Zum möglichen Einsatz der Software der Firma Palantir bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt hat sich für die Anschaffung der Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) ausgesprochen. Dieser Vorstoß wird vom Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen begründet, welche den Einsatz spezieller technologischer, KI-gestützter (KI = Künstliche Intelligenz; engl. AI) Werkzeuge erfordere (www.tagesspiegel.de/dobrindt-will-palantir-fur-bka-und-bundespolizei-dasdarf-niemals-zugelassen-werden-sagt-der-koalitionspartner-14539292.html). Als Stärke der KI-gestützten Software (differenziert nach den Produkten Gotham, Foundry, AIP, Ontology; vgl. www.palantir.com/) wird die schnelle und komplexe Analyse großer Datenmengen aus heterogenen Quellen genannt. Das können interne Datenbanken der Polizei zu Straftätern, Beschuldigten und Verdächtigen sein; Unternehmensdaten zu Fluggästen, Hotelübernachtungen, Mobilfunkverbindungen und Kreditkarten; Daten der öffentlichen Hand zu Verkehrsströmen, Melderegistern und Wetterphänomenen; schließlich privat generierte Daten auf Social Media. Diese sehr unterschiedlichen Datenbestände werden auf Muster wie auf Anomalien hin durchsucht und schließlich zu einer datenbankübergreifenden Lagebeschreibung aggregiert.
Zu den Kunden des 2003 gegründeten und seit 2020 börsennotierten Unternehmens zählen zum einen staatliche Stellen wie die Polizei, das Militär und die Nachrichtendienste, zum anderen Unternehmen aus den Branchen Finanzen, Versicherungen, Energie, Mobilität und Pharma. Die Palantir-Software wird bereits von den Bundesländern Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen bei der Polizeiarbeit eingesetzt (www.zeit.de/digital/datenschutz/2025-03/palantir-us-software-analyse-polizei-sicherheit), der Landtag Baden-Württembergs hat jüngst dem Einsatz für die dortige Polizei zugestimmt. Der Vorstandsvorsitzende von Palantir hat in einem Interview angegeben, die Software seines Unternehmens habe mitgeholfen, mehrere große Terroranschläge in Deutschland zu verhindern (vgl. Alex Karp: Im Nahen Osten gibt es mehr Menschenrechte als in manchem Berliner Stadtteil, in: Handelsblatt, 12. bis 14. Dezember 2025, S. 6 bis 11, hier S. 7). Dabei wird die Software offenbar auch für das „predictive policing“ genutzt, mit dem Vorhersagen für Verbrechenswahrscheinlichkeiten getroffen werden, auf die mit verstärkter Polizeipräsenz reagiert werden kann (https://sebastianschulze.com/palantir/).
An der Software und dem sie produzierenden und vertreibenden Unternehmen gibt es seit Jahren Kritik. Zum einen wird bemängelt, dass Quellcode und Algorithmen nicht offenlägen, dergestalt, dass die Ergebnisse der Analyse nicht nachvollziehbar seien; zum anderen wird befürchtet, dass die analysierten und aggregierten Daten in die USA abzufließen drohten, was dem Streben Deutschlands nach digitaler Souveränität abträglich sei. Schließlich bestehe die Gefahr, dass bei einer Big-Data-Analyse Millionen unbescholtener Bürger ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerieten. Dem widerspricht der Bundesminister des Innern und verweist auf die hervorragenden Ergebnisse für die Polizeiarbeit (www.bmi.bund.de/SharedDocs/interviews/DE/2025/2025-08-26-stern-dobrindt.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche konkreten Überlegungen haben das Bundesministerium des Innern dazu bewogen, sich für die Anschaffung der Datenanalysesoftware des US-Konzerns Palantir für die Bundespolizei und das BKA auszusprechen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Hat sich die Bundesregierung mit jenen Bundesländern, deren Polizeien die Analysesoftware des Unternehmens Palantir bereits nutzen, über deren Erfahrungen hiermit ausgetauscht?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, ist ein solcher Austausch geplant?
Sind der Bundesregierung alternative Angebote zur Analysesoftware des Unternehmens Palantir bekannt?
a) Wenn ja, um welche Angebote handelt es sich dabei?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung um mögliche alternative Angebote zu Palantir bemühen?
Wenn die Frage 3 bejaht wurde, hält die Bundesregierung mögliche Alternativen zur Analysesoftware des Unternehmens Palantir für konkurrenzfähig hinsichtlich a) der Analysefähigkeit großer, auch unstrukturierter Datenmengen aus heterogenen Quellen, b) der verlässlichen Vorhersage möglicher Straftaten, c) der grafischen Aufbereitung des Analyseergebnisses, d) der Bedienbarkeit, e) der Arbeitsgeschwindigkeit, f) des Anschaffungspreises beziehungsweise der Lizenzgebühr, g) der regelmäßig anfallenden Wartungs- und Betriebskosten, h) der Implementierbarkeit in eine bestehende Softwareumgebung, und i) des Datenschutzes?
Welche spezifischen Funktionen der Palantir-Software (etwa Gotham, Foundry oder AIP) sollen für die Bundespolizei und das BKA beschafft werden, und für welche Einsatzszenarien (Terrorabwehr, Organisierte Kriminalität, Alltagsermittlungen) sind diese vorgesehen, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden?
Soll die Palantir-Software auch für die Sicherung der deutschen Außengrenzen durch die Bundespolizei eingesetzt werden (bitte ausführen), sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden?
Soll die Palantir-Software neben dem Einsatz im konkreten Verdachtsfall auch routinemäßig präventiv von der Bundespolizei eingesetzt werden können, um eine Verbrechenswahrscheinlichkeit für bestimmte Regionen bestimmen zu können, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschähe das gegebenenfalls, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden (bitte ausführen und begründen)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Einrichtung, die Nutzungslizenz, die Wartung und für regelmäßige Updates, sollte sie sich für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden, und für welche Vertragsdauer mit dem Unternehmen würde sie gegebenenfalls optieren?
Wo, also in welchem Land, stünden die Server, auf denen die von der Palantir-Software analysierten, interpretierten und aggregierten Daten, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden, und kämen hier auch Cloud-Dienstleister US-amerikanischer Herkunft als Verarbeitungs- und Speicheranbieter infrage (bitte ausführen)?
Wie lange würden die von der Palantir-Software analysierten, interpretierten und aggregierten Daten gespeichert, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden, und hätte das Unternehmen Palantir direkt oder indirekt Zugriff auf diese Daten (bitte ausführen)?
Hätte die Palantir-Software auch Zugriff auf individuelle Gesundheitsdaten, wie sie bei den Krankenkassen oder auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert sind, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden (bitte ausführen)?
Hätte die Palantir-Software auch Zugriff auf Daten von Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden (bitte ausführen)?
Welche Daten der öffentlichen Hand (etwa Melderegister, Verkehrsdaten) würden von der Palantir-Software analysiert und mit polizeiinternen Datenbanken verknüpft und in der Folge aggregiert werden, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte in diesem Fall der Zugriff durch die Bundespolizei und oder das BKA, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden?
Welche gewerblichen Daten (etwa Reisedaten, Finanztransaktionen, Telekommunikation) würden von der Palantir-Software analysiert und mit polizeiinternen Datenbanken verknüpft und in der Folge aggregiert werden, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte in diesem Fall der Zugriff durch die Bundespolizei und oder das BKA, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden?
Welche privaten Daten (etwa Social-Media-Daten, Mail- und Messengerverkehr) würden von der Palantir-Software analysiert und mit polizeiinternen Datenbanken verknüpft und in der Folge aggregiert werden, und auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte in diesem Fall der Zugriff durch die Bundespolizei und oder das BKA, sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden?
Unternimmt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eigene Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen zur Schaffung einer für die Polizeiarbeit geeigneten, datenschutzkonformen Datenanalysesoftware beziehungsweise hat sie externe Dienstleister mit solchen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen beauftragt?
a) Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Anstrengungen?
b) Wenn ja, um welche Dienstleister handelt es sich?
c) Wenn nein, sind solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben geplant?
Welche quantifizierbaren Vorteile (etwa Zeitersparnis bei Ermittlungen, Fallauflösungsrate, Verhinderung von Straftaten) erkennt die Bundesregierung bei der Palantir-Software im Vergleich zu etablierten Systemen der Polizeiarbeit, und liegen der Bundesregierung hierzu unabhängige Studien vor?
Wäre nach Auffassung der Bundesregierung die KI-gestützte Palantir-Software eine Hochrisiko-Anwendung gemäß dem AI‑Act der Europäischen Union (bitte ausführen)?
Soll es nach den Vorstellungen der Bundesregierung für den Fall der Anschaffung der Palantir-Software eine datenschutzrechtliche Begleitung der dergestalt KI-gestützten Arbeit der Bundespolizei und des BKA geben, etwa durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (bitte ausführen)?
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Verfassungskonformität des Einsatzes der Palantir-Software vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur auf der Palantir-Technologie basierenden Polizeisoftware HessenData, deren Vorschriften „insbesondere nicht nach Daten von Personen [unterscheiden], die einen Anlass für die Annahme geben, sie könnten eine Straftat begehen oder in besonderer Verbindung zu solchen Personen stehen, und anderen Personen. Sie lassen eine breite Einbeziehung von Daten Unbeteiligter zu, die deshalb polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen unterzogen werden könnten“ (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html), sollte sich die Bundesregierung für die Anschaffung der Palantir-Software für die Bundespolizei und das BKA entscheiden?