Umsetzung des ASCOBANS-Abkommens und Schutz von Kleinwalen in Deutschland
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist durch rechtliche Bestimmungen in der Gesetzgebung der Europäischen Union, nationale Rechtsbestimmungen, aber insbesondere auch durch die Mitgliedschaft am regionalen Abkommen zur Erhaltung von Kleinwalen in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) zum Schutz und der Erhaltung von Kleinwalen – insbesondere der einzigen heimischen Walart in deutschen Gewässern, dem Schweinswal – verpflichtet.
Zum Schutz und Erhalt der Kleinwale wurden bei den ASCOBANS-Vertragsstaatenkonferenzen (MOP = Meeting of the Parties) zahlreiche Ziele, Strategien und Resolutionen definiert und verabschiedet. Viele der zur Erreichung der Zielsetzung identifizierten und beschlossenen Maßnahmen betreffen unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche und erfordern daher intensive Koordination und Abstimmung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten. Um den Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee zu gewährleisten, ist eine Umsetzung der Beschlüsse und die Realisierung regionaler Schutzbestimmungen unabdingbar.
Die Verweise auf die jeweiligen Resolutionen und Vertragsstaatenkonferenzen sind den folgenden Fragen gegebenenfalls in Klammern angefügt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Das ASCOBANS-Abkommen
Fragen5
Bei welchen Vertragsstaatenkonferenzen war die Bundesregierung als Mitgliedstaat des ASCOBANS-Abkommens vertreten?
Hat die Bundesregierung Vorbehalte gegenüber ASCOBANS-Bestimmungen erhoben, und wenn ja, gegen welche, und aus welchen Gründen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine Mitgliedschaft im ASCOBANS-Abkommen, gibt es aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die gegen eine Mitgliedschaft sprechen, und plant die Bundesregierung auch in Zukunft Mitglied des Abkommens zu bleiben und sich für dessen Ziele einzusetzen?
a) Hat die Bundesregierung Nichtmitgliedstaaten, die an das Abkommensgebiet angrenzen, eingeladen, ASCOBANS beizutreten, und wenn ja, welche Staaten?
b) Welche bilateralen Möglichkeiten wurden hierzu genutzt?
c) Gibt es weitere Nichtmitgliedstaaten, die aus Sicht der Bundesregierung durch das ASCOBANS-Abkommen gemeinschaftlich zum Beitritt eingeladen werden sollten?
Welche Strategien und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Abkommen, seine Inhalte und Ziele in Deutschland einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, und welche weiteren Strategien und Maßnahmen sind geplant?