Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Kostenbelastungen, notwendige Maßnahmen und Stand der Novellierung
der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde ein Referentenentwurf für eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2749 über die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf Schlachtanlagen“ veröffentlicht (www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-des-bmukn-fuer-eine-allgemeine-verwaltungsvorschrift-zur-umsetzung-des-durchfuehrungsbeschlusses-eu-2023-2749-ueber-schlussfolgerungen-zu-den-besten-verfuegbaren-techniken-in-bezug-auf-schlachtanlagen).
Dieser Referentenentwurf verweist auf die Anlage 5.4.7.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA‑Luft) „Anlagen zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren“ und bringt eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2029 in die Diskussion ein. Dies vor dem Hintergrund, dass „[…] die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) der EU neue, einheitliche Betriebsvorschriften für Tierhaltungsanlagen mit sich“ bringe (ebd.).
Auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, stellt in einem Interview mit der Fachzeitschrift „top agrar“ fest: „[…] dass die notwendigen Anpassungen […] in der TA-Luft nach wie vor fehlen“ (www.bmleh.de/SharedDocs/Interviews/DE/2026/2026-01-30-topagrar.html).
Angesichts dieser sich im Wandel befindenden und nach Auffassung der Fragesteller unklaren Rahmenbedingungen, ständig steigender Anforderungen an bauliche Adaptierungen und bürokratische Dokumentationspflichten bei gleichzeitig, aufgrund unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen (nicht nur national, sondern auch innerhalb der EU) sinkendem Realeinkommen sowie unsicheren Zukunftsaussichten überlegen viele Landwirte, ob sich eine massive Investition in Stallumbauten überhaupt noch lohnt oder ob es sinnvoller ist, den landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der aktuelle sachliche und rechtliche Stand in der nationalen Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und anderen EU-Vorgaben im Bereich Luftreinhaltung (bitte die einzelnen Aspekte bzw. Punkte nach erledigt, gerade in Arbeit, aktuell in welchem Prozessstadium, offen, erledigt bis [Zeitpunkt] durch wen bzw. welche Stelle, auflisten)?
Welche Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sieht die TA-Luft derzeit für Altanlagen der Tierhaltung vor, und plant die Bundesregierung in diesem Kontext weitere Anpassungen, z. B. eine Verlängerung der Fristen bis 2029 oder darüber hinaus (bitte die jeweiligen Regelungen, Fristen und Überlegungen auflisten)?
Inwieweit gibt es ggf. eine sachliche bzw. fachliche Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien (BMUKN und Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)), wie sind ggf. die Ergebnisse dieser Abstimmung, und inwieweit bringt sich möglicherweise der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, in diese Abstimmung mit ein, bzw. ist er in diese Abstimmung eingebunden?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in der Balance zwischen den Zielen des Immissionsschutzes (z. B. Ammoniak- und Feinstaubminderung) einerseits und den Belangen der Landwirtschaft (u. a. Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit) andererseits den jeweiligen Aspekten zu?
Nach welchen Kriterien bzw. Maßstäben werden Schwerpunktsetzungen bei Zielkonflikten in politischen Vorgaben zwischen den einzelnen Bundesministerien (beispielsweise BMUKN: Immissions- bzw. Umweltschutz einerseits und BMLEH: Tierwohlstrategien, Wirtschaftlichkeit) bewertet bzw. entschieden, welcher politischen Agenda der Vorrang eingeräumt wird?
Wird im Vorfeld bzw. im Rahmen einer Novellierung der TA-Luft eine sozio-ökonomische Folgenabschätzung erstellt, welche die zahlreichen und schwerwiegenden Auswirkungen auf landwirtschaftliche Familienbetriebe bzw. Betriebe und den ländlichen Raum berücksichtigt, wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Publikation zu rechnen, und wenn nein, warum nicht (bitte alle Gründe auflisten)?
Welche konkreten negativen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungsanlagen (insbesondere Schweine- und Geflügelhaltung) sind der Bundesregierung aufgrund der aktuellen TA-Luft-Regelungen bekannt (bitte die konkreten Auswirkungen mit den entsprechenden Folgen auflisten)?
Wie viele landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den TA-Luft-Nachrüstungen bzw. Emissionsminderungsmaßnahmen betroffen, und in welcher Größenordnung liegen die geschätzten betroffenen Tierhaltungsplätze bzw. die Anzahl der betroffenen Tiere (bitte entsprechend nach Geflügel, Schweinen und Rindern in den jeweiligen Bundesländern auflisten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitions- und Betriebskosten für betroffene Landwirtschaftsbetriebe, um TA-Luft-Auflagen (z. B. Abluftreinigung, Ammoniakminderung) zu erfüllen – sowohl initial (Anschaffung bzw. Nachrüstung) als auch laufend (bitte, sofern verfügbar, eine quantitativen Kostenabschätzung Euro je Tierplatz Geflügel, Schwein, Rind, Gesamtbetrag auf Sektorenebene angeben)?
Welche Betriebsausgaben, Abschreibungen oder durch TA-Luft-Pflichten ausgelöste zusätzliche finanzielle Belastungen ergeben sich für landwirtschaftliche Familienbetriebe und mittlere Landwirtschaftsbetriebe im Vergleich zu industrienahen Anlagen (bitte, so möglich, nach Betriebsgrößen differenzieren)?
Ist der Bundesregierung bekannt, bzw. gibt es eine realistische Einschätzung seitens der Bundesregierung, wie viele Abriss- oder Umbaumaßnahmen bei bestehenden landwirtschaftlichen Ställen bzw. Anlagen aufgrund des aktuellen TA-Luft-Rahmens erforderlich sind, welche Kosten damit verbunden sind und wie viele landwirtschaftlichen Betriebe sich gegen diese Kosten und für eine Betriebsaufgabe entscheiden?
Welche zusätzlichen zu den bereits bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten, Förderprogramme oder Ausgleichsleistungen stellt bzw. plant die Bundesregierung ggf., um die betriebswirtschaftlichen Folgen für Landwirtschaftsbetriebe abzufedern bzw. auszugleichen (bitte Maßnahmen mit der jeweils angedachten Dotierung auflisten)?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU wie auch national für ein Moratorium mit dem Ziel einsetzen, dass keine neuen Auflagen bzw. Vorhaben mit dem Effekt einer geringeren (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit für unsere heimischen Landwirte und Tierhalter vorangetrieben werden?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, in welchem Rahmen und mit welcher Argumentationslinie wird dies umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe auflisten und begründen)?
Ist für die Bundesregierung als Ad-hoc-Maßnahme zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft, zum Erhalt der nationalen Ernährungssicherheit und zur Stärkung des ländlichen Raumes im Bereich TA-Luft eine Rückkehr auf den Status-quo vor Bundesminister Cem Özdemir vorstellbar?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, in welchem Rahmen und mit welcher Argumentationslinie wird dies umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe auflisten und begründen)?