BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.03.2026

Aktualisiert

07.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/417818.02.2026

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz

der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026 im Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/politik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogramm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Personen wurden von der Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt aus Afghanistan eingeflogen?

2

Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich ggf. angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder medizinische Behandlungen?

3

In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen Personen geltend gemacht?

4

In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den aus Afghanistan eingeflogenen Personen erstattet?

5

Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten insgesamt?

6

Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?

7

Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach?

8

Wurden gegen Personen, die von der Bundesregierung aus Afghanistan eingeflogen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren eröffnet, und wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen welcher Straftaten eröffnet?

9

Wie vielen Bundesbürgern wurde seit Amtsantritt der Bundesregierung von den deutschen Auslandsvertretungen Hilfe nach § 5 Absatz 1 des Konsulargesetzes geleistet?

10

In wie vielen Fällen wurde Bundesbürgern seit Amtsantritt der Bundesregierung dadurch Hilfe geleistet, dass ihnen nach § 5 Absatz 4 des Konsulargesetzes die Reise an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts ermöglicht wurde?

11

In wie vielen Fällen wurden im Falle der Hilfeleistung nach § 5 Absatz 1 oder § 5 Absatz 4 des Konsulargesetzes Kostenerstattungsansprüche gegenüber den betreffenden Bundesbürgern geltend gemacht, und in wie vielen Fällen wurden die Kosten tatsächlich erstattet?

Berlin, den 9. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen