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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

30.03.2026

Aktualisiert

08.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/479518.03.2026

Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78108 – Regelung zum Sicherheitsabstand neu verorten – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.

Der VCI beurteilte die Umsetzung des Artikels 15 der EU-Seveso-III-Richtlinie und deren Überführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kritisch und verwies auf die damit verbundene Notwendigkeit der Erstellung von Fachgutachten. Diese stellten nicht nur einen Zeit- und Kostenfaktor dar, sondern führten auch zu keinem Mehrwert. Stattdessen würden Genehmigungen für Projekte verzögert sowie Räume für Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten geschaffen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 512).

Die Bundesregierung begründete ihre Ablehnung und nicht vorgesehene Umsetzung des Vorschlages 78108 mit der bereits eingeführten Regelung zum Sicherheitsabstand gemäß EU-Seveso-II-Richtlinie vom 9. Dezember 1996, die in der nationalen Gesetzgebung durch § 3 Absatz 5c und § 50 BImSchG sowie § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) umgesetzt wurde. Ein weiterer Handlungsbedarf wird dementsprechend nicht gesehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 371).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Aus welchen konkreten Gründen erachtet die Bundesregierung eine Neuregelung und erneute Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen im Bauplanungsrecht als schwierig, und wie wurde die EU-Seveso-II-Richtlinie vom 9. Dezember 1996 bisher richtlinienkonform in Deutschland umgesetzt?

3

Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorschlag 78108 betroffen?

4

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78108 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5

Wie viele Projekte waren nach Kenntnis der Bunderegierung von dem Vorschlag 78108 in den Jahren von 2015 bis 2025 betroffen (bitte jeweils für das Jahr aufschlüsseln)?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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