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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Folgen des geplanten subventionierten Industriestrompreises für Wirtschaft und Mittelstand

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.05.2026

Antwortdauer

74 Tage

Aktualisiert

09.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/470416.03.2026

Folgen des geplanten subventionierten Industriestrompreises für Wirtschaft und Mittelstand

der Abgeordneten Enrico Komning, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Christian Reck, Manfred Schiller, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit vielen Jahren ist es der Bundesregierung bewusst, dass die im internationalen Vergleich sehr hohen deutschen Strompreise ein großes Problem für die deutsche Wirtschaft und insbesondere die deutsche Industrie darstellen. Für Unternehmen, die globaler Konkurrenz ausgeliefert sind, sind die hohen deutschen Energiekosten ein bedeutender Wettbewerbsnachteil. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung geschaffen, die es stromkostenintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ermöglicht, ihre EEG-Umlagen auf die Netzentnahme von Strom zu begrenzen. Damit sollten die Energiekosten dieser Unternehmen gesenkt und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage ist auch die Bedeutung der Besonderen Ausgleichsregelung nur noch begrenzt (www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/Ueberblick/ueberblick_node.html).

Ein Problem dieser Ausgleichsregelung war nach Ansicht der Fragesteller, dass es nicht so einfach möglich ist, Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, scharf von solchen zu unterscheiden, die das nicht tun. Selbst wenn dies möglich wäre, stünden sich diese beiden Unternehmenstypen immer noch auf dem deutschen Markt als Konkurrenten gegenüber, wobei dann eben nur die auch international tätigen von niedrigeren Energiekosten profitieren. Die damalige Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort vom 1. März 2019 auf die Kleine Anfrage der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/8097 (S. 2), dass es „durchaus zu Überschneidungen im Angebot der Unternehmen kommen kann“. Die Ausgleichsregelung konnte also zu Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten von kleineren und tendenziell nicht international tätigen Unternehmen führen.

Die Fragesteller haben die Befürchtung, dass es durch die Einführung des subventionierten Industriestrompreises ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen kommen wird, unter denen vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu leiden haben werden. Beim Industriestrompreis handelt es sich um eine staatliche Beihilfe zugunsten von Unternehmen aus stromintensiven Sektoren, bei denen ein Risiko der Verlagerung an Standorte außerhalb der Europäischen Union angenommen wird. Die Art der Auswahl der Unternehmen, die beihilfeberechtigt sind, birgt laut dem Präsidenten des Bundeskartellamts die Gefahr, dass in der Folge kleinere Unternehmen benachteiligt werden, die nicht minder unter den hohen Energiepreisen leiden. Er sagte wörtlich: „Entlastungen dürfen nicht einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben […]. Hier besteht schlicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article696658fd587b0b1176afa839/massnahme-der-bundesregierung-gefahr-von-wettbewerbsverzerrungen-kartellamtschef-kritisiert-industriestrompreis.html).

Die Fragesteller möchten der Bundesregierung mit dieser Kleinen Anfrage außerdem die Gelegenheit bieten, sich auch zu den anderen, in der öffentlichen Diskussion aufgekommenen Kritikpunkten am subventionierten Industriestrompreis zu äußern. Am schwerwiegendsten ist wohl der Vorwurf, die geplante Maßnahme sei nur ein Bürokratiemonster und bringe effektiv keine nennenswerte Entlastung für Unternehmen (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/industriestrompreis-massive-kritik-schon-vor-dem-start,V8j9xKK).

In einem frühen Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie war von einem subventionierten Industriestrompreis in Höhe von fünf Cent pro Kilowattstunde die Rede (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/reiche-industriestrompreis-2026-100.html). Der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. hat jedoch eine Beispielrechnung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Industriestrompreis durch die von der Bundesregierung geplante Maßnahme keineswegs von derzeit ca. 18 Cent pro Kilowattstunde auf 5 Cent fallen würde. Vielmehr würde er von 18 Cent auf 17,625 Cent, also nur minimal fallen (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/strompreis-industriestrom-entlastung-100.html). Grund dafür seien hauptsächlich die zahlreichen beihilferechtlichen Regelungen. Die Bundesregierung fördert nur 50 Prozent der Abnahmemenge und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Börsenpreises eines Jahres. Außerdem müssen 50 Prozent des Beihilfebeitrages in ökologische Gegenleistungen investiert werden.

Weiterhin wird an der geplanten Regelung zum Industriestrompreis kritisiert, dass er keine Planungssicherheit für Unternehmen schaffe. Aufgrund von EU-Regularien ist die Beihilfe nämlich auf drei Jahre begrenzt und somit bestenfalls kurzfristiger Natur. Die Wirtschaft kritisiert, dass ihre Planungszeiträume mit zehn bis 15 Jahren weit darüber hinausgehen. Auch Investitionen werden mit diesen Fristen geplant. Eine Stromvergünstigung für drei Jahre erleichtere die langfristige Planung kaum (www.zdfheute.de/wirtschaft/industriestrompreis-wettbewerbsfaehigkeit-symbolpolitik-100.html). Die Fragesteller haben die Befürchtung, dass der Industriestrompreis aus diesem Grund keine nennenswerten Auswirkungen auf die Investitionen haben wird, und somit eine gänzlich sinnlose Belastung des Steuerzahlers darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch werden nach Schätzung der Bundesregierung die jährlichen Ausgaben des Bundes für den subventionierten Industriestrompreis sein, die sich laut Förderrichtlinie, die der Presse vorliegt, auf 3,4 Mrd. Euro summieren, deren Finanzierung aber noch unsicher zu sein scheint (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-finanzierung-fuer-industriestrompreis-ist-noch-nicht-gesichert/100188837.html)?

2

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, den Industriestrompreis wie geplant aus den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren, und wenn nein, wie sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Finanzierung der Maßnahme aus?

3

Liegen der Entscheidung für einen subventionierten Industriestrompreis bestimmte Annahmen zur langfristigen Entwicklung der Strompreise zugrunde, und wenn ja, welche?

4

Wie viele Unternehmen haben nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung und nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung Anspruch auf einen subventionierten Industriestrompreis bzw. wie viele Unternehmen sind insgesamt antragsberechtigt?

5

Wie viele Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen haben nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung und nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jeweils Anspruch auf einen subventionierten Industriestrompreis bzw. wie viele solcher Unternehmen sind antragsberechtigt?

6

In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Prüfung des Industriestrompreises durch die EU-Kommission?

a) Hat die EU-Kommission die Pläne der Bundesregierung vollständig bewilligt, und wenn nein, was hat sie nicht bewilligt?

b) Hat die EU-Kommission Auflagen formuliert, und wenn ja, welche?

7

Entstehen aus dem subventionierten Industriestrompreis nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung indirekte Mehrkosten für Haushalte oder nicht geförderte Unternehmen, und wenn ja, welche?

8

Stimmt die Bundesregierung dem Präsidenten des Bundeskartellamts darin zu, dass durch die Subventionierung des Industriestrompreises die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen besteht, dass die Entlastungen insbesondere einseitig großen Unternehmen zugutekommen könnten, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, welche Folgen werden diese Wettbewerbsverzerrungen nach Ansicht der Bundesregierung für nicht geförderte Unternehmen, insbesondere den Mittelstand und kleine und mittlere Unternehmen haben?

b) Wenn ja, wie berücksichtigt die Bundesregierung diese Befürchtungen in ihren Plänen zur Ausgestaltung des Industriestrompreises bzw. der entsprechenden Förderrichtlinie?

c) Wenn nein, inwiefern sind die Befürchtungen des Chefs des Bundeskartellamts nach Ansicht der Bundesregierung unberechtigt?

d) Steht die Bundesregierung mit dem Bundeskartellamt oder anderen Behörden, Institutionen oder Forschungsinstituten im Austausch, um sich über die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen eines subventionierten Industriestrompreises zu informieren oder auszutauschen, und was sind ggf. die Erkenntnisse aus diesem Austausch?

9

Ist es das Ziel der Bundesregierung, dass Unternehmen, die von der Maßnahme des subventionierten Industriestrompreises profitieren, exakt und effektiv 5 Cent für jede Kilowattstunde bezahlen, die sie verbrauchen, und wenn nein, welchen durchschnittlichen Industriestrompreis hätten diese Unternehmen nach den aktuellen Plänen Bundesregierung zu zahlen?

10

Wenn die Bundesregierung davon spricht, dass der Industriestrompreis für geförderte Unternehmen 5 Cent pro Kilowattstunde betragen soll, meint sie damit den effektiven Brutto-Preis, den Unternehmen zu zahlen haben, inklusive aller Steuern und Abgaben, und wenn nein, welchen Bruttopreis strebt sie für den subventionierten Anteil des Stroms, den nicht subventionierten Anteil des Stroms und im Durchschnitt für den gesamten verbrauchten Strom eines Unternehmens an?

11

Hat sich die Bundesregierung mit der Beispielrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. auseinandergesetzt und ggf. diese nachgerechnet, und wenn ja, ist nach Auffassung der Bundesregierung die Berechnung korrekt, nach der der Industriestrompreis durch die geplante Beihilfe nicht von ca. 18 Cent (ohne Mehrwertsteuer) auf 5 Cent, sondern nur von 18 Cent auf 17,625 Cent (ohne Mehrwertsteuer) fallen würde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn sich die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigte und ihrer Auffassung nach die Berechnung inkorrekt sein sollte, worin liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Fehler in dieser Beispielrechnung?

b) Wenn sich die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigte und ihrer Auffassung nach die Berechnung inkorrekt sein sollte, wie hoch läge der subventionierte Industriestrompreis, wenn der nicht subventionierte Industriestrompreis bei den derzeit üblichen 18 Cent liegt?

12

Hat sich die Bundesregierung zum in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Problem der Planungsunsicherheit eine eigene Auffassung gebildet, das dadurch entsteht, dass der subventionierte Industriestrompreis nur für drei Jahre gelten soll, wohingegen Unternehmen meist einen viel längeren Planungshorizont haben, wenn ja, wie lautet diese Auffassung, und stimmt die Bundesregierung der Erwartung der Fragesteller zu, dass der Industriestrompreis aus diesem Grund kaum die Investitionstätigkeit ankurbeln dürfte?

13

Hat die Bundesregierung alternative Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten für Industrieunternehmen vor der Einführung eines subventionierten Industriestrompreises geprüft und verworfen, wenn ja, welche, und aus welchen Gründen wurden sie verworfen?

14

Inwiefern hat die Bundesregierung ggf. geprüft, ob eine allgemeine Senkung staatlicher Preisbestandteile (z. B. Steuern, Abgaben und Umlagen) eine breitere und wettbewerbsneutralere Entlastungswirkung entfalten könnte als ein selektiver Industriestrompreis nur für bestimmte Branchen?

15

Hat die Bundesregierung externe Gutachten, Studien oder Stellungnahmen von Forschungsinstituten oder Sachverständigen bei der Entscheidung für einen subventionierten Industriestrompreis berücksichtigt, und wenn ja, welche?

16

Liegen der Bundesregierung externe Gutachten, Studien oder Stellungnahmen von Forschungsinstituten oder Sachverständigen vor, die die Einführung des subventionierten Industriestrompreises ablehnen oder kritisieren, und wenn ja, aus welchen Gründen lehnen diese ggf. die Maßnahme ab?

17

Plant die Bundesregierung, den Erfolg des subventionierten Industriestrompreises zu überprüfen oder evaluieren, und wenn ja, wann, durch wen und nach welchen Kriterien, Zeithorizonten und Methoden soll dies geschehen?

18

Unter welchen Bedingungen soll die Maßnahme nach den Plänen der Bundesregierung verlängert, ausgeweitet, eingeschränkt oder beendet werden?

19

Wann soll die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Industriestrompreises, die der Presse vorliegt, planmäßig in Kraft treten (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-finanzierung-fuer-industriestrompreis-ist-noch-nicht-gesichert/100188837.html)?

Berlin, den 30. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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