Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht
der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 3. Dezember 2025 den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) beschlossen (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/bundeskabinett-beschliesst-den-siebten-armuts-und-reichtumsbericht.html). Die Bundesregierung ist durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 verpflichtet, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen, der die wirtschaftliche und soziale Lage sowie die zugrunde liegenden Ursachen von Armut und Reichtum analysiert. Der parlamentarische Auftrag umfasst eine faktenbasierte und integrierte Betrachtung materieller Ressourcen, zentraler Lebenslagen und sozialer Mobilität sowie die Ableitung umfassender politischer Handlungsbedarfe.
Der vorliegende Bericht erfüllt nach Ansicht der Fragestellenden diesen Anspruch nur eingeschränkt. Insbesondere im oberen Einkommens- und Vermögensbereich stehen nur begrenzt belastbare Informationen zur Verfügung. Zentrale Wechselwirkungen – etwa zwischen Einkommen, Vermögen, Kapitalerträgen und Erbschaften – werden nicht systematisch analysiert. Dadurch bleiben wesentliche strukturelle Ursachen sozialer Ungleichheit unzureichend erfasst, und die im Berichtsauftrag vorgesehene Ableitung tragfähiger politischer Schlussfolgerungen wird erschwert.
Internationale verteilungsökonomische Forschung weist darauf hin, dass sehr große Vermögensbestände in amtlichen Statistiken systematisch unterschätzt werden. Gerade im obersten Bereich der Vermögensverteilung verlieren einkommensbasierte Indikatoren an Aussagekraft, da ökonomische Erträge dort zunehmend in Form von Vermögenszuwächsen, nicht realisierten Gewinnen und Beteiligungserträgen anfallen, die statistisch nur unvollständig erfasst werden.
In der Folge bleiben zentrale ökonomische Ressourcen sowie damit verbundene Einfluss- und Handlungsspielräume in der Verteilungsanalyse unzureichend abgebildet, was die Aussagekraft der für staatliches Handeln herangezogenen Analysen einschränkt und Fragen politischer Gleichheit und demokratischer Steuerungsfähigkeit berührt. Eine differenzierte, datengestützte Betrachtung hoher Einkommen und Vermögen bildet eine wesentliche Grundlage für eine sachgerechte Bewertung sozialer Ungleichheit und für die Ableitung tragfähiger politischer Entscheidungen.
Eine unzureichende statistische Erfassung sehr großer Vermögensbestände und ihrer Erträge hat dabei auch institutionelle Relevanz, da sie die Transparenz über ökonomische Ressourcen und deren Konzentration einschränkt, auf deren Grundlage politische Entscheidungen getroffen werden. Die Qualität der Verteilungsberichterstattung ist damit eine Voraussetzung für eine informierte öffentliche Debatte, eine funktionsfähige demokratische Steuerung sowie für transparente Prozesse demokratischer Willensbildung.
Im Bereich Vermögen werden im 7. ARB zwar hohe Konzentrationen ausgewiesen, jedoch vorwiegend auf aggregierter Ebene. Informationen über sehr große Vermögensbestände, deren Zusammensetzung und Bedeutung fehlen weitgehend. Der Bericht weist für den Berichtszeitraum einen Vermögens-Gini von rund 0,72 aus, ohne die Struktur der Vermögenskonzentration im oberen Bereich weiter aufzuschlüsseln. Zwar zeigt der Bericht, dass das oberste Dezil nahezu die Hälfte der übertragenen Vermögen erhält, doch deren langfristige Bedeutung für Vermögensaufbau und soziale Mobilität wird nur begrenzt analysiert.
Im Bereich Einkommen verweist der ARB auf langfristig stabile Ungleichheitskennziffern, ohne deren Ursachen vertiefend zu untersuchen. Externe Auswertungen zeigen hingegen wachsende Abstände zwischen hohen und niedrigen Einkommen sowie steigende Armutsquoten (vgl. Hans-Böckler-Stiftung, WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut)-Verteilungsbericht 2025). Preissteigerungen belasten niedrige Erwerbseinkommen überdurchschnittlich – ein Aspekt, der im Bericht nur begrenzt berücksichtigt wird.
Im Bereich Altersarmut verweist der 7. ARB auf rund 750 000 Leistungsbeziehende der Grundsicherung im Alter, berücksichtigt jedoch die empirisch belegte hohe Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausreichend. Nach wissenschaftlichen Studien nimmt nur ein Teil der Anspruchsberechtigten Leistungen tatsächlich in Anspruch, sodass das Ausmaß von Altersarmut statistisch nur unvollständig abgebildet wird (vgl. DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)-Wochenbericht 49/2019). Seniorinnen und Senioren gehören zu den Gruppen mit stark steigenden Armutsrisiken. Eine Fokussierung auf relative Einkommensarmut und Leistungsbezug reicht nicht aus, um das Ausmaß von Altersarmut abzubilden.
Positiv hervorzuheben ist, dass Klima- und Dekarbonisierungsfragen aufgegriffen werden; die sozialen Verteilungswirkungen bestehender Klimapolitik bleiben jedoch weitgehend unquantifiziert. Dabei bleibt offen, in welchem Umfang Klimainstrumente unterschiedliche Haushalte finanziell belasten.
Aus den Bereichen Vermögenskonzentration, Einkommensungleichheit, Wohnkostenentwicklung, Klimaungleichheit und ungleiche Vermögensübertragungen ergeben sich zentrale strukturelle Faktoren sozialer Ungleichheit, deren Darstellung und analytische Einordnung im 7. ARB unterschiedlich weit reichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Nach welchen fachlichen Kriterien wurden die im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht verwendeten Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt, und welche Bedeutung hatten dabei insbesondere Datenverfügbarkeit, methodische Belastbarkeit, zeitliche Vergleichbarkeit und die Abbildbarkeit hoher Einkommen und Vermögen?
Welche konzeptionellen Ansätze zur Bestimmung von Reichtum wurden bei der Erstellung des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts geprüft und verwendet?
a) Aus welchen fachlichen Gründen enthält der Bericht keine eigenständige Definition von Reichtum?
b) Welche Auswirkungen hat das Fehlen einer eigenständigen Definition von Reichtum auf die Auswahl der verwendeten Indikatoren sowie auf die Analyse hoher Vermögen und Einkommen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht?
Welche übergreifenden Datenquellen stehen der Bundesregierung zur Erfassung großer Vermögensbestände zur Verfügung?
Welchen fachlichen Überlegungen folgt die Bundesregierung bei der Festlegung des Schwellenwerts von 5 000 Euro jährlichem Vermögenseinkommen für den ARB-Indikator R02 („Top-Vermögenseinkommensbezieher“), und aus welchen Gründen wird auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet?
In welchem Umfang kann der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht Wechselwirkungen zwischen Einkommen und Vermögen im oberen Verteilungsbereich abbilden, und in welcher Form werden diese Wechselwirkungen im Bericht konzeptionell oder methodisch berücksichtigt?
Aus welchen fachlichen und methodischen Gründen werden bestimmte Vermögenskomponenten, insbesondere nicht realisierte Vermögensgewinne, im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht nicht berücksichtigt?
Welche Auswirkungen haben etwaige Datenlücken und methodische oder rechtliche Begrenzungen auf die Aussagekraft des Armuts- und Reichtumsberichts, insbesondere im Hinblick auf die Analyse hoher Vermögen, Einkommenskonzentrationen und struktureller Ungleichheit?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nach Ansicht der Fragestellenden bestehenden Datenlücken bei großen Vermögensbeständen, Kapitalerträgen und nicht realisierten Vermögensgewinnen künftig zu verringern, und welche fachlichen, rechtlichen oder statistischen Grenzen stehen dem entgegen?
In welchem Umfang werden im Armuts- und Reichtumsbericht materielle und soziale Deprivation mit Informationen zur Vermögensverteilung verknüpft, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie Vermögensarmut das Risiko materieller Einschränkungen beeinflusst?
Welche institutionellen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure wurden in den Erstellungsprozess des Berichtes einbezogen, und in welcher Form flossen deren Beiträge in den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht ein?
Welche fachlichen Grundlagen nutzt die Bundesregierung zur Einordnung der Entwicklung der verfügbaren Haushaltseinkommen im Berichtszeitraum?
Welche methodischen Ansätze und statistischen Verfahren verwendet die Bundesregierung, um langfristige Trends der Einkommens- und Vermögensungleichheit über verschiedene Berichtszeiträume hinweg zu analysieren und vergleichbar darzustellen?
Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung im Armuts- und Reichtumsbericht auf die Darstellung und Erläuterung der sogenannten Palma-Ratio als ergänzenden Ungleichheitsindikator zur Abbildung von Unterschieden zwischen oberen und unteren Einkommens- bzw. Vermögensgruppen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verteilung von Arbeitseinkommen in verschiedenen Einkommensgruppen – einschließlich der sehr hohen Einkommen – vor, und auf welchen Datenquellen beruhen diese Angaben?
Welche Aspekte der Einkommensverteilung können nach Kenntnis der Bundesregierung mit den derzeit verfügbaren Daten nur eingeschränkt abgebildet werden, und welche Gründe bestehen für diese Begrenzungen?
Welche konkreten steuerpolitischen Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung, um im Sinne eines „ausgewogenen und sozial gerechten Steuermixes“ die Steuer- und Abgabenbelastung geringer und mittlerer Arbeitseinkommen zu begrenzen und damit die im Armuts- und Reichtumsbericht beschriebenen Ziele einer wachstumsfreundlichen und verteilungsgerechten Steuerpolitik zu erreichen (vgl. ARB, Kapitel 2.4.2)?
Welche Optionen erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, um die Nettoeinkommen unterer und mittlerer Einkommensgruppen gezielt zu erhöhen, und wie bewertet sie die finanziellen und verteilungspolitischen Wirkungen dieser möglichen Maßnahmen im Rahmen des im Armuts- und Reichtumsbericht beschriebenen „ausgewogenen und sozial gerechten Steuermixes“?
Welche methodischen Ansätze nutzt die Bundesregierung für die Darstellung der Vermögensverteilung im oberen Bereich, und auf welche Datenquellen stützt sie sich hierbei?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung großer Vermögensbestände vor?
Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Erfassung von Unternehmens-, Immobilien- und Finanzvermögen natürlicher Personen, und welche Grenzen bestehen dabei?
Welche Rolle spielen Vermögensgewinne, Kapitalerträge und nicht realisierte Wertsteigerungen in der Analyse der Vermögensentwicklung des oberen Verteilungsbereichs, und welche Daten stehen der Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Welche Möglichkeiten bestehen zur systematischen Auswertung der gemeinsamen Verteilung hoher Arbeits- und Kapitaleinkommen?
Welche Auswirkungen hatte die Einführung der Abgeltungsteuer auf die statistische Sichtbarkeit und Dokumentation von Kapitalerträgen?
Welche steuerrechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen beeinflussen die Datentransparenz über Vermögens- und Kapitaleinkünfte?
Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte für eine strukturelle Unterbesteuerung sehr großer Vermögen infolge der begrenzten Erfassung vermögensbasierter Erträge – insbesondere nicht realisierter Vermögensgewinne und einbehaltener Beteiligungserträge –, wie sie in der internationalen verteilungsökonomischen Forschung, unter anderem von Gabriel Zucman, beschrieben wird?
Wie bewertet die Bundesregierung unabhängig von der eigenen Einschätzung zur Frage einer strukturellen Unterbesteuerung den Ansatz einer individuellen Mindestbesteuerung sehr hoher Vermögen, der darauf abzielt, eine gleichmäßige effektive steuerliche Mindestbelastung sicherzustellen, sofern die tatsächlich gezahlten Steuern unter einer festgelegten Schwelle liegen?
Welche Daten stehen der Bundesregierung zu Unternehmensbeteiligungen natürlicher Personen zur Verfügung?
Welche Erkenntnisse bestehen über die Qualität der Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere bei internationalen oder komplexen Eigentümerstrukturen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der verfügbaren Daten über Kapitalerträge im internationalen Vergleich?
Welche externen wissenschaftlichen Studien und Datensätze zu großen Vermögensbeständen und Vermögenskonzentrationen wurden für die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts herangezogen?
a) Nach welchen Kriterien wurden diese Studien und Datensätze ausgewählt?
b) In welchem Umfang fließen ihre Ergebnisse in die Analyse der Vermögensverteilung ein?
Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der Auswirkungen steigender Wohnkosten auf unterschiedliche Haushaltsgruppen?
Auf welcher Datenbasis beruhen die Aussagen des Armuts- und Reichtumsberichts zur Entwicklung der Überschuldungssituation privater Haushalte?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der verfügbaren Realeinkommen seit Beginn der Preissteigerungsphasen vor?
Welche Datengrundlagen stehen für die Bewertung der Wohnkostenbelastung älterer Menschen zur Verfügung?
Welche Daten nutzt die Bundesregierung zur Einschätzung des Umfangs der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter, und wie bewertet sie die Aussagekraft dieser Daten vor dem Hintergrund, dass lediglich der tatsächliche Leistungsbezug statistisch erfasst wird?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen für die Interpretation armutsbezogener Indikatoren im Alter bei, und wie wird dies im Armuts- und Reichtumsbericht berücksichtigt?
In welchem Umfang berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Berichterstattung strukturelle Faktoren, die spezifisch zur Armutsgefährdung älterer Menschen beitragen, und welche Datenquellen werden hierfür herangezogen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ältere Menschen, die trotz Armutsbetroffenheit keinen Leistungsanspruch haben oder keinen Antrag stellen, und wie wird dieser Personenkreis im Armuts- und Reichtumsbericht berücksichtigt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den sozialen Folgen steigender Wohnkostenbelastungen vor, insbesondere im Hinblick auf Armutsrisiken trotz Erwerbsarbeit und Einschränkungen der sozialen Teilhabe?
Welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung zur Darstellung der unterschiedlichen CO₂-Emissionen verschiedener Einkommensgruppen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den sozialen Wirkungen bestehender Klimapolitikinstrumente auf verschiedene Haushaltstypen vor?
Welche methodischen Einschränkungen bestehen bei der Erfassung klimabedingter finanzieller Belastungen unterschiedlicher Haushaltsgruppen?
Welche Daten und Kriterien verwendet die Bundesregierung zur Einschätzung der Wechselwirkungen zwischen Klimapolitik und sozialer Ungleichheit?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dargestellten Entwicklungen sowie aus den in den vorangegangenen Fragen angesprochenen Analysegrenzen im Bereich Verteilung, Einkommen, Vermögen und Vermögensübertragungen für künftige politische Schwerpunktsetzungen und Berichtskonzeptionen?
Welche zusätzlichen Datenquellen hält die Bundesregierung für geeignet, um Ursachen und Strukturen sozialer Ungleichheit künftig differenzierter abzubilden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Erkenntnisse über leistungslose Einkommen systematischer in die Berichterstattung einzubeziehen?
Welche Perspektiven bestehen für eine langfristige Weiterentwicklung des Armuts- und Reichtumsberichts hinsichtlich Analyseumfangs, Datentiefe und methodischer Transparenz?