BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Praxis und Umfang der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Täterergreifung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.03.2026

Aktualisiert

18.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/424124.02.2026

Praxis und Umfang der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Täterergreifung

der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Michael Espendiller, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) haben die Bevölkerung um Hinweise auf den oder die Täter ersucht, die am 3. Januar 2026 durch einen Brandanschlag mehrere Starkstromkabel in Berlin beschädigt haben. Der Anschlag führte im Berliner Südwesten zu teilweise tagelangen Stromausfällen für rund 45 000 Privathaushalte, etwa 2 200 Gewerbebetriebe sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Presse2026/260127_Zeugenaufruf_Brandanschlag_Berlin.html).

Zur Aufklärung der Tat veröffentlichten die Behörden Ende Januar 2026 einen Fahndungsaufruf und lobten für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter oder zur wesentlichen Aufklärung der Tat beitragen, eine Belohnung von bis zu 1 Mio. Euro aus. Es handelt sich hierbei um eine außergewöhnlich hohe Summe. Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger bezeichnete die Auslobung als einen „einmaligen Vorgang“ und erklärte, ihr sei kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem der Bund eine Belohnung in dieser Größenordnung ausgesetzt habe (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/berlin-stromausfall-belohnung-100.html).

Belohnungen haben in der Vergangenheit wiederholt zur Aufklärung schwerer Straftaten beigetragen. So führte im Jahr 2024 ein mit einer Belohnung verbundener Fahndungsaufruf zur Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette. Das Bundeskriminalamt zahlte in diesem Zusammenhang 25 564,60 Euro an einen Hinweisgeber aus.

Vor dem Hintergrund der nunmehr ausgelobten Rekordsumme stellt sich die Frage nach Umfang und Praxis der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Ergreifung mutmaßlicher Täter.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie häufig wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2026 wegen der Begehung welcher Straftat eine Belohnung von welcher Bundesbehörde für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der Täter führen sollten (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

2

In welchem Bundesland wurden die in der Frage 1 erfragten Straftaten jeweils begangen (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

3

In welcher Höhe wurden die einzelnen in der Frage 1 erfragten Belohnungen jeweils ausgelobt (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

4

In wie vielen von den in der Frage 1 erfragten Fällen wurde die ausgelobte Belohnung tatsächlich ausgezahlt, und in welcher Höhe erfolgte die jeweilige Auszahlung (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5

In wie vielen von den in der Frage 4 erfragten Fällen führten die Hinweise auch tatsächlich zur Ergreifung der Täter bzw. des Täters (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Berlin, den 19. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen