Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
CORRECTIV ist ein privates Medienunternehmen, das sich als sogenannter Faktenchecker bezeichnet und von staatlichen Stellen in den vergangenen Jahren mit der Durchführung verschiedener Projekte zur strukturellen Förderung des Journalismus und gegen die Verbreitung von ‚Fake News‘ betreut worden ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12475). Die Fördermittel allein des Bundes belaufen sich für den Zeitraum von 2014 bis Ende 2023 auf rund 1 227 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/10233). Mehrere hunderttausend Euro Fördergelder flossen seitdem an das Unternehmen zusätzlich (www.focus.de/politik/deutschland/trotz-masterplan-debakel-steuergeld-fuer-correctiv-insgesamt-erhielt-das-unternehmen-seit-2016-2-5-millionen-euro_63f900dd-086e-4ecd-b975-5debcd3c7530.html).
Im März 2026 wurde CORRECTIV vom Landgericht Berlin untersagt, bestimmte Kernaussagen zum sogenannten „Potsdamer Treffen“ weiter zu verbreiten (www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php). Die Behauptungen von CORRECTIV zu einem angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger hatten nach ihrer Veröffentlichung Anfang 2024 zu Massenprotesten organisierter Interessen und besorgter Bürger geführt. Ihr Wahrheitsgehalt wurde jedoch von Anfang an von Teilnehmern des Treffens bestritten.
Mit dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts hat sich die Kritik an der Darstellung des Treffens durch CORRECTIV weiter verstärkt. Sie wird nunmehr als ein „Lehrstück in Sachen Desinformation“ bezeichnet (www.deutschlandfunkkultur.de/correctiv-potsdamer-treffen-desinformation-afd-medien-postfaktisch-meinung-100.html), während ihre Folgewirkungen als „mehr als nur ein medialer Super-GAU“ eingeschätzt werden (www.focus.de/politik/briefing/focus-briefing-wie-ausgerechnet-correctiv-fuer-afd-triumphe-sorgt_73d4fa57-85fe-4d48-90db-8cbc629c1eb4.html). Es stellt sich damit die Frage, welchen Zweck die Bundesregierung verfolgt, ausgerechnet CORRECTIV mit Förderprogrammen gegen ‚Fake News‘ und ähnlichen Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz der Bürger zu betreuen.
Die Förderpolitik des Bundes zum Beispiel im Bereich des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist auch intern in die Kritik geraten. Vertrauliche Hinweisgeber aus der Bundesverwaltung berichten von erheblichen Unregelmäßigkeiten und politischem Druck bei der Vergabe von Förderungen, die einer ordnungsgemäßen Vorgehensweise widersprochen hätten. So resümiert eine Sachbearbeiterin im Bundesfamilienministerium, die mit dem sogenannten Programm „Demokratie leben!“ betraut war: „Wir haben vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte“ (www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insiderin-aus_id_259813999.html). Unter anderem seien Fördergelder von den Zuwendungsempfängern systematisch zur Entlohnung ihrer Mitarbeiter zweckentfremdet worden: „Auch immer mehr Stiftungen und Vereine finanzieren sich über das Förderprogramm. Als Eigenanteil dürfen sie zum Beispiel ein bereits vorhandenes Büro angeben, aus den Zuwendungen werden dann die Mitarbeiter bezahlt. ‚Viele Vereine schieben ihre Stellen einfach in die Projekte rein,“‘ berichtet G.. ‚Ob ein Mitarbeiter dann für das Projekt oder den Verein arbeitet, kann niemand kontrollieren‘“ (a. a. O.).
Die Fragesteller erachten den Versuch einer Neuorganisation von „Demokratie leben!“ durch die aktuelle Bundesfamilienministerin als eine stillschweigende Bestätigung solcher Vorwürfe (www.welt.de/politik/deutschland/plus69ba82fc4bac5c2831a98621/demokratie-leben-so-reisst-die-regierung-das-ruder-bei-der-ngo-foerderung-herum.html). Es stellt sich ihnen die Frage, inwiefern bei derartigen Personalrochaden eine unzulässige Förderung journalistischredaktioneller Inhalte trotz alledem vorliegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, dass Vereine oder sonstige Institutionen, die projektbezogene Bundesförderungen erhalten, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung)?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten, die außerhalb dieses Bereichs liegen, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben? (vgl. Vorbemerkung)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Zuwendungsempfänger jemals auf diese Praxis hin untersucht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob CORRECTIV (https://correctiv.org) mit Mitteln aus projektbezogenen Bundesförderungen Mitarbeiter aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich entlohnt, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung CORRECTIV jemals auf diese Praxis hin untersucht?
Betrachtet die Bundesregierung eine Personalkonstellation bei Zuwendungsempfängern, bei der Beschäftigte gleichzeitig im journalistischredaktionellen Bereich und in bundesgeförderten Projekten arbeiten, als vereinbar mit dem Gebot der Staatsferne und dem allgemeinen Neutralitätsgrundsatz?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat sie dagegen ergriffen?
Liegt eine „strukturelle Unterstützung der Presse“ vor (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993), wenn die Bundesregierung Projekte fördert, deren Projektmitarbeiter zugleich als Journalisten oder Redakteure arbeiten (bitte erläutern)?
Wie erkennt, beurteilt und entscheidet die Bundesregierung bei ihren Förderungen, welche Medien als demokratisch gelten und welche nicht (vgl. die nach Auffassung der Fragesteller Nichtantwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993)?
Aus welchen Mitgliedern besteht die aktuelle Jury für Förderentscheidungen im Pressebereich (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12475)?
Besitzt die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition dazu, bis zu welchem Grad an projektbezogener oder institutioneller Förderung ein privater Medienbetrieb „eigenständig und unabhängig“ (Haushaltstitel 684 15, Einzelplan 04) vom Staat sein kann und ab welchem Maß die Förderung das Gegenteil bewirkt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie kann sie ausschließen, dass Zuwendungsempfänger finanziell abhängig von Zuwendungen der Bundesregierung sind?
Legt die Bundesregierung ihren Förderentscheidungen neben dem Förderanteil, also dem maximalen Anteil der Förderung an den Gesamtkosten eines Projekts (vgl. https://kulturstaatsminister.de/film-und-medien/strukturfoerderung-fuer-den-journalismus), auch einen maximalen Förderanteil im Verhältnis zum gesamten Umsatz oder Gewinn des begünstigten privaten Medienbetriebs zugrunde?
a) Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz ist eine Förderung erlaubt?
b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Zuwendungsempfänger im Sinne des Bundesinteresses „eigenständig und unabhängig“ vom Staat bleibt (vgl. Haushaltstitel 684 15 „Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“ im Einzelplan 04 des Bundeshaushaltsplans der letzten Jahre)?
a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) an Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten haben, in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) in den letzten fünf Jahren namentlich zur „Stärkung der Medienkompetenz sowie den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer Arbeit“ (Titel 684 15 im Einzelplan 04, www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll /epl04.pdf; bitte nach Jahr, Zuwendungsempfänger, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“) der Bundesregierung an CORRECTIV in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORRECTIV gezahlt haben (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Europäische Union (EU) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORRECTIV gezahlt hat (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die staatliche Förderung desinformativer Medien auszuschließen?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über Desinformation, die von staatlicherseits projektbezogen oder institutionell geförderten Medien in den letzten fünf Jahren verbreitet wurden?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gezogen (bitte den Fall kurz mit Angabe des betreffenden Mediums schildern)?
b) Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Medien in diesem Zeitraum Desinformation betrieben haben?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von möglicher Desinformation, die von CORRECTIV verbreitet wurde?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat sie dahingehend keine Nachforschungen vorgenommen?
c) Wenn nein, welchen Sinn haben staatliche Kampagnen gegen Desinformation überhaupt, wenn die nach Ansicht der Fragesteller mutmaßlich größten Fälle nicht erfasst, analysiert und benannt werden?
Betrachtet die Bundesregierung CORRECTIV weiter als einen vertrauenswürdigen Förderempfänger, obgleich dessen Berichterstattung zum sogenannten „Potsdamer Treffen“ weithin in wesentlichen Punkten als unzutreffend, irreführend oder sogar falsch angesehen wird (vgl. Vorbemerkung)?
a) Wenn ja, welches Bundesinteresse besteht darin, ausgerechnet CORRECTIV mit der Durchführung von Förderprojekten zu betrauen?
b) Wenn ja, befürchtet die Bundesregierung keine negative Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit ihrer Maßnahmen gegen Desinformation?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Kampfs gegen ‚Fake News‘ und des Urteils des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 mit dem Aktenzeichen 27 O 379/25 (www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php) jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung von CORRECTIV einzustellen?
a) Wenn ja, plant sie auf Grundlage von §§ 48, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz, Nr. 8 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderer einschlägiger Vorschriften CORRECTIV aufzufordern, die Zuwendungen zu erstatten?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen Behauptungen übernommen oder verbreitet haben, die auf der gerichtlich untersagten Falschbehauptung eines angeblichen „Masterplans“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern beruhen (s. o. Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026), und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung im Lichte des besagten Urteils des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 (s. o.) eine Vorgabe zu erlassen, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen gerichtlich untersagte, unzutreffende oder zumindest rechtlich erheblich umstrittene Tatsachenbehauptungen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ nicht weiterverbreiten dürfen?
a) Wenn ja, ab wann soll diese Vorgabe gelten?
b) Wenn nein, wieso sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?
Hat die Bundesregierung generell keine Kenntnis von einem medialen Komplex, der in seiner Funktionsausübung zunehmend von staatlichen Finanzmitteln, die als „Förderungen“ bezeichnet werden, abhängig ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993), oder betrachtet sie beispielsweise Publix nur deswegen nicht als einen solchen Komplex, weil die zahlreichen staatlichen Förderungen dieses Hauses, seiner Partner (Mieter) und seiner Förderer zweckgebunden sind bzw. projektbezogenen Charakter aufweisen (vgl. Antwort auf Fragen 4, 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/14993)?