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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.03.2026

Aktualisiert

09.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/436526.02.2026

Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Manfred Schiller, Gerold Otten, Gerrit Huy, Jörn König, Mirco Hanker, Joachim Bloch, Rocco Kever, Achim Köhler, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Michael Blos, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Christina Baum, Uwe Schulz, Edgar Naujok, Volker Scheurell, Udo Theodor Hemmelgarn, Edgar Naujok, Jörg Zirwes, Stefan Keuter, Alexis L. Giersch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach der Definition der Sicherheitsbehörden ist Organisierte Kriminalität (OK) durch planmäßige, auf längere Dauer angelegte Straftaten gekennzeichnet, die arbeitsteilig begangen werden und regelmäßig mit erheblicher wirtschaftlicher oder politischer Einflussnahme verbunden sind. In den aktuellen Bundeslagebildern wird zudem hervorgehoben, dass OK in Deutschland zunehmend international vernetzt agiert, transnationale Tatbegehung eine zentrale Rolle spielt und sich kriminelle Strukturen weiter professionalisieren (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).

Zugleich weisen die Lagebilder darauf hin, dass organisierte kriminelle Strukturen verstärkt arbeitsteilige und dienstleistungsorientierte Modelle nutzen, bei denen einzelne Tatbeiträge ausgelagert und von spezialisierten Akteuren erbracht werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/bka-lagebild-zum-drogengeschaeft-in-deutschland). Begriffe wie „Crime-as-a-Service“ verdeutlichen, dass OK nicht allein als Zusammenschluss klar abgrenzbarer Tätergruppen, sondern zunehmend als flexible, funktional organisierte kriminelle Ökonomie agiert. Auch die Nutzung digitaler Kommunikations- und Infrastruktursysteme wird als wesentlicher Faktor für Planung, Koordination und Verschleierung krimineller Aktivitäten beschrieben.

Für eine wirksame strategische Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist daher entscheidend, ob und wie diese strukturellen Entwicklungen systematisch erfasst, analysiert und in politische Steuerungsentscheidungen überführt werden. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob OK primär als Phänomen einzelner Gruppierungen oder als dynamisches Netzwerk arbeitsteiliger Akteure verstanden wird, welche Geschäftsmodelle als strukturprägend gelten und in welchem Umfang Wirkungs- und Strukturindikatoren über bloße Fallzahlen hinaus genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die strategische Lagebewertung der Bundesregierung zu Struktur, Geschäftslogik und Anpassungsfähigkeit der Organisierten Kriminalität transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beschreibt die Bundesregierung die Organisierte Kriminalität in Deutschland im Rahmen ihrer strategischen Lagebewertung: primär als Zusammenschluss einzelner, klar abgrenzbarer Tätergruppen oder als flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, und welche Entwicklungen haben sich diesbezüglich in den vergangenen fünf Jahren ergeben?

2

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der zunehmenden Arbeitsteilung innerhalb organisierter krimineller Strukturen bei, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus für das Verständnis von Organisierter Kriminalität als Netzwerk-, Projekt- oder Mischphänomen?

3

Inwieweit bewertet die Bundesregierung dienstleistungsorientierte Modelle wie „Crime-as-a-Service“ als strukturprägendes Element der Organisierten Kriminalität in Deutschland, und in welchen Deliktsfeldern treten solche Modelle nach ihrer Einschätzung besonders hervor?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Existenz spezialisierter, gruppenübergreifend tätiger krimineller Akteure oder Dienstleister vor, etwa im Bereich Geldwäsche, logistischer Unterstützung, technischer Infrastruktur oder Dokumentenbeschaffung, und welche Bedeutung misst sie diesen Akteuren für die Stabilität und Resilienz von OK-Netzwerken bei?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Trennung von Planung und Steuerung, operativer Durchführung und wirtschaftlichem Profit innerhalb organisierter krimineller Strukturen vor, und welche Auswirkungen hat diese Arbeitsteilung nach ihrer Einschätzung auf die Zurechenbarkeit von Verantwortung und die Wirksamkeit klassischer Ermittlungsansätze?

6

Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme für Struktur und Funktionsweise der Organisierten Kriminalität, und inwieweit werden Erkenntnisse aus der Cybercrime-Lagebewertung systematisch in die strategische Bewertung der Organisierten Kriminalität integriert?

7

Welche Deliktsfelder bewertet die Bundesregierung derzeit nicht nur nach Fallzahlen, sondern nach ihrer Bedeutung für Organisation, Finanzierung und nachhaltige Stabilisierung organisierter krimineller Strukturen als besonders strukturprägend?

8

Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um strukturelle Entwicklungen der Organisierten Kriminalität über mehrere Jahre hinweg vergleichbar zu erfassen und zu bewerten, und wo sieht sie Defizite in der bestehenden Daten- und Analysegrundlage?

9

Inwieweit werden in der strategischen Lagebewertung der Bundesregierung Wirkungs- und Strukturindikatoren herangezogen, die über reine Fall- oder Tatverdächtigenzahlen hinausgehen, etwa zur nachhaltigen Schwächung krimineller Netzwerke, zur Störung arbeitsteiliger Dienstleistungsstrukturen oder zur Vermögensabschöpfung?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass organisierte kriminelle Strukturen gezielt staatliche oder gesellschaftliche Schwachstellen ausnutzen, etwa durch Zuständigkeitsgrenzen, Datenlücken, Vollzugsdefizite oder regulatorische Graubereiche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Analyse und strategische Steuerung?

11

Inwieweit fließen Erkenntnisse aus Landeslagebildern und Länderanalysen systematisch in die Bundeslagebewertung der Organisierten Kriminalität ein, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unterschiedliche Strukturinterpretationen zwischen Bund und Ländern erkannt und berücksichtigt werden?

12

Welche zentralen strategischen Risiken sieht die Bundesregierung derzeit in der weiteren Entwicklung der Organisierten Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf Professionalisierung, Digitalisierung, arbeitsteilige Geschäftsmodelle und internationale Vernetzung?

13

Welche Prioritäten leitet die Bundesregierung aus diesen strukturellen Entwicklungen für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in den kommenden zwei Jahren ab, und wie sollen diese Prioritäten strategisch umgesetzt und überprüft werden?

14

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker auf Struktur- und Wirkungsanalysen auszurichten, um über die Beschreibung von Phänomenen hinaus Aussagen zur tatsächlichen Schwächung krimineller Netzwerke treffen zu können?

Berlin, den 18. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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