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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Startup- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

BT21/483219.03.2026

Startup- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4832 21. Wahlperiode 19.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen und schaffen damit den Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor. Schon jetzt sind Hunderttausende Menschen bei Start-ups und Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030 41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch das gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey Studie vom Oktober 2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middl e%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26%20entrpreneurship%20z eitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurship_zeitgeist_2030_v f.pdf). Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen. Mit der WIN (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/WIN-Initiative.htm l?kfwmc=pm.p.per.mix.na.google.google.erweitern-auf.PM-Mix_DK_Mittelsta nd_Basis.na.na.na.na.na&wt_cc3=23000290697__&gad_source=1) wurde unter Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den Finanzstandort Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und Wagniskapital zu verbessern. Die teilnehmenden Unternehmen wollten bis 2030 rund 12 Mrd. Euro in junge, innovative Unternehmen investieren. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD vereinbart, diese Summe auf 25 Mrd. Euro mehr als zu verdoppeln (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 121 ff.). Unklar ist, wie dieses Ziel erreicht werden soll: Die zehn Maßnahmen aus der WIN-Initiative sind noch nicht vollständig umgesetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1838), und eine von der Bundesregierung angekündigte neue Start-up- und Scale-up- Strategie der Bundesregierung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti on/DE/Dossier/startup-strategie.html) bzw. WIN-Strategie 2.0 ist noch nicht veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:  1. Bis wann möchte die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene Ziel erreichen, „die Investitionen von Investoren bei der WIN-Initiative auf über 25 Milliarden mehr als zu verdoppeln“?  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Investoren so verbessern, dass dieses Investitionsziel erreicht werden kann?  3. Welche dieser Maßnahmen gehen über die von der vorangegangenen Ampelregierung bereits im Rahmen der WIN-Initiative angekündigten Maßnahmen hinaus?  4. Wie viel der von den teilnehmenden Unternehmen 2024 zugesagten 12 Mrd. Euro wurden bislang tatsächlich in Wachstums- und Innovationskapital investiert?  5. In welchen Bereichen und von welchen Unternehmen wurden diese Investitionen getätigt?  6. Welche neuen Unternehmen oder Investorengruppen konnten seit Beginn der Legislaturperiode für die WIN-Initiative gewonnen werden, und welche Investitionsversprechen für Wachstums- und Innovationskapital haben diese gemacht?  7. Wie viele und welche bereits an der WIN-Initiative teilnehmenden Unternehmen haben seit Beginn der Legislaturperiode ihre Investitionsversprechen um wie viel erhöht?  8. Welche neuen Unternehmen und Investorengruppen bzw. neuen Investitionsversprechen durch bereits teilnehmende Unternehmen hofft die Bundesregierung in Zukunft durch welche Maßnahmen zu gewinnen?  9. Wie kommt die Bundesregierung bei der Umsetzung der zehn Maßnahmen aus der WIN-Initiative voran? a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und Anleger ermutigen, in Wachstums- und Innovationskapital zu investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)? b) Wurde die Studie „Wagniskapitalinvestitionen öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1838) mittlerweile veröffentlicht (vgl. Maßnahme 6 der WIN-Initiative), wenn ja, welche Handlungsempfehlungen leiten sich nach Ansicht der Bundesregierung ab, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital (VC) investieren können, und wie und wann möchte sie diese Empfehlungen umsetzen, und wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der Studie zu rechnen, und warum hat sich deren Abschluss verzögert? c) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung einen organisierten Sekundärmarkt für VC-Fondsanteile stärken, um die Liquidität der Anlageklasse zu steigern und neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Maßnahme 8 der WIN- Initiative)? 10. Wann soll die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung im Kabinett verabschiedet werden, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups sind geplant? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die am 19. Januar 2026 veröffentlichten Empfehlungen der deutsch-französischen Initiative „Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“ (www.bundesfinanzministerium.de/Co ntent/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-taskforce.html), und welche der Empfehlungen plant die Bundesregierung wie umzusetzen? 12. Wie wird sich die Bundesregierung für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zum 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform konkret einsetzen, wie von der Taskforce empfohlen? 13. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei den Planungen für den 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensform wesentliche Elemente der sozialen Marktwirtschaft wie das Mitbestimmungsrecht? 14. Welche konkreten Vorkehrungen hält die Bundesregierung auf europäischer Ebene für erforderlich, um sicherzustellen, dass der 28. Rechtsrahmen nicht zu einer Umgehung sozial-ökologischer Regelungen, insbesondere des Mitbestimmungsrechts, führen kann? 15. Befürwortet die Bundesregierung die Forderung, den 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform als Verordnung und nicht als Richtlinie auszugestalten (vgl. www.boersen-zeitung.de/meinun g-analyse/eine-richtlinie-bringt-gruendern-nicht-viel)? a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene konkret für eine Verabschiedung auf dem Verordnungswege einsetzen? b) Wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung stattdessen sicherstellen, dass ein echtes einheitliches Regime entsteht? 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte und der besseren Mobilisierung institutionellen Kapitals von Versicherungen und Pensionsfonds für ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie z. B. Venture Capital zu, wie sie von der FIVE- Taskforce hervorgehoben wird, zu? 17. Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen der Taskforce bezüglich der Reformen der Zusatzrentensysteme aufzugreifen? a) Wenn ja, ist eine Umsetzung noch im Zuge der aktuellen Reform der privaten Altersvorsorge geplant? b) Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 17. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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