partei in München wörtlich von einer „Abschiebeoffensive“ im kommenden Jahr [2026]. Er wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Pläne hin, am Flughafen München ein Abfertigungsterminal nur für Abschiebeflüge einzurichten (www.deutschlandfunk.de/csu-dringt-auf-mehr-abschiebungen-102.html).
Trotz jahrelanger Planungen ist das Projekt bislang nicht realisiert worden und befindet sich offenbar erneut in einer Phase des Stillstands. Weder der aktuelle Projektstand noch Zuständigkeiten, Zeitpläne oder die zu erwartenden Kosten sind für den Landtag transparent nachvollziehbar. Nach Informationen der Ausburger Allgemeine hatte die Münchner Flughafengesellschaf bereits im Sommer einen Bauantrag eingereicht. Diesem zufolge wird der Personalbedarf für die Einrichtung auf um die 250 Landespolizeikräfte, 145 Personenbegleiter [Luft] und weitere 90 Polizeikräfte und Mitarbeiter anderer Behörden und Unternehmen geschätzt (www.augsburger-allgemeine.de/bayern/so-sieht-der-planfuer-das-neue-abschiebeterminal-in-muenchen-aus-112889610).
Die bayerische Landesregierung verwies in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Zuständigkeit des Bundes. In der Antwort auf die Fragen 5 bis 8.3 heißt es: „Die Flughafen München GmbH plant und errichtet nach den Vorgaben der Bundespolizei ein sog. Rückführungsterminal. Ausschließlicher Nutzer der Einrichtung wird die Bundespolizei sein. Eine Beteiligung des Freistaates Bayern ist nicht vorgesehen. Für weiter gehende Informationen wird auf die Bundespolizei verwiesen.“ (Vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 19/8136).
Mit dieser Anfrage sollen insbesondere die seitens der bayerischen Landesregierung, mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bundespolizei, noch offenen Fragen geklärt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand des Projekts „Abschiebeterminal am Flughafen München“ (vgl. Vorbemerkung)?
Warum kam es nach Kenntnis der Bundesregierung nach jahrelanger Planung (vgl. Vorbemerkung) erneut zu einem Stillstand?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen für das Abschiebeterminal konkret aus?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen verbindlichen Zeit- und Meilensteinplan, oder bleibt der Bau weiter ohne eine terminierte Fertigstellungsperspektive?
Welche Akteure tragen derzeit die operative und strategische Verantwortung (Freistaat, Flughafen München GmbH, Innenministerium, Bund) und wie ist diese konkret definiert?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die Planungen, Ausschreibungen und vorbereitende Maßnahmen angefallen und mit welchen Gesamt- sowie Folgekosten rechnet die Bundesregierung bei der Realisierung des Projekts?
Welche Kriterien haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Auswahl des Standorts für das neue Abschiebeterminal geführt?
Aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Alternativen verworfen?
Welche maximale Kapazität (Abschiebehaftplätze) ist für das Terminal vorgesehen (vgl. Vorbemerkung) und auf welcher Datengrundlage basiert diese Planung?
Welche personellen Ressourcen, wie Kräfte der Bundespolizei und anderer Bundesbehörden, sind in dem neuen Abschiebeterminal nach derzeitigen Planungsstand vorgesehen, insbesondere im Rahmen der Abschiebebegleitung?
Inwiefern hat die Bundespolizei bereits mit der Personalgewinnung bzw. der Umschulung von Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem Abschiebe-Terminal begonnen?
Wie viele Abschiebeflüge (Sammelcharter) erfolgten seit 2020 über den Flughafen München (bitte differenziert nach Datum, Nationalität, Zielland und Anzahl der abgeschobenen bzw. rücküberstellten Personen listen)?
Welche Kosten sind im Rahmen dieser Flüge angefallen (vgl. Vorfrage)?
Durch wie viele Personen, insbesondere Beamte der Bundespolizei, wurden diese Flüge jeweils begleitet (bitte differenziert nach Flug, Anzahl der Begleiter und Funktion bzw. Behörde listen)?
Wie viele Personen lassen sich mit den derzeitigen Kapazitäten (Einrichtung und Personal, hier insbesondere der Bundespolizei) im Durchschnitt täglich über den Flughafen München abschieben bzw. rücküberstellen?
Auf welchen Wert soll diese maximal mögliche Kapazität mit dem neuen Abschiebeterminal (vgl. Vorbemerkung) nach erfolgtem Endausbau gesteigert werden?
Wie groß war die Diskrepanz zwischen der vorhandenen Abschiebekapazität und den tatsächlich durchgeführten Abschiebungen in den vergangenen zehn Jahren?
Wie viele Abschiebungen über den Flughafen München sind seit 2020 nach der Übergabe der Personen an die Bundespolizei noch gescheitert?
Welche Gründe lagen hierfür vor (bitte differenziert nach Grund und Anzahl listen)?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung zukünftig eine effektivere Abschiebeoffensive trotz der zahlreichen Abschiebehindernisse wie Klagen, Duldungen oder zum Teil vorgetäuschten Krankheiten in Zukunft gewährleistet werden?
An welchen weiteren deutschen Flughäfen sind seitens der Bundesregierung derzeit, analog zu München, Abschiebeterminals geplant?
Über welche Kapazität sollen diese Abschiebeterminals ggf. verfügen (vgl. Vorbemerkung)?
Inwiefern gab es hierzu (vgl. Vorfragen) seitens der Bundesregierung ggf. bereits Gespräche mit den zuständigen Ministerien der Länder, insbesondere auch in der Frage der Zuständigkeit und der Finanzierung?
Bis wann kann bei diesen möglichen Abschiebeterminals mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme gerechnet werden?