Demokratie, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit in Tansania nach den Wahlen
der Abgeordneten Ulle Schauws, Jamila Schäfer, Claudia Roth, Schahina Gambir, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Max Lucks, Boris Mijatović, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 29. Oktober 2025 haben im Zuge der Präsidentschaftswahlen in Tansania landesweite Proteste stattgefunden. Laut offiziellen Angaben hat die bisherige Präsidentin Samia Suluhu Hassan die Wahl mit einer Zustimmung von 98 Prozent gewonnen. Sowohl die Opposition als auch die Afrikanische Union und die Europäische Union bezweifeln jedoch, dass die Wahlen frei und demokratisch waren. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Politik für Außen- und Sicherheitspolitik hat in einem ersten Statement die Wahlen und das Verhalten der Regierung rund um die Wahlen kritisiert (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/11/02/tanzania-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-european-union-on-the-elections-in-tanzania/?utm).
Bereits vor den Wahlen kam es in Tansania zu Gewalt und Repressionen gegenüber der Opposition und Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einer „Terrorwelle“, bei der es Mordanschläge und politische Entführungen von Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern gegeben haben soll (www.sueddeutsche.de/politik/afrika-tansania-wahl-proteste-li.3345359). Der Vorsitzende der größten Oppositionspartei Chadema, Tundu Lissu, wurde im April 2025 verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0095_EN.html). Bereits im Juni 2025 riefen mehrere UN-Sonderberichterstattende die Regierung Tansanias im Kontext der anstehenden Wahlen dazu auf, erzwungenes Verschwindenlassen von Oppositionellen, Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und Journalisten zu unterlassen (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzania/tanzania-joint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human).
Am Wahltag selbst wurde auf Demonstrierende geschossen und laut den Vereinten Nationen sollen Hunderte Menschen getötet worden sein (www.ohchr.org/en/press-releases/2025/12/tanzania-un-experts-condemn-post-election-lethalcrackdown-and-digital). Selbst in Kliniken sollen Sicherheitskräfte eingedrungen sein und Menschen vor Ort exekutiert haben. Die Leichen sollen in Massengräbern verscharrt worden sein (https://edition.cnn.com/2025/11/21/africa/tanzania-police-shooting-protesters-deadly-election-intl-invs). Die größte Oppositionspartei Chadema erklärte, dass sie Berichte von über 1 000 Toten gesammelt hätten, die nach den Wahlen in acht der 31 Regionen Tansanias von der Polizei und nicht identifizierten Sicherheitskräften getötet worden seien (www.hrw.org/news/2025/11/04/tanzania-killings-crackdown-follow-disputed-elections). Diese Zahlen lassen sich nicht unabhängig bestätigen. Laut Medienberichten wurden neben Demonstrierenden auch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger Opfer der Gewalt (https://amp.dw.com/en/dw-exclusive-post-election-violence-in-tanzanias-mwanza/a-75473767?fbclid=PAdGRleAPV-35leHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZA8xMjQwMjQ1NzQyODc0MTQAAafrhg8nIfByiWSeyZLfuFNfiaQkkgXbwoA1fOV1ZHpTONnmn7v-72a0WdLn9g_aem_Oiv6UCbZMQOUU93sip61QQ). Die Regierung hatte vom 29. Oktober bis zum 3. November 2025 nächtliche Ausgangssperren verhängt sowie das Internet und stellenweise die Stromversorgung abgeschaltet (https://afrika.info/tansania-im-ausnahmezustand/). Journalistinnen und Journalisten wurden gezielt davon abgehalten, über die Wahlen und die damit zusammenhängenden Proteste zu berichten (www.fidh.org/en/region/Africa/tanzania/tanzania-joint-call-to-prevent-a-further-deterioration-of-the-human).
Die Internetsperre führte dazu, dass zunächst wenige Berichte nach außen drangen. Die europäische Diplomatie hat erst einen Monat später, am 4. Dezember 2025, mit einer gemeinsamen Erklärung von 16 europäischen Botschaften auf die Ereignisse reagiert und die Freilassung aller politischen Gefangen gefordert (https://x.com/EUinTZ/status/1996823615992631382). Das US-amerikanische Außenministerium hat eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses zu Tansania angekündigt (www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/12/review-of-u-s-bilateral-relationship-with-tanzania).
Die Reaktionen der Bundesregierung auf diese Ereignisse waren nach Ansicht der Fragestellenden verhalten. Dem ersten Statement der Europäischen Union hat sie sich nach Kenntnis der Fragestellenden nicht angeschlossen. Bis heute gibt es keine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung. Auf Nachfrage erklärt die Bundesregierung lediglich, die weiteren Entwicklungen in Tansania genau zu beobachten und das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung zu suchen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Im Gegensatz dazu hat das Europäische Parlament klar die Gewaltanwendungen und die Verhaftung von Tundu Lissu verurteilt und seine bedingungslose Freilassung sowie die Untersuchung der Ereignisse durch eine unabhängige afrikanische Untersuchungskommission gefordert (www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20251120IPR31502/human-rights-violations-in-tanzania-iranand-tunisia). Zudem haben die Ausschüsse für Außen- und Entwicklungspolitik im Europäischen Parlament eine Resolution abgestimmt, in der sie die Überarbeitung des Annual Action Plans für Tansania fordern, was es in dieser Form noch nie gegeben hat (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0314_EN.html). In Tansania hat die Resolution hohe Wellen geschlagen und wurde von Nichtregierungsorganisationen und prodemokratischen Aktivistinnen und Aktivisten begrüßt.
Deutschland und Tansania sind aufgrund der kolonialen Vergangenheit miteinander verbunden. Im November 2023 besuchte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Tansania und vereinbarte mit der tansanischen Präsidentin Samia Suluhu Hassan die verstärkte Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit. Tansania ist auch ein zentrales Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Deutschland ist aktuell der größte bilaterale Geber für die Staaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Jedoch verschärft sich in Tansania seit Jahren die Menschenrechtslage. Die Opposition und Minderheiten werden systematisch unterdrückt und eingeschüchtert. Es besteht die Sorge, dass sich die repressive Situation in Tansania trotz der Kritik an den Wahlen aus dem Ausland weiter verschlimmert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in Tansania im Hinblick auf Freiheit, Fairness, Rechtsstaatlichkeit und den Einklang mit internationalen demokratischen Standards?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Wahlen in Tansania im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die landesweiten Unruhen im Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania mit, nach den Angaben der Oppositionspartei Chadema, mindestens 1 000 außergerichtlichen Tötungen und über die genaue Opferzahl, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Berichten, die darauf hindeuten, dass tansanische Sicherheitskräfte für den Umgang mit den Demonstrierenden einen Tötungsbefehl von den zuständigen staatlichen Behörden erhielten, und kann die Bundesregierung diese Berichte bestätigen (www.dw.com/de/dw-exklusiv-die-t%C3 ProzentB6dliche-gewalt-von-tansanias-polizei/a-75523084)?
Hat die Bundesregierung auf die schweren Unruhen nach den Wahlen reagiert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wieso hat sich die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellenden nicht dem ersten Statement der Europäischen Union am 2. November 2025 angeschlossen?
Wieso hat die Bundesregierung, trotz der Aufforderung der anderen europäischen Staaten, nach Kenntnis der Fragestellenden nicht den stellvertretenden Botschafter, sondern den Botschafter zur Amtseinführung der tansanischen Präsidentin geschickt?
Gibt es eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den Wahlen und den Unruhen im Zusammenhang mit den Wahlen in Tansania, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung mit der tansanischen Regierung auf politischer Ebene das Gespräch gesucht, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Reaktionen von deutschen Europaabgeordneten und dem Auswärtigen Amt auf die negativen Entwicklungen hinsichtlich der Menschenrechte und Demokratie in Tansania bekannt, und hat sie hierzu eine Position (www.cducsu.eu/artikel/mcallister-eu-zusammenarbeit-mit-tansania-muss-auf-den-pruefstand)?
Haben die Geschehnisse rund um die Wahlen die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Tansania beeinflusst, und wenn ja, wie?
Zieht die Bundesregierung allgemeine Konsequenzen aus dem Umgang der tansanischen Regierung mit den Wahlen und Unruhen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Kritik der Afrikanischen Union, dass die Wahlen „nicht den Grundsätzen, normativen Rahmenbedingungen und anderen internationalen Verpflichtungen und Standards der Afrikanischen Union für demokratische Wahlen“ (www.reuters.com/world/africa/african-union-election-observers-say-tanzania-polls-did-not-comply-with-2025-11-05/) entsprachen, und wenn ja, wie lautet diese?
Führte oder führt die Bundesregierung Gespräche mit der tansanischen Regierung über eine mögliche unabhängige und rechtsstaatliche Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Wahlen und die Unruhen, und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, hat die tansanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Konsequenzen angekündigt?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die laut Medienberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) politischen Gefangenen freigelassen werden sollen?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die sterblichen Überreste der Opfer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an die Familien zurückgegeben werden sollen?
d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Einrichtung einer von der Afrikanischen Union geleiteten Untersuchungskommission der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen, und wenn ja, wie lautet diese?
e) Plant die Bundesregierung, im Falle eines unbefriedigenden Ergebnisses der Kommission Konsequenzen daraus zu ziehen, wenn, nein, warum nicht, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung gegenüber der tansanischen Regierung zu einer möglichen Verfassungsänderung, wie von der tansanischen Opposition gewünscht, dahin gehend, dass es nach politischen Wahlen die Möglichkeit gibt, eine Klage gegen das endgültige Ergebnis einzureichen?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Ankündigung des US-Außenministeriums, eine grundsätzliche Überprüfung des Verhältnisses zu Tansania anzustreben, wenn ja, wie lautet diese, und hat die Bundesregierung ggf. ähnliche Absichten?
Sind der Bundesregierung Reaktionen Chinas und Russlands auf die Wahlen und Unruhen in Tansania bekannt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Anzeichen dafür, dass sich Tansania aufgrund der Kritik der EU und der USA stärker Russland und China zuwendet?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Resolution des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025, und wenn ja, wie lautet diese?
Befürwortet die Bundesregierung, wie das Europäische Parlament, aufgrund der Geschehnisse eine mögliche Aussetzung der entwicklungspolitischen und anderer Finanzmittel für Tansania?
a) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, Sanktionen gegen Verantwortliche in Betracht zu ziehen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern tut sie dies?
b) Befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, die direkte Unterstützung tansanischer Behörden einzustellen und der Zivilgesellschaft, den Menschenrechtsverteidigerinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalistinnen und Journalisten bei der EU-Hilfe Vorrang einzuräumen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie bringt die Bundesregierung ihre Unterstützung zum Ausdruck?
Welche Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Tansania laufen regierungsnah und welche regierungsfern?
Welche Maßnahmen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung der Zivilgesellschaft fördert die Bundesregierung aktuell in Tansania?
Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, Gelder der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Tansania einzufrieren oder an weitere Bedingungen zu knüpfen?
a) Wenn ja, welche Gelder und in welchem Umfang sollen zurückgehalten werden?
b) Wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich?
c) Wenn nein, warum nicht?
Da eines der Kernthemen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Tansania die Förderung von Frieden und gesellschaftlichem Zusammenhalt ist, insbesondere im Aktionsfeld Gute Regierungsführung, welche Bilanz zieht die Bundesregierung hier, und welche Schlüsse zieht sie aus der aktuellen Lage für die weitere Zusammenarbeit in diesem Sektor?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz tansanischer Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten und politisch Verfolgter, auch im Hinblick auf mögliche Repressionen gegen im Ausland aktive Akteurinnen und Akteure, und wenn ja, welche?
Inwiefern bezieht die Bundesregierung die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Tansania in ihre aktuelle außenpolitische Bewertung und in ihr Handeln ein?
Sind der Bundesregierung die unterschiedlichen Bewertungn der Wahlen in Tansania durch die Ostafrikanische Gemeinschaft und die Afrikanische Union bekannt, und hat sie hierzu eine Position (https://taz.de/Nach-Wahlen-in-Tansania/!6127853/)?
Befindet sich die Bundesregierung im Kontakt mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft hinsichtlich der Wahlen in Tansania?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu den Klagen gegen die Wahlen in Tansania, die von der tansanischen Menschenrechtsorganisation Legal and Human Rights Centre und von zwei tansanischen Anwälten vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof eingereicht wurden, und wenn ja, wie lautet diese?