„Antifaschistische Ökonomie“ – Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Stefan Henze, Christian Reck, Dr. Michael Espendiller, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, Jörn König, Gerrit Huy, Thomas Korell und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verfolgt mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und industriepolitischen Instrumenten eine umfassende sogenannte Transformation der deutschen Wirtschaft, beispielsweise mit Klimaschutzverträgen zur Dekarbonisierung der Industrie (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/04/03-transformationsschub-fuer-die-industrie.html). Diese Politik greift nach Ansicht der Fragesteller vorsätzlich nicht nur regulierend, sondern auch strukturverändernd in Marktprozesse, Eigentumsverhältnisse, Investitionsentscheidungen und Unternehmensstrategien ein.
Parallel dazu versuchen Anhänger wirtschaftspolitischer Konzepte an Einfluss zu gewinnen, die sich offen gegen Wachstum, Wettbewerb, Privateigentum und marktwirtschaftliche Steuerung richten (www.nd-aktuell.de/artikel/1187171.linke-wirtschaftspolitik-die-oekonomen-antifa.html). Unter Schlagwörtern wie „Postwachstum“, „Degrowth“, „Systeminnovation“, „Gemeinwohlorientierung“ oder „Überwindung des Kapitalismus“ werden Positionen vertreten, die inhaltlich Überschneidungen mit antikapitalistischen, marxistischen und linksextremistischen Milieus aufweisen, wie sie auch unter dem Begriff „Antifa Economics/Antifaschistische Ökonomie“ diskutiert werden (https://blogs.taz.de/dissenspodcast/antifaschistische-wirtschaftspolitik-wie-weit-tragen-die-ideen-der-antifa-oekonomen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche konkreten BMWE-Programme verfolgt die Bundesregierung nach eigener Einschätzung als „transformativ“, „systemisch“ oder „strukturverändernd“ im Sinne einer grundlegenden Neuausrichtung der Wirtschaftsordnung?
Welche wirtschaftspolitischen Leitannahmen liegen den „Reallaboren der Energiewende und Systemintegration“ zugrunde (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/07/20240717-energiewende-bundesbericht-energieforschung-2024.html)?
a) Inwiefern dienen diese der Erprobung staatlicher Steuerungsmodelle jenseits klassischer Marktmechanismen?
b) Welche Projekte innerhalb dieser Reallabore befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit Konzepten wie Postwachstumsökonomie, Suffizienzstrategien, Degrowth oder Gemeinwohlökonomie?
Welche Rolle spielen im Rahmen der BMWE-Industriepolitik zur Dekarbonisierung staatliche Lenkung, Subventionierung und Zielvorgaben im Vergleich zu marktwirtschaftlichen Anreizsystemen?
Inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) und marktbasierte Preissignale durch politisch definierte Zielpfade und garantierte Abnahmepreise ersetzt?
Welche langfristigen fiskalischen Verpflichtungen gehen aus den Klimaschutzverträgen hervor, und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko dauerhafter Subventionsabhängigkeiten?
Welche Programme des BMWE fördern explizit zivilgesellschaftliche Akteure, sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Aktivistennetzwerke, die wirtschaftspolitische Positionen vertreten, welche sich offen gegen Wachstum, Wettbewerb oder Privateigentum richten bzw. sich selbst als „antikapitalistisch“, „marxistisch“ oder „antifaschistisch“ beschreiben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie hoch waren die jährlichen Ausgaben des Bundes hierfür seit 2020 bis heute (bitte Haushaltstitel nennen)?
Welche Kriterien wendet das BMWE an, um zwischen legitimer Wirtschaftskritik und ideologisch motivierter Systemablehnung zu unterscheiden?
Findet bei der Vergabe von Fördermitteln eine inhaltliche Bewertung der wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Antragsteller statt, wenn ja, mit welchen Prüfinstrumenten, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit erfolgt ggf. eine Abfrage oder Berücksichtigung von Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz, wenn Projektträger oder Kooperationspartner ideologisch eindeutig antikapitalistische und systemablehnende Positionen vertreten?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung BMWE-geförderte Hochschul- und Forschungsverbünde bei der Entwicklung und Verbreitung von Konzepten, die Enteignung, Vergesellschaftung oder eine Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft propagieren?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass der Begriff der „Transformation“ als politischer Sammelbegriff genutzt wird, um wirtschaftspolitische Radikalpositionen zu normalisieren und ggf. umzusetzen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass BMWE-Förderprogramme nicht zu Instrumenten einer ideologischen Umwandlung wirtschaftlicher Akteure und Branchen weg von der sozialen Marktwirtschaft werden?
Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, eine Evaluation der zentralen BMWE-Programme (Reallabore, Klimaschutzverträge, Transformationsförderung, Industriepolitik) hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der sozialen Marktwirtschaft und dem Eigentumsgrundrecht vorzunehmen?