Deutscher Bundestag Drucksache 21/5575
21. Wahlperiode 20.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria
Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4357 –
Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die anstehende Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau soll den
Infrastrukturzustand der Strecke deutlich verbessern. Generalsanierungen
gehen mit erheblichen Eingriffen in die alltägliche Mobilität von Menschen
einher, dazu auch mit erheblichen Auswirkungen auf den Güterverkehr. Dazu
werden beträchtliche Haushaltsmittel des Bundes investiert. Es ist daher aus
Sicht der Fragestellenden notwendig, die Maßnahme als Bund eng zu
begleiten und, sofern notwendig, steuernd einzugreifen.
1. Welche Zustandsnoten wurden im Bereich der Generalsanierung gemäß
dem DB-InfraGO-Zustandsbericht (DB = Deutsche Bahn) zwischen den
Jahren 2021 und 2025 vergeben?
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB
InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für
Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des
Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet.
Die folgende Zustandsnoten wurden im Bereich der Korridorsanierung
zwischen den Jahren 2021 und 2024 durch die DB InfraGO AG vergeben. Für
2025 liegen noch keine Daten vor.
2021: 3,2
2022: 3,4
2023: 3,2
2024: 3,5
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 17. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Zustandsnoten wurden für jede Anlagenklasse im Bereich der
Generalsanierung gemäß dem DB-InfraGO-Zustandsbericht zwischen
den Jahren 2021 und 2025 jeweils vergeben?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zustandsnoten wurden durch die DB
InfraGO AG zwischen 2021 und 2024 vergeben. Für 2025 liegen noch keine
Daten vor.
Jahr Gleise Weichen BÜ
Stellwerke
Brücken
Durchlässe
Weichenheizanlagen
Lärmschutzbauwerke
Oberleitung
Stützbauwerke
2021 3,6 3,0 5,4 3,8 2,7 nv nv nv 3,0 2,6
2022 3,5 2,9 5,5 3,7 2,7 nv nv nv 3,1 3,3
2023 3,3 3,4 5,3 4,2 2,7 nv nv nv 3,0 2,6
2024 3,6 3,2 4,5 4,7 2,7 3,8 3,5 1,2 2,9 3,2
3. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2025 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für
jedes Gewerk angeben)?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden
durch die DB InfraGO AG im Bereich der Korridorsanierung zwischen 2021
und 2025 ergriffen.
Gewerk Einheit 2021 2022 2023 2024 2025
Gleise km 6,0 1,5 12,5 7,0 7,5
Weichen Stück 7 0 0 16 0
Brücken m2 150 0 0 0 0
Darüber hinaus wurde an der Station Sünching der Mittelbahnsteig mit
Personenunterführung und Aufzügen barrierefrei ausgebaut (Nutzungsaufnahme
2024).
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß der Methodik des
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts (IZB) werden aktuell
im Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede
Anlagenklasse auflisten)?
Auf Grundlage des Infrastrukturkatasters (ISK) 2024 mit Datenstand 30.
November 2024 werden folgende Zustandsnoten durch die DB InfraGO AG
vergeben:
• Tunnel (Basis: Stückliste Tunnel; Anzahl: 0): auf der Strecke sind keine
Tunnel vorhanden.
• Brücken (Basis: Stückliste Brücken; Anzahl: 95): 1,96
• Stützbauwerke (Basis: Stückliste Stützbauwerke; Anzahl: 25): 1,91
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer), und wie hoch sind die von der Deutschen Bahn AG
vorgesehenen Eigenmittel?
Die Gesamtkosten inklusive eines Risikopuffers belaufen sich auf rund
1,3 Mrd. Euro, wovon etwa 150 Mio. Euro Eigenmittel sind.
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio;
bitte alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt
nennen)?
Die Gesamtkosten sind konstant geblieben.
7. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen
sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen?
Ja, für den grenzübergreifenden Güterverkehr wurde für die Korridorsanierung
der Strecke Obertraubling–Passau ein Sperrpausenkonzept mit Wechsel
zwischen eingleisiger Sperrung und Vollsperrung im Abschnitt Plattling–Passau
entwickelt:
14. Juni 2026 21:00 Uhr bis 10. Juli 2026 21:00 Uhr
Totalsperrung
10. Juli 2026 21:00 Uhr bis 20. September 2026 21:00 Uhr
Eingleisige Sperrung
20. September 2026 21:00 Uhr bis 12. Dezember 2026 23:59 Uhr
Totalsperrung
8. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
Alternative Konzepte (z. B. Bauen unter rollendem Rad) hätten Bautätigkeiten
über mehrere Jahre zur Folge und würden in Summe zu deutlich höheren
verkehrlichen Beeinträchtigungen führen.
9. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
10. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte
(bitte jeweils angeben)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde ein Kostenvergleich und ein
Vergleich der verkehrlichen Effekte durchgeführt. Im Ergebnis des
Kostenvergleichs ist die Korridorsanierung rund 16,5 Mio. Euro wirtschaftlicher als der
Weiterführungsfall. Hinsichtlich des Vergleichs der verkehrlichen Effekte wird
ein Nutzen der Korridorsanierung von rund 127 Mio. Euro ausgewiesen.
11. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde seitens der DB InfraGO AG im zweiten
und dritten Quartal 2025 erstellt. Die Durchsicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung
und die anschließende Bestätigung der Wirtschaftlichkeit seitens des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) erfolgte im vierten Quartal 2025.
12. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen
Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der
jeweiligen Kosten angeben)?
Die DB InfraGO AG hat das Bauvolumen in mehrere Lose aufgeteilt:
• Zwei Baulose (Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau) nach
Streckenunterteilung (Los 1 und 2 jeweils unter 150 Mio. Euro),
• sieben Lose für Oberleitungsarbeiten,
• separate Vergabe der Leit- und Sicherungstechnik,
• separate Vergabe der Verkehrsstationen.
13. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte jeweils?
Aktuell befinden sich beide Bauabschnitte in der Erstellung der
Ausführungsplanung und Finalisierung der Bauablaufplanung.
14. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung
a) Gleise (Meter [m]),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl),
h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl),
i) Bahnübergänge (Anzahl),
j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m),
k) Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS; m),
l) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT; m),
m) Schallschutzwände (m),
n) Durchlässe (Anzahl),
o) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
p) Bahnsteige (m),
q) Personenunterführungen (Anzahl),
r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
t) Bahnsteigdächer (m),
u) Weichenheizstationen (Anzahl),
v) Oberleitung (m),
w) Oberleitungsmasten (Anzahl),
x) Quertragwerke (Anzahl,)
y) GSM-R-Masten (GSM-R = Global System for Mobile
Communications – Rail; Anzahl),
z) Brücken (qm),
aa) Tunnel (m)?
Die Mengen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anlage Bestand (Stand
09.03.2026)
Gleise (m) 224.071
Weichen (Anzahl) 145
Überleitstellen (Anzahl) 1
Signale (Anzahl) 978
Signalausleger (Anzahl) 3
Achszähler (Anzahl) 211
Gleismagnete inkl. Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl)
450
Heißläuferortungsanlagen (Anzahl) 5
Bahnübergänge (Anzahl) 1
LZB (m) 0
ETCS (m) 0
GNT (m) 74.000
Schallschutzwände (m) 7.744
Durchlässe (Anzahl) 132
Modulgebäude ESTW/DSTW/LZB/ETCS (Anzahl) 12
Bahnsteige (Anzahl) 17
Personenunterführungen (Anzahl) 6
Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl) 12
Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl) 17
Bahnsteigdächer (Anzahl) 9
Weichenheizstationen (Anzahl) 22
Oberleitung (m) 289.846
Oberleitungsmasten (Anzahl) 3138
Quertragwerke (Anzahl) 703
GSM-R-Masten (Anzahl) 9
Brücken (qm) 17.039
Tunnel (m) 0
15. Welche Mengen der in Frage 14 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)?
16. Welche Mengen der in Frage 14 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
32. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B.
Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der
Generalsanierung?
Die Fragen 15, 16 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Gewerkeliste Gesamt Davon Ersatz Davon Neubau
Gleise (km) 116 116 0
Weichen (Stk) 94 64 30
Gewerkeliste Gesamt Davon Ersatz Davon Neubau
Oberleitung (km) 60 60 0
Durchlässe (Stk) 2 2 0
Bahnübergänge (Stk) 1 1 0
Stelleinheiten (Stk) 398 0 398
Balisen (Stk) 0 0 0
Überleitstellen (Stk) 6 0 6
Schallschutzwand (km) 0 0 0
Brücken (Stk) 1 0 1
Bahnsteige (Stk) 12 12 0
Höhenfördertechnik (Stk) 11 6 5
Personenunterführung (Stk) 4 3 1
Bahnsteigdach (Stk) 5 4 1
Rampen/Treppen/Zuwegung (Stk) 11 8 3
Beleuchtung (Stk) 6 6 0
Empfangsgebäude (Stk) 4 4 0
17. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf?
Rund 29 km Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung eine
Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf.
18. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung
befinden; bitte jeweils den Stellwerktyp angeben)?
19. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden
ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die
ergriffenen Maßnahmen bzw. dir neue Stellwerksbauform angeben)?
Bei den Angaben zu den Fragen 18 und 19 handelt es sich aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit um schutzbedürftige Informationen der DB
InfraGO AG, die nicht veröffentlicht werden können. Durch die Offenlegung
der Informationen würde ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte
Sabotagen und Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden.
Die erbetenen Informationen können nach sorgfältiger Abwägung der
Informationsrechte des Deutschen Bundestages aus Gründen des Staatswohls der
Bundesrepublik Deutschland nur unter Geheimschutzbedingungen zur Verfügung
gestellt werden. Die schutzwürdigen Daten sind daher als „VS-Vertraulich“
eingestuft werden entsprechend in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Einsicht hinterlegt.*
20. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
21. Welche vorbereitenden Maßnahmen für das Future Railway Mobile
Communication System (FRMCS) werden ergriffen?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Es sind durch die DB InfraGO AG keine Maßnahmen vorgesehen.
22. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden
jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt
sowie aufgelassen ohne Ersatz (bitte jeweils auflisten)?
Im Bereich der Korridorsanierung befindet sich noch ein Bahnübergang (BÜ)
in Mangolding. Zur Auflassung dieses BÜ plant die Gemeinde eine
Ortsumfahrung.
23. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich
der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen
Fragen erfasst sind?
Die DB InfraGO AG sieht neben Instandhaltung und Wartung/Inspektionen an
den Anlagen, die nicht erneuert werden, auch eine Untergrundertüchtigung
einer Moorstelle nahe Osterhofen vor.
24. Was ist die aktuelle Pünktlichkeitsquote für Züge, die in den Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
[SPFV], Schienenpersonennahverkehr [SPNV] und
Schienengüterverkehr [SGV] angeben)?
Passau–Obertraubling
2025 Beginn in Prozent Ende in Prozent
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 95,3 82,9
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 53,7 66,6
Schienengüterverkehr (SGV) 6,2 9,1
Obertraubling–Passau
2025 Beginn in Prozent Ende in Prozent
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 65,0 75,8
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 36,9 33,1
Schienengüterverkehr (SGV) 2,9 9,3
25. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt (bitte nach Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV und unter Angabe
der Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)?
Der Nahverkehr wird durch Ersatzverkehr mit Bussen ersetzt. Der
Schienenpersonenfernverkehr wird durch zusätzliche Verkehre auf der Achse München–
Wien via Salzburg sowie Simbach verstärkt. Für den Schienengüterverkehr
stehen im Wesentlichen Umleitungsroute über Salzburg–Rosenheim–München
sowie Kufstein–Rosenheim–München zur Verfügung. Während der Phase von
Juli bis September werden zudem Güterzüge durch den in diesem Zeitpunkt
eingleisig für den Güterverkehr befahrbaren Abschnitt von Passau bis Plattling
und weiter über Landshut nach München oder Regensburg geführt.
26. Welche regulären Fernverkehrs- oder Nahverkehrsangebote auf den
Ausweichstrecken werden für die Zeit der Generalsanierung zugunsten von
Umleiterverkehren gestrichen, in der Häufigkeit vermindert oder im
Routenverlauf angepasst (bitte die Relation und die vorgenommene
Anpassung nennen)?
Die nachstehend einzeln aufgelisteten Anpassungen im Schienenverkehr sind
durch die DB InfraGO AG in die Fahrplanmedien eingearbeitet und z. B. im
DB Navigator seit Oktober 2025 veröffentlicht.
Änderungen im Fernverkehr:
Im Fernverkehr entfällt die reguläre zweistündliche ICE-Linie im Abschnitt
Nürnberg/Regensburg–Passau–Wien. Zur Entlastung der Umleitungsrouten
werden alle Fernzüge zwischen Nürnberg und München bzw. zwischen
München und Salzburg in dieser Phase langsamer fahren. Die Fahrzeiten verlängern
sich um bis zu 15 Minuten. Zur Kompensation der Fahrzeitverlängerung
entfallen in der zweistündlichen ICE-Linie zwischen München und Salzburg die
Halte Prien am Chiemsee sowie München Ost weitgehend.
Änderungen im Regionalverkehr:
Änderungen Zeitraum 14. Juni 2026 bis 11. Juli 2026
Linie Verlauf Änderung
RE 3 München Hbf–
Freising–Landshut–
Plattling–Passau
• Der RE 3 zwischen Landau und
Passau entfällt.
• Es fährt Ersatzverkehr mit Bussen
zwischen Landau und Passau.
• In Landau besteht Anschluss an
den RE 3 nach München.
RB 35 Plattling–
Deggendorf–Bay. Eisenstein
• Die RB 35 zwischen Plattling und
Deggendorf entfällt. Es besteht
Ersatzverkehr mit Bussen.
• Anschluss in Deggendorf an
RB 35 nach Bayerisch Eisenstein.
• Anschluss in Landau an RE 3
nach Landshut und München.
RB 54 Kufstein–
Rosenheim–München Hbf
• Zwischen Rosenheim und
München Hauptbahnhof besteht ein
Zwei‑Stunden-Takt.
• Es fährt stündlich Ersatzverkehr
mit Bussen zwischen Grafing und
Rosenheim.
• Zu den Stunden, in denen der
RE 54 ausfällt, hält die RE 5
zusätzlich in Grafing.
• In Grafing besteht Anschluss an
den Hauptbahnhof München.
Linie Verlauf Änderung
Alternative Verbindungen, ohne Einsatz von Bussen
RE 1 München Hbf–Ingolstadt
Hbf–Nürnberg
• Zwischen München Hbf und
Ingolstadt Hbf besteht unter der
Woche ein Zwei‑Stunden-Takt.
• Die verkehrenden Linien S 2
und RB 16 stellen mindestens
abschnittsweise alternative
Verbindungen dar.
RB 40 München Hbf–München
Ost–Mühldorf (Inn)
• Der Regionalzug zwischen
München Hbf und München Ost
entfällt.
• Die verkehrenden S-Bahnen
stellen alternative Verbindungen dar.
RB 45 Mühldorf (Inn)–
Garching–
Freilassing–Salzburg
• Die RB 45 zwischen Freilassing
und Salzburg entfällt.
• Die S 3 (ÖBB) wie auch die
Linie RE 5 stellen alternative
Verbindungen dar.
RB 48 München Hbf–Grafing
Bf–Wasserburg
• Die RB 48 fährt erst ab Grafing
Bahnhof.
RB 13 Augsburg Hbf–
Friedberg–Ingolstadt Hbf
• Zwischen Augsburg Hbf und
Friedberg verkehrt unter der
Woche ein 30‑Minuten-Takt.
RB 87 Donauwörth–
Meitingen–Augsburg Hbf–
München Hbf
• Die Hauptverkehrszeit-
Verstärker zwischen Augsburg und
Donauwörth entfallen.
• Zusätzlich entfallen unter der
Woche die Züge, die nur
zwischen Augsburg und Meitingen
fahren. Die Stundenverbindungen
zwischen Augsburg und
Donauwörth verkehren weiterhin.
RE 5 Salzburg–
Freilassing–Traunstein–
Rosenheim–München
• Zwischen Traunstein und
München entfallen die Verstärker in
der Hauptverkehrszeit.
• Alle zwei Stunden, versetzt zum
fahrenden RB 54, hält der Zug
zusätzlich in Grafing Bahnhof.
Änderungen Zeitraum 11.07.26 bis 20.09.26
RB 32 Neufahrn (Niederb.)–
Geiselhöring–Straubing–
Bogen
• Die RB 32 zwischen
Geiselhöring und Bogen entfällt. Es fährt
Ersatzverkehr mit Bussen.
RE 3 München Hbf–
Landshut–
Dingolfing–Plattling–Passau
• Der RE 3 fährt unter der Woche
zwischen München Hbf und
Dingolfing zweistündlich. Samstag
und Sonntag fährt der Zug
zwischen München Hbf und Plattling
ebenso zweistündlich. In
Dingolfing, bzw. Plattling gibt es
Anschluss an den RB 3.
• Zwischen Landshut Hbf und
Passau Hbf fährt täglich in den
Taktlücken Ersatzverkehr mit Bussen.
• Zwischen Dingolfing (Mo–Fr),
bzw. Plattling (Sa+So) und Passau
fährt Ersatzverkehr mit Bussen.
RB 3 • Die RB 3 fährt unter der Woche
zwischen München Hbf und
Dingolfing zweistündlich. Samstag
und Sonntag fährt der Zug
zwischen München Hbf und Plattling
ebenso zweistündlich. In
Dingolfing, bzw. Plattling gibt es
Anschluss an den RE 3.
RB 54 Kufstein–
Rosenheim–München Hbf
• Für den RB 54 zwischen
Rosenheim und München Hauptbahnhof
besteht ein Zwei‑Stunden-Takt.
• Es fährt stündlich Ersatzverkehr
mit Bussen zwischen Grafing und
Rosenheim.
• Zu den Stunden, in denen der
RE 54 ausfällt, hält die RE 5
zusätzlich in Grafing.
• In Grafing besteht Anschluss an
die S 6.
Alternative Verbindungen, ohne Einsatz von Bussen
RB 33 München Hbf–
Freising–Landshut
• Unter der Woche verkehren drei
Zugpaare. Samstag und Sonntag
entfällt die Verbindung.
• Bedienung aller Halte im
Abschnitt Freising–Landshut durch
Zusatzhalte der Linie RE 22.
RE 1 München Hbf–Ingolstadt
Hbf–Nürnberg
• Zwischen München Hbf und
Ingolstadt Hbf besteht unter der
Woche ein Zwei-Stunden-Takt.
• Die verkehrenden Linien S 2
und RB 16 stellen mindestens
abschnittsweise alternative
Verbindungen dar.
RB 40 München Hbf–München
Ost–Mühldorf (Inn)
• Die Verbindung zwischen
München Hbf und München Ost
entfällt.
• Die S-Bahnen stellen alternative
Verbindungen dar.
RB 45 Mühldorf (Inn)–
Garching–
Freilassing–Salzburg
• Die RB 45 zwischen Freilassing
und Salzburg entfällt.
• Die S 3 (ÖBB) wie auch die
Linie RE 5 stellen alternative
Verbindungen dar.
RB 48 München Hbf–Grafing
Bf–Wasserburg
• Die RB 48 fährt erst ab Grafing
Bahnhof.
RB 13 Augsburg Hbf–
Friedberg–Ingolstadt Hbf
• Zwischen Augsburg Hbf und
Friedberg verkehrt unter der
Woche ein 30-Minuten-Takt.
RB 87 Donauwörth–
Meitingen–Augsburg Hbf–
München Hbf
• Die Hauptverkehrszeit-
Verstärker zwischen Augsburg und
Donauwörth entfallen.
• Zusätzlich entfallen unter der
Woche die Züge, die nur
zwischen Augsburg und Meitingen
fahren. Die Stundenverbindungen
zwischen Augsburg und
Donauwörth verkehren weiterhin.
RE 5 Salzburg–
Freilassing–Traunstein–
Rosenheim–München
• Zwischen Traunstein und
München entfallen die Verstärker in
der Hauptverkehrszeit.
• Alle zwei Stunden, versetzt zum
fahrenden RB 54, hält der Zug
zusätzlich in Grafing Bahnhof.
Änderungen Zeitraum 20. September 2026 bis 12. Dezember 2026
RB 32 Neufahrn (Niederb.)–
Geiselhöring–
Straubing–Bogen
• Die RB 32 zwischen Geiselhöring
und Bogen entfällt. Es besteht
Ersatzverkehr mit Bussen.
RE 3 München Hbf–
Landshut–
Dingolfing–Plattling–Passau
• Der RE 3 zwischen Plattling und
Passau entfällt. Es besteht
Ersatzverkehr mit Bussen.
• Anschluss in Plattling an den
RE 3.
RB 3 • Die RB 3 zwischen Plattling und
Passau entfällt. Es fährt
Ersatzverkehr mit Bussen.
RB 54 Kufstein–
Rosenheim–München Hbf
• Der RB 54 zwischen Rosenheim
und München Hauptbahnhof
besteht ein Zwei‑Stunden-Takt.
• Es fährt stündlich Ersatzverkehr
mit Bussen zwischen Grafing und
Rosenheim.
• Zu den Stunden, in denen der
RE 54 ausfällt, hält die RE 5
zusätzlich in Grafing.
• In Grafing besteht Anschluss an
die S 6.
Alternative Verbindungen, ohne Einsatz von Bussen
RE 1 München Hbf–Ingolstadt
Hbf–Nürnberg
• Unter der Woche besteht
ein Zwei‑Stunden-Takt zwischen
München Hbf und Ingolstadt Hbf.
• Die verkehrenden Linien S 2
und RB 16 stellen mindestens
abschnittsweise alternative
Verbindungen dar.
RB 40 München Hbf–München
Ost–Mühldorf (Inn)
• Die RB 40 zwischen München
Hbf und München Ost entfällt.
• Die verkehrenden S-Bahnen
stellen alternative Verbindungen dar.
RB 45 Mühldorf (Inn)–
Garching–
Freilassing–Salzburg
• Die RB 45 zwischen Freilassing
und Salzburg entfällt.
• Die S 3 (ÖBB) wie auch die
Linie RE 5 stellen alternative
Verbindungen dar.
RB 48 München Hbf–Grafing
Bf–Wasserburg
• Die RB 48 fährt erst ab Grafing
Bahnhof.
RB 13 Augsburg Hbf–
Friedberg–Ingolstadt Hbf
• Zwischen Augsburg Hbf und
Friedberg verkehrt unter der
Woche ein 30‑Minuten-Takt.
RB 87 Donauwörth–
Meitingen–Augsburg Hbf–
München Hbf
• Die Hauptverkehrszeit-
Verstärker zwischen Augsburg und
Donauwörth entfallen.
• Zusätzlich entfallen unter der
Woche die Züge, die nur zwischen
Augsburg und Meitingen fahren.
• Die Stundenverbindungen
zwischen Augsburg und Donauwörth
verkehren weiterhin.
RE 5 Salzburg–
Freilassing–Traunstein–
Rosenheim–München
• Zwischen Traunstein und
München entfallen die Verstärker in
der Hauptverkehrszeit.
• Alle zwei Stunden, versetzt zum
fahrenden RB 54, hält der Zug
zusätzlich in Grafing Bahnhof.
27. Welche Sanierungs- sowie anderen Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen (bitte
für jede Strecke jeweils und auch Instandhaltungsmaßnahmen sowie
Gesamtkosten angeben)?
Die vorbereitenden Maßnahmen auf den Umleiterstrecken konzentrieren sich
auf die am höchsten belasteten Strecken. Die investiven Maßnahmen werden
nachfolgend nach Strecke aufgeschlüsselt. Zu den vorbereitenden
Instandhaltungsmaßnahmen zählen mehr als 1.100 Aufträge unterschiedlichen Umfangs,
weswegen diese für alle Strecken zusammengefasst aufgelistet werden.
Die Gesamtkosten für Investitionen und Instandhaltung (exklusive Inspektion
und Wartung) belaufen sich auf ca. 250 Mio. Euro.
Investive Maßnahmen auf der Relation München–Ingolstadt–Treuchtlingen
• 38 km Gleise
• 2 km Oberleitungserneuerung
• Erneuerung eines Stellwerks
• Erneuerung einer Brücke
• Weitere Gewerke
Investive Maßnahmen auf der Relation München–Rosenheim–Salzburg
• 29 km Gleise
• Erneuerung einer Brücke
• Weitere Gewerke
Investive Maßnahmen auf der Relation München–Augsburg–Donauwörth–
Treuchtlingen
• 7 km Gleise
• Erneuerung von neun Weichen
• 9 km Oberleitungserneuerung
• Erneuerung einer Brücke
• Weitere Gewerke
Investive Maßnahmen auf der Relation Nürnberg–Treuchtlingen
• 45 km Gleise
• Erneuerung von 8 Weichen
• 1 km Oberleitungserneuerung
• Weitere Gewerke
Ergänzend wurden folgende Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen:
• 17,1 km Schwellenwechsel
• Vegetationsarbeiten (unterschiedliche Verfahren) von circa 270 Maßnahmen
• Instandsetzung von Brücken: 60 circa. (unterschiedliche Verfahren)
• Ersatzschienenwechsel: circa 400 Stück
• Sowie ein umfangreiches präventives Schleifprogramm und maschinelle
Durcharbeitung (unterschiedliche Verfahren) von Gleisen (ca. 160 km) und
Weichen (96 Stk.)
28. Welche Maßnahmen wären nach dem zu erstellenden Bericht für
temporär überlastete Schienenwege auf den Umleitungsstrecken jeweils
sinnvoll gewesen, und konnten diese jeweils umgesetzt werden (bitte
Umsetzungsstand und Kosten bzw. Verhinderungsgrund angeben)?
Für diese Korridorsanierung sind im Plan zur Erhöhung der
Schienenwegkapazität (PEK) keine kapazitätssteigernden Maßnahmen auf den
Umleitungsstrecken vorgesehen.
29. Werden alle vorbereitenden Maßnahmen nach aktuellem Stand
rechtzeitig abgeschlossen, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die
Generalsanierung nicht in Verzug gerät und zum geplanten Ende der
Totalsperrung in Betrieb genommen werden kann?
Nach aktuellem Stand verlaufen die vorbereitenden Maßnahmen planmäßig.
Die Inbetriebnahme ist so strukturiert, dass alle betriebsnotwendigen
Funktionen zum Ende der Totalsperrung gesichert bereitstehen.
30. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund
der Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
Es werden keine anderen Projekte verzögert.
31. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im
Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche
Ausrüstungsform (meint Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist
dabei anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte, sofern hier
Unterschiede bestehen, aufschlüsseln)?
Im Zeitraum der Korridorsanierung werden die Stellwerke entlang der Strecke
auf Elektronischen Stellwerken (ESTW)-Technologie umgerüstet und
bestehende ESTW hochgerüstet, um die notwendigen technischen Voraussetzungen für
den Einsatz von ETCS zu schaffen. Zudem werden vorbereitende
Baumaßnahmen durchgeführt, unter anderem Kabeltiefbauarbeiten und Gleisquerungen für
eine Verkabelung der Signaltechnik auf Glasfaserbasis. In einer zweiten
Baustufe findet 2030 die Ausrüstung mit ETCS statt. Durch die Umsetzung von
sperrzeitintensiven Maßnahmen im Rahmen der Korridorsanierung soll der
Sperrzeitbedarf für die nachgelagerte ETCS-Ausrüstung auf ein Minimum
reduziert werden.
33. Welche vorbereitenden Maßnahmen für die spätere ETCS-Ausrüstung
(ETCS-Ready-Maßnahmen) werden im Rahmen der Generalsanierung
ergriffen (bitte auflisten)?
Es ist der Bau von ESTW vorgesehen.
34. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch
das Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch
begründet sich das?
Sämtliche LST-Planungen setzen auf den Vorgaben für die ETCS-ready
Ausrüstung auf.
35. Werden die neu errichteten Signale für die Ausrüstung von ETCS
Level 2 mit Signalen vorbereitet (beispielsweise Platz für NE14-Tafel,
Dunkelschaltung), und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Korridorsanierungen werden ETCS-ready Signalmasten neu
aufgestellt. Die vorhandenen Signalmasten sind geprüft und bereits ETCS-
ready.
36. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem
[iLBS] oder Advanced Protection System [APS]) soll die Strecke im
Bereich der Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll
dieser Zielzustand erreicht werden, und inwieweit wird dadurch der
ERTMS-Standard (ERTMS = European Rail Traffic Management
System) erfüllt?
Die Strecke soll mit ETCS Level 2 mit Signalen, ESTW-Z (Elektronisches
Stellwerke – Zentrale)/ESTW‑A (Elektronisches Stellwerk – ausgelagerter
Stellwerksrechner) und GSM‑R mit Ausblick auf FRMCS ausgerüstet werden.
Die Inbetriebnahme für ETCS im Projekt Passau-Nürnberg ist für 2030 geplant.
37. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so
umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie
viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand?
Aktuell ist der Bahnübergang Mangolding nicht ETCS-Ready und wird im
Rahmen der Korridorsanierung auch nicht hochgerüstet, da der Bahnübergang
vor einem Einbau von ETCS aufgelassen werden soll.
38. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen
Signale jeweils angeben)?
Es sind Blockverdichtungen geplant. Die genauen Standorte werden derzeit in
der Ausführungsplanung konkretisiert.
39. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
Nach Angaben der DB InfraGO AG konnten folgende Maßnahmen identifiziert
werden:
• Überleitstelle Einöd
• Überleitstelle Langenisarhofen
• Überleitstelle und Weichenverbindung Amselfing
• Überleitstelle Stephansposching
• Überleitstelle Sengkofen
• Überleitstelle Rinkam
• 740 m Gleis in Amselfing
• 740 m Gleis in Schafhöfen
• 740 m Gleis in Mangolding.
40. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
Die DB InfraGO AG sieht die Umsetzung der folgenden Maßnahmen vor:
• Überleitstelle Einöd
• Überleitstelle Langenisarhofen
• Überleitstelle Stephansposching
• Überleitstelle und Weichenverbindung Amselfing
• Überleitstelle Rinkam
• Überleitstelle Sengkofen.
41. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung
befinden sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit
genauem Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive
Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe angeben)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Ort Art Richtung
Passau Bahnhof Obertraubling/ Grenze
Schalding Bahnhof Passau/Obertraubling
Sandbach Bahnhof Passau/Obertraubling
Vilshofen Bahnhof Passau/Obertraubling
Girching Überleitstelle
(bestehend)
Passau/Obertraubling
Osterhofen Bahnhof Passau/Obertraubling
Plattling Bahnhof Passau/Obertraubling
Straßkirchen Bahnhof Passau/Obertraubling
Straubing Bahnhof Passau/Obertraubling
Radldorf Bahnhof Passau/Obertraubling
Sünching Bahnhof Passau/Obertraubling
Mangolding Bahnhof Passau/Obertraubling
Obertraubling Bahnhof Passau/Regensburg
42. Welche Anpassung der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt, warum
nicht?
An bestehenden Überleitmöglichkeiten wird bei der Weichenverbindung in
Sandbach (W1-2) die Geschwindigkeit in Folge einer Erneuerung auf eine
größere Weichenform angepasst.
43. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
Folgende Maßnahmen sieht die DB InfraGO AG vor:
• Überleitstelle Einöd: 100 km/h
• Überleitstelle Langenisarhofen: 100 km/h
• Überleitstelle Stephansposching: 100 km/h
• Überleitstelle und Weichenverbindung Amselfing: 100 km/h
• Überleitstelle Rinkam: 100 km/h
• Überleitstelle Sengkofen: 100 km/h
• Weichenverbindung in Sandbach: 100 km/h
• Weichenverbindung im Bf Radldorf zwischen Gleis 2 und Gleis 3: 60 km/h
• zwei neue Weichenverbindungen im östlichen Kopf des Bf Straubing: erste
Weichenverbindung: 100 km/h zweite Weichenverbindung: 60 km/h.
44. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz,
Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils
benennen)?
Es ist keine Erhöhung der Geschwindigkeit in den durchgehenden Hauptgleisen
vorgesehen.
45. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit
erhöht (bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor
und nach der Maßnahme auflisten, ggf. auch nach Bahnhöfen
gruppieren)?
Im Bereich Sandbach ist der Umbau der Weichen 1 und 2 auf größeren
Weichenformen vorgesehen. Das Zweiggleis wurde bis jetzt mit 50 km/h befahren,
nach dem Umbau darf mit 100 km/h befahren werden.
46. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
Es werden keine neuen Überholgleise im Rahmen der Generalsanierung gebaut.
47. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung
verlängert bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts
auflisten)?
In Osterhofen ist für Gleis 4 eine Vergrößerung der Nutzlänge auf bis zu 740 m
geplant ebenso für Gleis 3 in Sandbach. Ebenso wird Gleis 12 in Plattling
verlängert.
48. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden neu
errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit Zeitpunkt der
Inbetriebnahme auflisten)?
Keine.
49. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Standes sowie
Umsetzungszeitraums auflisten)
Die Plangenehmigungen für die Verkehrsstationen Plattling, Osterhofen,
Radldorf und Straßkirchen liegen bereits vor. Für die Eisenbahnüberquerung
Straubing wurde die Planfeststellung am 18. Oktober 2024 abgeschlossen, der
Brückeneinschub erfolgt voraussichtlich im Juli 2026.
50. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
Es sind keine Maßnahmen geplant.
51. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
740-m-Gleise können aufgrund der erforderlichen Planrechtserfordernisse nicht
während der Korridorsanierung umgesetzt werden.
52. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität
angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)?
Durch die Verbesserung des Infrastrukturzustands im Rahmen der
Korridorsanierung werden Infrastrukturmängel reduziert, was zu einer Steigerung der
Leistungsfähigkeit der Strecke im Vergleich zum Status quo führt, da weniger
infrastrukturbedingte Störungen zu erwarten sind.
53. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
Die DB InfraGO AG modernisiert acht Bahnhöfe zwischen Obertraubling und
Passau nach einem ganzheitlichen Qualitätsstandard. Dabei steht unter anderem
der barrierefreie Ausbau im Fokus. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen neben
der Verkehrsstation (Bahnsteige und Zugänge) auch die Empfangsgebäude
sowie die Vorplätze und die Anschlussmobilität. Die genauen Maßnahmen sind
noch in Abstimmung.
54. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfe ausgebaut und welche der umgesetzten Maßnahmen sind dafür
ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof klassifiziert
werden kann (bitte alle auflisten)?
Während der Sanierung werden die Bahnhöfe entlang der Strecke
Obertraubling–Passau saniert. Passau ist bereits barrierefrei, daher finden dort keine
Maßnahmen statt. Der Ausbau nach dem Zielbild im Handbuch Zukunftsbahnhöfe
(ZKB) erfolgt sukzessive mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im
Bahnhofsumfeld. Durch den Abschluss der geplanten Maßnahmen und
nachlaufenden Leistungen, insbesondere im Umfeld (BE-Flächen usw.), werden die
Sollstandards entlang des Qualitätsstandards ZKB entwickelt.
55. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Totalsperrung?
Die Details des Verkehrskonzepts für den Schienenpersonennahverkehr wurden
durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) gemeinsam mit den
beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen und der DB InfraGO AG erarbeitet und
sind ab dem 25. März 2026 in den Auskunftssystemen sichtbar. Der SEV wird
von den Unternehmen Deu.mobil, go.on und DB SEV GmbH erbracht.
56. Mit wie vielen Bussen und Fahrerinnen und Fahrern soll der SEV
bewerkstelligt werden?
Es kommen bis zu 100 Busse mit ca. 300 Fahrerinnen und Fahrern zum
Einsatz.
57. Bei wie vielen dieser Busse für den SEV handelt es sich um
Gelenkbusse?
Es werden ca. 50 Gelenkbusse zum Einsatz kommen.
58. Wie viele Busse werden als Reserve vorgehalten, um defekte Fahrzeuge
zu ersetzen, und wo werden diese vorgehalten?
Die Busunternehmen sind verpflichtet eine ausreichend Fahrzeuge und
Personal zur Absicherung des Betriebes einzuplanen und vorzuhalten.
59. Welchen Antrieb besitzen die SEV-Busse?
a) Wie viele Busse sind batterieelektrisch?
b) Wie viele Busse fahren mit Diesel?
c) Wie viele Busse nutzen eine Brennstoffzelle?
d) Wie viele Busse werden mit Recycling-Diesel (HVO 100) betankt?
Die Fragen 59 bis 59d werden zusammen beantwortet.
Alle eingesetzten Busse sind mit Dieselantrieben ausgestattet. Darüber hinaus
liegen dem Bundesministerium für Verkehr keine weiteren Informationen vor.
60. Welche Linien für den SEV sind geplant?
Die Liniennetzpläne der unterschiedlichen Phasen sind seit dem 25. März 2026
auf der Seite der BEG abrufbar.
61. In welcher Taktung und mit wie vielen Bussen im Konvoi pro Takt
werden die SEV-Linien gefahren?
Die Taktung kann den Liniennetzplänen entnommen werden.
62. Wie wird die Barrierefreiheit des SEV sichergestellt?
Die Ersatzverkehrsbusse im Regionalverkehr werden barrierefrei sein. Die
Niederflurbusse sind absenkbar und verfügen über eine Klapprampe. Nach
Berücksichtigung der Haltestelleninfrastruktur wird der Busfahrer beim Ein- und
Ausstieg unterstützen. Reisende mit Mobilitätseinschränkungen steht der
Mobilitätsservice der Bahn zur Verfügung.
63. Wie werden die Kommunen dabei unterstützt, ausreichende
Haltemöglichkeiten für die SEV-Busse an den geplanten SEV-Haltestellen
sicherzustellen, und wie werden die Kommunen dabei unterstützt, diese SEV-
Haltestellen barrierefrei zu gestalten?
Die Auswahl der Haltestellen erfolgt möglichst frühzeitig in enger
Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und orientiert sich grundsätzlich an
vorhandenen, barrierefreien Bestandshaltestellen. Vorgaben zu Linienführung und
Fahrzeiten sowie begrenzte Kapazitäten durch den lokalen Busverkehr können
jedoch dazu führen, dass alternative Standorte gewählt werden müssen. Bei der
Standortwahl wird insbesondere auf eine stufenfreie Erreichbarkeit sowie auf
geeignete Bordhöhen geachtet, damit Niederflurbusse ihre Einstiegsklappe
ausfahren und ein barrierefreier Einstieg gewährleistet werden kann. Sofern die
örtliche Infrastruktur dies noch nicht vollständig ermöglicht, erfolgen
Abstimmungen mit den Kommunen und ggf. Unterstützung bei notwendigen
Anpassungen, etwa durch kleinere bauliche Maßnahmen wie das Absenken von
Bordsteinen.
64. Wo werden Ruheräume und Toiletten für die Fahrerinnen und Fahrer der
SEV-Busse vorgesehen, und wer ist für den Betrieb dieser zuständig?
Ruheräume, Pausenflächen und WCs liegen in der Zuständigkeit der
eingesetzten Busunternehmen. Diese kümmern sich ebenfalls um den Unterhalt.
65. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte
aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden)
a) Oberbau,
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Oberleitungen,
d) Telekommunikation,
e) Elektrische Energieanlagen (50 Hertz [Hz]),
f) Konstruktiver Ingenieurbau?
Der Bauablauf einer Generalsanierung folgt einer technologisch bedingten
Reihenfolge, die grundsätzlich mit dem Rückbau der Altanlagen beginnt und
anschließend phasenweise die verschiedenen Gewerke integriert. Zunächst liegt
der Fokus primär auf Erneuerung von Gleisen, Weichen und dem Kabeltiefbau
sowie Gründungsarbeiten für Schallschutzwände und Masten.
Parallel dazu oder leicht zeitversetzt erfolgt der Aufbau der
Oberleitungsanlagen, wobei nach dem Stellen der neuen Masten der Fahrdraht gezogen wird. In
verschiedenen Abschnitten können diese Maßnahmen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten stattfinden. Dieser Ablauf kann sich im Projektverlauf verändern,
wenn einzelne Maßnahmen früher oder später beendet werden und sich der
Zeitplan der folgenden Maßnahmen entsprechend ändern.
Die Arbeiten am konstruktiven Ingenieurbau, wie etwa an Brücken,
Durchlässen oder Stützwänden, werden je nach örtlicher Gegebenheit und
Notwendigkeit flexibel in den gesamten Bauablauf eingetaktet. In der zweiten
Projekthälfte intensivieren sich die Maßnahmen an der Leit- und Sicherungstechnik sowie
der Telekommunikation, wobei die Montage von Signalen und die Verkabelung
voranschreiten, sobald der Tiefbau dies zulässt. Spezifische Komponenten wie
ETCS-Balisen können erst im letzten Drittel der Sanierungszeit installiert
werden, da hierfür der Oberbau zwingend fertiggestellt sein muss.
Gegen Ende der Maßnahme erfolgen die Finalisierung der elektrischen
Energieanlagen, wie beispielsweise die Installation von Weichenheizungen, sowie
die abschließenden Abnahmen und Testfahrten vor der Wiederinbetriebnahme
der Gesamtstrecke. Arbeiten an den Verkehrsstationen und Bahnsteigen laufen
in der Regel kontinuierlich über die gesamte Dauer der Sperrung, um die
Fertigstellung aller Reisendenanlagen pünktlich zur Wiedereröffnung zu
gewährleisten.
66. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar
gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung
verhindert (bitte jeweils aufführen)?
Der Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung am östlichen Kopf des
Bahnhofes Osterhofen lässt sich mit dem Bauablaufplan der Moorstelle nicht
einigen. Aufgrund der Sperrpausenkonzeption ist der Einbau der
Eisenbahnüberquerung Vilshofen-Kreppe aus logistischen Gründen ausgeschlossen. Der
Neubau des Überholgleises in Amselfing konnte wegen fehlenden Baurechts
nicht weiterverfolgt werden. Der Bahnhof wurde jedoch so geplant, um den
späteren Einbau mit begrenzten Auswirkungen auf den Betrieb zu ermöglichen.
67. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf
Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung (bitte jeweils in
Stellwerksanlage, Signale, Weichen, Zugfunk, Oberbau, Kabel, Oberleitung und
Zugsicherung unterteilen)?
2023 2024 2025 bis 28.02.2026
Stromversorgungsanlagen 6 4 11
Telekommunikationsanlagen 5 6 1 1
Fahrbahn 15 21 24 2
Bahnübergangssicherungsanlagen 3 6 10 3
Anlagen Leit- und Sicherungstechnik 380 314 313 59
Weichen 50 41 49 11
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333