[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5009
17. Wahlperiode 04. 03. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 3. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4733 –
Umsetzung des ASCOBANS-Abkommens und Schutz von Kleinwalen
in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland ist durch rechtliche Bestimmungen in der
Gesetzgebung der Europäischen Union, nationale Rechtsbestimmungen, aber
insbesondere auch durch die Mitgliedschaft am regionalen Abkommen zur
Erhaltung von Kleinwalen in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) zum Schutz und
der Erhaltung von Kleinwalen – insbesondere der einzigen heimischen Walart
in deutschen Gewässern, dem Schweinswal – verpflichtet.
Zum Schutz und Erhalt der Kleinwale wurden bei den ASCOBANS-
Vertragsstaatenkonferenzen (MOP = Meeting of the Parties) zahlreiche Ziele, Strategien
und Resolutionen definiert und verabschiedet. Viele der zur Erreichung der
Zielsetzung identifizierten und beschlossenen Maßnahmen betreffen
unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche und erfordern daher intensive Koordination und
Abstimmung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten. Um den Schutz der
Kleinwale in Nord- und Ostsee zu gewährleisten, ist eine Umsetzung der
Beschlüsse und die Realisierung regionaler Schutzbestimmungen unabdingbar.
Die Verweise auf die jeweiligen Resolutionen und Vertragsstaatenkonferenzen
sind den folgenden Fragen gegebenenfalls in Klammern angefügt.
Das ASCOBANS-Abkommen
1. Bei welchen Vertragsstaatenkonferenzen war die Bundesregierung als
Mitgliedstaat des ASCOBANS-Abkommens vertreten?
Die Bundesregierung war bei allen Vertragsstaatenkonferenzen des
Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks
und der Irischen See (ASCOBANS) vertreten.
2. Hat die Bundesregierung Vorbehalte gegenüber ASCOBANS-
Bestimmungen erhoben, und wenn ja, gegen welche, und aus welchen Gründen?
Nein.
3. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine
Mitgliedschaft im ASCOBANS-Abkommen, gibt es aus Sicht der Bundesregierung
Gründe, die gegen eine Mitgliedschaft sprechen, und plant die
Bundesregierung auch in Zukunft Mitglied des Abkommens zu bleiben und sich für
dessen Ziele einzusetzen?
Nach Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens zum Schutz wandernder wild
lebender Tierarten (Bonner Konvention/CMS) bemühen sich die
Vertragsparteien, die Arealstaaten in Anhang II dieses Übereinkommens aufgeführter
Arten sind, für diese sog. Regionalabkommen abzuschließen. Deutschland hat
sich deshalb zur Verbesserung der Erhaltungssituation heimischer Kleinwale
und Delfine der Nord- und Ostsee an der Verhandlung von ASCOBANS
beteiligt und gehört zu den Erstunterzeichnerstaaten. Das ursprünglich in Cambridge
beheimatete Sekretariat des Abkommens hat auf Einladung Deutschlands seinen
Sitz in Bonn genommen und wird dort vom Umweltprogramm der Vereinten
Nationen (UNEP) administriert.
Die Mitgliedschaft und der weitere Einsatz für die Ziele von ASCOBANS
werden von der Bundesregierung nicht in Frage gestellt.
4. a) Hat die Bundesregierung Nichtmitgliedstaaten, die an das
Abkommensgebiet angrenzen, eingeladen, ASCOBANS beizutreten, und wenn ja,
welche Staaten?
Die Bundesregierung hat sich bei der Russischen Föderation für einen Beitritt
zu ASCOBANS eingesetzt und Kontakte zwischen Norwegen und dem
ASCOBANS-Sekretariat hergestellt. Details finden sich im deutschen
Nationalbericht 2010 (vgl.
www.ascobans.org).
b) Welche bilateralen Möglichkeiten wurden hierzu genutzt?
Im Rahmen von bilateralen Treffen der Naturschutzzusammenarbeit – teilweise
auf Leitungsebene der zuständigen Ministerien – wurden diese Staaten auf einen
Beitritt angesprochen.
c) Gibt es weitere Nichtmitgliedstaaten, die aus Sicht der Bundesregierung
durch das ASCOBANS-Abkommen gemeinschaftlich zum Beitritt
eingeladen werden sollten?
Die Bundesregierung ist wie die anderen Vertragsparteien der Auffassung, dass
alle Arealstaaten dem Abkommen beitreten sollten. Sie begrüßt die
Bemühungen des ASCOBANS-Sekretariates, auch auf den Beitritt von Irland, Spanien
und Portugals hinzuwirken.
5. Welche Strategien und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
das Abkommen, seine Inhalte und Ziele in Deutschland einer breiteren
Öffentlichkeit bekannt zu machen, und welche weiteren Strategien und
Maßnahmen sind geplant?
Die Bundesregierung veröffentlicht regelmäßig Berichte zu ASCOBANS-
Tagungen und Workshops. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde Material
für die Sympathiewerbung zu ASCOBANS-Arten zur Verfügung gestellt, so
unter anderem Poster und Postkarten.
Eine Kampagne „Year of the dolphin“ wurde zusammen mit CMS 2007/2008
durchgeführt und für die Öffentlichkeitsarbeit auch mit Blick auf ASCOBANS-
Ziele genutzt.
Ein bedeutendes ASCOBANS Ereignis wird der 20. Jahrestag des Abkommens
sein, der am 31. März 2012 ansteht. Diesen für die Öffentlichkeitsarbeit zu
nutzen, dient auch der im Herbst 2010 gemeinsam verabschiedeten ASCOBANS-
Strategie „Communication, Education, Public Awareness (CEPA-Plan)“ – vgl.
www.ascobans.org.
Lärmbelastung und Beeinträchtigung von Kleinwalen
6. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ergriffen, um
negativen Einflüssen auf die Wale und Delfine im Kontext des Ausbaus der
Offshore-Windkraft zu begegnen (MOP6:Res2)?
Bereits mit der Meldung und Aufnahme von Schutzgebieten in die
Gemeinschaftsliste gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EG) und der nachrichtlichen
Listung dieser Gebiete in den Raumordnungsplänen als Ausschlussgebiete für die
Errichtung von Offshore Windenergieanlagen wurde eine wichtige Grundlage
zum Schutz von Meeressäugern in deutschen Meeresgewässern gelegt.
Im Rahmen der ökologischen Begleitforschung zur Offshore Windenergie
fördert die Bundesregierung die Durchführung verschiedener Forschungsprojekte.
Ziel ist unter anderem, die räumlichen und zeitlichen Vorkommen von
Schweinswalen in den deutschen Gebieten von Nord- und Ostsee zu ermitteln
sowie die Auswirkung von impulshaftem Rammschall auf Schweinswale (und
Robben) zu untersuchen. Zusätzlich sind gezielte Untersuchungen an
Schweinswalen zur Validierung des Schwellenwertes für eine temporäre
Hörschwellenverschiebung und zur Untersuchung einer kumulativen Lärmbelastung durch
multiple Schallereignisse und Erholungszeiten des Gehörs nach Beschallungen
vorgesehen. Zudem wurden und werden von der Bundesregierung verschiedene
Projekte zur Entwicklung Schall minimierender Maßnahmen gefördert. So
werden Blasenschleierkonzepte (z. B. einreihiger, ringförmiger Blasenschleier,
gestufter Blasenschleier, großer Blasenschleier) bzw.
Schallminimierungsverfahren unter anderem im Rahmen des Baus der FINO 3 und des Testfeldes alpha
ventus sowie im Rahmen weiterer Bauvorhaben, wie Borkum West II oder
Godewind, entwickelt bzw. weiterentwickelt und erprobt. Darüber hinaus sollen
Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Hydroschalldämpfer, Schallschutz-Hüllrohr,
Schallschutzvorhang aus Gummi gefördert werden. Die Projekte sind unter
anderem darauf gerichtet, erstmals einen Stand der Technik bei der Errichtung
von Offshore-Windkraftanlagen zu entwickeln.
Zusätzlich sind die Betreiber von Offshore Windparks zur Einhaltung von
Vorgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bei der
Errichtung der Windparks verpflichtet. Hierbei müssen die Schweinswaldichten
im Gebiet vor, während und nach der Errichtung erfasst werden. Durch
Nebenbestimmungen in den Genehmigungen werden zudem die Einhaltung eines
Lärm-Grenzwertes (Schallereignispegel von 160 Dezibel bzw. Spitzenpegel von
190 Dezibel, je in 750 m Entfernung) sowie die Durchführung von Maßnahmen
zur Vergrämung der Tiere einschließlich der Durchführung eines sogenannten
Softstarts im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der Baumaßnahme vorgesehen.
Ergänzende Informationen werden zur Verfügung gestellt aus dem ökologischen
Effektmonitoring am Testfeld „alpha ventus“, dem Gutachten des
Umweltbundesamtes (UBA) „Sources of underwater noise and their implications on marine
wildlife“ (in Bearbeitung) und dem Endbericht zum F&E-Vorhaben zu
Schallminderungsmaßnahmen („Methoden zur Vermeidung und Verminderung von
Schallausbreitung und -intensität während der Rammarbeiten von Fundamenten
im Offshore-Bereich insbesondere zum Schutz von marinen Säugetieren“).
7. Welche effektiven Milderungsmaßnahmen wurden von der Bundesregierung
zur Verringerung der Lärmbelastung und der Gefahr physischer Schädigung
von Kleinwalen in Zusammenarbeit mit militärischen und anderen
relevanten Stellen, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen und relevanter
Regularien, entwickelt?
Bezüglich der Erforschung und Entwicklung verschiedener technischer
Möglichkeiten zur Minderung der Lärmbelastung im Rahmen der Errichtung von
Offshore Windenergieanlagen siehe Antwort zu Frage 6. Von den oben
genannten Minimierungsmaßnahmen wurde der genannte Blasenschleier während der
Errichtung des Windenergieparks FINO 3 sowie dem Bau des Testfeldes „alpha
ventus“ im Feldversuch erprobt.
Dienststellen der Bundeswehr führen Sichtungsdaten von Meeressäugetieren in
einer Datenbank zur Verbreitung dieser Arten zusammen, die für Vorhersagen
bei Sonar-Tests der Marine genutzt werden. Die Datenbank enthält neben
weltweiten Vorkommenskarten auch artspezifische Charakteristika (Akustik,
Verhalten etc.). Ziel der Datenbank ist die Erstellung eines „Atlas für
Meeressäuger“ zur Einordnung von Seegebieten für den Walschutz.
Bei der Auswahl möglicher Einsatzgebiete der militärischen Sonartechnik
sollen die Daten zur räumlichen und zeitlichen Verbreitung der Arten verhindern,
dass Meeressäugetiere durch den Einsatz dieser Technik gefährdet werden.
Außerdem war die Bundeswehr bei Schallminderungsmaßnahmen während der
Munitionsräumung durch das Bundesland Schleswig-Holstein in der Kieler
Bucht beteiligt. Die Effektivität und die Einsatzmöglichkeiten des
Blasenschleiers wurden auch bei der Sprengung von Altmunition untersucht.
Folgende konkrete Maßnahmen der Bundeswehr werden seit 2007 zur
Minimierung des Einflusses von Unterwasserschall auf Meeressäuger und maritime
Lebensräume durchgeführt:
● Berücksichtigung des mitunter jahreszeitlich bedingten Vorkommens von
Walpopulationen im geplanten Einsatzgebiet und Beachtung von Aufzucht-
und Nahrungsgebieten sowie von Arealen mit besonderer Topographie bei
der Planung von Übungen mit Sonarsystemen.
● Visuelle und akustische Überwachung des möglichen Gefährdungsbereichs
vor, während und nach dem Einsatz der Sonarsysteme oder
Unterwassersprengungen.
● Durchführung von Schutzmaßnahmen unmittelbar vor dem operationellen
Einsatz der Sonare (stufenweise Steigerung der Sendeleistung als
Vergrämungsmethode („Ramp-Up“).
● Abbruch des Sonareinsatzes bei Feststellung der Anwesenheit von Walen
innerhalb eines Gefährdungsbereichs (siehe unter anderem die
Bundestagsdrucksache 16/4387) und erst nach Abwesenheit der Meeressäuger im Gebiet
langsames Wiederhochfahren der Sonaranlage bzw. Fortsetzung der
Unterwassersprengungen.
Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) aktiv an der Erarbeitung von Regelungen zum
Unterwasserlärm durch Schiffe und engagiert sich in einer zu diesem Thema
eingerichteten Korrespondenzgruppe.
Die Zuständigkeit für die bergrechtliche Genehmigung von
Forschungshandlungen sowie für den Abbau und die Förderung von Rohstoffen (vor allem von Kies
und Sand) auf dem Festlandssockel ist durch das Bergrecht auf Landesbergämter
übertragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch die Länder-
Vollzugsbehörden auf diesem Gebiet die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.
In den Genehmigungen von Unterwasserkabeln und Transitrohrleitungen sieht
das BSH Maßnahmen zum Schallschutz vor.
8. Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung durchgeführt bzw.
durchführen lassen, um Beeinträchtigungen von Kleinwalen zu erfassen – durch
a) Fahrzeuge und spezielle Hochgeschwindigkeitsfähren,
b) akustische Geräte, die beim Fischfang und in der Fischzucht eingesetzt
werden, unter anderem Scheuchgeräte, Pinger und Ortungssonar,
c) industrielle Aktivitäten, unter anderem Windparks, Abbau und
Förderung von Rohstoffen,
d) andere akustische Belastungen?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Darüber hinaus ist zu bemerken:
Zu Frage 8a
Das UBA hat in einem Forschungsvorhaben die Auswirkungen von schnellen
Schiffen auf die Umwelt untersuchen lassen. Das Vorhaben steht vor dem
Abschluss und wird anschließend zeitnah veröffentlicht („Umweltwirkungen
schnell fahrender Schiffe unter besonderer Berücksichtigung des Handlungs-
und Regelungsbedarfs bezüglich der deutschen Meeresgebiete in Nord- und
Ostsee“). In der Arbeit wurden die Wirkungen, wie z. B.
Luftschadstoffemissionen, Schall, Wellenschlag des Schiffsverkehrs auf verschiedene
Umweltbereiche, wie menschliche Gesundheit, Vogelfauna, Meeressäuger, Plankton
und Benthos, untersucht.
Die unmittelbaren Auswirkungen speziell auf Kleinwale sind jedoch nur ein
Teilaspekt, der im Vorhaben untersucht wurde; Schwerpunkte liegen eher im
Bereich Luftschadstoffe bzw. Modellierung der Schallausbreitung eines Schiffs.
Zu Frage 8b
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren wissenschaftliche
Untersuchungen zur Beeinträchtigung von Kleinwalen durch Pinger in Auftrag
gegeben (vergeben an das Forschungs- und Technologie Zentrum Westküste der
Universität Kiel). Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Aus
jetziger Sicht ist zu erwarten, dass Beeinträchtigungen erst mittelfristig
verifizierbar sind.
Zu Frage 8c
Im Rahmen der im Antragsverfahren für Windkraftanlagen zu erstellenden
Umweltverträglichkeitsprüfung sind Gutachten über potenzielle Gefährdung und
ggf. deren Minderung durch Geräuschemission für Kleinwale beizubringen.
Während Bau und Betrieb der Anlagen ist ein Begleitmonitoring
vorgeschrieben, das die von Windkraftanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen auf
Kleinwale überwachen soll.
Gegenwärtig finden ökologische Begleituntersuchungen am Testfeld „alpha
ventus“ statt. Außerdem wurden deutsch-dänische Untersuchungen anlässlich
der Errichtungen der Windparks Horns Rev I und Nysted vor allem bezüglich
des Meideverhaltens von Schweinswalen während Errichtung und Betrieb
durchgeführt. Ferner wird auf die bereits unter Frage 6a aufgeführten
Aktivitäten verwiesen. Zurzeit laufen oder beginnen Projekte zur Standardisierung von
Messparametern, zur Entwicklung und Festlegung von Ausbreitungsmodellen
für Unterwasserlärm, zur Bereitstellung von Schallprofilen verschiedener
anthropogener Lärmverursacher, zur Kartierung und dreidimensionalen
Darstellung von Lärmquellen in der deutschen Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
der Nord- und Ostsee sowie zur artspezifischen Darstellung der Erheblichkeit
von Lärmbelastungen und zur besseren Evaluierung der Effekte auf
Meeressäuger und Fische.
Zu Frage 8d
Das UBA hat eine Machbarkeitsstudie zu einer Lärmkartierung deutscher
Meeresgebiete durchführen lassen, die die Auswirkungen akustischer Belastungen
auf marine Lebensräume aller in deutschen Meeresgebieten relevanten
anthropogenen Lärmquellen behandelt (in Veröffentlichung).
Im Rahmen von Forschungsprogrammen bzw. Forschungsaufträgen der
Bundeswehr an Universitäten wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
● Umweltstudien in Einsatzgebieten für aktive militärische Sonare.
● Verifikation von akustischen und visuellen Walschutzmaßnahmen im
Rahmen von Forschungsfahrten.
● Messungen der Schalldämpfung von Blasenschleiern bei Sprengung von
Altmunition.
● Studie eines „Rapid Response Audiometry Systems“ zur schnellen
audiometrischen Untersuchung an Zahnwalen zur Feststellung möglicher kausaler
Zusammenhänge zwischen einer Strandung und akustischer Emissionen
unter Wasser.
● Protokollieren von Walsichtungen und Datenbank für Meeressäuger.
9. Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen, Richtlinien und technischen
Anpassungen wurden von der Bundesregierung entwickelt, um negative
Beeinträchtigungen von Kleinwalen durch die oben genannten Lärmquellen
zu minimieren (MOP5:Res4)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Darüber hinaus ist zu bemerken:
Akustische Vergrämer (Pinger und Sealscarer) werden bei Rammarbeiten und
Explosionen präventiv eingesetzt. Weiterhin ist die Anwendung eines „Soft-
Starts“ bei Rammarbeiten in den Genehmigungen des BSH festgelegt. Für
Rammarbeiten kommt darüber hinaus der oben angegebene Lärmschutzwert zur
Anwendung. Bei Rammarbeiten und Sprengungen wurden verschiedene
Varianten von Blasenschleiern eingesetzt. Zur Umsetzung der EG Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie werden Unterwasserschallmessungen in die laufenden
Monitoringprogramme integriert. Weiterhin erstellt Deutschland gemeinsam mit dem
Vereinigten Königreich eine OSPAR-Handlungsempfehlung zur Mitigation von
anthropogenen Unterwasserlärmquellen im OSPAR Konventionsgebiet.
Seit September 2007 gibt es eine konkrete Weisung für die Flotte der Marine
zum Schutz der Meeressäuger und der maritimen Umwelt. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Da derzeit noch keine Erkenntnisse über die Beeinträchtigung von Kleinwalen
durch akustische Geräte beim Fischfang (insbesondere Pinger) vorliegen, hat die
Bundesregierung in diesem Bereich noch keine Maßnahmen oder technischen
Anpassungen entwickelt.
10. Welche Verfahren wurden entwickelt und durchgeführt, um die Effektivität
eingeführter Richtlinien und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu überprüfen?
Lärmmessungen sind bei Rammarbeiten vorgeschrieben. Weiterhin werden die
Effektivität und Auswirkungen des Einsatzes von akustischen Vergrämern
untersucht.
Im Rahmen eines kontinuierlichen wissenschaftlichen Austauschs und einer
internationalen Zusammenarbeit verschiedener Institutionen wurden
Risikominimierungsmaßnahmen entwickelt, die einer stetigen Prüfung und
Weiterentwicklung unterzogen werden.
Bezüglich der akustischen Geräte beim Fischfang wurden bisher noch keine
entsprechenden Verfahren entwickelt (vgl. Antwort zu Frage 9).
11. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der vom Umweltbundesamt
festgelegte Grenzwert beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen, der auf
die Wirkung eines einzelnen Rammstoßes beruht, ausreicht, um die Tiere
beim Bau von Windkraftanlagen, bei welchem mehrere hundert
Rammschläge erforderlich sind, sicher vor Verletzung zu bewahren, und wenn ja,
warum?
Der vom UBA empfohlene Lärmschutzwert zum Bau von Offshore-
Windkraftanlagen entspricht dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft.
Die Einhaltung der oben angegebenen Lärmschutzwerte soll Schweinswale vor
Lärmpegeln schützen, die zu einer signifikanten Gehör-Beeinträchtigung und
damit einer reversiblen physischen Verletzung im Sinne einer „temporären“
Hörschwellenverschiebung (TTS) führen können. Im Nahbereich der
Rammstelle ist durch geeignete Maßnahmen zusätzlich sicherzustellen, dass sich dort
keine marinen Säugetiere aufhalten (Vergrämung).
Die Lärmschutzwerte beinhalten aus Vorsorgegründen erste
Sicherheitsabschläge, die der kumulativen Wirkung einer Mehrfachbeschallung und der
anzunehmenden individuellen akustischen Variabilität in der akustischen
Belastbarkeit Rechnung tragen sollen.
Es ist vorgesehen, die Lärmschutzwerte erneut zu erörtern, wenn oben
angeführte weitere Erkenntnisse der Validierung des TTS-Wertes, zu der
Schadwirkung durch multiple Schallereignisse und Erholungszeiten des Gehörs sowie
zu den auditorischen Kapazitäten anderer mariner Säuger (Seehund,
Kegelrobbe) und Fische vorliegen. Derartige Untersuchungen laufen derzeit,
Erkenntnisse liegen noch nicht vor.
Weitere Erkenntnisse wird auch das während Bau und Betrieb der
Windkraftanlagen vorgeschriebene Begleitmonitoring zu Auswirkungen auf die marine
Umwelt bringen.
Beifang von Kleinwalen
12. Wie beurteilt die Bunderegierung die in nationalen Reports an das
ASCOBANS-Sekretariat gemeldete relativ hohe Zahl der Strandung von
Schweinswalen in den vergangenen fünf Jahren, und kann ein
Zusammenhang mit Fischereiaktivitäten ausgeschlossen werden?
Die Bundesregierung ist besorgt über die steigende Zahl der Strandungen von
Schweinswalen, gerade in den vergangenen Jahren hat es einen signifikanten
Anstieg gestrandeter, toter Schweinswale gegeben. Sie betreffen vor allem die
Ostsee, wohingegen die Strandungen an der Nordseeküste dem Durchschnitt der
letzten 15 Jahre entsprechen. So stieg beispielsweise die Zahl toter gestrandeter
Schweinswale an der deutschen Ostseeküste von 40 bis 60 Tieren pro Jahr auf
über 150 Tiere im Jahr 2007, ist aber seitdem wieder leicht rückläufig. Die hohe
Zahl der gestrandeten Schweinswale an deutschen Küsten ist
populationsdynamisch nicht zu erklären. Dass auch ein Zusammenhang zwischen Strandungen
und Fischereiaktivitäten besteht, ist weitgehend unstrittig. Der Nachweis, dass
Schweinswale in Stellnetzen ertrinken, kann in den meisten Fällen nur durch
eine Autopsie und den Nachweis sogenannter Netzmarken erfolgen. Aktuelle
wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass mehr als die Hälfte (47 Prozent
bis 86,5 Prozent) der gestrandeten Tiere in Fischereinetzen ums Leben kamen.
13. a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
Beifang von Kleinwalen auf unter 1 Prozent bzw. auf null zu senken
(MOP5:Res5 und MOP3:Res3)?
Durch die Umsetzung der EG Verordnung 812/2004 soll der unbeabsichtigte
Beifang von Walen in EU Gewässern reduziert werden. Zu diesem Zweck
schreibt die Verordnung den Einsatz akustischer Abschreckeinrichtungen
(sogenannte Pinger) für Fischereifahrzeuge größer als 12 m in bestimmten
Meeresgebieten (unter anderem in der Nord- und Ostsee) sowie die Umsetzung von
Monitoringprogrammen zur Erfassung von Schweinswalbeifängen vor.
Um einen genaueren Überblick über den Beifang von Walen in der Fischerei zu
erhalten, führt das Institut für Ostseefischerei des Johann Heinrich von Thünen-
Instituts ein Projekt mit Kutterfischern in der Ostsee durch. Die
Fischereiaktivitäten dieser Kutterfischer werden mit Videokameras überwacht. Gleichzeitig
wird der Einsatz alternativer Fanggeräte (z. B. Großreusen) zu den in der Ostsee
weit verbreiteten Stellnetzen untersucht.
b) Wurden die ökologischen Auswirkungen des Beifangs von Kleinwalen
evaluiert, und welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden
(MOP2:Res4)?
Die in den Jahren 1994 und 2005 durchgeführten Bestandsschätzungen von
Kleinwalen deuten nicht darauf hin, dass die Zahl der Schweinswale in der
Nordsee zurückgegangen ist. Für die Schweinswale in der westlichen Ostsee,
die zum Bestand des Kattegatts und der Belt See gehören, ergibt sich im gleichen
Zeitraum zwar ein Rückgang, der jedoch statistisch nicht signifikant ist, das
heißt rein zufällig sein könnte. Aus diesen Zahlen lassen sich demzufolge keine
negativen Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung aufgrund von Beifängen
der Fischerei ableiten. Besonders kritisch ist die Bestandssituation der
Schweinswale hingegen in der zentralen Ostsee.
Im Rahmen eines Projektes „Ökosystemgerechtes Fischereimanagement in
marinen Schutzgebieten“ wurden die Auswirkungen des Beifangs von
Schweinswalen durch passive Fanggeräte in der Nord- und Ostsee untersucht.
Insbesondere die Schweinswalpopulation in der Zentralen Ostsee (westlich der Darßer
Schwelle) ist aufgrund ihrer geringen Individuenzahl (< 600 Tiere) durch den
Beifang in der Stellnetzfischerei gefährdet.
14. a) Wie hoch ist die jährliche Beifangmenge durch Grundschleppnetz- und
Schleppnetzfischerei in der Nordsee?
Der Beifang von Kleinwalen in der pelagischen und Grundschleppnetzfischerei
in der Nordsee ist gering, vermutlich weil sie die Motorengeräusche der
Fischereifahrzeuge meiden. In der pelagischen Fischerei auf Schwarmfische (Hering,
Makrele, Holzmakrele) werden vereinzelt Delphine mitgefangen. Die
Beobachter an Bord der Fangfahrzeuge wurden entsprechend geschult, so dass seit
Oktober 2010 systematisch Beifänge von Kleinwalen in diesen Fischereien mit
erfasst werden. Erhebliche Beifänge von Delphinen traten in der pelagischen
Schleppnetzfischerei zum Fang von Wolfsbarschen, insbesondere im
Englischen Kanal, auf.
b) Wie hat sich die Gesamtentnahme in Bezug auf Schweinswale in der
zentralen und südlichen Nordsee (ICES-Gebiete IVb und IVc) in den
letzten Jahren entwickelt (MOP3:Res3)?
Abschätzungen der Beifänge von Schweinswalen in der zentralen und südlichen
Nordsee stehen weder für die Schleppnetzfischerei noch für andere Fischereien
zur Verfügung. Lediglich für einzelne nationale Segmente in der Nordsee liegen
Abschätzungen aus einzelnen Jahren vor. Die Zahl der beigefangenen
Schweinswale z. B. in der dänischen Stellnetzfischerei in der Nordsee wurde in den
1990er-Jahren auf 4 500 Tiere geschätzt.
Der Schwerpunkt des Schweinswalvorkommens in der Nordsee hat sich im
letzten Jahrzehnt aus der nördlichen Nordsee in die zentrale, insbesondere aber die
südliche Nordsee verlagert. Demzufolge treten Schweinswale vermehrt als
Beifänge und Strandungen in der belgischen und niederländischen Fischerei und an
den Küsten Belgiens, der Niederlande und Niedersachsens auf. Die Zahl der
Beifänge und Strandungen werden jährlich an das ASCOBANS-Sekretariat und
an die Internationale Walfangkommission übermittelt. 2010 belief sich die Zahl
der gemeldeten Strandungen an der deutschen Nordseeküste auf 358 Tiere,
Beifänge deutscher Fischereifahrzeuge wurden 2010 nicht gemeldet.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß der
Verwendung von Stellnetzen, die Typen und die Verteilung verwendeter
Stellnetze und über Maßnahmen zur Beifangreduktion vor, und wurden
diese an den beratenden Ausschuss übermittelt (MOP5:Res5)?
In Deutschland sind derzeit rund 1 300 Fischereifahrzeuge mit einer Länge von
unter 12 m im Einsatz. Diese Fischereifahrzeuge sind mit passiven Fanggeräten,
überwiegend Stellnetzen, ausgerüstet. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, welche Typen von Stellnetzen im Einzelnen verwendet
werden. Ein Großteil dieser Fischereifahrzeuge (rund 540) wird im
Nebenerwerb betrieben.
Im Rahmen des Projektes „Ökosystemverträgliches Fischereimanagement in
marinen Natura 2000 Gebieten“ wurde der Fischereiaufwand in der deutschen
AWZ untersucht. In deutschen Meeresgewässern werden Stellnetze
hauptsächlich in der Ostsee eingesetzt. Die Erfassung des Fischereiaufwandes in der
Stellnetzfischerei wird erschwert durch die große Zahl kleiner Fischereifahrzeuge
(< 15 m), die derzeit noch nicht verpflichtend mit Satelliten gestützten
Überwachungssystemen ausgerüstet sind.
Für die Bestrebungen des beratenden Ausschusses von ASCOBANS, die
Stellnetzfischerei in der Ostsee näher zu untersuchen, konnten andere
Ostseeanrainerstaaten nicht gewonnen werden.
16. Wie unterstützt die Bundesregierung Forschungen zur Entwicklung von
Geräten und Methoden, mittels deren der Beifang reduziert werden kann
(MOP1:Res1)?
Die Bundesregierung unterstützt die Forschung zur Entwicklung von
Großreusen und anderen alternativen kleinwalfreundlichen Fanggeräten.
So hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verschiedene Forschungsprojekte
durchgeführt, um ökosystemgerechte Fanggeräte (Fischfallen) zu untersuchen,
die eine Alternative zu den beifangintensiven Stellnetzen darstellen könnten.
Die Ergebnisse schwedischer Versuche bei Dorschen zeigen, dass mit
beköderten Fischfallen gute Fangergebnisse für die Zielart (Dorsche) erzielt werden
können, gleichzeitig aber der Beifang von marinen Säugetieren und Seevögeln
vermieden wird.
17. Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, eindeutige EU-weit gültige
Definitionen für Fanggeräte sowie für „inakzeptable Eingriffe“ festzulegen,
und wie steht die Bunderegierung zu der Formulierung, „inakzeptable
Eingriffe“ sind, auf kurze Sicht, solche Eingriffe, die eine anthropogen
verursachte Gesamtentnahme von über 1,7 Prozent der besten verfügbaren
Abundanzschätzung darstellen. Mittelfristiges Ziel im Hinblick auf
Vorsorgemaßnahmen ist eine Reduzierung des Beifangs auf unter 1 Prozent
der besten verfügbaren Populationsschätzung. Sollte es Belege dafür
geben, dass eine Population stark schrumpft, auch wenn dies auf andere Arten
als den Schweinswal zutrifft, oder dass es hinsichtlich solcher Parameter
wie Populationsgröße oder Beifangmenge erhebliche Unsicherheiten gibt,
dann kann auch eine anthropogen verursachte Gesamtentnahme von unter
1,7 Prozent als „inakzeptabler Eingriff“ gelten (MOP3:Res3)?
Die Bundesregierung unterstützt Bestrebungen, EU-weit gültige Definitionen
für Fanggeräte festzulegen, soweit diese nicht bereits in den Verordnungen über
technische Maßnahmen enthalten sind.
So akzeptiert die Bundesregierung grundsätzlich den 1,7 Prozent- bzw. 1
Prozent-Grenzwert als maximal tolerierbare anthropogene Entnahme aus
Kleinwalbeständen in einem guten Erhaltungszustand, wie er 2000 von ASCOBANS und
der Internationalen Walfangkommission (IWC) entwickelt wurde.
Schweinswale sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine streng geschützte
Art. In der Roten Liste gefährdeter Säugetiere Deutschlands sind sie in der
Kategorie „stark gefährdet“ aufgeführt. Die Beifangmortalität sollte deshalb auf
ein Minimum reduziert werden. Insbesondere für die Schweinswalpopulation in
der zentralen Ostsee ist der Grenzwert von 1,7 Prozent aufgrund des schlechten
Erhaltungszustandes der Population nicht akzeptabel.
Habitatsqualität
18. Welche Kriterien hat die Bundesregierung zur Definition von
Schutzgebieten für Kleinwale eingeführt, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit
(MOP1:Res1)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie
Schutzgebiete für Schweinswale ausgewiesen. Anhand von Dichteverteilungen
wurden in der AWZ die geeignetsten Gebiete identifiziert, als FFH-Gebiete
gemeldet und in die Gemeinschaftsliste aufgenommen, sie unterliegen damit
den Schutzbestimmungen der §§ 32 bis 36 und 56 bis 58 des BNatSchG.
19. Welche Untersuchungen zur Bestimmung weiterer als Schutzgebiete
geeignete Standorte wurden durchgeführt, und welche
Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kleinwalen sind in diesen
Gebieten geplant bzw. bereits umgesetzt worden (MOP5:Res7)?
Für die FFH-Gebiete der deutschen AWZ werden Managementpläne und
Schutzgebietsverordnungen erarbeitet. Die Einrichtung weiterer Schutzgebiete
in der deutschen AWZ ist nicht geplant.
20. Wurde die Entwicklung effizienter Methoden für eine
Langzeitbeobachtung von Kleinwalen durch die Bundesregierung gefördert, und wenn ja,
mit welchen Mitteln und in welcher Höhe (MOP5:Res7)?
Im Rahmen des seit 2008 laufenden Monitorings von Walen in deutschen
Meeresgewässern wird auch die Weiterentwicklung von Erfassungsmethoden stetig
gefördert. Auch werden einzelne Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in
diesem Bereich gefördert (z. B. ein Projekt namens SAMBAH zum Monitoring
des Ostseeschweinswals); die Fördersumme beläuft sich zurzeit auf etwa
200 000 Euro aus Haushaltsmitteln des BfN.
21. Welche Forschungsprojekte mit Relevanz für ASCOBANS-Zielsetzungen
hinsichtlich Populationsdichte, Parametern des Lebenszyklus,
Verbreitung, Migrationsmustern und Populationsstrukturen von Kleinwalen
wurden und werden als Basis für die Verbesserung von Schutzmaßnahmen für
Kleinwale in welcher Höhe durch die Bundesregierung gefördert, und
welche Ergebnisse konnten dabei bislang erzielt werden (MOP5:Res7)?
Die Bundesregierung unterstützte die beiden ASCOBANS-weiten
Bestandserfassungen 1994 („SCANS-1“) und 2005 („SCANS-2“) maßgeblich. Zwischen
2002 und 2007 wurden großflächige Erfassungen vom Flugzeug aus im Rahmen
der BMU-Projekte „MINOS“ und „MINOS Plus“ durchgeführt. Neben der
kontinuierlich durchgeführten akustischen Erfassung in der Ostsee wird vom BfN
ein flugzeugbasiertes Transektmonitoring in Nord- und Ostsee unterstützt.
Dabei konnten belastbare Ergebnisse zu Populationsdichten,
Populationsparametern und Verbreitung sowie wichtige Hinweise zum Wanderungsverhalten
gewonnen werden (Ergebnisse siehe BfN Forschungsberichte;
www.habitat-
mare.de).
22. In welcher Form wird die Integrität von Schutzgebieten gewährleistet, und
wie wird die Einhaltung von Auflagen im Meer kontrolliert?
Für die gemeldeten und in die Gemeinschaftsliste aufgenommenen
Schutzgebiete gelten die Schutzvorschriften des § 33 ff. BNatSchG. Zuständig für die
Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist im Bereich der AWZ und
des Festlandsockels das BfN, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Chemische Verschmutzung
23. Welche planerischen und praktischen Vorbereitungen und Untersuchungen
zur Messung einer Korrelation zwischen der Gesundheit von
Schweinswalen und dem Grad der chemischen Verschmutzungen in deren
Lebensraum wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben oder sind ihr
bekannt?
Das Wissen über die Korrelation zwischen der Gesundheit der marinen Säuger
und der Schadstoffbelastung ist gering. Eine von der Bundesregierung
finanzierte Studie untersuchte in den Jahren 1999 bis 2002 den Einfluss persistenter
organischer Schadstoffe auf das Immun- und Drüsensystem von Schweinswalen
aus der deutschen Nord- und Ostsee. Dazu wurden die PCB-, PBDE-, DDT-,
DDE- und Toxaphen-Konzentrationen im Speck verstorbener Tiere als auch die
PCB-, DDT- und DDE-Konzentrationen im Blut lebender Tiere analysiert und
mit pathologischen Veränderungen des Endokriniums (Drüsenapparats) und
Immunsystems der Schweinswale verglichen. Es konnte nachgewiesen werden,
dass ein Zusammenhang zwischen der Schadstoffbelastung und den
morphologischen Veränderungen der lymphatischen und endokrinen Organe besteht.
Die Autoren der Studie konnten nicht ausschließen, dass die pathologischen
Veränderungen negative Folgen auf den Gesundheitsstatus der untersuchten
Schweinswale haben.
24. Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung durchgeführt oder in
Auftrag gegeben, um herauszufinden, bei welchen Schadstoffen negative
Auswirkungen auf Kleinwale zu vermuten sind, und welche Maßnahmen
hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit OSPAR (Oslo-Paris-
Konvention über den Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks) und
HELCOM (Helsinki Commission) ergriffen, um Schadstoffquellen und
- emissionen, die sich in schädlichen Mengen in den Körpern von
Kleinwalen anreichern können, in ASCOBANS-Gebieten zu beseitigen bzw.
deren Einleitung zu verhindern (MOP2:Res6)?
Untersuchungen, die systematisch der Frage nachgehen, welche Schadstoffe
negative Wirkungen auf die Gesundheit von Kleinwalen haben, sind nicht bekannt.
Da in Deutschland und der Mehrzahl der ASCOBANS Vertragsstaaten
Schadstoffkonzentrationen in gestrandeten oder angelandeten Kleinwalen nur in
Ausnahmen untersucht werden, sind nur wenige Daten vorhanden. Ein regelmäßiges
Monitoring der Schadstoffbelastung von Kleinwalen gibt es in Deutschland
nicht. Auch unter OSPAR und HELCOM besteht kein solches Monitoring. Die
vorhandenen Messwerte sind damit sehr lückenhaft und nicht aussagekräftig.
Ein wichtiges Ziel der Meeresschutzabkommen ist es, den Eintrag gefährlicher
Stoffe zu stoppen, auch zum Schutz der Meeressäuger. Als gefährliche Stoffe
sind Stoffe definiert, die persistent, toxisch und bioakkumulierend sind, oder
ähnlichen Anlass zur Besorgnis geben. Es handelt sich um Stoffe, die aufgrund
ihrer Eigenschaften lange in der Umwelt bestehen bleiben und sich in
Organismen anreichern, sie sind in besonders hohen Konzentrationen in Topprädatoren
wie Schweinswalen zu erwarten. Maßnahmen auf der Grundlage der EG-
Wasserrahmenrichtlinie sind darauf ausgerichtet, die Einträge erkannter prioritärer
und anderer relevanter Stoffe aus Punktquellen und diffusen Quellen zu
vermindern und zu vermeiden.
Gesundheitszustand der Kleinwale
25. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass gestrandete Kleinwale
vollständig und fachgerecht auf deren Todesursache und hinsichtlich möglicher
relevanter Schutzmaßnahmen untersucht werden, einschließlich solcher
Untersuchungen, mittels derer pathologische Symptome für eine akustische
Traumatisierung feststellbar sind (MOP5:Res7)?
Das laufende Totfundmonitoring gestrandeter Schweinswale unterliegt der
Zuständigkeit der Küstenbundesländer. Es schließt die im Einzelfall zur
Todesursachenanalytik gebotenen Maßnahmen ein.
Die Untersuchung der Todesursachen erfolgt im Staatlichen
Veterinäruntersuchungsamt in Cuxhaven (Niedersachsen), im Forschungs- und
Technologiezentrum Westküste Büsum (FTZ) (Schleswig Holstein Nordsee und Ostsee) und
im Meeresmuseum Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern).
26. Wie unterstützt die Bundesregierung die Initiative POLLUTION 2000+
sowie Untersuchungen zu Auftreten und potentiellen Auswirkungen der von
OSPAR und HELCOM identifizierten Prioritätschemikalien (MOP5:Res7)?
Die Initiative POLLUTION 2000+ der IWC untersucht durch Schadstoffe
hervorgerufene Effekte in Walen. 1995 wurde festgestellt, dass Effekte durch
Schadstoffe auf andere marine Säuger ausreichend belegt sind, um die Annahme
zu begründen, dass vergleichbare Effekte auch bei Walen zu befürchten sind. Im
Jahr 2000 startete die Initiative. Arbeitsprojekte wurden initiiert, die auf das
langfristige Ziel ausgerichtet sind, von Schadstoffkonzentrationen in Geweben
der Wale auf mögliche Effekte auf Populationsebene rückschließen zu können.
Forschende von Universitäten und Forschungszentren aus Deutschland haben
sich an POLLUTION 2000+ inhaltlich beteiligt.
Die Bundesregierung ist über das FTZ in Büsum in die Studie „POLLUTION
2000+“ der IWC eingebunden.
27. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung ein Bewirtschaftungsprogramm
des Wissenschaftlichen Ausschusses der Internationalen
Walfangkommission (IWC) und des SCANS-II-Programms, das die anthropogen
verursachte Entnahme bei Kleinwalpopulationen in Abkommensgebieten
beschränken soll (MOP5:Res7)?
Die maximal tolerierbare anthropogene Entnahme gemäß ASCOBANS von
unter 1,7 Prozent aus gesunden Beständen soll durch die Einrichtung von FFH-
Schutzgebieten sowie durch die EU-Verordnung 812/2004 zur Beifang-
Vermeidung erreicht werden. Auf die Antwort zu Frage 37 wird Bezug genommen.
Deutsche Wissenschaftler haben sich an SCANS I 1994 (Durchführung des
Surveys und Auswertung) beteiligt. Die deutsche Beteiligung an SCANS II 2005
wurde durch das FTZ in Büsum koordiniert.
Förderung von Studien zu Walpopulationen im ASCOBANS-Gebiet
28. Wie hoch sind die Fördergelder zur Erfassung der Anzahl und Verbreitung
von Schweinswalen, die in allen angrenzenden Gewässern des
nordwesteuropäischen Schelfs und in Gewässern der europäischen Fischereizone im
Atlantik bis zu 64 Grad nördlicher Breite durchgeführt wurden (MOP4:Res7)?
Die Förderhöhe betrifft Aktivitäten außerhalb des deutschen Hoheitsbereichs;
dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
29. Welche Lebendforschungen mit Schwerpunkt auf weniger bekannte
Kleinwalarten im ASCOBANS-Gebiet, besonders im Hinblick auf Parameter
des Lebenszykluses und auf Populationsstrukturen werden und wurden
von der Bundesregierung unterstützt und gefördert (MOP5:Res7)?
Die Bundesregierung unterstützte SCANS-1 und SCANS-2 (vgl. auch Frage 21).
30. Welche Untersuchungen zu zeitlichen und räumlichen Aspekten der
Verbreitung von Kleinwalen im ASCOBANS-Gebiet wurden von der
Bundesregierung in welcher Höhe an wen gefördert, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass weitere Untersuchungen zur genetischen
Populationsstruktur bei Kleinwalen im ASCOBANS-Gebiet durchgeführt
werden (MOP4:Res7 und MOP3:Res5)?
Das BfN förderte bisher verschiedene Projekte zur Erfassung der zeitlichen und
räumlichen Verbreitung von Kleinwalen in Nord- und Ostsee vor allem in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund und dem FTZ
Westküste (Büsum).
So wurde bislang z. B. die visuelle Erfassung von Meeressäugetieren in der
deutschen AWZ der Nord- und Ostsee mit ca. 110 000 Euro, die akustische
Erfassung mit ca. 300 000 Euro und das Monitoring der Meeressäugetiere mit
ca. 200 000 Euro gefördert.
31. Wie und von wem werden Nahrungs- und Ernährungsökologie, Parameter
des Lebenszykluses sowie Migrationsmuster von Kleinwalen und deren
potentielle Bedeutung für die Arbeit von ASCOBANS erforscht, und wie
fördert die Bundesregierung diese Forschungsarbeiten?
Die Nahrung gestrandeter und beigefangener Kleinwale wird bei den
pathologischen Untersuchungen systematisch mit erfasst.
Das BfN hatte ein Projekt „Nahrungsgrundlagen von marinen Säugetieren und
Seevögeln in den Schutzgebieten der deutschen AWZ“ an das Alfred Wegener
Institut vergeben. Hierbei werden Habitatsansprüche und die räumliche
Verbreitung von Nahrungsfischen insbesondere von Sandaalen untersucht. Die
Fördersumme dieses Projekts betrug über 200 000 Euro.
Umsetzung des Jastarnia Plans (Ostsee)
32. Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Gesamtbeifang von
Schweinswalen in den Gebieten Skagerrak/Kattegat/Belte und Ostsee, und
wo werden diese Daten bereitgestellt (MOP3:Res3)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zum Gesamtbeifang an
Schweinswalen in Skagerrak, Kattegat, Beltsee und westlicher Ostsee, da ein
Großteil dieser Gewässer zur Ausschließlichen Wirtschaftszone Dänemarks und
Schwedens gehören und hierzu keine aktuellen Beifangzahlen veröffentlicht
wurden. Die Zahl der Beifänge in der deutschen westlichen Ostsee kann nur
geschätzt werden, da die Kadaver der gestrandeten Tiere häufig keine
eindeutigen Schlüsse mehr auf die Todesursache zulassen. Von den 157 Strandungen an
der deutschen Ostseeküste im Jahr 2009 gehen mindestens rund die Hälfte auf
Beifänge zurück. Inwieweit diese Beifänge signifikante Auswirkungen auf die
Bestandsentwicklung haben, lässt sich nach derzeitigem wissenschaftlichen
Kenntnisstand nicht zuverlässig beurteilen.
33. Wurde die durch HELCOM empfohlene Entwicklung eines
Erholungsplans für Schweinswale in der Ostsee, der unter anderem die Untersuchung
menschlicher Aktivitäten, die die Erholung dieser Art potentiell gefährden,
vorsieht, fortgeführt sowie geeignete Methoden zur Begrenzung dieser
Gefährdung entworfen (MOP3:Res3)?
Der Erholungsplan zum Schutz der Schweinswale in der Ostsee – genannt
Jastarnia-Plan – gilt seit acht Jahren. Seine Überarbeitung wurde 2009 von den
Vertragsstaaten gebilligt. Er enthält geeignete Methoden zur Begrenzung der
Gefährdung – so den Einsatz alternativer schweinswalfreundlicher
Fangmethoden – welche die Vertragsstaaten umsetzen sollten. Die Umsetzung des Plans
war und ist weiterhin optimierungsfähig.
34. Wie gewährleistet die Bundesregierung die vollständige Umsetzung des
Jastarnia Plans in Deutschland, und bemüht sie sich darum, auch
angrenzende Nichtmitgliedstaaten zur Umsetzung des Plans anzuhalten
(MOP5:Res9)?
Die Bundesregierung hat bisher verschiedene Forschungs- und
Implementierungsprojekte finanziert und wirbt bei der Russischen Föderation für ein
größeres Engagement bei ASCOBANS auch mit Blick auf den Jastarnia-Plan.
35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verwendung
aufgespannter Kiemennetze in der Ostsee vor, und welche
diesbezüglichen Forschungsvorhaben wurden von der Bundesregierung gefördert
(MOP5: Res9)?
Ein Großteil der in der Ostsee verwendeten Stellnetze sind Kiemennetze.
Genauere Zahlen über die Verwendung dieses Netztyps liegen der Bundesregierung
allerdings nicht vor (vgl. Antwort zu Frage 15). Forschungsvorhaben dazu hat
die Bundesregierung bisher nicht gefördert. Im Übrigen wird auf die Antworten
zu den Fragen 15 bis 16 verwiesen.
36. Wurden die Untersuchungen zum Einsatz von Pingern intensiviert und
Tests alternativer Geräte und Methoden in Anlehnung an die im Jastarnia
Plan festgelegten Richtlinien weitergeführt, und welche Erkenntnisse
ließen sich aus diesen Untersuchungen gewinnen (MOP5:Res9)?
Wissenschaftliche Untersuchungen zum Einsatz von Pingern sowie eine
Entwicklung alternativer Geräte mit dem Ziel eines schnellen Endes der Nutzung
von Pingern (nach zwei bis drei Jahren gemäß Jastarnia-Plan) in Abstimmung
mit anderen Staaten wurden bisher nicht initiiert oder finanziert. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
37. Wie stellt die Bundesregierung die Durchsetzung der Vorschriften zur
Verwendung von Pingern auf See und die Beobachtung ihrer Effizienz sicher,
und wurde eine Neubewertung der Pinger-Verordnung unter Einbeziehung
neuester Erkenntnisse vorgenommen (MOP5:Res9)?
Die Auflage zur Ausrüstung der Stellnetze von Fischereifahrzeugen über 12 m
Länge wird von den für die Fischereikontrolle zuständigen Behörden des
Bundes und der Länder regelmäßig bei Bordkontrollen auf See überprüft.
Festgestellte Verstöße werden geahndet. Im Rahmen dieser Überwachung kommen
Pingerdetektoren zum Einsatz, die in deutsch-dänischer Zusammenarbeit eigens
für die effiziente Überwachung dieser Vorschriften entwickelt wurden.
Defizite bestehen allgemein bei der Untersuchung der Wirksamkeit von Pingern.
Die entsprechenden Monitoringprogramme gemäß der EU-Verordnung 812/2004
sind noch optimierungsfähig. Eine Neubewertung dieser Verordnung soll
demnächst auf der Grundlage einer Empfehlung des „International Council for the
Exploration of the Sea“ (ICES) durch die EU erfolgen. Seitens ICES wird
kritisiert, dass durch die bestehende Verordnung, ein Großteil der Fischereiflotten,
in denen die höchsten Walbeifänge auftreten, nicht erfasst werden. Aus
naturschutzfachlicher Sicht ist zu kritisieren, dass die EU-Verordnung 812/2004 als
einzige Maßnahme zur Beifangvermeidung den Einsatz von akustischen
Abschreckvorrichtungen vorsieht.
Der Einsatz von akustischen Abschreckvorrichtungen ist in Schutzgebieten
keine geeignete Maßnahme zur Vermeidung von Schweinswalbeifängen. Durch
diese Maßnahme werden Schweinswale in dem Gebiet, in dem sie gemäß FFH-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Richtlinie einen besonderen Schutz genießen, gestört und gegebenenfalls sogar
vertrieben.
38. Wird eine Weiterführung der internetgestützten internationalen Datenbank
über opportunistische Sichtungen, Strandungen und Beifänge durch die
Bundesregierung gefördert (MOP5:Res9)?
Eine internationale Datenbank wird seit etwa einem Jahr in Helsinki von
HELCOM für Sichtungen in der Ostsee verwaltet und gepflegt. Die Einrichtung
dieser Datenbank wurde von der Bundesregierung finanziert. Eine weitere
finanzielle Förderung ist nicht geplant.
Innerhalb Deutschlands existiert zudem eine Sammlung opportunistischer
Sichtungen, welche von der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäuger (GSM)
jährlich erhoben und seit 2005 vom BfN aufbereitet auf der Internetseite des BfN als
interaktive Karte jahrgangsweise veröffentlicht wird (vgl.
www.bfn.de/
habitatmare/de/spezielle-projekte-schweinswalsichtungen.php).
39. Werden von der Bundesregierung Fördergelder für die Produktion von
Informationsmaterialien zum Schutz von Schweinswalen in den Sprachen
der Ostseeregionen zur Verfügung gestellt (MOP5:Res9)?
Die Bundesregierung hat dem ASCOBANS-Sekretariat Fördergelder für die
Produktion von Informationsmaterialien zum Schweinswal-Schutz in der
vereinbarten Abkommenssprache Englisch und auch in Sprachen des Ostseeraums
zur Verfügung gestellt.
Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzplans für Schweinswale in der
Nordsee
40. a) In welcher Form wurde der Plan: „Towards a Conservation Plan for
Harbour Porpoises in the North Sea“ in Deutschland angewandt
(MOP5:Res1)?
b) In welcher Form wurde dieser Plan weiterentwickelt und welche
direkten Maßnahmen wurden ergriffen (MOP5:Res1)?
Der Erhaltungsplan für den Nordsee-Schweinswal wurde 2009 verabschiedet,
und die Vertragsstaaten sind auf dem Weg zur Umsetzung. Aufgrund seines
geringen Alters wurde der Plan noch nicht weiterentwickelt, doch ist im Plan eine
regelmäßige Überprüfung vorgesehen.
Deutschland hat beim Ständigen Ausschuss von ASCOBANS 2010 die
Übernahme der Mittel für eine Koordinatorenstelle zur Umsetzung des Plans
zugesagt. Hierzu wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2011 die
Stellenausschreibung erfolgen. Die Koordinatorenstelle dient der Anwendung des Plans nicht
nur in Deutschland sondern im gesamten Nordseeplan-Gebiet. Sie ist als erste
Aktion im Nordseeplan vorgesehen.
Auch in Bezug auf eine Reihe weiterer im Nordsee-Plan vorgesehener Aktionen
sind in Deutschland bereits Schritte eingeleitet, die der Umsetzung dienen. Dies
gilt insbesondere für die Ausweisung und Umsetzung von Schutzgebieten oder
die Erforschung und Minderung der Auswirkungen von Unterwasserlärm. Auf
die Beantwortung vorangegangener Fragen zu diesen Themen wird Bezug
genommen.]