BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Berichte über mangelnde Besteuerung bei Immobilien im Besitz von ausländischen Bürgern

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.03.2026

Aktualisiert

19.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/423223.02.2026

Berichte über mangelnde Besteuerung bei Immobilien im Besitz von ausländischen Bürgern

der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, Carolin Bachmann, Bastian Treuheit, Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Kay Gottschalk, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut einem Bericht des „rbb“ vom 29. Dezember 2025 (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/12/immobilien-geschaefte-berlin-investoren-immobilien-kaeufer-ausland.html) könne das Land Berlin die Immobiliengeschäfte von ausländischen Bürgern nicht ausreichend kontrollieren. Demnach seien ausländische Bürger „für Hunderte Immobiliengeschäfte in Berlin“ verantwortlich. Den Finanzämtern lägen „keine ausreichenden Informationen über diese Personen“ vor, so sei die Besteuerung lückenhaft, und konkrete Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Besteuerung würden seitens des Landes Berlin nicht umgesetzt werden. Den Finanzämtern fehlten demnach Daten wie Steuernummern, Geburtsdaten sowie entweder verspätet oder nicht gezahlte Steuern. Für Immobiliengeschäfte relevante Informationen würden nicht verarbeitet und erfasst werden, und es fehle an Personal.

Im Zeitraum zwischen 2010 und 2024 gäbe es laut verlinktem Bericht insgesamt rund 402 000 Immobiliengeschäfte, jährlich würde jeder zehnte Euro auf dem Berliner Immobilienmarkt von ausländischen Bürgern umgesetzt werden, gleichzeitig würden nur 3 300 ausländische Personen in den Steuerakten Berlins auftauchen. Wie hoch das Defizit durch eine lückenhafte Besteuerung sei, sei auf aufgrund mangelnder Erkenntnisse nur abschätzbar. Privatpersonen hätten laut Berliner Finanzverwaltung im oben genannten Zeitraum insgesamt rund 200 Mio. Euro an Spekulationsgewinn durch Immobiliengeschäfte steuerlich veranlagt; damit seien nur mehr als 3 000 Fälle erfasst worden (ebd.).

Laut Bericht des „rbb“ stellte der Bundesrechnungshof im Jahr 2013 fest, „dass bei Immobiliengeschäften von ausländischen Personen in Deutschland die Finanzämter bis zu 50 Prozent der Spekulationsgewinne nicht erfasst hätten“ und bei den Behörden bekannten Geschäften „nur wenige wirklich besteuert wurden“. So fehle es an einer Steuernummer oder einem Bankkonto. So seien rund 61 Prozent der im Ausland ansässigen Verkäufer den Finanzbehörden nicht bekannt, und nach einem Jahr nach dem Immobilienerwerb hätten nur 63 Prozent der ausländischen Käufer eine Steuernummer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Einschätzung bekannt, dass die derzeitige Praxis zur Besteuerung von Immobiliengeschäften ausländischer Personen faktisch zu einem strukturellen Vollzugsdefizit führt, und hat sie sich dazu ggf. eine Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte darlegen), und wenn nein, warum nicht?

2

Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung bei sich selbst, wenn Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Besteuerung ausländischer Immobiliengeschäfte seit über zehn Jahren bekannt sind, jedoch bis heute offenkundig nicht flächendeckend umgesetzt wurden?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebliche Diskrepanz zwischen rund 402 000 Immobiliengeschäften in Berlin im Zeitraum von 2010 bis 2024 und lediglich etwa 3 300 ausländischen Personen, die in den Steuerakten erfasst sind?

4

Hält die Bundesregierung es für akzeptabel, dass laut Bundesrechnungshof bis zu 50 Prozent der Spekulationsgewinne aus Immobiliengeschäften ausländischer Personen steuerlich nicht erfasst werden, wenn ja, warum, und wenn nein, welche konkreten Konsequenzen zieht sie daraus?

5

Warum hat die Bundesregierung bislang keine verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben geschaffen, die sicherstellen, dass ausländische Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer eindeutig identifiziert und steuerlich erfasst werden?

6

Welche konkreten rechtlichen oder organisatorischen Hindernisse stehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer vollständigen Erfassung von Steuernummern, Geburtsdaten und Bankverbindungen ausländischer Immobilieneigentümer entgegen?

7

Hat sich die Bundesregierung zum Umstand, dass rund 61 Prozent der im Ausland ansässigen Immobilienverkäufer den deutschen Finanzbehörden nicht bekannt sind, obwohl es sich um steuerlich relevante Vorgänge handelt, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

8

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein erheblicher Teil ausländischer Immobilienkäufer auch ein Jahr nach dem Erwerb über keine deutsche Steuernummer verfügt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Datenlage ein systemisches Risiko für Steuerhinterziehung und Geldwäsche im deutschen Immobilienmarkt, und wenn nein, wie begründet sie diese Einschätzung?

10

Warum existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute keine bundesweit einheitliche Erfassung oder Statistik zu Immobiliengeschäften ausländischer Personen, obwohl deren Bedeutung für den Immobilienmarkt seit Jahren bekannt ist?

11

In welchem Umfang ist der Bundesregierung ggf. bekannt, dass Briefkastenfirmen, Treuhandkonstruktionen oder vergleichbare Strukturen gezielt genutzt werden, um steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften zu umgehen?

12

Hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der personellen Ausstattung der Länderfinanzverwaltungen – insbesondere in Stadtstaaten wie Berlin –, vor dem Hintergrund der effektiven Kontrolle von komplexen grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften, und wenn ja, wie lautet diese, und auf welcher Datengrundlage?

13

Hat die Bundesregierung seit 2013 Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen, dass Länder die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Besteuerung ausländischer Immobiliengeschäfte tatsächlich umsetzen?

14

Welche Steuerausfälle auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nimmt die Bundesregierung nach eigener Einschätzung durch die lückenhafte Besteuerung ausländischer Immobiliengeschäfte in Kauf?

15

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der unzureichenden steuerlichen Erfassung ausländischer Immobilieninvestoren und der daraus entstehenden wachsenden Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Steuerpflichtigen?

16

Warum wird nach Auffassung der Bundesregierung von ausländischen Immobilieninvestoren offensichtlich weniger steuerliche Transparenz eingefordert als von inländischen Bürgern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Immobilien im Eigentum beschränkt steuerpflichtiger Personen stehen?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Anzahl der jährlichen Veranlagungen ist, in denen beschränkt steuerpflichtige Personen oder institutionelle Anleger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären?

19

Sofern sich aus den Fragen 17 und 18 eine Diskrepanz ergibt, wie erklärt die Bundesregierung diese, insbesondere, da Eigennutzung bei beschränkt Steuerpflichtigen unwahrscheinlich ist?

20

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch nicht erklärte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt Steuerpflichtiger entsteht?

21

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden durch die fehlende Erklärung privater Veräußerungsgeschäfte aus dem Verkauf von Immobilien durch beschränkt Steuerpflichtige ein?

22

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden durch fehlende Erklärung der Einkünfte aus gewerblichen Grundstückshandel durch beschränkt Steuerpflichtige ein?

Berlin, den 4. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen