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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kosten, Wettbewerbsfähigkeit und regulatorische Ausgestaltung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen sowie der Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

19.03.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

14.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/456105.03.2026

Kosten, Wettbewerbsfähigkeit und regulatorische Ausgestaltung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen sowie der Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Andreas Bleck, Dr. Ingo Hahn, Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Umweltpolitik in Deutschland steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Auf europäischer Ebene wird ein weitreichendes Regulierungsverfahren für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) diskutiert (https://echa.europa.eu/-/echa-publishes-updated-pfas-restriction-proposal). PFAS umfassen eine Stoffgruppe von über 10 000 Substanzen, die durch ihre hohe Persistenz („Ewigkeitschemikalien“) gekennzeichnet sind und in vielen Industriezweigen (Halbleiter, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt etc.) Verwendung finden. Gleichzeitig bestehen nach Ansicht der Fragesteller erhebliche Risiken für die Umwelt und Gesundheit, etwa durch Anreicherung in Böden, Gewässern und Organismen (www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/PFAS-Wo-sind-die-Chemikalien-enthalten,pfas132.html).

Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden haben im Jahr 2023 gemeinsam einen Beschränkungsvorschlag zu PFAS unter der REACH-Verordnung (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. (vgl. ECHA, „Per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) – Hot Topics“ – Timeline und Restriktionsprozess, https://echa.europa.eu/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas). Im August 2025 veröffentlichte die ECHA eine revidierte Fassung des Vorschlags, in die über 5 600 Stellungnahmen aus der Konsultation eingegangen sind. Diese enthält sektorspezifische Ausnahmeregelungen (z. B. für Halbleiter oder Medizintechnik) sowie technische Auflagen für die Fluorpolymerproduktion (ECHA, Update 2025, www.echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/echa-weekly-27-august-2025). Gleichzeitig betrachtet die ECHA alternative Beschränkungsoptionen (vollständiges Verbot, Verbot mit Derogationen oder kontrollierte Weiterverwendung unter Bedingungen, https://cen.acs.org/policy/chemical-regulation/Europe-drafts-PFAS-restrictions/103/web/2025/08).

Parallel ist in Deutschland die Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in der Diskussion, basierend auf Empfehlungen der Kommission Bodenschutz im Umweltbundesamt (KBU). Diese Empfehlungen adressieren u. a. die Bedeutung des Bodens als Kohlenstoffspeicher, den Wasserhaushalt in Landschaften, die Nährstoffkreisläufe und Biodiversität (z. B. in den Schwerpunkten 2024–2027, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/kbu_schwerpunkte_2024-2027.pdf) sowie die zunehmende Bedeutung persistenter Stoffeinträge wie PFAS in Böden (diffuse Belastungen, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/kbu_schwerpunkte_2024-2027.pdf). Außerdem unterstützt die Bundesregierung die EU-Bodenstrategie 2030, die verbindliche Maßnahmen und ein Bodenüberwachungsinstrumentarium auf EU-Ebene vorsieht (www.bundesumweltministerium.de/themen/bodenschutz/europaeische-bodenschutzpolitik).

Diskussionspapiere zur Überarbeitung des Bodenschutzrechts (Projekt RefoPlan) wurden bereits veröffentlicht und diskutieren verschiedene Lösungsoptionen und Rechtsfragen im Kontext der Novelle (Ecologic / UBA Diskussionspapier 2023, www.ecologic.eu/sites/default/files/publication/2023/50089-novelle-bbodschgdiskussionspapiere-bodle-et-al-2023 Prozent20vorabversion.pdf).

Beide Vorhaben sind nach Ansicht der Fragesteller mit erheblichen ökonomischen, administrativen und gesellschaftlichen Auswirkungen verbunden. Für eine ausgewogene Bewertung ist eine differenzierte Kosten-Nutzen-Abwägung erforderlich, die sowohl den Schutz der Umwelt als auch die Belastungen für die Wirtschaft, Kommunen und Verbraucher berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch PFAS-Schäden (z. B. Trinkwasseraufbereitung, Bodensanierung, Gesundheitskosten, vgl. Bundestagsdrucksache 20/16 266; www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas)?

2

Mit welchen Kosten für Ersatzstoffe und Umstellungen in den betroffenen Branchen (Chemie, Halbleiter, Medizintechnik, Textilindustrie) rechnet die Bundesregierung im Falle einer weitgehenden EU-Regulierung (ECHA, Update 2025; Chemical & Engineering News)?

3

Welche Rückmeldungen haben die Trinkwasserversorger und Wasserwirtschaftsverbände zu den erwarteten Mehrkosten für die Aufbereitung belasteten Trinkwassers an die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung an andere Institutionen gegeben, hat sich die Bundesregierung zu diesen Einschätzungen eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

4

Welche Stellungnahmen von Industrieverbänden (z. B. Verband der Chemischen Industrie, Verband der Elektro- und Digitalindustrie [ZVEI]) sind der Bundesregierung im Rahmen der ECHA-Konsultation bekannt, und in welcher Weise fließen diese in die deutsche Position im EU-Verfahren ein?

5

Hat sich die Bundesregierung mit den sektorspezifischen Ausnahmen im revidierten ECHA-Vorschlag (z. B. Medizintechnik, Halbleiterproduktion, Polymerherstellung) in Bezug auf wirtschaftliche Auswirkungen und Wettbewerbsfähigkeit auseinandergesetzt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

6

Welche Abstimmungsprozesse mit anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen ggf., um Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland zu vermeiden, insbesondere hinsichtlich Ausnahmen und Übergangsfristen?

7

Welche internationalen Erfahrungen, etwa mit US-PFAS-Strategien (PFAS Strategic Roadmap, www.epa.gov/pfas/pfas-strategic-roadmap-epas-commitments-action-2021-2024) oder skandinavischen Regelungsansätzen (www.pan-europe.info/blog/denmark-bans-more-pfas-pesticides-protect-groundwater), wurden in die deutsche Bewertung eingebunden, und wie wirken diese auf die Strategie der Bundesregierung?

8

Plant die Bundesregierung flankierende Förderprogramme für die Forschung und Entwicklung von PFAS-Ersatzstoffen, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Priorisierung in den kommenden Jahren?

9

Wurden in bisherigen Abschätzungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Opportunitätskosten (z. B. Wertschöpfungsverluste, Investitionsverlagerung) berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Höhe?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die langfristigen sozioökonomischen Effekte einer Umsetzung der geplanten EU-Regulierung im Vergleich zu einem Szenario ohne Regulierung?

11

Welche Mengen an PFAS werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich produziert (ECHA, www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Bodenschutz/pfas_leitfaden_2022_en_bf.pdf; BMUV [damaliges Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz], www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/86_2024_texte_pfas_in_waste_streams_0.pdf)?

12

Wie variieren nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 11 erbetenen Angaben je nach Messmethodik oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten?

13

Welche Mengen an PFAS werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich verwendet (einschließlich Importe und Produkte mit PFAS)?

14

Aus welchen Einsatzbereichen gelangen nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS hauptsächlich in die Umwelt (Industrie, Haushalte, Landwirtschaft, WEA-Abrieb [WEA = Windenergieanlagen] etc.; bitte entsprechende Mengen und Verbindungen bzw. Freisetzungspfade benennen)?

15

Welche PFAS-Hauptgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Flächen eingetragen, die der Nahrungsmittelproduktion dienen?

16

Werden PFAS nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in relevanten Mengen in Nahrungsmitteln in Deutschland nachgewiesen, und wenn ja, wie hoch sind diese Kontaminationen?

17

Über welche Wege und mit welchen Jahresmengen gelangen nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS in das Trinkwasser (z. B. Oberflächenabfluss, Grundwasser, Kläranlagen)?

18

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte Abrieb von PFAS-haltigen Fasern bei Windenergieanlagen in Deutschland, und welche Bereiche der Umwelt oder Landwirtschaft werden dadurch verunreinigt?

19

Wie verlässlich sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese Schätzungen (vgl. Frage 18) unter Berücksichtigung methodischer Unsicherheiten?

20

Wohin werden nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS in Böden, Pflanzen, Wasser oder anderen Umweltkompartimenten sorbiert bzw. verlagert?

21

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Abrieb von Epoxidharzen im Gebäudeschutz ebenfalls als relevante PFAS-Kontaminationsquelle einzustufen (bitte Menge und Freisetzungspfad angeben)?

22

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Trinkwassergewinnungsanlagen in Deutschland, in denen Mikroplastik oder PFAS entfernt werden müssen, und wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies (bitte in diesem Fall die PFAS-Konzentration im Trinkwasser angeben)?

23

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS, die über Pflanzen oder Tiere aufgenommen werden, im menschlichen oder tierischen Körper eingelagert, und wenn ja, in welchen Mengen?

24

Welche konkreten Änderungen des BBodSchG sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung oder Reduzierung persistenter Schadstoffeinträge wie PFAS, und auf welche Flächennutzungen (z. B. landwirtschaftliche Flächen, Industrie- und Siedlungsflächen) sollen diese Regelungen wirken?

25

Mit welchen ökonomischen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei zusätzlichen Monitoring- und Berichtspflichten für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen?

26

Welche finanziellen Mittel sieht die Bundesregierung ggf. für die Umsetzung der Novelle vor, insbesondere für Überwachungsmaßnahmen, Kontrollen, Schulung, Personal und technische Ausstattung?

27

Nach welcher Methodik bewertet die Bundesregierung ggf. die Kosten-Nutzen-Relation der vorgeschlagenen Maßnahmen gegenüber einem Szenario ohne Novellierung, und wie fällt das Ergebnis aus?

28

Welche schriftlichen Stellungnahmen von Bauernverbänden, Kommunalverbänden, Industrie- und Handelskammern liegen der Bundesregierung zur geplanten Novelle vor, und wie bzw. inwieweit werden diese in die Formulierung des Gesetzentwurfs und der Gesetzesfolgenabschätzung einbezogen?

29

Welche finanziellen Belastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung spezifisch für Kommunen durch neue Monitoring- und Berichtspflichten, und sind Ausgleichsmaßnahmen oder Zuschüsse durch den Bund vorgesehen?

30

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung ggf. die Möglichkeit, dass die Novelle nationale Regelungen vorwegnimmt, die über die Anforderungen der EU-Bodenstrategie 2030 hinausgehen und dadurch nationale Alleingänge schafft?

31

Welche Rückmeldungen aus Modellprojekten oder Pilotregionen zur Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Praktikabilität vorgeschlagener Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, und wie werden diese in die endgültige Ausgestaltung eingearbeitet?

32

Welche Sanktionen oder Bußgelder sind in der Novelle vorgesehen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Angemessenheit im Verhältnis zu den möglichen Auswirkungen eines Verstoßes?

33

Welche Verfahren zur Erfolgskontrolle sind vorgesehen (z. B. Indikatoren zu Bodenqualität, Biodiversität und Nährstoffhaushalt), und in welchem Turnus sollen Bewertungen oder Evaluierungen erfolgen?

Berlin, den 4. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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